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Hi, ich bin Tepa,
staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent Schwerpunkt Grafik und
bearbeite meine Bilder mit Adobe Photoshop.
Ich arbeite nur mit Vertrag,
meine Verträge könnt ihr unter "Verträge TFP u. Pay" einsehen.
-Zusammenarbeit in allen Bereichen gerne auf TFP Basis.
-Bei TFP Shootings gebe ich auch bearbeitete Bilder für Models und Visas zur Eigenwerbung weiter.
-Bearbeitete Bilder tragen mein Logo Weiterbearbeitung ist untersagt!
-Models und Visas werden bei Veröffentlichung mit einem Link supported.
-Bei Pay-shootings bekomme ich jegliche Rechte an den Bildern.
E-Mail für nicht MK-Mitglieder: Admin(at)malenmitlicht.org (at)=@
Ein kleines ständig wachsendes Heimfotostudio ist vorhanden und frisst immer mehr meine "Wohnung" auf.
Bildbearbeiter Setcard aufrufen für Photoshopbeispiele. -
TfP
TFP gerne in allen Bereichen solange eine Idee dahinter steckt.
Ich suche TFP Models die Leidenschaft für das was sie tun haben, Erfahrung ist mir weniger wichtig als Dein Spaß an der Sache.
Auch TFP nur mit Vertrag!
Send requestPayPay (user is willing to pay)
Auf Pay- Basis buche ich weibliche Models für die Bereiche Akt und Erotik, ab 18 Jahren, die etwas Erfahrung haben und selbstständig posen können.
Mein Payvertrag ist ein Standartvertrag der mir kommerzielle Rechte ohne Einschränkungen einräumt.
Send requestPayPay (user expects to be paid)
Für Projekte aus denen nur Andere kommerzielle Gewinne erzielen oder von denen ich keine Bilder veröffentlichen darf, lasse ich mich bezahlen.
Zusammenarbeiten nur mit Vertrag, insbesondere wenn ich die Bilder bearbeite.
Send request Haupsächlich meine Bilder, aber ich hab auch mal was gelernt:
- Dreijährige Berufsausbildung zum staatlich geprüften gestaltungstechnischen Assistent Schwerpunkt Grafik
Ausbildung in Fächern wie:
+Analoge Fotografie
+Digitale Bildbearbeitung
+Grafikdesign
+Gestaltungslehre
...
- Erfahrung mit Adobe Photoshop seit Version 6, jetzt CS6
- 12 monatige Softwareschulung durch die InMedia AG Köln
in Photoshop, Freehand, Flash, Dreamweaver...
- Diverse Praktika in verschiedenen Werbeagenturen
- 10 Jahre Erfahrung im Bereich Wandgestaltung und GraffitiEgal ob TFP oder Pay, in beiden Fällen gilt kein Vertrag, kein Shooting! Ich arbeite nur mit volljährigen Modellen die voll Geschäftsfähig sind.
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Modelvertrag TFP (Time for Pictures)
Das Model gibt alle gemachten Aufnahmen dieses Shootings unwiderruflich und
ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für folgende nicht kommerzielle
Verwendungszwecke frei:
- Fotopräsentationsmappen des Fotografen
- Fotowettbewerbe ( Print, Web, Ausstellungen )
- Bilder – Galerien im Internet, auf denen sich der Fotograf durch seine Arbeiten
in seriöser Form präsentiert ( z.B. model-kartei.de oder eigene Homepage ).
Jegliche kommerzielle Nutzung ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen
Einverständnis des Models und des Fotografen in Vertragsform zulässig.
Das Urheberrecht an den Fotos liegt beim Fotografen.
Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss.
Alle Versicherungsangelegenheiten klärt jede Partei vorab für sich selbst. Ansprüche
jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen.
Ausgenommen sind davon Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Das Model entscheidet immer selbst über die persönliche Realisierung einer Foto
Idee hinsichtlich ihres eigenen Schutzes von Gesundheit, Ethik und Sachwerten.
