Nachlaßverwaltung 21

[gone] User_355090
7 years ago
was passiert mit den MK-Account-Daten bei Ableben des Account-Inhabers ?
Kann man zu Lebzeiten schon einen vorsorglichen Download seiner Daten vornehmen ?
LG
Peter, photo&video, Frankfurt am Main
Hmmm, also ich habe einen Umschlag mit Passwörtern hinterlegt die meine Hinterbliebenen zu den jeweiligen Internetseiten führen. Sollen die sich dann mit Dingen rumschlagen, die mich selbst nichts mehr angehen...

Ob es hier einen Download der eigenen Daten gibt wage ich mal zu bezweifeln. Allerdings denke Ich, Das Hendrick auf eine freundliche Nachfrage das im Einzelfall realisieren kann.
7 years ago
Hi.

Aktuell gibt es keine offizielle Möglichkeit den Nachlaß zu regeln.
Die bisherige Regelung war:
Wenn wir von einem Ableben erfahren, wird das im SC-Text vermerkt. Gelöscht wird nur dann, wenn sich Angehörige melden und eine Löschung wünschen.

Wenn ein User hier vor dem Ableben wünscht "Sedcard soll online bleiben" und die Angehörigen nach dem Tod feststellen, dass aber mal zackig ne Löschung erfolgen soll, dann bezweile ich dass ich da eine große Wahl haben werde. Wer erwähnt schon MK in seinem Testament um dahingehend Rechtssicherheit zu schaffen und welcher Anwalt / Richter / Angehörige lässt sich von mir überzeugen "der hatn Haken in ein Online-Formular gesetzt, dass alles online bleiben soll".
Nur um mal den Worst-Case zu beschreiben.

LG Hendrik
7 years ago
Ich weiß zwar nicht, wie wichtig das Thema ist, aber auf welcher Rechtsgrundlage soll denn ein Erbe oder sonstiger Nachfahre verlangen können, dass eine Sedcard gelöscht wird?
Vielleicht erscheint das bei einer Sedcard noch irgendwie sinnvoll, weil die auf der Sedcard angebotene Dienstleistung nicht mehr zu haben ist, aber Bücher, deren Autoren sterben, werden ja auch nicht wieder eingesammelt. Musik verstorbener Komponisten darf auch noch gespielt werden.
Wir reden ja hier nicht über eine "persönliche" Homepage, die dem verstorbenen Menschen gehört, sondern über die MK, die uns allen eine Plattform bietet.
7 years ago
@eckisfotos: Die Rechtsgrundlage ergibt sich einfach daraus, dass der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen wird. Er kann ja auch Konten bei Banken auflösen usw. dann ein MK-Konto erst recht. Bestand also ein Vertrag zwischen einem Fotografen und der MK, dann tritt nach dem Tod des Fotografen der Erbe an die Stelle des Fotografen (Rechtsnachfolger), die MK hat dann also einen Vertrag mit dem Erben. Der kann dann auch sagen, wie es ablaufen soll. Das im Testament erwähnen, ist übrigens auch nicht so einfach. Ein Testament bestimmt erstmal nur die Erben. Der Testator kann den Erben "Auflagen" machen, ob diese sie einhalten wäre dann Sache eines Testamentsvollstreckers (der im Zweifel bestellt und bezahlt werden will, im Regel-Erbfall aber gar nicht nötig ist) ... wer will sich diesen Umstand aufhalsen wegen eines MK-Kontos?
7 years ago
@derMarc
Die Frage ist eben, ob Du eine MK-Sedcard mehr wie ein Bankkonto oder mehr wie ein Buch siehst. Beides passt nicht ganz.
7 years ago
Stelle hier bei einigen mal wieder eine Überbewertung der eigenen Werke fest.....

Sind ein paar Bilder im Internet die nach Ablauf des VIP frei sichtbar sind. Schlimmstenfalls peinlich, aber kein MoMA.
7 years ago
@lechiam
Hier geht es gar nicht um Bildqualität.

Und wenn es so wäre, dann ist es hier in der MK sicher weniger schlimm, von den eigenen fotografischen überzeugt zu sein - aber umso schlimmer, wenn man seine Wortbeiträge im Forum für unverzichtbar hält.
Urheberrecht müsste auf die Nachfahren übergehn......
7 years ago
@eckisfotos: selbstverständlich passt es. Es besteht ein Vertrag zwischen MK und Fotograf und die Erben treten an die Stelle des Fotografen nach dessen Tod. Da sehe ich kein Problem. Bei einem Buch ebensowenig. Wir sprechen ja nicht vom Urheberrecht an den Bildern, sondern von der MK-Seite. Da ist das relativ schnell geklärt (s. o.)

