Was bedeutet PAY? 111
[gone] schallkoerper fotografie
7 years ago
ich glaube sogar Herr Rohwer hat das mal so kommuniziert das Bezahlung schon in Richtung Abtretung der Rechte geht auch ohne Vertrag.
hier übrigens ein alter Thread: https://www.model-kartei.de/forum/thread/90676/ veraltet oder war das alles falsch was da gesagt wurde ?
hier übrigens ein alter Thread: https://www.model-kartei.de/forum/thread/90676/ veraltet oder war das alles falsch was da gesagt wurde ?
#22Report
7 years ago
schalli, das ist einfach eine formulierung aus dem urhg - und bezieht sich erstmal nur auf die veröffentlichung an sich.
man kann natürlich verhandeln, was man will.
aber üblicherweise wird zweierlei bezahlt: a) die kosten des models (zeit, aufwand, fahrt, was auch immer) und b) nutzungsrechte.
das ist ja an sich auch einsichtig, wenn man es eben mal aus der anderen richtung sieht: stell dir vor, ein model bezahlt einen fotografen. und zahlt ihm einfach seinen üblichen lohn, den er auch von tante erna verlangen würde, wenn die paar nette fotos für ihre wand haben will.
aber das model nimmt dann die fotos und druckt die auf acht millionen tassen, t-shirts und plakate, verkauft die und macht ein schweinegeld damit. fänd der fotograf natürlich uncool. darum würde man da einen entsprechenden buyout vereinbaren.
der vergleich haut natürlich nicht so recht hin, weil der fotograf der urheber ist und darum eine ganz andere rechtliche position hat. aber das ist erstmal egal - ich wollte ja nur verdeutlichen, weshalb es sinnvoll ist, beides voneinander zu trennen.
darum heißt pay tatsächlich ersmal nur: irgendwie fließt geld. aber es kommt dann auf die konkreten vereinbarungen an, für was genau eigentlich geld geflossen ist.
man kann natürlich verhandeln, was man will.
aber üblicherweise wird zweierlei bezahlt: a) die kosten des models (zeit, aufwand, fahrt, was auch immer) und b) nutzungsrechte.
das ist ja an sich auch einsichtig, wenn man es eben mal aus der anderen richtung sieht: stell dir vor, ein model bezahlt einen fotografen. und zahlt ihm einfach seinen üblichen lohn, den er auch von tante erna verlangen würde, wenn die paar nette fotos für ihre wand haben will.
aber das model nimmt dann die fotos und druckt die auf acht millionen tassen, t-shirts und plakate, verkauft die und macht ein schweinegeld damit. fänd der fotograf natürlich uncool. darum würde man da einen entsprechenden buyout vereinbaren.
der vergleich haut natürlich nicht so recht hin, weil der fotograf der urheber ist und darum eine ganz andere rechtliche position hat. aber das ist erstmal egal - ich wollte ja nur verdeutlichen, weshalb es sinnvoll ist, beides voneinander zu trennen.
darum heißt pay tatsächlich ersmal nur: irgendwie fließt geld. aber es kommt dann auf die konkreten vereinbarungen an, für was genau eigentlich geld geflossen ist.
#23Report
[gone] User_478068
7 years ago
Eine Bezahlung für ein Shooting bedeutet (zumindest für mich) eine Abtretung der Bild Rechte für eine Fest gelegte Zeit
Ich kenne kein Fotograf ( außer bei der MK ) der das nicht so praktiziert
Jedenfalls die Profis die ich kenne im Fotografieverband machen das so
Ich kenne kein Fotograf ( außer bei der MK ) der das nicht so praktiziert
Jedenfalls die Profis die ich kenne im Fotografieverband machen das so
#24Report
7 years ago
so pauschal ist das aber falsch. denn andere handhaben das anders. das liegt daran, dass man all das handhaben kann, wie man lustig ist, weil es eben auf die jeweiligen absprachen ankommt.