Als Honorar erhält das Model eine DVD mit einer Großzahl der gemachten und
vom Fotografen ggf. bearbeiteten Aufnahmen (ansonsten unbearbeitet und in
Originalgröße).
Das Model darf die Fotos für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B.
Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Set Cards etc.
(auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-
Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist
ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für
kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind
sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Eine Kopie dieses
Modelvertrages wurde dem Model ausgehändigt.
Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
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Payshootingvertrag:
Hiermit gebe ich _______________________________ ([ ] bürgerlicher Name,
[ ] Künstlername) die ausdrückliche und unwiderrufliche Genehmigung, die von mir
am ____________ gemachten Aufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und
räumliche Einschränkung in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen
und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte übertragen werden. Ich erhalte dafür
ein Festhonorar von ______ Euro.
Ich erkläre, damit für meine Tätigkeit als Model sowie die Einräumung sämtlicher
Nutzungsrechte abgefunden zu sein. Ich werde keine weiteren Forderungen gegen
den Fotografen oder Dritte geltend machen.
Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss.
Alle Versicherungsangelegenheiten klärt jede Partei vorab für sich selbst.
Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen.
Ausgenommen sind davon Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Das Model entscheidet immer selbst über die persönliche Realisierung einer Foto
Idee hinsichtlich ihres eigenen Schutzes von Gesundheit, Ethik und Sachwerten.
Eine Kopie dieses Modelvertrages wurde dem Model ausgehändigt.
Ich bin zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung volljährig und voll geschäftsfähig.
Das erhaltene Honorar werde ich selbst versteuern.Da sich hinter dem Begriff Heimfotostudio so ziemlich alles verbergen kann hab ich hier mal ein wenig mehr dazu geschrieben.
Hintergründe:
dauerhaft habe ich 4 elektrisch fahrbare Papierhintergründe in einem Deckengestell, die regelmäßig ausgetauscht werden und ca. 10 unterschiedliche Stoffhintergründe die bei Bedarf mit einem Stangengestell aufgebaut werden können.
Licht:
Ich arbeite mit 5 Canon Aufsteckblitzen gesteuert über ein Funkauslöser System.
Außerdem besitze ich ein Ringlicht, einen Ringblitz so wie viele Schirme, Softboxen, Stative und Reflektoren.
Effekte:
Um mehr Dynamik in die Bilder zu bringen sind Windmaschine, Nebelmaschine und Farbfolien vorhanden.
Kleidung und Assessorales:
Mittlerweile habe ich einen großen Fundus an Wäsche, Strümpfen, Handschuhen, etwas Schmuck und einige Schuhe für Shootings angeschafft. So hat das Model Abwechslung und ich nicht dieselben Sachen wie alle Anderen auf meinen Fotos.
Begleitperson:
Zu Jedem Shooting kann gerne eine vorher angemeldete Begleitperson mitgebracht werden.
Lokation:
Sofern wir nicht bei mir shooten wird der Ort des Shootings im Vorfeld bekannt gegeben.
Sonstiges:
Du kannst gerne Musik mitbringen die Dich Inspiriert und für das Shooting die richtige Stimmung gibt. Für ein bisschen Verpflegung sorge ich dann.Copyright
Alle Inhalte dieser Setcard, die Fotos, Grafiken und Filme, sowie jegliches geistiges Eigentum, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubis des Rechteinhabers nicht weiterverbreitet oder modifiziert werden. Das Copyright an den von mir an Models oder Auftraggeber weitergegebenen Fotos verbleibt weiterhin bei mir, diese Bilder dürfen nur für die vorher festgelegten Zwecke verwendet werden, dieses wird in Schriftform (Vertrag) festgehalten. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Eine Verwendung über diese Zwecke hinaus, insbesondere die Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis meinerseits und kann mit zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden sein. Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie die Einwilligung der eventuell abgebildeten Personen für diese Zwecke besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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