Es geht hier schlicht um den Vertrag, der geschlossen wurde zwischen MK und Fotograf. Wenn Erben also die Rechtsnachfolge in Bankgeschäften und/oder Mietverträgen usw. antreten, warum dann nicht bei der MK? Was macht den Vertrag mit der MK anders? Nüscht!
7 years ago
@derMarc
Es ist ja nicht mein Problem, was Hendrik Siemens mit Sedcards verstorbener Menschen macht. Und wenn es bei mir einmal soweit ist, dann wird es mir vermutlich auch egal sein, ob meine Sedcard noch da ist. Daher hab ich lange überlegt, ob ich noch einmal schreiben soll. Irgendwie macht es ja Spaß, sich die Dinge so zurecht zu biegen, dass es passt. Das ist offenbar bei uns allen so, oder? Und dabei hatte ich gerade ein 4-Stunden-TFP-Shooting. Also trotzdem:
Soweit mir bekannt, gibt es hier immer noch "unechte" Mitglieder. Ich bin da erst einmal gespannt, wie die Angehörigen sich als solche legitimieren. Ich will nicht abstreiten, dass irgendwie ein Vertrag geschlossen wurde - aber so richtig greifbar ist dieser nicht. Das ist bei den von Dir angeführten Mietverträgen und Bankgeschäften ganz anders. Trotzdem ist gerade bei diesen beiden die Sache gar nicht so einfach, wie Du es darstellst. Mietverträge enden zwar mit dem Tod des Mieters, außer wenn es weitere Mieter gibt - nicht aber beim Tod des Vermieters. Wenn aber eine Bank liquidiert wird, dann enden die Verträge mit allen Kunden, die eventuell - im Falle einer Insolvenz - auch ihre Einlagen verlieren können. Beim Tod des Kunden, werden dessen Konten aufgelöst. Das heißt aber nicht, dass seine Wertpapiergeschäfte rückabgewickelt werden. Wertpapiere können sogar eine lange Laufzeit haben und können ggf. nicht vorzeitig von den Erben verkauft werden.

Also ich bin ja mehr bei den Büchern. Ich bin übrigens Autor. Ich habe 1987 mit einem Vortrag an einer wissenschaftlichen Konferenz teilgenommen. Alle Vorträge wurden in einem Tagungsband zusammengefasst. Ich fürchte, dass ich damit unsterblich werde, denn mittlerweile kann man diesen Band sogar mit google finden. Ich glaube nicht, dass ich oder später meine Kinder eine Chance haben, diese Veröffentlichung "einzudämmen". Was hat das mit der MK zu tun? Dazu braucht man nur zwei Schritte: 1. Schritt: Nehmen wir an, es handelt sich nicht um eine Sammlung wissenschaftlicher Vorträge, sondern um Kurzgeschichten verschiedener Autoren. Was ist, wenn einer der Autoren stirbt noch während das Buch gedruckt wird? Glaubt Ihr ernsthaft, dass die Erben den Verkauf noch verhindern können - außer mit ganz viel Geld, um die anderen Beteiligten zu entschädigen? 2. Schritt: Nehmen wir mal an, Hendrik Siemens kommt auf die Idee, einen Bildband mit den seiner Meinung besten Fotos in der MK herauszubringen - selbstverständlich nach Absprache mit den Urhebern. Ach hier sollte ein plötzlicher Tod kein Stopp bedeuten.

Die MK selbst hat aus meiner Sicht den Zweck, Modelle und Fotografen zusammenzubringen. Dazu müssen diese "aktiv" sein, was bei Toten eher selten ist. Daher lege ich keinen Wert auf entsprechende Sedcards - soweit diese nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Für die Mehrheit hier ist die MK auch ein Bilderdiskussionsforum - so wie view oder fc. Dafür ist es unerheblich, ob die Bildteilnehmer noch leben.

Was sagen eigentlich die Rechtsgelehrten hier?
7 years ago
Auch hier, wie in anderen Foren ist es nicht zielführend, wenn Nicht-Juristen über juristische Themen diskutieren.

Man kann Fotos bewerten, ob sie den technischen Ansprüchen genügen oder nicht. Aber ob sie "schön" oder künstlerisch wertvoll sind, bleibt immer im Auge des Betrachters. Keinen kann man zwingen ein Foto schön zu finden. Darum geht es ja auch nicht. Anders ist es hier. Hier geht es allein darum, ob man Ansprüche durchsetzen kann oder nicht.