und darum ist der allgemeine schluss 'ich hab dir geld gezahlt, also kann ich mit den fotos machen, was ich will' so nicht richtig.
das problem kann man aber ganz einfach lösen: indem man bspw. mit dem model darüber redet.
vermutlich würde man gegenüber dem model mit diesem schluss vor gericht durchkommen - eben weil es diese formulierung im urhg gibt. aber ich finde reden geiler.
und darum ist der allgemeine schluss 'ich hab dir geld gezahlt, also kann ich mit den fotos machen, was ich will' so nicht richtig.
das problem kann man aber ganz einfach lösen: indem man bspw. mit dem model darüber redet.
vermutlich würde man gegenüber dem model mit diesem schluss vor gericht durchkommen - eben weil es diese formulierung im urhg gibt. aber ich finde reden geiler.
#25Report
7 years ago
Pay bedeutet Quittung und somit greift das Kunst UrhG wie folgt. Wenn Kohle für ein Model gezahlt wird, bedarf es gar keines Vertrages, einzig der Nachweis, dass Geld für die Modeltätigkeit gezahlt wurde, reicht, um die Bilder veröffentlichen zu dürfen. Nebenvereinbarungen wie Nutzungsart und Nutzungsdauer sollten aber gesondert vereinbart werden.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
#26Report
7 years ago
Recht ist recht komplex.
Interessante zusätzliche Aspekte tun sich mir da auf.
Bisher hielt ich PAY wie aus Phils Sicht gelagert.
- Recht am Bild durch Bezahlung (Vertrag)
Nach diesen Zeilen betrachte ich es wie Charly3.
- Bezahlung für die Zusammenkunft. Abkommen vertraglich vereinbart.
Vielen Dank für die Erleuchtung :-)
Interessante zusätzliche Aspekte tun sich mir da auf.
Bisher hielt ich PAY wie aus Phils Sicht gelagert.
- Recht am Bild durch Bezahlung (Vertrag)
Nach diesen Zeilen betrachte ich es wie Charly3.
- Bezahlung für die Zusammenkunft. Abkommen vertraglich vereinbart.
Vielen Dank für die Erleuchtung :-)
#27Report
7 years ago
Tricky wird das Spiel übrigens auf facebook, wenn Trude Müller sich dort als "Person des öffntlichen Lebens" anmeldet, weil das ja total cool ist oder weil man sich als Z Promi auf RTL 2 mal irgendwann selbst zum Honk gemacht hat. Diese Pappnasen kann man den ganzen Tag lustig knipsen und das Material veröffentlichen, wäre ein echter Spaß, wenn die Tanten nicht immer so sch....se aussähen. Vergesst die MK und den ständigen Kampf um TFP Trullas und aufendige TFP Verträge, die sowieso fürs Brötchen sind. Nehmt Z Promis, die könnt ihr vertragsfei verwursten und doof genug sind die ja auch...,-)
#28Report
7 years ago
Okay, kurze englisch Stunde für die MK.
Sicherlich, haben es schon einige gesagt, aber habe mir nun nicht alle Kommentare durch gelesen.
Englisch: pay - deutsch: Bezahlung.
Englisch: to pay - deutsch: etwas bezahlen.
Nun, man lege mir also bitte vor, wo den steht, dass Model bei "pay" ihre Rechte antritt. Oh, stimmt. Geht ja gar nicht, ausser du hast einen Vertrag in dem das explizit so drin steht. Das es aber auch Menschen gibt, die ihre Pay Jobs ganz anders Hand haben, darüber reden wir lieber nicht? Dann bricht für die alt eingesessenen sich eine Welt zusammen.
Sicherlich, haben es schon einige gesagt, aber habe mir nun nicht alle Kommentare durch gelesen.
Englisch: pay - deutsch: Bezahlung.
Englisch: to pay - deutsch: etwas bezahlen.
