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eingetragen bei der Handwerkskammer Düsseldorf gemäß §19HwO
Fotografen-Handwerk Betriebsnummer 1771861
Steuernummer 121/5112/5634
Finanzamt Mönchengladbach
BÜRO:FOTOFABRIK MOENCHENGLADBACH
41061 Mönchengladbach
Telefon: 0 21 61 - 270 95 31
Telefax: 0 21 61 - 270 95 32
Mobil: 0172 - 38 44 749
Mail: info@fotofabrik-moenchengladbach.de
URL: http://www.fotofabrik-moenchengladbach.de
STUDIO:
Gewerbepark
Sittarderstr. 35 Einheit B06
41748 Viersen -
TfP
In der Studio-Vermietung kein TFP
PayPayPay (user expects to be paid)
FOTOFABRIK MOENCHENGLADBACH MIETSTUDIO is available for pay shootings.
Send request Hintergrundsysteme:
Studio 1 ( Höhe 4.00 Meter 4 SETS
Studio 2 Black Box Höhe 3,50 Meter2 x Neewer 400
1 x Neewer 300
2x Walimex pro+ 300 plus
6 x Walimex pro vc 300 plus
4 x Walimex pro vc 200
2 x Walimex pro VE300
3 x Walimex 150
1 x Dauerlicht 500W und 1000W
1 x Mettle pro Octa Softbox PLUS OL Ø80
1 x walimex pro Octa Softbox PLUS OL Ø150 C&CR
1 x walimex pro Octagon Softbox PLUS OL Ø213 C&CR
1 x Softbox OL 25x180cm
8 x walimex pro Softbox OL 60x90cm walimex C&CR Serie
4 x Softbox PLUS OL 20x60cm Striplight
3 x Schirm, Weiß, Gold und Silber u.v.m.
Montag bis Sonntag geöffnetKundenmeinungen!!
PortableDesign - Photoart Geschrieben am 29.03.2012 um 16:02 Uhr
Also für Newcomer ein absolut fairer preis und ein tolles Angebot.
Viel Erfolg und viel Spaß beim Shooten ;O)
perfekt(?)ion(!) Geschrieben am 04.04.2012 um 15:40 Uhr
ich kann das auch nur empfehlen:
absolut entspanntes arbeiten, tolles feedback, gute unterstützung, ideen
sind gewährleistet
FineArtFantasies Geschrieben am 13.06.2012 um 12:19 Uhr
Kann ich nur jedem empfehlen...es ist immer wieder eine Freude, bei euch zu shooten.
LG Jürgen
foto_rainer Geschrieben am 14.06.2012 um 09:00 Uhr
Das Studio ist einfach Klasse....
hier sind wirklich alle Möglichkeiten vorhanden und nutzbar...
Kann es einfach nur empfehlen
LG Rainer
Project Photos (Die Firma) Geschrieben am 05.08.2012 um 12:56 Uhr
Das Studio ist wirklich zu empfehlen.
Die Technik dürfte auch anspruchsvolle Fotografen zufriedenstellen.
Räumlich bietet das Studio eine sehr große Vielfalt an Möglichkeiten.
Wehr Hilfe benötigt bekommt sie und wehr ungestört sein will kann das auch.
Preislich kommt da kein anderes Studio im Umkreis mit ( kenne alle im Umkreis). Und es auch wird sehr auf Sauberkeit geachtet. Ein Studio in dem auch anspruchsvolle Models sich wohlfühlen.
Was man hier für Geld bekommt ist schon ein Hammer.
Gruß Armin
vielen Dank an unsere Gäste!!!!Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshop’s, Modelsharing’s und Foto-Event´s
Anmeldung
Die Anmeldung für Einzelcoaching, Workshop, Foto-Events oder Modelsharing ist verbindlich.
Sie kann per E-Mail, per Nachricht auf verschiedenen Portalen oder per Telefon erfolgen. Der Teilnehmer/in verpflichtet sich vor der Workshops die AGB‘s zu lesen.
