TFP-Vertrag mit Vertragsstrafe bei Kündigung 73
[gone] K A U S E
8 years ago
- Kann er wirklich 50 € für ein TFP-Shooting als pauschalisierten Schadensersatz verlangen?
Den Vertrag hast du ja per Facebook chat angenommen und damit wären auch die 50 Euro wohl fällig.
Ich habe ja abgesagt mit der Begründung, dass ich mich wegen seinen Anspielungen nicht mehr wohl gefühlt habe, weil er ein freizügigeres Shooting wollte als es vereinbart war (Aufnahmebereiche wurden jedoch nur in facebook besprochen und waren nicht Bestandteil des Vertrages)
Wenn du die besprochenen Aufnahmebereiche nachweisen kannst und er sie eigenmächtig ändert, sprich den Vertragsinhalt wandelt, dann müsstest du dem ja auch zustimmen. Daher würde ich mir keine Sorgen machen und der Vertragswandlung widersprechen und ihn auflösen. Das schriftlich und mit Nachweisen, dann kann er ja weitermachen und abschätzen ob ihm die weiteren Schritte 50 Euro wert ist.
- Kann ich irgendwie gegen ihn vorgehen wegen Verletzung des Schamgefühls oder ähnliches? Bzw. seinen Mahnungen in Bezug darauf widersprechen?
Sitte und Moral sind keine streitbaren Argumente, da würde ich eher die Fäuste sprechen lassen.* )
Aber wenn du nachweisen kannst, das er gegen geltendes Recht verstößt, könntest du eine strafbewehrte Unterlassung veranlassen.
*) Und gegen einen Begleiter kann er ja nix haben...
#22Report
8 years ago
Man kann zwar Verträge auch mündlich abschließen, aber es ist halt schwierig nachzuweisen, dass man einen solchen abgeschlossen hat. Daher sind sie juristisch schwer durchzusetzen.
So wie ich deinen Fall gelesen habe, brauchst du dir wenig Gedanken zu machen. Ich denke kein Richter der Welt würde dich zur Zahlung einer "Vertragsstrafe" , auf Basis eines mündlichen Vertrages, verurteilen.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (was sehr unwahrscheinlich ist), so kannst du diesem Widersprechen und den Sachverhalt äußern. Ich glaube kaum das dieser Mensch sich in Kosten für ein solches Mahnverfahren stürzen wird, auch wenn diese nicht so hoch sind.
So wie ich deinen Fall gelesen habe, brauchst du dir wenig Gedanken zu machen. Ich denke kein Richter der Welt würde dich zur Zahlung einer "Vertragsstrafe" , auf Basis eines mündlichen Vertrages, verurteilen.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (was sehr unwahrscheinlich ist), so kannst du diesem Widersprechen und den Sachverhalt äußern. Ich glaube kaum das dieser Mensch sich in Kosten für ein solches Mahnverfahren stürzen wird, auch wenn diese nicht so hoch sind.
#23Report
[gone] PaulPicX
8 years ago
... was wirklich sinnvoll wäre und auch ihm am meisten Kopfzerbrechen bereiten würde - ist diese absurde Forderung zu veröffentlichen. Würde auch anderen helfen und davor warnen ...
Ich frage mich, ob man sowas darf oder nicht .. in Deutschland kann man schnell vom "beschädigte" zum "Verursacher" werden ...
Aber leider muss man Verträge lesen ... ist nun mal so, auch das "Kleingedruckte"
Ich frage mich, ob man sowas darf oder nicht .. in Deutschland kann man schnell vom "beschädigte" zum "Verursacher" werden ...
Aber leider muss man Verträge lesen ... ist nun mal so, auch das "Kleingedruckte"
#24Report
8 years ago
Der besagte Fotograf ist aus der MK rausgeworfen worden...und sie ist nicht die erste bei der er das versucht.....
#25Report
8 years ago
Umso wichtiger, vor dem Fotografen auch in den einschlägigen Model-Gruppen auf FB zu warnen.
