TFP-Vertrag mit Vertragsstrafe bei Kündigung 73
8 years ago
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)
#42Report
8 years ago
@ Viktor Vieth :
Mit "Sittenwidrigkeit" als Begriff kommt man hier wohl nicht weiter ... denn auch ein Schamhaar-Shooting oder sonstiges Aktshooting wäre nicht sittenwidrig an sich (sonst wären min. 20 % aller MK-Bilder sittenwidrig ;-))
Und über die Hälfte aller Payshootingverträge wären dann nichtig ...
Unwirksamkeit wegen sexueller Darstellungen ... das träfe nicht mal bei Hardcore-Pornoshootings zu, denn auch diese Verträge sind wirksam.
Was hier der Ansatzpunkt ist, daß die vor und bei Vertragsschluß bereits geklärten Inhalte danach "erweitert" werden sollten.
genau um dieses "vertreten müssen" geht es ... das hat aber nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun.
Wäre das "Barbie"-Fashion & Portraitshooting z.B. dadurch undurchführbar geworden, weil das Model sich die langen lockigen Kopfhaare abschneiden mußte, weil ein Eimer mit Teer oder Acryllack auf sie kippte, dann hätte bzgl. des Fotografen sie selber das zu vertreten (auch wenn es ihr Freund oder ihr Schwager war, dem der Eimer umkippte)
Hier aber wäre das Model ja vereinbarungsgemäß erschienen, wenn es nicht nach Vertragsschluß diese für ein Fashionthema überflüssigen "Anforderungen" gegeben hätte.
Mit "Sittenwidrigkeit" als Begriff kommt man hier wohl nicht weiter ... denn auch ein Schamhaar-Shooting oder sonstiges Aktshooting wäre nicht sittenwidrig an sich (sonst wären min. 20 % aller MK-Bilder sittenwidrig ;-))
Und über die Hälfte aller Payshootingverträge wären dann nichtig ...
Unwirksamkeit wegen sexueller Darstellungen ... das träfe nicht mal bei Hardcore-Pornoshootings zu, denn auch diese Verträge sind wirksam.
Was hier der Ansatzpunkt ist, daß die vor und bei Vertragsschluß bereits geklärten Inhalte danach "erweitert" werden sollten.
dass die Kündigung bzw. Terminssäumigkeit auf einem Grund beruht, den die kündigende bzw. terminssäumige Partei nicht zu vertreten hat
genau um dieses "vertreten müssen" geht es ... das hat aber nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun.
Wäre das "Barbie"-Fashion & Portraitshooting z.B. dadurch undurchführbar geworden, weil das Model sich die langen lockigen Kopfhaare abschneiden mußte, weil ein Eimer mit Teer oder Acryllack auf sie kippte, dann hätte bzgl. des Fotografen sie selber das zu vertreten (auch wenn es ihr Freund oder ihr Schwager war, dem der Eimer umkippte)
Hier aber wäre das Model ja vereinbarungsgemäß erschienen, wenn es nicht nach Vertragsschluß diese für ein Fashionthema überflüssigen "Anforderungen" gegeben hätte.
#43Report
[gone] User_2972
8 years ago
hier geht es um einen Typen, der das regelmäßig abzieht- unerfahrene Models anschreiben, den unfertigen Vertrag absegnen lassen und dann drohen.
Abgesehen von den Rumraterein, was da passieren könnte- hat schonmal einer versucht, einen echten nachweisbaren Schaden einzuklagen? Ich habe das hinter mir, und da ging es um knapp 10000€. Keiner, der bei Trost ist, macht für 50€ die nichtmal nachweisbarer Schaden sind so einen Aufriss.
Abgesehen von den Rumraterein, was da passieren könnte- hat schonmal einer versucht, einen echten nachweisbaren Schaden einzuklagen? Ich habe das hinter mir, und da ging es um knapp 10000€. Keiner, der bei Trost ist, macht für 50€ die nichtmal nachweisbarer Schaden sind so einen Aufriss.