Nun, man lege mir also bitte vor, wo den steht, dass Model bei "pay" ihre Rechte antritt. Oh, stimmt. Geht ja gar nicht, ausser du hast einen Vertrag in dem das explizit so drin steht. Das es aber auch Menschen gibt, die ihre Pay Jobs ganz anders Hand haben, darüber reden wir lieber nicht? Dann bricht für die alt eingesessenen sich eine Welt zusammen.
#29Report
7 years ago
Warum macht ihr es Euch so schwer? Wenn Begriffe mehrere Bedeutungen haben können, dann sagt dem Modell doch einfach, was ihr meint, anstatt aus irgendwelchen interpretationswürdigen Begriffen -- egal ob Pay, TFP, Akt, Halbakt oder sonstwas -- Ansprüche abzuleiten.
Ob Eure Interpretation von Pay oder TFP "richtig" ist, ist schnurzpiepegal -- wenn das Modell was anderes versteht, kann es Probleme geben. Die kann man durch klare Kommunikation vorher vermeiden.
Eine andere Geschichte ist natürlich, was im Vertrag steht. Da ist nicht mehr die Interpretation von Model und Fotograf allein entscheidend, sondern plötzlich die des Richters.
Ob Eure Interpretation von Pay oder TFP "richtig" ist, ist schnurzpiepegal -- wenn das Modell was anderes versteht, kann es Probleme geben. Die kann man durch klare Kommunikation vorher vermeiden.
Eine andere Geschichte ist natürlich, was im Vertrag steht. Da ist nicht mehr die Interpretation von Model und Fotograf allein entscheidend, sondern plötzlich die des Richters.
#30Report
7 years ago
Auf die Erklärung des Models wäre ich aber mal gespannt, wenn der Richter sie fragt, wöfür sie eine Entlohnung ihrer Tätigkeit erhalten hat. Damit der Fotograf die Bilder zu Hause auf Gästeklo hängen darf....schon klar...;-)
#31Report
7 years ago
@Frank:
Ein Modell, dass unbedingt bestimmte Dinge mit ihren Bildern vermeiden will, wird den Fotografen vor dem Shoot einen Vertrag unterschreiben lassen, in dem diese Dinge ausgeschlossen sind.
Unterschreibt er ihn nicht, macht sie das Shooting nicht, ergo haben beide verloren.
Besteht sie nicht auf Vertragsunterzeichnung, tritt der Default-Fall ein, d.h. Veröffentlichungsrechte sind für den Fotografen gegeben, wenn dass Geld (nachweislich) bezahlt wurde.
Ein Modell, dass unbedingt bestimmte Dinge mit ihren Bildern vermeiden will, wird den Fotografen vor dem Shoot einen Vertrag unterschreiben lassen, in dem diese Dinge ausgeschlossen sind.
Unterschreibt er ihn nicht, macht sie das Shooting nicht, ergo haben beide verloren.
Besteht sie nicht auf Vertragsunterzeichnung, tritt der Default-Fall ein, d.h. Veröffentlichungsrechte sind für den Fotografen gegeben, wenn dass Geld (nachweislich) bezahlt wurde.
#32Report
7 years ago
Soll man jetzt lachen oder weinen? Die ureigene Bestimmung von Fotos, die von Modellen gemacht wurden, die dafür ein Honorar erhielten, ist und war die Veröffentlichung. Gibt es tatsächlich Models, die den Fotografen lustige Verträge vorlegen? Keinen Cent dürften die verdienen, sondern ihre Kohle redlich verdiene, beim Lidel ander Kasse, für einen 10 brutto die Stunde oder so...
#33Report
7 years ago
Sorry Amy Kay, Du hast mich mit Deinem Beitrag abgehängt.
Es ist doch wirklich nicht so schwer. Wenn es besondere Interessen gibt, dann regeln das beide mit einem zusätzlichen Vertrag. Wird der von einer Seite nicht akzeptiert fließt kein Geld und die Kamera spart Auslösungen....
Wie Jochen schon sagt, sprecht vorher miteinander über die offenen Punkte, damit es nicht zu Missverständnissen kommt, vor allem nicht während des shoots.
