"Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Zeichen verbieten.
Es muss dafür aber eine allgemeine Regel geben, die das Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt, wie der Europäische Gerichtshof entschied.
Arbeitgeber dürfen religiöse Zeichen im Job verbieten.
Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Es müsse aber allgemeine Regeln geben, die das Unternehmen ohne Diskriminierung durchsetze, so der EuGH. Wünsche einiger Kunden reichten dagegen nicht aus."
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