#44Report
8 years ago
SEE, hast du den verlinkten Text gelesen? Offensichtlich nicht.
#45Report
[gone] amadeus13
8 years ago
Dass er sehr wenig Ahnung von Verträgen hat, sieht man schon daran, dass er in seinem Vertrag auch stets von einer komplett falschen und unzutreffenden Sache redet, nämlich von Kündigung.
Einen Vertrag über ein Fotoshooting kann man eh nie kündigen, denn hier liegt kein Dauerschuldverhältnis über wiederkehrende Leistungen vor (§314 BGB), wie etwa Miete, Pacht, Arbeitsvertrag, usw., genauso wenig kann ich einen Vertrag über den Kauf eines Joghurts im Supermarkt kündigen.
Was er wohl meint, sind komplett andere rechtliche Begriffe und Inhalte: Es geht hier um dein Rücktrittsrecht, ggf. um die Möglichkeit deiner Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§123BGB), um die Folgen bei Nichterfüllung und wie von Vorrednern schon geschrieben, um die Frage, ob überhaupt je ein Vertrag zustande gekommen ist.
Weniger wegen der Form Internet/FB ist das fraglich (die Mehrzahl der Verträge wird millionenfach täglich ohne Unterschrift bei Bäcker und Co und auch im Internet geschlossen, vgl. amazon etc..) sondern wegen dem Problem, dass Antrag auf Vertrag und Annahme des Vertrags exakt inhaltsgleich sein müssen und du wohl keine Annahme das Vertrages mit dem Inhalt „Aktshooting“ gemacht hast, oder doch? Hier käms auf den genauen Chatverlauf bzw. auf deine genaue Annahme an.
Kein Vertrag >> kein Anspruch auf irgendwas >> fertig.
Einen Vertrag über ein Fotoshooting kann man eh nie kündigen, denn hier liegt kein Dauerschuldverhältnis über wiederkehrende Leistungen vor (§314 BGB), wie etwa Miete, Pacht, Arbeitsvertrag, usw., genauso wenig kann ich einen Vertrag über den Kauf eines Joghurts im Supermarkt kündigen.
Was er wohl meint, sind komplett andere rechtliche Begriffe und Inhalte: Es geht hier um dein Rücktrittsrecht, ggf. um die Möglichkeit deiner Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§123BGB), um die Folgen bei Nichterfüllung und wie von Vorrednern schon geschrieben, um die Frage, ob überhaupt je ein Vertrag zustande gekommen ist.
Weniger wegen der Form Internet/FB ist das fraglich (die Mehrzahl der Verträge wird millionenfach täglich ohne Unterschrift bei Bäcker und Co und auch im Internet geschlossen, vgl. amazon etc..) sondern wegen dem Problem, dass Antrag auf Vertrag und Annahme des Vertrags exakt inhaltsgleich sein müssen und du wohl keine Annahme das Vertrages mit dem Inhalt „Aktshooting“ gemacht hast, oder doch? Hier käms auf den genauen Chatverlauf bzw. auf deine genaue Annahme an.
Kein Vertrag >> kein Anspruch auf irgendwas >> fertig.
#46Report
8 years ago
@ Viktor :
Doch ich habe es gelesen ... aber was amadeus13 schrieb, finde ich schlüssiger.
Denn bis zum Vertragsabschluß per "ok-Click" schien alles klar zu sein - der "unechte Dissens" begann nur scheinbar danach ... weil von Anfang an das Fashionthema nur ein Köder war.
@ Linda : die 50 € "Schadenersatz" sind wohl nur ein hohles "Placebo", weil der "drohende" Verlust dieser Geldsumme nur als ein psychol. "Druckmittel" fungiert (was hier schon eingangs so mehrfach angesprochen wurde), um das Model zum ungewollten "Blankziehen" zu bewegen .... klingt eher wie etwas fürs StGB statt fürs BGB
Doch ich habe es gelesen ... aber was amadeus13 schrieb, finde ich schlüssiger.
