PHOTOGRAPHY by THOMAS GILS
Photographer 12.11.2024

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Thomas Gils
Kirchgasse 11
6020 Innsbruck

Germany

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Datenschutz Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten. ​ I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten mit Vereinbarung des Termins als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, Fotoalben, Fotobücher, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) II. Urheberrecht 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen und privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 7. Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative und digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung. Keine Abgabe von Rohdateien. III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise ohne Umsatzsteuer aus wegen der Kleinunternehmerregelung. 2. Am Fototermin und nach der erbrachten Leistung muss der Endverbraucher das vereinbarte Honorar Bar zahlen, soweit nichts Anderes schriftlich ausgemacht wurde. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung. 3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Von Endverbrauchern wird nur Barzahlung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten werden nicht angenommen. 4. Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 7 Tagen nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine Kosten abzuholen. Endverbraucher haben spätestens bei Abholung die zusätzlichen angefallenen Kosten vollständig und in bar zu zahlen, bei gestalteten Fotobüchern bereits bei der Freigabe des Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser 7 Tage die Lichtbilder abholt und vollständig bezahlt. 5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen für Fotobücher, Collagen und Danksagungskarten obliegt die Art der Gestaltung dem Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 7.Die vom Fotografen allgemein erbrachten Leistungen und Ergebnisse sind vom Umtausch ausgeschlossen. Keine Rückerstattung von gezahlten Leistungen. IV. Haftung 1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. 2. Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgfältig. Er haftet nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative. 3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 4. In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. V. Nebenpflichten Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben oder diese abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen. 4. Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur bei Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail bis maximal 24 Stunden von dem vereinbarten Fototermin anerkannt. Bei verspäteten Stornierungen des Auftrages oder Nichterscheinens des Auftraggebers beim Fototermin wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Dem Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat. 5. Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Grußkarten, Fotos für Grußkarten, Collagen oder ähnliche Fotoarbeiten fallen mindestens 50 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten Zeitaufwandes an. 6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung der im Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für anfallende Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. VII. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. VIII. Digitale Fotografie 1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. IX. Bildbearbeitung 1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. 2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. X. Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. 7. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos uneingeschränkt zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden dürfen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos zum Aushang im Schaufenster, im Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen, Prospekten, Musteralben, auf der Homepage und anderen Medien. Für Fotos, die das Ehrgefühl des Auftraggebers beeinträchtigen könnten, wie insbesondere erotische Aufnahmen, holt der Fotograf vom Auftraggeber eine gesonderte Einwilligung ein. 8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. XI. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Stand: Januar 2017