#26Report
8 years ago
@larosebleue Dass Du den 50€ schriftlich zugestimmt hast, ist natürlich nicht so optimal. Aber ebenfalls nachweisbar durch den Chatverlauf ist ja auch, dass Ihr ein Fashion Shoting vereinbart habt und er dann auf ein Akt Shooting heraus wollte, vieleicht könntest Du auf dieser Grundlage Argumentieren, dass dieses ja nicht vereinbart war und damit ungültig ist.
Ansonsten wie die anderen schon geschrieben haben, wegen 50€ lohnt es vermutlich nicht eine Klage etc. zu machen, drück Dir die Daumen.
VG Jens
Ansonsten wie die anderen schon geschrieben haben, wegen 50€ lohnt es vermutlich nicht eine Klage etc. zu machen, drück Dir die Daumen.
VG Jens
#27Report
8 years ago
Abwarten und Tee trinken... soviel Tee hast du gar nicht vorrätig, wie du warten musst bis da was stichhaltiges kommt^^
TfP-"Vertrag" ist schon fraglich
Das grundsätzliche Festlegen einer Pauschale ist zu pauschal und damit nichtig...
Die Nachweisführung ist sowieso nonsense...
Und ja, auch mündliche Absprachen sind bindend, aber wie gesagt ist das sowieso so ne Sache mit Tfp-"Vertrag"
Der Sinn einer solchen Vereinbarung ist ja sowieso eher die Regelung der Bildrechte...
TfP-"Vertrag" ist schon fraglich
Das grundsätzliche Festlegen einer Pauschale ist zu pauschal und damit nichtig...
Die Nachweisführung ist sowieso nonsense...
Und ja, auch mündliche Absprachen sind bindend, aber wie gesagt ist das sowieso so ne Sache mit Tfp-"Vertrag"
Der Sinn einer solchen Vereinbarung ist ja sowieso eher die Regelung der Bildrechte...
#28Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Da wollen sich 2 Personen zu einem Freizeitvergnügen verabreden. Die Verabredung wird von einer der beiden aus persönlichen Gründen abgesagt. Die andere Person hat dadurch keinen finanziellen Schaden, will aber 50 Euro haben? Lächerlich! Ich denke grade darüber nach, wie viele Freunde von mir sich mit mir noch auf ein Bier verabreden würden, wenn ich jedesmal für eine Absage 50 Euro verlangen würde. ;)
#29Report
8 years ago
@ Jan Wischnewski
Und bitte nicht das Vertragswerk vergessen, wenn man mit Freunden ins Kino gehen will. Da dürfen Klauseln wie "Wer den Film vorzeitig verlässt, zahlt das Popcorn" definitiv nicht fehlen. :-D
Und bitte nicht das Vertragswerk vergessen, wenn man mit Freunden ins Kino gehen will. Da dürfen Klauseln wie "Wer den Film vorzeitig verlässt, zahlt das Popcorn" definitiv nicht fehlen. :-D
#30Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
8 years ago
Ich bin mittlerweile einiges gewohnt, aber der Knaller hat mich grad vor lachen fast vom Stuhl gefetzt ^^
Vertragsstrafe bei TfP, den muss ich mir merken :D
Vertragsstrafe bei TfP, den muss ich mir merken :D
#31Report
8 years ago
Patrick, wir haben uns damals zum Kaffeetrinken gar nicht abgesichert :-(
Thema "Schadenersatz" - muss dafür nicht in D ein bezifferbarer, nachweisbarer Schaden entstanden sein?
Thema "Schadenersatz" - muss dafür nicht in D ein bezifferbarer, nachweisbarer Schaden entstanden sein?
#32Report
8 years ago
Der Herr sucht sich vorwiegend Änfängerinnen mit denen er dieses Spiel abzieht, bis zum OK ist er freundlich und ja nur Fashion und sonst nix... nach der Annahme mit einem OK dreht er dann auf... es geht unter die Gürtellinie und wenn das Opfer dann wegen diesen Avancen dann verzichtet fordert er die Kohle. Viele zahlen weil sie ihn einfach loswerden wollen, andere shooten dann Sachen die sie eigentlich gar nicht wollen wenn es zum Shooting kommt.. In meinen Augen fällt der unter den Begriff Abschaum .... ich kenne mehrere Fälle in denen dann auch noch Bilder vertragswidrig veröffentlicht wurden....
