Akt/Teilakt/sinnliche Bilder als Lehrerin 100
[gone] Graf Danilo
7 years ago
@Norbert Hess
Zitat-Anfang:
Wenn auch nur eine davon "Probleme" mit dem jeweiligen Arbeitgeber bekommen hätte, bekäme dieser "Dienstherr" aber mal ein echtes Problem mit jemand ganz anderem, nämlich mit mir.
Zitat-Ende
Dein Wille, dich für ein Model, das Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommt, einsetzen zu wollen, ehrt dich.
Nur leider wird dein Einsatz nichts bringen. Denn Beamte stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem besonderen Pflicht- und Treueverhältnis, darauf werden sie vereidigt. Hinzukommt, dass Beamte eine zweistufige Anwartszeit durchlaufen müssen, bis sie zum "Beamten auf Lebenszeit" ernannt werden, welches sind:
1. Beamer auf Probe
2. Beamter auf Widerruf
In jeder Stufe hat der Beamte unterschiedlich starke Rechte. Man kann sich somit leicht vorstellen, wie einfach es bei einer Beamtin auf Widerruf sein würde, sie aus dem Dienstverhältnis zu entlassen, sobald das erste Bild von ihr (dabei muss es sich nicht einmal um Dessousbilder handeln, ein gewagterer Kleid-Ausschnitt genügt schon) aufgetaucht ist. Wie wolltest du dich da für sie verwenden? Du würdest mit deinen Bemühungen gegen eine "Wand aus Paragraphen" laufen. Der Dienstherr wird zum Vorfall lediglich erklären, dass das Verhalten der Beamtin Anlass gebe, sie nicht in das Beamtenverhältnis überführen zu können. Tatsächlich muss sich nämlich der Probezeit-Beamte während seiner Probezeit als "würdig" erweisen - das hat die Rechtsprechung so
interpretiert - um in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden zu können.
Bei uns Beamtenanwärtern (ich war im Poliziedienst tätig) ging zwar immer der Spruch um, mit Aushändigung der Urkunde zum Beamten auf Lebenszeit endlich die Sau herauslassen zu können. Aber selbst dann ist das nicht so einfach. Und es gab tatsächlich eine Kollegin (ein superhübsches Mädel aus Schwaben) die von einem Fotografen auf Streifenfahrt entdeckt wurde und der sie gefragt hatte, ob er sie in ihrer Freizeit fotografieren dürfe.
Die Kollegin (schon Beamtin auf Lebenszeit) willigte ein und der Fotograf fotografierte sie. Sehr schnell wurde die hübshe Kollegin für Magazin-Shootings gebucht und gewann sogar einen hochrangigen Modelwettbewerb.
Es lief es für sie super ... bis das erste Dessousbild von ihr im Internet auftauchte. Das Dessousbild reichte natürlich nicht, um die Kollegin aus dem Dienst zu entlassen, aber plötzlich hieß es, aufgrund ihrer Modeltätigkeit (mittlerweile hatte die Dienststelle der Kollegin einen Antrag von ihr auf Nebentätigkeit zu prüfen) sei sie für ihre Tätigkeit als Streifenbeamtin nicht mehr zu verwenden und man versetzte sie in die Polizeiverwaltung. Und so ging es dann auch noch eine Weile weiter, immer mehr Dienststellen hielten sie als "nicht geeignet", sie wurde herumgereicht ... so lange, bis sie letztlich kündigte.
Heute, wenn ich auf dem Laufenden bin, ist sie Teilhaberin einer großen und erfolgreichen Modelagentur.
Was will ich damit sagen: Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei verschiedene Dinge.
Und an den alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", sollte man ohnehin immer beherzigen.
Zitat-Anfang:
Wenn auch nur eine davon "Probleme" mit dem jeweiligen Arbeitgeber bekommen hätte, bekäme dieser "Dienstherr" aber mal ein echtes Problem mit jemand ganz anderem, nämlich mit mir.
Zitat-Ende
Dein Wille, dich für ein Model, das Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommt, einsetzen zu wollen, ehrt dich.
