Achtung! Aktfotos haben keinen Urheberrechtsschutz! :-) 50
7 years ago
Ja da hab ich mich falsch ausgedrückt.
War da gedanklich bei Urheber = Schöpfer geistiges Eigentum = Rechteinhaber, was man differenzieren muss, Sorry!
War da gedanklich bei Urheber = Schöpfer geistiges Eigentum = Rechteinhaber, was man differenzieren muss, Sorry!
#42Report
[gone] User_6449
7 years ago
@ Prisma
"Urheber = Schöpfer geistigen Eigentums = Rechteinhaber"
ist vollkommen richtig, sobald eine gewisse Schöpfungshöhe
vorhanden ist.
Als Fototografen haben wir nur einen zusätzlichen "Bonus",
weil wir keine Schöpfungshöhe brauchen und fast immer
durch das Urheberrecht geschütz sind, egal wie gut oder
schlecht unsere Fotos sind.
Daher kann sich der Bilderdieb im von Herrn Kötz beschrie-
benen Fall auch nicht einfach darauf berufen, dass es sich
um schlechte Fotos handelt. Denn bei Fotografen reicht für
ihr Uhrheberrecht allein schon die Tatsache aus, dass sie
das Foto gemacht haben.
"Urheber = Schöpfer geistigen Eigentums = Rechteinhaber"
ist vollkommen richtig, sobald eine gewisse Schöpfungshöhe
vorhanden ist.
Als Fototografen haben wir nur einen zusätzlichen "Bonus",
weil wir keine Schöpfungshöhe brauchen und fast immer
durch das Urheberrecht geschütz sind, egal wie gut oder
schlecht unsere Fotos sind.
Daher kann sich der Bilderdieb im von Herrn Kötz beschrie-
benen Fall auch nicht einfach darauf berufen, dass es sich
um schlechte Fotos handelt. Denn bei Fotografen reicht für
ihr Uhrheberrecht allein schon die Tatsache aus, dass sie
das Foto gemacht haben.
#43Report
7 years ago
Sicherlich beszahle ich die Fotografen angemessen dafür ... 10.000Euro / Shooting. Ich verlange aber im Gegenzug 10.000Euro für die Idee, die ja mein geistiges Eigentum ist, die Nutzungsrechte und meine Tätigkeit als Model ... ;)
#44Report
7 years ago
@ seekworld:
Bitte vorsichtig damit, denn so können durchaus bis zu 3.800 € MwSt. fällig werden.
Von all den anderen möglichen Abgaben will ich gar nicht erst reden.
Bitte vorsichtig damit, denn so können durchaus bis zu 3.800 € MwSt. fällig werden.
Von all den anderen möglichen Abgaben will ich gar nicht erst reden.
#45Report
7 years ago
Der Staat muss ja auch von das Leben :p
Keine Sorge ... Meistens verrechnen wir nur die Differenz davon und können damit die zu zahlenden Steuern massiv drücken. Dieses Steuerschlupfloch ist ja da ;)
Keine Sorge ... Meistens verrechnen wir nur die Differenz davon und können damit die zu zahlenden Steuern massiv drücken. Dieses Steuerschlupfloch ist ja da ;)
#46Report
7 years ago
Als Großkonzern mit Anwälten kannst Du das nach freundlichen Absprachen
mit Dir freundlich gesinnt-gemachten Leuten sicherlich so machen.
Als Klein- oder mittelständischer Unternehmer droht Dir aber eventuell
bei solchen Versuchen ein ganz anderer Ungemach:
"Verdacht auf Schwarzarbeit und Hinterziehung von Sozialbeiträgen".
mit Dir freundlich gesinnt-gemachten Leuten sicherlich so machen.
Als Klein- oder mittelständischer Unternehmer droht Dir aber eventuell
bei solchen Versuchen ein ganz anderer Ungemach:
"Verdacht auf Schwarzarbeit und Hinterziehung von Sozialbeiträgen".
#47Report
7 years ago
Oh ... dann ist die MK aber ein Paradies für Steuerfahnder :p
Machen nämlich sehr viele hier ;)
Machen nämlich sehr viele hier ;)
#48Report
7 years ago
Paradies für Steuerfahnder ?
Wohl kaum.
Soweit mir bekannt ist, müssen sie pro Stunde
ca: € 1.000 Steuernachforderungen erarbeiten.
Minimum. (Bitte gern berichtigen, wenn das zu tief liegt)
Wie soll das in der MK gehen ?
Wohl kaum.
Soweit mir bekannt ist, müssen sie pro Stunde
ca: € 1.000 Steuernachforderungen erarbeiten.
Minimum. (Bitte gern berichtigen, wenn das zu tief liegt)
Wie soll das in der MK gehen ?
#49Report
7 years ago
wenn hmd auf die idee kommt andere anzuzeigen (natürlich völlig anonym) kann das schon pbel ausgehen
#50Report
Topic has been closed
Solche Fälle kommen oft vor, aber auch dann ist immer der
Fotograf der Urheber der Fotografien und hält das Urheber-
recht, nicht etwa der Auftraggeber.
Selbst wenn ein Fotograf es unbedingt möchte, kann er seine
Urheberschaft nicht an einen Auftraggeber abtreten, sondern
nur sehr umfangreiche Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte.
Das Urheberrecht selbst verbleibt immer beim Fotografen und
ist nicht übertragbar.
Das deutsche Urheberrecht ist da sehr pragmatisch, denn es
kommt nicht auf die Idee, den Auftraggeber, ein Honorar oder
gar eine besondere Qualität an, sondern die Regelung ist ganz
einfach: "Der Fotograf ist der Urheber seiner Fotografien."
Es gibt sogar einen Zusatz im Urheberrecht, nach dem Fotos
noch nicht einmal besonders künstlerisch sein müssen um
Urheberschutz zu genießen, was für Auftragsfotos bedeutet:
Sogar Fotografen die z.B. nur biometrische Passfotos oder
einfache Produktfotos nach Kundenwunsch anfertigen sind
Urheber ihrer Fotos und durch das Urheberrecht geschützt.
Der Kunde als Auftraggeber erhält vom Fotografen lediglich
ein passendes Nutzungs- oder Veröffentlichungsrecht.