Denn bis zum Vertragsabschluß per "ok-Click" schien alles klar zu sein - der "unechte Dissens" begann nur scheinbar danach ... weil von Anfang an das Fashionthema nur ein Köder war.
@ Linda : die 50 € "Schadenersatz" sind wohl nur ein hohles "Placebo", weil der "drohende" Verlust dieser Geldsumme nur als ein psychol. "Druckmittel" fungiert (was hier schon eingangs so mehrfach angesprochen wurde), um das Model zum ungewollten "Blankziehen" zu bewegen .... klingt eher wie etwas fürs StGB statt fürs BGB
#47Report
8 years ago
@SEE ... Beitrag von 8:43:
Ich hatte geschrieben:"Nehmen wir mal an, die TO hätte den Vertrag unterschrieben und dem Fotografen zukommen lassen."
Du schriebst: "Nicht unbedingt ... eben weil darin keine Aufnahmebereiche geregelt sind, könnten die vorab im Chat getroffenen Absprachen doch noch relevant sein."
Ja, wieder und immer noch ein Argument, dass man solche wichtigen Dinge in den Vertrag schreibt.
Du: "Weil diese Absprachen oft sehr umfangreich sind, könnte man auch im Vertrag genau darauf verweisen, also z.B. :
Aufnahmebereich : Dessous, Fetisch, freizügig, wie in PN erläutert
Styling / Make-up : wie in PN erläutert.
Diese Festlegungen braucht man für die Durchführung des Shootings, nicht zur Nutzung der Bilder. Welche Frisur, welche Nagellackfarbe und welchen farblich dazu passenden BH das Model zum Shooting verwenden soll, muß nicht alles detailliert im Vertrag drinstehen - sehr wohl aber, was danach mit den Aufnahmen geschieht und wer diese wie nutzen darf. "
Das ist im Prinzip richtig - allerdings darf man auch hier die Nachbearbeitung nicht vergessen. Könner können aus harmlosen Fotos noch böse Bilder machen. Ebenso kann aus einer TOPLESS-Aufnahme noch ein nettes Gesichtsportrait werden, was sich die Oma ins Album kleben kann - Schneiden genügt. Insofern ist es schon sinnvoll, die Aufnahmebereiche für die Veröffentlichung festzulegen. Ich mache das so.
Du: "TfP funktioniert insofern anders als pay ..." Wieso???
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Zum Beitrag von 12:44:
Klar, Fashion war hier der Köder - und das ist sehr verwerflich. Ich möchte diesen Fotografen nicht in Schutz nehmen, aber gerade in der letzten Woche hat mich ein Modell mit "Akt" und "Fashion" ködern wollen. Als ich dann deutlich machte, dass dann auch wirklich beides stattfinden müsste, machte das Modell einen Rückzieher. Früher passierte es gern im Studio, dass ein Modell nach dem Fashionanteil plötzlich doch keine Zeit mehr hatte ... Andere Modelle erzählten von Shootings mit Fotografen, die unbedingt erst Akt machen wollten - und wo dann zum Fashionteil plötzlich die Kamera kaputt ging ...
Das Ködern ist also weder neu noch auf eine Seite der Kamera begrenzt.
Ich hatte geschrieben:"Nehmen wir mal an, die TO hätte den Vertrag unterschrieben und dem Fotografen zukommen lassen."
Du schriebst: "Nicht unbedingt ... eben weil darin keine Aufnahmebereiche geregelt sind, könnten die vorab im Chat getroffenen Absprachen doch noch relevant sein."
Ja, wieder und immer noch ein Argument, dass man solche wichtigen Dinge in den Vertrag schreibt.
Du: "Weil diese Absprachen oft sehr umfangreich sind, könnte man auch im Vertrag genau darauf verweisen, also z.B. :
Aufnahmebereich : Dessous, Fetisch, freizügig, wie in PN erläutert
Styling / Make-up : wie in PN erläutert.