Nur leider wird dein Einsatz nichts bringen. Denn Beamte stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem besonderen Pflicht- und Treueverhältnis, darauf werden sie vereidigt. Hinzukommt, dass Beamte eine zweistufige Anwartszeit durchlaufen müssen, bis sie zum "Beamten auf Lebenszeit" ernannt werden, welches sind:
1. Beamer auf Probe
2. Beamter auf Widerruf
In jeder Stufe hat der Beamte unterschiedlich starke Rechte. Man kann sich somit leicht vorstellen, wie einfach es bei einer Beamtin auf Widerruf sein würde, sie aus dem Dienstverhältnis zu entlassen, sobald das erste Bild von ihr (dabei muss es sich nicht einmal um Dessousbilder handeln, ein gewagterer Kleid-Ausschnitt genügt schon) aufgetaucht ist. Wie wolltest du dich da für sie verwenden? Du würdest mit deinen Bemühungen gegen eine "Wand aus Paragraphen" laufen. Der Dienstherr wird zum Vorfall lediglich erklären, dass das Verhalten der Beamtin Anlass gebe, sie nicht in das Beamtenverhältnis überführen zu können. Tatsächlich muss sich nämlich der Probezeit-Beamte während seiner Probezeit als "würdig" erweisen - das hat die Rechtsprechung so
interpretiert - um in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden zu können.
Bei uns Beamtenanwärtern (ich war im Poliziedienst tätig) ging zwar immer der Spruch um, mit Aushändigung der Urkunde zum Beamten auf Lebenszeit endlich die Sau herauslassen zu können. Aber selbst dann ist das nicht so einfach. Und es gab tatsächlich eine Kollegin (ein superhübsches Mädel aus Schwaben) die von einem Fotografen auf Streifenfahrt entdeckt wurde und der sie gefragt hatte, ob er sie in ihrer Freizeit fotografieren dürfe.
Die Kollegin (schon Beamtin auf Lebenszeit) willigte ein und der Fotograf fotografierte sie. Sehr schnell wurde die hübshe Kollegin für Magazin-Shootings gebucht und gewann sogar einen hochrangigen Modelwettbewerb.
Es lief es für sie super ... bis das erste Dessousbild von ihr im Internet auftauchte. Das Dessousbild reichte natürlich nicht, um die Kollegin aus dem Dienst zu entlassen, aber plötzlich hieß es, aufgrund ihrer Modeltätigkeit (mittlerweile hatte die Dienststelle der Kollegin einen Antrag von ihr auf Nebentätigkeit zu prüfen) sei sie für ihre Tätigkeit als Streifenbeamtin nicht mehr zu verwenden und man versetzte sie in die Polizeiverwaltung. Und so ging es dann auch noch eine Weile weiter, immer mehr Dienststellen hielten sie als "nicht geeignet", sie wurde herumgereicht ... so lange, bis sie letztlich kündigte.
Heute, wenn ich auf dem Laufenden bin, ist sie Teilhaberin einer großen und erfolgreichen Modelagentur.
Was will ich damit sagen: Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei verschiedene Dinge.
Und an den alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", sollte man ohnehin immer beherzigen.
#82Report
[gone] Graf Danilo
7 years ago
Beliner Polizeischüler soll entlassen werden, weil er - vor seiner Beamtenzeit - in einem Porno mitgespielt hat.
Hier ein Link auf den Bericht: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/01/porno-dreh-polizist-berlin-gruene-gewerkschaft.html
Hier ein Link auf den Bericht: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/01/porno-dreh-polizist-berlin-gruene-gewerkschaft.html
#83Report
7 years ago
@Graf Danilo
Du hast wohl den von Dir verlinkten Beitrag nur oberflächlich gelesen??!!! Zugegeben: Es geht doch recht durcheinander in dem Bericht. Hier mal ein Zitat:
"Die Behörde kündigte an, mögliche Konsequenzen zu prüfen, weil der Auftritt mit dem Beamtenstatus nicht vereinbar sei und möglicherweise dem Ansehen der Polizei schade. Von einem Rauswurf war allerdings nicht die Rede, es gehe eher um geringere disziplinarrechtliche Folgen, hieß es."
Du hast wohl den von Dir verlinkten Beitrag nur oberflächlich gelesen??!!! Zugegeben: Es geht doch recht durcheinander in dem Bericht. Hier mal ein Zitat:
"Die Behörde kündigte an, mögliche Konsequenzen zu prüfen, weil der Auftritt mit dem Beamtenstatus nicht vereinbar sei und möglicherweise dem Ansehen der Polizei schade. Von einem Rauswurf war allerdings nicht die Rede, es gehe eher um geringere disziplinarrechtliche Folgen, hieß es."
