Comments 2
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Der Sand (dersand.de)
25.04.2012
Weiß ich doch, der ist genau so wenig echt wie meine Pistolen oder Zombie Bilder!
#2Report
25.04.2012
Ooops, allein der Besitz eines Schlagringes (verbotene Waffe) ist strafbar!!!
§ 51 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte vorbotene Waffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Solch ein Bild einzustellen würde ich als sehr heikel erachten?
Wenn das Bild an die Polizei weitergeleitet werden würde, wären diese gezwungen (Straftatbestand) gegen dich zu ermitteln.
Gruß Volker
§ 51 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte vorbotene Waffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Solch ein Bild einzustellen würde ich als sehr heikel erachten?
Wenn das Bild an die Polizei weitergeleitet werden würde, wären diese gezwungen (Straftatbestand) gegen dich zu ermitteln.
Gruß Volker
#1Report