Rücktritt Einzelcoaching/Workshops/Modelsharings/Foto-Event
Bis 2 Wochen vor dem Termin ohne Folgekosten möglich.
Weniger als 2 Wochen: 25% des gebuchten Angebotes wird in Rechnung gestellt.
Weniger als 1 Woche: 50 % des gebuchten Angebotes wird in Rechnung gestellt.
Weniger als 24 Stunden wird der Betrag zu 100% in Rechnung gestellt.
Zahlung Einzelcoaching/Workshops/Modelsharings/Foto-Event
Bei der Buchung sind umgehend 50,00 € Anzahlung pro Stunde auf das Konto der FotoFabrik zu überweisen. Der Restbetrag ist pünktlich bis zum Tag des Events zu überweisen oder beim Event in Bar zu leisten. Bis zum Eingang der Anzahlung besteht keinerlei Anspruch auf die Teilnahme. Danach wird der Teilnehmerplatz wieder freigegeben.
Ausfall eines Modells oder des Eventsleiters
Bei Ausfall des Workshopleiters, werden die einbezahlten Beträge umgehend zurückerstattet. Bei Krankheit oder Ausfall eines Modells kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Sollte die geplante Teilnehmerzahl (in den Workshop/Modelsharing Beschreibungen angegeben) nicht erreicht werden, ist die FotoFabrik berechtigt die Veranstaltung zeitlich zu verlegen oder abzusagen.
Bei Absage bzw. Ausfall, versucht die FotoFabrik die Teilnehmer kurzfristig zu informieren.
Der Teilnehmer kann im Fall einer Terminverlegung entweder den neuen Termin wahrnehmen oder sich die bereits bezahlten Workshop/Modelsharing Gebühren zurückerstatten lassen.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund einer Umbuchung oder Absage eines Workshops zum Beispiel Stornogebühren für Anreise oder Unterbringung bestehen nicht.
Weitere über diese Ansprüche hinausgehende Forderungen werden nicht berücksichtigt.
Verwendung der Fotos
Die entstandenen Fotos in den Einzelcoaching/Workshops/Modelsharings/Foto-Events können für private Zwecke genutzt werden. Dieses wird in einem Vertrag von der FotoFabrik zwischen Fotograf/in und Model geregelt.Allgemeine Geschäftsbedingungen / Fotostudio
I. Allgemeines
1. Jede Vermietung der Studioräume und technischer Geräte erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
II. Mietpreis
1. Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietpreises ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite eingesehen werden kann.
2. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet.
3. Zusätzlich zum Mietpreis können noch Reinigungs- und Materialkosten berechnet werden, falls das Studio oder die eingesetzten Materialen (inkl. der verwendeten Hintergründe) währende der Nutzung stark verschmutzt wurden.
III. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich incl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV. Termine
1. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
2. Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muss er 30%, von 3 Tagen vor Mietbeginn muss er 50% der im Vertrag oder Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen. Danach wird der volle Preis berechnet. Stellt der Auftraggeber einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen, entfällt die Ausfallgebühr.
V. Nutzung und Eigentum
1. Alle gemieteten Geräte bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
3. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
4. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.
5. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
6. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.
7. Es ist strikt untersagt, das Studio zur Erstellung von Fotografien oder Videos mit Gewalt verherrlichen, links- oder rechtsradikalen Inhalten zu nutzen.
8. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
VI. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
1. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
2. Bei Ausfall von Geräten durch technischen Defekt oder höherer Gewalt, besteht keinen Anspruch auf Ersatz durch den Mieter. Der Mietpreis ist im vollen Umfang zu leisten.
3. Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen.
VII. Versicherung und Haftung
1. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
2. Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
3. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen.
5. Schadensfälle, Defekte der Geräte sind uns unverzüglich zu melden.
VIII. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermieters, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
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Information
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41061 Mönchengladbach
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- ContactpersonMariaF und Willi
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Sedcard information
- Ceiling Height15' 8"
- Studio area1,506 sq ft
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- Bookable for nude shooting
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