#84Report
[gone] Graf Danilo
7 years ago
@eckisfotos
Ja, du hast recht, die Behörde prüft mögliche Konsequenzen - übersetzt in die "normale Sprache" heißt das, dass man die Einleitung eines Disziplinarverfahrens prüft, denn nur in einem solchen Verfahren kann dem Beamten sein, nicht dem Beamtstatus entsprechendes Verhalten, vorgeworfen, bzw. bewiesen werden.
Um es noch einmal zu präszisieren: Von einem Rauswurf ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht die Rede.
Ja, du hast recht, die Behörde prüft mögliche Konsequenzen - übersetzt in die "normale Sprache" heißt das, dass man die Einleitung eines Disziplinarverfahrens prüft, denn nur in einem solchen Verfahren kann dem Beamten sein, nicht dem Beamtstatus entsprechendes Verhalten, vorgeworfen, bzw. bewiesen werden.
Um es noch einmal zu präszisieren: Von einem Rauswurf ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht die Rede.
#85Report
7 years ago
@Danilo:
Du schreibst: "Um es noch einmal zu präszisieren: Von einem Rauswurf ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht die Rede."
Deine Aussage ist natürlich nicht wirklich falsch, aber Du implizierst mit dem "zum jetzigen Zeitpunkt", dass das zu einem späteren Zeitpunkt sehr wohl in Betracht kommt.
Wer den Artikel genau liest, wird bemerken, dass es eigentlich darum geht, dass ein Politiker die Polizei kritisiert, dass es das Verfahren überhaupt gibt.
Oder um das nochmals zu präzisieren bzw. auf den Punkt zu bringen: Du hast die Aussage des Artikels ins Gegenteil verkehrt.
Du schreibst: "Um es noch einmal zu präszisieren: Von einem Rauswurf ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht die Rede."
Deine Aussage ist natürlich nicht wirklich falsch, aber Du implizierst mit dem "zum jetzigen Zeitpunkt", dass das zu einem späteren Zeitpunkt sehr wohl in Betracht kommt.
Wer den Artikel genau liest, wird bemerken, dass es eigentlich darum geht, dass ein Politiker die Polizei kritisiert, dass es das Verfahren überhaupt gibt.
Oder um das nochmals zu präzisieren bzw. auf den Punkt zu bringen: Du hast die Aussage des Artikels ins Gegenteil verkehrt.
#86Report
[gone] Graf Danilo
7 years ago
@eckisfotos
Zitat-Anfang:
Oder um das nochmals zu präzisieren bzw. auf den Punkt zu bringen: Du hast die Aussage des Artikels ins Gegenteil verkehrt.
Zitat-Ende
Ich verstehe nicht, inwiefern ich den Artikel ins Gegenteil verkehrt haben soll ... oder steh' ich wirklich auf dem Schlauch? Richtig ist, wie du schreibst, dass ein Politiker die Polizei kritisiert. Aber die Polizei (gehört zum Innenministerium) ist der Dienstherr des Beamten und somit für diesen nicht nur unmittelbar zuständig, sondern gegenüber der vorgesetzten Behörde (Innenministerium) auch auskunftspflichtig und weisungsgebunden. Da in diesem Fall (bei dem Polizeischüler/Anwärter handelt es sich um einen Angehörigen des Mittleren, bzw. des gehobenen Polizeivollzugsdienstes) die Zuständigkeit für Ernennungen in das Beamtenverhältnis von der vorgesetzten Dienststelle (Innenministerium) an den Dienstherrn (Polizeipräsidium) delegiert worden sind, ist das Polizeipräsidium auch zuständig und [b] verpflichtet (sofern genügend Anhaltspunkte für die Einleitung eines Verfahrens vorliegen) ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten einzuleiten.
Die Politikerin kritisiert, dass der Dienstherr des Beamten überhaupt ein Verfahren gegen diesen eingeleitet hat . Dass das Verfahren gegen den Beamten eingeleitet worden ist, das ist unstrittig (sonst wäre es ja auch nicht bekannt geworden), die dafür zuständige Disziplinarstelle im Polizeipräsidium musste dies auch tun da, allen Anschein nach, genügend Anhaltspunkte für die Einleitung eines Verfahrens vorgelegen haben müssen.