Diese Festlegungen braucht man für die Durchführung des Shootings, nicht zur Nutzung der Bilder. Welche Frisur, welche Nagellackfarbe und welchen farblich dazu passenden BH das Model zum Shooting verwenden soll, muß nicht alles detailliert im Vertrag drinstehen - sehr wohl aber, was danach mit den Aufnahmen geschieht und wer diese wie nutzen darf. "
Das ist im Prinzip richtig - allerdings darf man auch hier die Nachbearbeitung nicht vergessen. Könner können aus harmlosen Fotos noch böse Bilder machen. Ebenso kann aus einer TOPLESS-Aufnahme noch ein nettes Gesichtsportrait werden, was sich die Oma ins Album kleben kann - Schneiden genügt. Insofern ist es schon sinnvoll, die Aufnahmebereiche für die Veröffentlichung festzulegen. Ich mache das so.
Du: "TfP funktioniert insofern anders als pay ..." Wieso???
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Zum Beitrag von 12:44:
Klar, Fashion war hier der Köder - und das ist sehr verwerflich. Ich möchte diesen Fotografen nicht in Schutz nehmen, aber gerade in der letzten Woche hat mich ein Modell mit "Akt" und "Fashion" ködern wollen. Als ich dann deutlich machte, dass dann auch wirklich beides stattfinden müsste, machte das Modell einen Rückzieher. Früher passierte es gern im Studio, dass ein Modell nach dem Fashionanteil plötzlich doch keine Zeit mehr hatte ... Andere Modelle erzählten von Shootings mit Fotografen, die unbedingt erst Akt machen wollten - und wo dann zum Fashionteil plötzlich die Kamera kaputt ging ...
Das Ködern ist also weder neu noch auf eine Seite der Kamera begrenzt.
#48Report
8 years ago
TfP funktioniert insofern anders als pay ... Wieso ?
Als ich dann deutlich machte, dass dann auch wirklich beides stattfinden müsste, machte das Modell einen Rückzieher. Früher passierte es gern im Studio, dass ein Modell nach dem Fashionanteil plötzlich doch keine Zeit mehr hatte ...
Weil die Höhe der Gage sich dann auch verringern würde ...
(und sollte es so sein, daß jemand zuviel versprochen hat, dann wäre die Umkehr auf halbem Wege bei der halben Gage eben auch noch eine Lösung .... oder man läßt es ganz bleiben)
Andere Modelle erzählten von Shootings mit Fotografen, die unbedingt erst Akt machen wollten - und wo dann zum Fashionteil plötzlich die Kamera kaputt ging ...
Das ist aber wirklich sehr dumm, weil da entstünden dann oft die besten Portraits. Entgegen der sogar in Büchern vertretenen Meinung, daß das Model zu Beginn des Shootings erst locker werden müsse, fange ich gleich beim vorab vereinbarten Kernpunkt an und komme direkt ans "Eingemachte". Ist das vereinbarte Pflichtprogramm nämlich absolviert, kann man dann immer noch entspannt spontane Ideen umsetzen, weil dieses dämliche Wagnis, knipserseits auf ein "es ginge noch mehr" zu hoffen und dann vielleicht doch noch enttäuscht zu werden, gibt es dann nicht mehr. Vereinbart ist vereinbart - und basta, weil alles andere ist Kindergarten .... oder eben das Gerede von "heranführen und überzeugen" usw. Daran scheiden sich aber wohl Welten, das belegten schon frühere Forumsdiskussionen reichlichst.
Zurück zum konkreten Fall, weil es genau paßt :
Wäre es hier nicht noch ums Schamhaar gegangen, dann wäre diese Masche womöglich gar nicht textlich vorab, sondern erst beim Shooting (mündlich und unbeweisbar) angeleiert worden - da hätte das Model sich dann nur direkt umdrehen und die Tür hinter sich zuhauen können.
