Das Bundesinnenministerium informiert:
Ab Januar 2009 müssen alle biometrisch lesbaren Personalausweise bei Frauen auch die Busenform und Körbchengröße erkennen lassen. Die Aufnahme erfolgt frontal und ohne Kleidung. Zum Schutz der Intimsphäre dürfen die Brustwarzen aber bedenkt sein (§ 534 Absatz 5a, PBVO).
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Das ist das schönste Passfoto das ich je gesehen habe...
LG
Insa