Ich habe viele Jahre in der Disziplinarabteilung eines Polizeipräsidiums gearbeitet und in dem Status, in dem sich das Verfahren gegen den Beamten befindet, befand (es handelt(e) sich um das Vor- bzw. das Ermittlungsverfahren) ist die Vorgehensweise der Behörde nicht zu beanstanden.
Selbstverständlich kenne ich keine Fakten, will heißen, wenn die Politikerin bei ihren Recherchen Tatsachen aufdecken konnte, die gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sprechen/sprachen, so müsste dies die Dienststelle bei ihren Vorermittlungen selbstverständlich berücksichtigen.
Zitat-Anfang:
Oder um das nochmals zu präzisieren bzw. auf den Punkt zu bringen: Du hast die Aussage des Artikels ins Gegenteil verkehrt.
Zitat-Ende
Ich verstehe nicht, inwiefern ich den Artikel ins Gegenteil verkehrt haben soll ... oder steh' ich wirklich auf dem Schlauch? Richtig ist, wie du schreibst, dass ein Politiker die Polizei kritisiert. Aber die Polizei (gehört zum Innenministerium) ist der Dienstherr des Beamten und somit für diesen nicht nur unmittelbar zuständig, sondern gegenüber der vorgesetzten Behörde (Innenministerium) auch auskunftspflichtig und weisungsgebunden. Da in diesem Fall (bei dem Polizeischüler/Anwärter handelt es sich um einen Angehörigen des Mittleren, bzw. des gehobenen Polizeivollzugsdienstes) die Zuständigkeit für Ernennungen in das Beamtenverhältnis von der vorgesetzten Dienststelle (Innenministerium) an den Dienstherrn (Polizeipräsidium) delegiert worden sind, ist das Polizeipräsidium auch zuständig und [b] verpflichtet (sofern genügend Anhaltspunkte für die Einleitung eines Verfahrens vorliegen) ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten einzuleiten.
Die Politikerin kritisiert, dass der Dienstherr des Beamten überhaupt ein Verfahren gegen diesen eingeleitet hat . Dass das Verfahren gegen den Beamten eingeleitet worden ist, das ist unstrittig (sonst wäre es ja auch nicht bekannt geworden), die dafür zuständige Disziplinarstelle im Polizeipräsidium musste dies auch tun da, allen Anschein nach, genügend Anhaltspunkte für die Einleitung eines Verfahrens vorgelegen haben müssen.
Ich habe viele Jahre in der Disziplinarabteilung eines Polizeipräsidiums gearbeitet und in dem Status, in dem sich das Verfahren gegen den Beamten befindet, befand (es handelt(e) sich um das Vor- bzw. das Ermittlungsverfahren) ist die Vorgehensweise der Behörde nicht zu beanstanden.
Selbstverständlich kenne ich keine Fakten, will heißen, wenn die Politikerin bei ihren Recherchen Tatsachen aufdecken konnte, die gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sprechen/sprachen, so müsste dies die Dienststelle bei ihren Vorermittlungen selbstverständlich berücksichtigen.
#87Report
7 years ago
@Danilo: So so, Du bist oder warst also Polizeibeamter. Soll ich annehmen, dass Du jetzt nicht mehr in der Disziplinarabteilung arbeitest, weil man herausgefunden hat, dass Du eine Nebentätigkeit als Fotograf ausübst (laut Sedcard kann man Dich buchen) und darüber hinaus auch noch nackte Frauen fotografierst und die Bilder auch noch veröffentlichst? War dies mit dem Beamtenstatus vereinbar?
Du weißt ja sicher, dass es gelegentlich vorkommt, dass Polizeibeamte auf Menschen schießen (müssen). Standardmäßig gibt es dann ein entsprechendes Verfahren. Meist enden diese Verfahren natürlich mit der Feststellung, dass der Waffeneinsatz geboten war. Stell Dir mal vor, dass während eines solchen Verfahrens in der Presse folgende Überschrift verbreitet wird: "Polizist soll entlassen werden, weil er in Notwehr einen IS-Terroristen erschossen hat."
