Bildveränderung durch Models 59

6 years ago
Meine Fotografen haben es bis auf 2 immer gleich geregelt.

"Du bekommst alle unbearbeiteten Bilder, komprimiert, zum auswählen. Such dir 5 aus, die bearbeite ich, den Rest kannst du unbearbeitet oder selbstbearbeitet nutzen - das alles unter EINER Bedingung: Bereits bearbeitete Bilder dürfen nur so genutzt werden, nicht einmal ein instagramfilter. Die selbstbearbeiteten/unbearbeiteten nur mit entsprechender Kennzeichnung veröffentlichen 'selbstbearbeitet/unbearbeitet. Fotografiert von xyz' "

Finde ich eine gute Sache, halte mich dran. An den bearbeiteten vergreife ich mich generell nicht, da ich damit zufrieden bin. Selbstbearbeitet wird, wenn mich mehr Bilder ansprechen, als ich mir aussuchen darf.

So lobe ich mir das. Und würde ich derzeit mehr Menschen fotografieren, würde ich es wohl genau so handhaben
6 years ago
@Amy Kay: Finde ich auch eine gute Regelung und völlig ok. Wobei ich allerdings sagen muss, dass ich bisher noch kein Model hatte, welches meine Bilder wirklich selbst (oder extern) bearbeiten (mit PS oder ähnlichem) wollte. Mir ging es mehr um Veränderungen beim hochladen auf diversen Plattformen.
[gone] User_478068
6 years ago
Es ist zwar richtig, dass ich der Urheber des Bildes bin. Bei TFP gehören aber die Rechte beide.
Es entsteht kein Bild ohne Model....Die Idee des Shooting muss auch nicht zwangsläufig von mir kommen...
Da ist es auch klar, dass ich zusammen mit dem Model die gute Bilder aussortiere. Also nicht nur Die, die mir gefallen.
Die bearbeite ich auch und mach mein Logo drauf...
Der Rest bekommt selbstverständlich das Model und kann selbstverständlich diese Bilder auch retuschieren...
Man sollte auch die Models nicht allgemein als unbeholfen oder ahnungslos dahin stellen...
Eine Frage des Respekts, der hier ein bisschen verloren geht....
6 years ago
@Phil Photo-Art: Und ein Maler der ein Porträt schafft, gibt den Pinsel dann an das model und lässt sie drüber malen? Mit Respekt hat das hier gar nichts zu tun. Es spricht nichts dagegen das Model Bilder aussuchen zu lassen. Aber ein Bild (ich sage bewusst nicht Foto) besteht nun mal auch aus der Bearbeitung. Und ein Bild von MIR, soll MEINE Arbeit wiederspiegeln. Die Arbeit des Models ist es zu posen, richtig vorbereitet zu sein und sich gegebenfalls zu schminken/ in Form zu halten etc. Meine Arbeit ist es mich um das Shooting zu kümmern, die Bilder zu machen und zu bearbeiten. Sicherlich kann man die Bearbeitung aus der Hand geben, nur ist es dann halt nicht mehr dein Werk, nur noch dein verwendetes Foto. Allerdings geht es mir in dem Artikel nicht um unbearbeitete Bilder die vom Model bearbeitet werden, sondern um von mir bearbeitete die im Nachhinein verändert werden. Allerdings befürchte ich, dass hier einige den Artikel mal wieder gar nicht gelesen haben ;)
6 years ago
Und im übrigen. Nein, rechtlich gesehen liegen auch bei TFP die Urheber und Nutzungsrechte erste einmal ausschließlich bei mir. Was ich damit mache und ob ich eventuell Nutzungsrechte an das Model übertrage (z.B. per Vertrag) ist meine Sache. Nutzungsrechte heißt im übrigen trotzdem nicht, dass ich mit dem Bild machen darf was ich will. Aber das nur am Rande.
[gone] User_478068
6 years ago
Bei TFP Gehören die Nutzungsrechte Beide, wenn im Vertrag festgehalten, sorry!...
#27
6 years ago
@Phil: Das war deine Aussage: "Es ist zwar richtig, dass ich der Urheber des Bildes bin. Bei TFP gehören aber die Rechte beide. " Von einem Vertrag stand da nix. Natürlich kann ich das in einem Vertrag regeln wie ich es geschrieben habe. Aber ohne Vertrag ist es halt einfach falsch.

@Heinz: Danke für die nähere Erläuterung. Ich gehe eigentlich immer davon aus, dass das mittlerweile auch in der hintersten Ecke angekommen ist, aber leider scheint das nicht der Fall zu sein.
6 years ago
@martin hirsch und auch bei tfp hat selbstverständlich das modell das "recht am eigenen bild" - und ich hoffe, daß modelle auch immer auf eigene nutzungsrechte bestehen - oder dürfen sie bei dir nur für das familienalbum posen?
[gone] User_478068
6 years ago
Danke Martha-ka...offensichtlich haben da paar Fotografen was nicht verstanden!!
Fotograf fotografiert Model = Der Fotograf ist der Urheber, logisch!!
ABER der Fotograf hat KEIN Recht am bild OHNE Zusage des MODELS!!
Das ist auch logisch!!
#31
6 years ago
@Phil: Ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen. Das Urheberrecht hat mit einem Nutzungsrecht zunächst einmal gar nichts zu tun. Das diesbezügliche Recht am Bild liegt alleine beim Fotografen. Das Nutzungsrecht ist eine ganz andere Geschichte. Deswegen regelt man das vertraglich. Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile zu diesem Thema die deiner These komplett widersprechen. Das Persönlichkeitsrecht des Models (und auch des Fotografen) stehen wieder auf einem ganz anderen Blatt.