#49Report
8 years ago
Hab nun nicht alles gelesen... meine Meinung scließt sich dehnen an das Du diesen Typ nicht für voll nehmen solltest...zumal wie nötig hat er es denn??
50 Euro zu verlangen ich lach mich tot.
50 Euro zu verlangen ich lach mich tot.
#50Report
8 years ago
50 Euro sind nicht viel ;)
Ich kann mir vorstellen daß ein paar auf diese Masche reinfallen (bei der Dummheit der sich viele Leute rühmen können ... siehe Amerika) und ohne viel Aufhebens lieber das bißchen Geld überweisen um sich "keine Probleme" einzuhandeln und das Thema abhaken zu können.
Wäre die sogenannte Vertragsstrafe sagen wir 500Euro, würde sich sicher jeder irgenwo erkundigen mit dem Ergebnis daß er gar kein Geld bekommt ;)
Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang (auch ein viel diskutiertes Thema):
Wenn das Hotelzimmer und die Visa gebucht sind, die Aufwändigen Klamotten vom Kostümverleih ausgeborgt sind, der Tier-Verleiher ist auch schon mit dem Chameleon da ... nurdas Model kommt nicht, weil sagen wir mal "die Katze krank ist"?
Dumm gelaufen und doch besser das nächste mal ein Pay-Model für aufwändige Sachen buchen?
Wenn das schon länger dabei ist und das "hauptberuflich" macht .... das schleppt sich auch totkrank zum vereinbarten Shooting nach dem Motto Zähne zusammenbeißen, und besser ein paar halbwegs gute gephotoshopte Bilder und Geld (wenn vllt auch weniger) als gar keine Fotos und gar kein Geld, wenn nicht sogar ein Kostenersatz.
Gibts dafür eigentlich eine Versicherung? Bei Filmdreharbeiten gibt es sowas, wie ich heute gehört habe
Ich kann mir vorstellen daß ein paar auf diese Masche reinfallen (bei der Dummheit der sich viele Leute rühmen können ... siehe Amerika) und ohne viel Aufhebens lieber das bißchen Geld überweisen um sich "keine Probleme" einzuhandeln und das Thema abhaken zu können.
Wäre die sogenannte Vertragsstrafe sagen wir 500Euro, würde sich sicher jeder irgenwo erkundigen mit dem Ergebnis daß er gar kein Geld bekommt ;)
Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang (auch ein viel diskutiertes Thema):
Wenn das Hotelzimmer und die Visa gebucht sind, die Aufwändigen Klamotten vom Kostümverleih ausgeborgt sind, der Tier-Verleiher ist auch schon mit dem Chameleon da ... nurdas Model kommt nicht, weil sagen wir mal "die Katze krank ist"?
Dumm gelaufen und doch besser das nächste mal ein Pay-Model für aufwändige Sachen buchen?
Wenn das schon länger dabei ist und das "hauptberuflich" macht .... das schleppt sich auch totkrank zum vereinbarten Shooting nach dem Motto Zähne zusammenbeißen, und besser ein paar halbwegs gute gephotoshopte Bilder und Geld (wenn vllt auch weniger) als gar keine Fotos und gar kein Geld, wenn nicht sogar ein Kostenersatz.
Gibts dafür eigentlich eine Versicherung? Bei Filmdreharbeiten gibt es sowas, wie ich heute gehört habe
#51Report
8 years ago
seekworld: da nimmt man Leute, die man kennt oder beauftragt eben eine Agentur...
#52Report
8 years ago
Seit wann gilt ein Vertrag ohne Unterschrift ?
Grundsätzlich kann man fast allen Verträgen auch konkludent wirksam zustimmen.