In Deinem Beitrag #83 betitelst Du den Link mit:
"Beliner Polizeischüler soll entlassen werden, weil er - vor seiner Beamtenzeit - in einem Porno mitgespielt hat. "
Tatsächlich hat der verlinkte Artikel aber folgende Überschrift:
"Nach Kritik an Porno-Auftritt eines Polizeischülers
Berliner Polizei wird als rückständig kritisiert"
Deine Verdrehung ist absolut mit meiner fiktiven Überschrift vergleichbar - und nach meiner Meinung nicht mit dem Status eines Polizeibeamten vereinbar.
Du weißt ja sicher, dass es gelegentlich vorkommt, dass Polizeibeamte auf Menschen schießen (müssen). Standardmäßig gibt es dann ein entsprechendes Verfahren. Meist enden diese Verfahren natürlich mit der Feststellung, dass der Waffeneinsatz geboten war. Stell Dir mal vor, dass während eines solchen Verfahrens in der Presse folgende Überschrift verbreitet wird: "Polizist soll entlassen werden, weil er in Notwehr einen IS-Terroristen erschossen hat."
In Deinem Beitrag #83 betitelst Du den Link mit:
"Beliner Polizeischüler soll entlassen werden, weil er - vor seiner Beamtenzeit - in einem Porno mitgespielt hat. "
Tatsächlich hat der verlinkte Artikel aber folgende Überschrift:
"Nach Kritik an Porno-Auftritt eines Polizeischülers
Berliner Polizei wird als rückständig kritisiert"
Deine Verdrehung ist absolut mit meiner fiktiven Überschrift vergleichbar - und nach meiner Meinung nicht mit dem Status eines Polizeibeamten vereinbar.
#88Report
[gone] Graf Danilo
7 years ago
@eckisfotos
Du meinst das, was du da zusammenschreibst, doch hoffentlich nicht ernst ... oder doch?
Ich war Polizeibeamter und befinde mich (ich bin 66 Jahre) seit 2011 im Ruhestand, denn wie du vielleicht weißt, können Polizeivollzugsbeamte (sofern sie nicht verlängern) mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, als Geburtsjahrgang 1951 kam ich als letzer in diesen Genuss. Die Kolleginnen und Kollegen ab Jahrgang 1952 (zumindest ist das in Bayern so!) müssen jeweils um einige Monate verlängern.
In meiner aktiven Zeit habe ich auch fotografiert und hatte mir dies sogar von meinem Dienstherrn als Nebentätigkeit genehmigen lassen. Die Genehmigungsrichtlinien für Nebentätigkeiten für Polizeivollzugsbeamte (sie unterliegen einer höheren Prüfungsstufe) schreiben vor, dass Nebentätigkeiten nicht genehmigt (man unterschedet zwischen Anzeigen und Genehmigen) werden dürfen, wenn der Antragsteller durch die Ausübung der Nebentätigkeit in eine Interessenskolission gerät. Als Beispiel sei hier die Ausübung der Nebentätigkeit eines Taxifahrers genannt. In meinem Fall (Nebentätigkeit als Fotograf) war ich nur anzeigepflichtig.
Du meinst das, was du da zusammenschreibst, doch hoffentlich nicht ernst ... oder doch?
Ich war Polizeibeamter und befinde mich (ich bin 66 Jahre) seit 2011 im Ruhestand, denn wie du vielleicht weißt, können Polizeivollzugsbeamte (sofern sie nicht verlängern) mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, als Geburtsjahrgang 1951 kam ich als letzer in diesen Genuss. Die Kolleginnen und Kollegen ab Jahrgang 1952 (zumindest ist das in Bayern so!) müssen jeweils um einige Monate verlängern.
In meiner aktiven Zeit habe ich auch fotografiert und hatte mir dies sogar von meinem Dienstherrn als Nebentätigkeit genehmigen lassen. Die Genehmigungsrichtlinien für Nebentätigkeiten für Polizeivollzugsbeamte (sie unterliegen einer höheren Prüfungsstufe) schreiben vor, dass Nebentätigkeiten nicht genehmigt (man unterschedet zwischen Anzeigen und Genehmigen) werden dürfen, wenn der Antragsteller durch die Ausübung der Nebentätigkeit in eine Interessenskolission gerät. Als Beispiel sei hier die Ausübung der Nebentätigkeit eines Taxifahrers genannt. In meinem Fall (Nebentätigkeit als Fotograf) war ich nur anzeigepflichtig.