@martha-ka: Es gibt kein 'Recht am eigenen Bild'. Eigenes Bild hieße nämlich, dass das Urheberrecht beim Model läge. liegt es aber nicht. Es gibt ein Persönlichkeitsrecht, aber auch das greift nicht in allen Fällen. Zu dem Thema gibt es mehr als genügend Gerichtsurteile. Und falls du mir was unterstellen willst (was im übrigen echt lachhaft wäre), bei mir hat sich noch nie ein Model beschwert - höchstens über zuviel Bilder ;) Davon abgesehen shoote ich nur mit Vertrag und der regelt das ziemlich gut. Und im Zweifelsfall bin ich ein verständnisvoller Mensch, nur über den Tisch ziehen lasse ich mich nicht. Dafür werden jeden Tag genügend Deppen geboren.
6 years ago
Phil... das ist keine Einbahnstraße.
Fotograf hat Urheberrecht, Model hat Recht am eigenen Bild. Veröffentlichen dürfen erst mal BEIDE nichts.
Deshalb gibt es den Vertrag. Darin einigen sich beide wer welche NUTZUNGSRECHTE bekommt. Das kann höchst individuell aussehen, jeh nachdem welche Nutzungsrechte beide Parts einräumen möchten.
Mehr nicht. Ohne eine Einigung (kann auch mündlich sein, ist dann nur schlecht beweisbar), haben BEIDE kein Nutzungsrecht, außer für ihr stilles Kämmerlein, quasi.

Ich persönlich bin mittlerweile da sehr Vorsichtig geworden, nachdem von Instagram verunstaltete Bilder mit meinem Logo vom Model hochgeladen wurden und danach andere Models abgesagt haben.
Ich sperre mich nicht komplett dagegen RAW's rauszugeben. Aber ich frage vorher warum sie diese haben möchte und das ich bei Veröffentlichung nicht erwähnt werden möchte. Das finde ich fair. Manche Models haben super Bearbeitungsfähigkeiten, teils weit besser als ich. Da mache ich das gerne. Andere werden nach meinem Hinweis pampig. Keine Ahnung wieso aber da weiß ich das ich lieber nichts rausgebe bzw. das Shooting direkt sein lasse.
#34
6 years ago
@all: Das hier sollte aber eigentlich kein Thread über rechtliche Fragen sein. Und es geht mir auch nicht um die Bearbeitung von Bildern mit PS oder ähnlichen Mitteln. Die Frage war, wie ihr dazu steht wenn von euch fertiggestellte Bilder im Anschluss vom Model verändert werden. Und ich rede wie gesagt von fertigen Bildern, nicht von irgendwelchen Schnappschüssen oder RAW Dateien. Wer seine Fotos anderweitig bearbeiten lassen möchte soll das wegen mir tun. Allerdings frage ich mich dann was ich da eigentlich auf seiner Sedcard sehe. Seine Arbeit jedenfalls nicht.
[gone] User_478068
6 years ago
Sanguis
Habe ich was anderes gesagt?
Du hast es nur in gutem Deutsch für die Kollegen übersetzt! LOL
....ach ja, habe das Model vergessen, na sowas!!!
6 years ago
@Phil: "ABER der Fotograf hat KEIN Recht am bild OHNE Zusage des MODELS!! " Deine Aussage. Und leider falsch. Wenn du etwas sagen möchtest, dann solltest du das auch schreiben ;)
6 years ago
@ martin hirsch
nein, ich wollte dir nichts unterstellen. Ich habe mich und dich nur gefragt, welche recht denn deine modelle an dem von dir so verhement vertretenen DEINEM WERK haben - an dem sie doch irgendeine art von anteil hatten, oder nicht?
Ich hätte es auch nicht gerne, wenn meine modelle die von mir bearbeiteten fotoarbeiten "nach"bearbeiten. Für mich hat es sich diese thema allerdings damit erledigt, daß von modell oder dritten bearbeitete fotos auch so gekennzeichnet werden (müssen).
Und nach meinen kenntnissen der rechtslage ist "urheber einer fotos" und "recht am eigenen bild" nicht identisch. Das eine bezieht sich auf den fotografen (urheber) und das andere auf den fotografierten, der das recht am "eigenen bild" hat.
So einen "fall" hatte ich mal, als ein von mir fotografierter mensch mir die veröffentlichung wegen seines "rechts am eigenen bild" verweigerte.
6 years ago
@martha-ka: Ich empfehle mal dringend den §201a StgB zu lesen. Das Recht am eigenen Bild beschränkt sich auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten und hat nichts mit einem generellen Recht an einem Bild auf dem man zu sehen ist zu tun. Das wird hier anscheinend grundlegend missverstanden.
Und ja, das ist MEIN Werk. so ist das nun mal gesetzlich und auch von der Gesellschaft anerkannt geregelt. Dass dieses Werk nur unter der Hilfe eines Models entstehen konnte, tut da erstmal nichts zur Sache. Die Rechte am verhüllten Reichstag liegen übrigens auch bei Christo und nicht bei dem der die Plane drübergezogen hat ;) Ich denke mal das ist ein Thema über das man nicht diskutieren braucht. Das sollte wohl klar sein.
Und meine Models haben das gleiche Nutzungsrecht an dem Bild wie ich auch. Das ist nämlich vertraglich geregelt. Das Nutzungsrecht sieht aber keine Bearbeitung und Änderung vor und zusätzlich ist diese sogar noch vertraglich ausgeschlossen. Was aber einige Models leider auch nicht stört ;)
[gone] schallkoerper fotografie
6 years ago
mal blöde gefragt: wieso wird es denn "Recht am eigenen Bild" genannt wenn es das nicht gibt ? https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
alles Etikettenschwindel ?

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