Grds. übernimmt der Erbe, alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Ist der Erbfall eingetreten (Tod) laufen Abo's, Verträge und Mitgliedschaften ganz normal weiter. Der Erbe hat die Wahl. Er hat einen Anspruch, dass MK das Passwort herausgibt und kann dann das Konto samt Sedcards weiterführen, oder aber er kann den geerbten Account löschen. Im Gegenzug dazu muss MK eine Identitäsfeststellung des Erben verlangen. Das ergibt sich daraus, dass der Erbe zwar die Rechtsnachfolge übernimmt, aber dennoch ein Identitäswechsel vorliegt, und neue Shooting-Verträge logischerweise mit dem Erben gemacht werden. Also Erbschein und Perso vorlegen. Darf der Name auch behalten werden? Kommt drauf an, wenn es der Name der Firma ist und der Erbe auch Rechtsnachfolger der Firma, dann "ja". Ansonsten "Nein". Zukünftige Vertragspartner müssen wissen, mit wem sie es konkret zu tun haben. Sollte logisch sein, wenn Opa Willi gestorben ist, kann ich mich ja nicht als Opa Willi vorstellen...
7 years ago
@Marcus Sawyer
Wenn Du hier kritisierst, dass Nicht-Juristen diskutieren, warum haust Du dann so selbstbewusst Deine Meinung als Fakten raus?

Ich hab inzwischen auf juristischen Seiten gelesen, dass wir hier über noch weitgehend ungelöste juristische Probleme schreiben. So gibt es beispielsweise dort die Meinung, dass die AGBs eines "Providers" solche Dinge regeln (sollten). Facebook wird dabei genannt - das lässt sich ggf. auf die MK übertragen ... wenn es denn geklärt wäre.

Anderswo (erbrecht-heute.de) heißt es zum Thema Rechtsnachfolge:
".... Ausnahme hierbei sind höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel eine Ehe, Unterhaltsverpflichtungen oder ein Arbeitsverhältnis, denn diese sind nicht übertragbar...."
7 years ago
Laut Presse hat Facebook sich erfolgreich gegen die Herausgabe des Passworts einer verstorbenen Tochter an die Mutter gewehrt. Aus dem Urteil wurde zitiert:

"Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten."

Scheint so einfach wohl doch nicht zu sein.
7 years ago
@eckisfotos: Mh, nö. Mietverträge enden nicht mit dem Tod des Mieters, die Erben treten an die Stelle des Verstorbenen als Rechtsnachfolger, ggfs. gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag (und wenn du sagst, du bist Autor, sag ich jetzt, dass ich 15 Jahre im Nachlassgericht gearbeitet habe ;) )

Und mit der Antwort des Rechtsnachfolgers enden auch alle deine Ausführungen. Denn letztlich lassen sich alle Fragen auf diese Antwort runterbrechen.
7 years ago
Also ich hab letztes Jahr ein Testament beim Notar gemacht. Nachdem ich keine Kinder habe und ich doch einiges zu vererben habe war das ratsam.
Urheber und Nutzungsrechte kann man jedem vererben. Wenn nichts davon im Testament steht geht es automatisch an den Haupterben, den man festlegen muss. Haupterbe muss übrigens nicht derjenige sein, der am meisten bekommt. Aber wenn man zB das Haus auf Malorca vergessen hat ...

Es war hier die Rede von Auflagen, die man dem Erben stellt. Das geht zwar ist aber mit hohen Kosten verbunden, weil deren Einhaltung von Gericht bzw überprüft werden muss.
Man kann den Erben aber ohne Probleme und Kosten um etwas bitten und diese Bitte auch im Testament festhalten. Macht Sinn, weil der Erbe kann es ja vergessen haben bzw. man hat nur mal beiläufig, wenn überhaupt darüber geredet. Letztendlich steht es aber dem Erben frei, einer solchen Bitte nachzukommen.
7 years ago
Achja ... der Haupterbe ist auch der Rechtsnachfolger ... der erbt dann auch den MK-Account sofern ihr ihn nicht jemand anderem vererbt. Ihr könnt ja einem guten Freund die Weiterführung mündlich oder per Testament anvertrauen. Tritt der das Erbe nicht an landets wieder beim Haupterben ...
7 years ago
@seekworld Bei der Sache mit dem "Haupterben" wäre ich vorsichtig. Grundsätzlich muss man wieder unterscheiden zwischen Erben und Vermächtnisnehmer usw. Das würde hier zu weit führen. Aber das nur nebenbei, grundsätzlich sind wir ja einer Meinung ;)
7 years ago
@der Marc
Ok, mit den Mietverträgen hast Du recht - zumindest grundsätzlich. Ich kenne aber tatsächlich Mietverträge, die es abweichend regeln - und zwar beispielsweise in einem Pflegeheim, wo einzelne Tage abgerechnet wurden.
Wie ich schon mehrfach schrieb, finde ich den Vergleich mit anderen Veröffentlichungen sinnvoller. Oder eben Facebook.
7 years ago
@eckisfotos: Das ist dann abhängig vom jeweils geschlossenen Vertrag. Aber grundsätzlich ist es eben tatsächlich so, dass der Mietvertrag nicht mit dem Tod des Mieters endet - wenn Erben da sind.
Pflegeheim ist ja nicht der Regelmietvertrag. Sinnvoller-halten hin oder her, rechtlich ändert sich nichts. Vertrag ist Vertrag.

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