#89Report
[gone] Graf Danilo
7 years ago
@eckisfotos
Du schreibst so einen Bullshit zusammen, dass ich künftig nicht mehr gewillt bin, mit dir über dieses Themazu diskutieren.
Und - so kannst du dir ersparen, das in diesem Thread breittreten zu müssen - ich teile dir ferner auch mit, dass ich auch als Fotograf nichts mehr mit dir zu tun haben will.
Du befindest dich auf meiner Ignorliste.
Du schreibst so einen Bullshit zusammen, dass ich künftig nicht mehr gewillt bin, mit dir über dieses Themazu diskutieren.
Und - so kannst du dir ersparen, das in diesem Thread breittreten zu müssen - ich teile dir ferner auch mit, dass ich auch als Fotograf nichts mehr mit dir zu tun haben will.
Du befindest dich auf meiner Ignorliste.
#90Report
7 years ago
@Danilo:
Obwohl Du nicht mit mir darüber diskutieren willst, hast Du es Dir in Deinen letzten beiden "Worten" (d.h. Beiträgen) nicht nehmen lassen, mir eine Frage zu stellen, nämlich die, ob ich das ernst meine, was ich schreibe.
Die Antwort ist: JA
Mir war es jetzt wichtig, dass alle, die hier noch lesen, wissen, dass der von Dir verlinkte Artikel keineswegs gegen eine Modelltätigkeit spricht, sondern sich mit rückständigen Ansichten eines Polizeisprechers befasst. Das lässt sich natürlich durch Lesen des Artikels bestätigen. Da Dein einziges noch verbliebenes Argument aus dem Wort "Bullshit" besteht, erübrigt sich eine weitere Diskussion hoffentlich wirklich.
Im übrigen hattest Du als Fotograf noch nie etwas mit mir zu tun und da ich lieber mit Modellen aus Norddeutschland als mit Fotografen aus Süddeutschland zusammenarbeite, werde ich Dein Ignore sicher verschmerzen können.
Obwohl Du nicht mit mir darüber diskutieren willst, hast Du es Dir in Deinen letzten beiden "Worten" (d.h. Beiträgen) nicht nehmen lassen, mir eine Frage zu stellen, nämlich die, ob ich das ernst meine, was ich schreibe.
Die Antwort ist: JA
Mir war es jetzt wichtig, dass alle, die hier noch lesen, wissen, dass der von Dir verlinkte Artikel keineswegs gegen eine Modelltätigkeit spricht, sondern sich mit rückständigen Ansichten eines Polizeisprechers befasst. Das lässt sich natürlich durch Lesen des Artikels bestätigen. Da Dein einziges noch verbliebenes Argument aus dem Wort "Bullshit" besteht, erübrigt sich eine weitere Diskussion hoffentlich wirklich.
Im übrigen hattest Du als Fotograf noch nie etwas mit mir zu tun und da ich lieber mit Modellen aus Norddeutschland als mit Fotografen aus Süddeutschland zusammenarbeite, werde ich Dein Ignore sicher verschmerzen können.
#91Report
7 years ago
Ecki, als ob Dich hier noch irgendwer ernst nehmen würde und auf Deine Interpretationen angewiesen wäre.
Du hast mal wieder völligen Unfug geschrieben, bist mal wieder an den Falschen geraten und hast dafür jetzt die Quittung bekommen.
Sei doch einfach mal zur Abwechslung so anständig, das hinzunehmen.
Obwohl: anders ist es natürlich schon lustiger :D
Du hast mal wieder völligen Unfug geschrieben, bist mal wieder an den Falschen geraten und hast dafür jetzt die Quittung bekommen.
Sei doch einfach mal zur Abwechslung so anständig, das hinzunehmen.
Obwohl: anders ist es natürlich schon lustiger :D
#92Report
[gone] User_184280
7 years ago
Wird ja immer absurder hier. Ausgangsfrage kommt von einer Lehrerin, die sich fragt, ob Hobbymodelstehen mit Akt/-Teilakt problematisch ist, dann kommen wir zu einem Polizisten, der vor dem Dienstantritt in einem Porno mitgewirkt hatte. Also mehr Äpfel mit Birnen und Abweichung vom Thema geht wirklich nicht mehr.