Es ist doch wirklich nicht so schwer. Wenn es besondere Interessen gibt, dann regeln das beide mit einem zusätzlichen Vertrag. Wird der von einer Seite nicht akzeptiert fließt kein Geld und die Kamera spart Auslösungen....
Wie Jochen schon sagt, sprecht vorher miteinander über die offenen Punkte, damit es nicht zu Missverständnissen kommt, vor allem nicht während des shoots.
#34Report
7 years ago
bezahlung und rechte hängen nicht festgelegt zusammen. wenn ich meine arbeitszeit für ein shooting gegen bezahlung zur verfügung stelle, heißt es noch lange nicht, dass du mit den bildern machen kannst, was du willst. es gilt was zwischen den parteien individuel vereinbart wird - in deutschland kann es wirklich beliebig alles sein. ich zb gebe keine rechte pauschal frei - der zweck der verwendung sollte klar sein und nur dafür dürfen die fotos dann verwendet werden (zb eigenwerbung, zeigen bei einer ausstellung, verkauf von kunstdrucken, und kommerziell zb nutzung für einen shop, kalender, ...). eine pauschale freigabe ist auch möglich - nennt man buyout - aber dafür sind wesentlich höhere summen fällig als die hobbyfotografen bereit sind zu zahlen.
#35Report
7 years ago
@frank
Einen unsinnigen Vertrag zu unterzeichnen, dazu gehören immer 2 Parteien.
Wenn ein Fotograf ein Honorar bezahlt und gleichzeitig eine extreme Einschränkung seiner BILD/Nutzungsrechte per Unterschrift besiegelt, dann gehört es ihm nicht anders, weil er es ganz offensichtlich für gut und richtig hält.
Einen unsinnigen Vertrag zu unterzeichnen, dazu gehören immer 2 Parteien.
Wenn ein Fotograf ein Honorar bezahlt und gleichzeitig eine extreme Einschränkung seiner BILD/Nutzungsrechte per Unterschrift besiegelt, dann gehört es ihm nicht anders, weil er es ganz offensichtlich für gut und richtig hält.
#36Report
7 years ago
Alles bzw vieles richtig , aber für den Hobbygrafen eigentlich unwichtig und
für den der auch mal Bilder verkauft eben wichtig . Denn im allgemeinen
Gebrauch sind eben die Bildrechte ursprünglich eindeutig geregelt , sonst
wäre ja auch die Differnzierung erschwert ......
Und ja klar gibt es solche Verträge und andere , die Frage nach der juristischen
Haltbarkeit wurde ja bereits aber schon gestellt......
für den der auch mal Bilder verkauft eben wichtig . Denn im allgemeinen
Gebrauch sind eben die Bildrechte ursprünglich eindeutig geregelt , sonst
wäre ja auch die Differnzierung erschwert ......
Und ja klar gibt es solche Verträge und andere , die Frage nach der juristischen
Haltbarkeit wurde ja bereits aber schon gestellt......
#37Report
[gone] User_184280
7 years ago
Jetzt haben wir einen Thread darüber, was "Pay" ist, über "Fotografie vs. Knipsen", was kommt als nächstes?
Was ist ein Model, was ist die MK, sind die USA wirklich auf dem Mond gelandet?
Was ist ein Model, was ist die MK, sind die USA wirklich auf dem Mond gelandet?
#38Report
7 years ago
Also wenn ein wirkliches Supermodel mir anbietet, für 100 Euro ein Shooting zu machen, aber nur unter der Bedingung, dass ich ihre Fotos nicht an Medienhäuser weiterverkaufe oder im Joyclub poste oder sonstwas -- klar, würde ich machen und den Vertrag dafür unterschreiben. Ist das unsinnig?
Es gibt ja noch genügend andere Veröffentlichungsarten.
Es gibt ja noch genügend andere Veröffentlichungsarten.
#39Report
Topic has been closed
@carsten
du schelm.