TfP Vertrag 64

[gone] K A U S E
8 years ago
Ok - akzeptiert, einige Formulierungen sind murx, ich jedenfalls könnte ich die Intention des Vertrags verstehen. "Recht am eigenen Bild" und alle zukünftigen und aktuellen Medien und Nutzungsrechte: damit versucht sich der Fotograf gegenüber dem Model abzusichern, um nicht Ihren Launen ausgesetzt zu sein. Das sollte auch dem Model damit klar sein. Das verhindert zumindest potentielle Blockaden. Rechtlich wasserdicht ist das sicher nicht. Aber doch ne klare Ansage, die ggfs. im Streitfall den Rückfall des Models in die Ahnungslosigkeit dokumentiert.

Besagte DJV Quelle hat immerhin den Passus:
"Für die Nutzung wird keine inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart*. Der Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten, beispielsweise: blub blub "

Das kam mir bekannt vor.

Abschließend findet Ihr hier den Text des DJV.  -- Lesenswert
8 years ago

[quote]Das Model kann dem Fotografen keine Nutzungsrechte übertragen, weil er die als Urheber sowieso hat, und die kann ihm auch keiner nehmen.



Stimmt natürlich auch nicht, wie der Rest des Beitrags. Ohne Zustimmung des Model kann ich als Fotograf mit den Bildern gar nichts machen. Nicht mal in der MK veröffentlichen.[/quote]
Natürlich stimmt das, der Fotograf ist (und bleibt) im allgemeinen Urheber und als Urheber hat man gewisse Rechte. Nutzung ist nicht gleich Veröffentlichung. Diese beißt sich evtl mit dem Persönlichkeitsrecht, aber nicht immer (zb Bodyparts).
 
#63
[gone] K A U S E
8 years ago
"Veröffentlichung" ist Teil der Menge "Nutzung". Auch wenn du ein einziges Puzzle aus dem Bild herstellst und das nur ganz ganz privat klein Mäuslein zusammensetzt ist es eine Nutzung.

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