Dann muss man sich mal wieder über völlig irrelevante Themen in die Haare kriegen und sich mit Getöse ignorieren. Dazu fällt mir nix mehr ein.
Dann muss man sich mal wieder über völlig irrelevante Themen in die Haare kriegen und sich mit Getöse ignorieren. Dazu fällt mir nix mehr ein.
#93Report
[gone] schallkoerper fotografie
7 years ago
immerhin wissen wir jetzt das es mindestens 8 Teile einer Pornoreihe mit dem Titel "Pimmel Bingo" gibt....also wenn das nicht relevant ist :)
#94Report
7 years ago
Interessanter Thread hier. Vielleicht bin ich ziemlich altmodisch und sehe das einfach zu pragmatisch.
Wenn ein Model mit mir auf TfP-Basis gearbeitet hat und aus Rücksicht auf ihre berufliche Karriere darum bittet, bestimmte Bilder nicht mehr zu veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung rückgängig zu machen, dann ist es ein Gebot der Fairness, diesem Wunsch zu folgen. Ja, es gibt Tätigkeiten, wo allzu freizügige Aufnahmen, wenn sie in die falschen Hände geraten, als Druckmittel missbraucht werden könnten. Leider ist unsere Gesellschaft in dieser Hinsicht etwas zu spießig und verklemmt.
Ich denke, die berufliche Existenz des Models hat in einem solchen Fall einen höheren Stellenwert, als meine Anerkennung als Fotograf. Fällt zwar schwer die Konsequenzen zu ziehen, aber nüchtern betrachtet, führt kein Weg daran vorbei.
RAlf
Wenn ein Model mit mir auf TfP-Basis gearbeitet hat und aus Rücksicht auf ihre berufliche Karriere darum bittet, bestimmte Bilder nicht mehr zu veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung rückgängig zu machen, dann ist es ein Gebot der Fairness, diesem Wunsch zu folgen. Ja, es gibt Tätigkeiten, wo allzu freizügige Aufnahmen, wenn sie in die falschen Hände geraten, als Druckmittel missbraucht werden könnten. Leider ist unsere Gesellschaft in dieser Hinsicht etwas zu spießig und verklemmt.
Ich denke, die berufliche Existenz des Models hat in einem solchen Fall einen höheren Stellenwert, als meine Anerkennung als Fotograf. Fällt zwar schwer die Konsequenzen zu ziehen, aber nüchtern betrachtet, führt kein Weg daran vorbei.
RAlf
#95Report
[gone] Felix_91
7 years ago
Kinder und Jugendliche können gemein sein... Ich wäre vorsichtig mit solchen Fotos in diesem Berufsstand. Oder eben Anonym oder auf Pay machen, so dass nur du die Rechte an den Fotos hast.
#96Report
7 years ago
@Carsten Weiss
An den falschen geraten, wieso?
Im Gegensatz zu Dir, der nix weiter im Kopf hat, als persönliche Angriffe ohne Substanz, hat der Danilo mir ja immerhin mehrfach recht gegeben - allerdings (zugegeben) immer gleich das nächste falsche Zitat rausgehauen.
Du hast wahrscheinlich den verlinkten Artikel gar nicht erst gelesen, oder?
@nixipixel/Ralf
Dein Beitrag deutet darauf hin, dass Du die Eingangsfrage nicht gelesen hast.
An den falschen geraten, wieso?
Im Gegensatz zu Dir, der nix weiter im Kopf hat, als persönliche Angriffe ohne Substanz, hat der Danilo mir ja immerhin mehrfach recht gegeben - allerdings (zugegeben) immer gleich das nächste falsche Zitat rausgehauen.
Du hast wahrscheinlich den verlinkten Artikel gar nicht erst gelesen, oder?
@nixipixel/Ralf
Dein Beitrag deutet darauf hin, dass Du die Eingangsfrage nicht gelesen hast.
#97Report
6 years ago
kann mir jemand sagen, wie es sich rein rechtlich damit verhält, wenn man als Referendarin oder Lehrerin sinnliche und erotische Bilder auf tfp-Basis macht?
Rein rechtlich ist es unproblematisch, solange es nicht eine Grenze überschreitet. Beamte sind verpflichtet, sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, daß sie der
Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert. Dem nach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staat es, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte.