#33Report
8 years ago
In meinen Augen fällt der unter den Begriff Abschaum ....
Ja, klingt fast so, als sei das die richtige Schublade.
#34Report
8 years ago
Es gibt Dinge, die glaubt man echt nicht...!
Ich überlege gerade, meinen Shootingvertrag zu überarbeiten. Dann müsste jedes Model, das eine Shootinganfrage abschlägig beschieden hat, eine Strafe an mich zahlen. Oder noch besser: Generell muss jedes Model weltweit, das mich nicht wegen eines Shootings anbettelt, Strafe zahlen.
Hm, wenn ich es recht bedenke, könnte mir per se eigentlich jede(r) ein bissi was überweisen.
Ich überlege gerade, meinen Shootingvertrag zu überarbeiten. Dann müsste jedes Model, das eine Shootinganfrage abschlägig beschieden hat, eine Strafe an mich zahlen. Oder noch besser: Generell muss jedes Model weltweit, das mich nicht wegen eines Shootings anbettelt, Strafe zahlen.
Hm, wenn ich es recht bedenke, könnte mir per se eigentlich jede(r) ein bissi was überweisen.
#35Report
8 years ago
@ LadyCassandra
Ja, wir waren beide ja auch tierisch naiv. Da hätte sonstwas bei passieren können. Du hättest dich beispielsweise schrecklich an dem zu heißen Kaffee verbrennen können. Was wäre dann gewesen? Oder du hättest meine Couch mit Kaffee vollsauen können.
So im Nachhinein können wir echt froh sein, daß alles so glatt gelaufen ist und wirklich nichts passiert ist.
Patrick, wir haben uns damals zum Kaffeetrinken gar nicht abgesichert :-(
Ja, wir waren beide ja auch tierisch naiv. Da hätte sonstwas bei passieren können. Du hättest dich beispielsweise schrecklich an dem zu heißen Kaffee verbrennen können. Was wäre dann gewesen? Oder du hättest meine Couch mit Kaffee vollsauen können.
So im Nachhinein können wir echt froh sein, daß alles so glatt gelaufen ist und wirklich nichts passiert ist.
#36Report
8 years ago
traurige Geschichte zumal es am Ende irgenwie auf alle Fotografen zurück fällt....
Bestätige ihm einfach freundlich den Termin und deute an, daß dich zwei Freunde ("Begleitpersonen") begleiten.
Sollte er dann zufälligerweise absagen: kassiere die 50 € ;-)
Bestätige ihm einfach freundlich den Termin und deute an, daß dich zwei Freunde ("Begleitpersonen") begleiten.
Sollte er dann zufälligerweise absagen: kassiere die 50 € ;-)
#37Report
8 years ago
Bei aller gerechtfertigten Entrüstung, die hier nun stattfindet, sollte man aber nicht aus den Augen verlieren, dass hier auch schon Fotografen geraten wurde, sich einen Vertrag einige Tage vor dem Shooting unterschreiben zu lassen - mit dem Ziel, sich gegen "no show"-Ereignisse abzusichern. Nehmen wir mal an, die TO hätte den Vertrag unterschrieben und dem Fotografen zukommen lassen. Dann hätte sie jetzt ein größeres Problem - und zwar berechtigt. Der Fehler ist hier nämlich ein unzureichender Vertrag, der offenbar keinen Unterschied zwischen rechtzeitigen und zu kurzfristigen Absagen macht und überdies wichtige Dinge NICHT regelt - nämlich die Arbeitsbereiche.
#38Report
8 years ago
Ob man einen Vertrag über ein TFP-Shoot bei Facebook mit einem OK annehmen kann, darüber würden wohl auch Juristen lange streiten wollen.
Aber angenommen, das geht und der Vertrag wäre rechtskräftig....
Schadenersatz muss nachgewiesen werden. Eine Pauschale durchzudrücken, auch darüber würden sich Juristen lange streiten können.
Aber mal angenommen, er kann einen Schaden wie Studiomiete nachweisen....