#53Report
8 years ago
Dass er sehr wenig Ahnung von Verträgen hat, sieht man schon daran, dass er in seinem Vertrag auch stets von einer komplett falschen und unzutreffenden Sache redet, nämlich von Kündigung.Einen Vertrag über ein Fotoshooting kann man eh nie kündigen, denn hier liegt kein Dauerschuldverhältnis über wiederkehrende Leistungen vor (§314 BGB), wie etwa Miete, Pacht, Arbeitsvertrag, usw., genauso wenig kann ich einen Vertrag über den Kauf eines Joghurts im Supermarkt kündigen.
Das sehen viele Anwälte anders, und ja - ein Modelrelease kann durchaus "aus wichtigem" Grund auf Grundlage von §314 BGB gekündigt werden. Dazu gibts auch eine Menge Rechtsprechung.
Ob das im Einzelfall,gegeben ist, ist ein andere Baustelle. Das entscheidet dann das Gericht im Streitfall.
#54Report
8 years ago
Auf FB hat inzwischen der Knippser Stellung bezogen. Sachlich und informativ. Und oh Schreck, oh Graus ... da liest sich der Sachverhalt komplett anders. Wo Licht ist, ist auch Schatten. Das sollte gerade die Fotozunft wissen.
#55Report
8 years ago
Der Fotokollege ist "nicht mehr" in der MK...
Das ist eine sachliche Information.
Das ist eine sachliche Information.
#56Report
8 years ago
@hassia
zwei grundlegend andere darstellungen eines sachverhalts ergeben keinen hinweis darauf, was die richtige darstellung ist
zwei grundlegend andere darstellungen eines sachverhalts ergeben keinen hinweis darauf, was die richtige darstellung ist
#57Report
8 years ago
@ perfekt(?)ion(!):
Ich stimme Dir da vorbehaltslos zu. Wenn aber dann in der Gegendarstellung zu lesen ist, dass bezüglich möglicher Aufnahmebereiche und derer körperlicher Ausgestaltung auch der Freund des Modells mit gehört wurde, dann ergibt sich für den außen stehenden Betrachter doch ein anderes Bild.
Die Wahrheit wird (wie immer) irgendwo auf der Hälfte der Strecke zwischen "A" und "B" liegen.
Ich stimme Dir da vorbehaltslos zu. Wenn aber dann in der Gegendarstellung zu lesen ist, dass bezüglich möglicher Aufnahmebereiche und derer körperlicher Ausgestaltung auch der Freund des Modells mit gehört wurde, dann ergibt sich für den außen stehenden Betrachter doch ein anderes Bild.
Die Wahrheit wird (wie immer) irgendwo auf der Hälfte der Strecke zwischen "A" und "B" liegen.
#58Report
8 years ago
@hassia, wenn die angabe denn korrekt ist, was du jetzt unterstellst
#59Report
8 years ago
Die Angaben der TO wurden hier im Forum doch auch als "korrekt" betrachtet.
#60Report
Topic has been closed
Nicht unbedingt ... eben weil darin keine Aufnahmebereiche geregelt sind, könnten die vorab im Chat getroffenen Absprachen doch noch relevant sein.
Weil diese Absprachen oft sehr umfangreich sind, könnte man auch im Vertrag genau darauf verweisen, also z.B. :
Aufnahmebereich : Dessous, Fetisch, freizügig, wie in PN erläutert
Styling / Make-up : wie in PN erläutert
Diese Festlegungen braucht man für die Durchführung des Shootings, nicht zur Nutzung der Bilder. Welche Frisur, welche Nagellackfarbe und welchen farblich dazu passenden BH das Model zum Shooting verwenden soll, muß nicht alles detailliert im Vertrag drinstehen - sehr wohl aber, was danach mit den Aufnahmen geschieht und wer diese wie nutzen darf.
Schamhaar als Shootingvoraussetzung - genau das hatte ich, wenn es darum ging (eben z.B. um freizüg. Vintage-Retroakt), schon in der Jobausschreibung und per PN geklärt - also deutlich vor einer evtl. Vertragsunterzeichnung.
TfP funktioniert insofern anders als pay ...