Für Angestellte im ÖD gilt das in etwas schwächerem Maße.
Praktisch sollte man etwas weiter denken. Denn rein praktisch könnten irgendwann die Aktfotos von Dir auf dem Schulhof von Smartphone zu Smartphone wandern, und Du wunderst Dich dann, warum die ganze Klasse voller Pubertiere ohne Unterlass kichert und prustet, wenn Du vorne stehst und ganz arglos einen Satz sagst wie "Ich möchte Euch heute mal zeigen..."
Ist doof, kann aber passieren.
Auf der anderen Seite: wie soll es irgendwann mal besser werden, wenn keiner vorangeht.
#98Report
6 years ago
Wie fast alle anderen hier bin ich auch kein Rechtsanwalt, aber ich kann Dir versichern, dass es viele (angehende)Lehrerinnen gibt, die als Fotomodell wirken oder gewirkt haben. Es gibt sogar Polizistinnen, die das tun. Und auch auf der anderen Seite der Kamera findet man diese Berufe.
Es gibt da eine langjährige Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin, CSU-Politikerin und ehemalige "Miss Germany", im Bundestag nicht nur Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien.
Sie heißt Dagmar Wöhrl, und wenn Du wissen willst, wie sie 1973 nackt aussah, kannst Du Dir Franz Marischkas Lauflichtbildkunstwerk "Die Stoßburg – Wenn nachts die Keuschheitsgürtel klappern" anschauen. Da hat sie mitgespielt.
Wenn sogar die CSU damit klarkommt, gibt es wirklich keinen Grund, mit sowas Probleme zu haben.
Konstantin Wecker (der auch in Porno-Filmen mitgespielt hat) stellte schon 1994 in einem SPIEGEL-Interview fest, daß es in den 70er Jahren viel weniger spießig zuging als heute. Womit Wecker 1994 meint, aber seitdem ist es noch viel, viel schlimmer geworden mit der Spießigkeit.
Ich bin Jahrgang 1958, und wenn ich die Spießigkeit und Freizügigkeit in Sachen Sexualität in den 70ern Jahren und in den 2010er Jahren vergleiche, dann ist das ein Unterschied wie zwischen dem Vergnügungsviertel in Amsterdam und Saudi-Arabien.
Wobei die 70er das Vergnügungsviertel in Amsterdam sind, und die heutige Zeit von Saudi-Arabien repräsentiert wird.
(Disclaimer: dies ist ein Vergleich. Ich sage nicht, daß wir heute in Deutschland Verhältnisse wie in Saudi-Arabien haben.)
#99Report
6 years ago
es ist ja nicht nur die frage wie andere damit klar kommen
sondern auch die, ob du selbst damit klar kommst, wenn andere damit nicht klarkommen
kenne einen fall, da hat ein männliches model auf seinem rücken ein (grosses) kreuztatu
und sich dann mit freiem oberkörper ablichten lassen (also hose an)
ein kollege hat das foto dann an der schule kursieren lassen
als die ersten eltern sich beim rektor gemeldet haben, wurde er an andere schule versetzt
sondern auch die, ob du selbst damit klar kommst, wenn andere damit nicht klarkommen
kenne einen fall, da hat ein männliches model auf seinem rücken ein (grosses) kreuztatu
und sich dann mit freiem oberkörper ablichten lassen (also hose an)
ein kollege hat das foto dann an der schule kursieren lassen
als die ersten eltern sich beim rektor gemeldet haben, wurde er an andere schule versetzt
#100Report
Topic has been closed
https://www.sat1.de/ratgeber/trends/video/darf-sich-eine-lehrerin-so-im-netz-zeigen-clip?utm_source=facebook&utm_medium=social_paid_pb&utm_term=social_post_ad&utm_campaign=sat1tv&utm_content=20170914_darf-sich-eine-lehrerin-so-im-netz-zeigen-clip
Nun muss man solche journalistischen Leistungen natürlich immer mit der nötigen Vorsicht genießen und beachten, dass das Beispiel aus der Schweiz stammt. Ich nehme aber daraus mit: Der Lehrerverband, der ja eigentlich die Interessen der Kollegin vertreten sollte, steht nicht hinter der Lehrerin und hat Bedenken. Der Arbeitgeber findet es aber in Ordnung. Beides habe ich nicht anders erwartet.