Dann hat er immer noch die in Facebook nachweisbaren Inhalte des Vertrags arglistig ausgeweitet und offenkundig auf den "Vertragsbruch" spekuliert, bzw. versucht er Leistungen zu erpressen, die nicht Bestandteil des OKs in Facebook waren....
Selbst wenn Du den Vertrag mit Tinte unterschrieben hättest und selbst wenn das Studio etc. gemietet worden wäre, würde ich solche Verträge mit Hilfe des Chatverlaufs für kaum durchsetzbar erachten. Wenn der Chatverlauf dokumentiert, dass er andere Leistungen nach dem OK verlangt als Du sie vorher zugesagt hast, dann sei tiefenentspannt.
:))
ich würde den Burschen ignorieren.
Wenn er wirklich Recht bekommen wollte, müsste er schon viel Vorleistung erbringen über Anwälte etc und dabei mit der estrem hohen Wahrscheinlichkeit leben, dass ihm am Ende kein Richter auf seinem Irrweg folgen wird.
Aber angenommen, das geht und der Vertrag wäre rechtskräftig....
Schadenersatz muss nachgewiesen werden. Eine Pauschale durchzudrücken, auch darüber würden sich Juristen lange streiten können.
Aber mal angenommen, er kann einen Schaden wie Studiomiete nachweisen....
Dann hat er immer noch die in Facebook nachweisbaren Inhalte des Vertrags arglistig ausgeweitet und offenkundig auf den "Vertragsbruch" spekuliert, bzw. versucht er Leistungen zu erpressen, die nicht Bestandteil des OKs in Facebook waren....
Selbst wenn Du den Vertrag mit Tinte unterschrieben hättest und selbst wenn das Studio etc. gemietet worden wäre, würde ich solche Verträge mit Hilfe des Chatverlaufs für kaum durchsetzbar erachten. Wenn der Chatverlauf dokumentiert, dass er andere Leistungen nach dem OK verlangt als Du sie vorher zugesagt hast, dann sei tiefenentspannt.
:))
ich würde den Burschen ignorieren.
Wenn er wirklich Recht bekommen wollte, müsste er schon viel Vorleistung erbringen über Anwälte etc und dabei mit der estrem hohen Wahrscheinlichkeit leben, dass ihm am Ende kein Richter auf seinem Irrweg folgen wird.
#39Report
8 years ago
Bei solchen Sauereien fällt mir ein :
Du könntest Deinerseits behaupten, dass Deine Mutter/Dein Freund/eine Freundin und oder sogar Deine Oma Zugang zu Deinem Facebook-Account haben und Du Dir gar nicht sicher bist, ob DU überhaupt das OK geschrieben hast oder vielleicht doch einer jemand aus der vorgenannten Liste....
Das macht die Diskussion, ob ein OK in Facebook rechtskräftig ist bestimmt noch etwas interessanter und schmückt die Möglichkeiten enorm aus :))
Wer muss jetzt wem beweisen, ob das OK einer rechtskräftigen Willenserklärung gleichkommt.
Du könntest Deinerseits behaupten, dass Deine Mutter/Dein Freund/eine Freundin und oder sogar Deine Oma Zugang zu Deinem Facebook-Account haben und Du Dir gar nicht sicher bist, ob DU überhaupt das OK geschrieben hast oder vielleicht doch einer jemand aus der vorgenannten Liste....
Das macht die Diskussion, ob ein OK in Facebook rechtskräftig ist bestimmt noch etwas interessanter und schmückt die Möglichkeiten enorm aus :))
Wer muss jetzt wem beweisen, ob das OK einer rechtskräftigen Willenserklärung gleichkommt.
#40Report
Topic has been closed
So in etwa wird das wohl passieren. Für 50,-€ Streitwert hat doch wohl kein Anwalt Lust, auch nur ´nen Kuli in die Hand zu nehmen. Und da der betreffende Kollege sicherlich gut rechtschutzversichert ist (denn erst seit dieser Erfindung wird ja alles verklagt, was nicht bei drei auf´m Baum ist) wird ihm auch seine Versicherung wohl nicht viel in Aussicht stellen. Bin kein Jurist, also korrigiert mich wenn ich da falsch liegen sollte, aber aus meiner Erfahrung heraus steht dafür echt keiner morgens auf.