Exkurs zu den Fotografien: Dieses Bilder sind unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz gem. § 72 UrhG. Die Verwendung dieser Fotografien ohne entsprechende explizite Erlaubnis des Rechteinhabers ist stets illegal. Eine solche Urheberrechtsverletzung berechtigt den Rechteinhaber, von dem Verletzer zu verlangen, die Verletzung zukünftig zu unterlassen und eine angemessene Straflizenz als Schadensersatz zu zahlen. Rechteinhaber ist entweder der Fotograf selbst oder aber ein Unternehmen oder eine Person, die von dem Fotografen die ausschließlichen Rechte an dem Bildmaterial erhalten hat. Diese Rechtevergabe erfolgt meist durch entsprechende Verträge.

Die Nutzungsrechte sind bei der ELS- Kanzlei Leber hinterlegt!

Zum Bild: Dieses Poster wurde auf der Musikmesse/Prolight and Sound Frankfurt am Main 2013 verteilt.

Auf Unternehmerischen politischen Gründen, darf das Startbild der Software noch nicht in die Bildschirmfläche des Laptops eingearbeitet werden.

Danke an den Fotografen, an die Visa und dem Unternehmen!!!

Comments 2

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23.03.2013
Outfit gefällt mir ....

Laptop und der enge Schnitt kommen nicht so passend ...

vg thomas
20.12.2012
Werbekampagne für eine Software (noch geheim) in dem Bereich Event-/Konzert- und Messebau!

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