TfP Vertrag 64

8 years ago
Ich habe so eben von einem Fotografen den TfP-Vertrag erhalten.
Leider hat mich dieser doch prompt etwas stutzig gemacht. Hier wollte ich mal um eure Meinung dazu fragen.
Vertrag wie folgt:

Das Modell überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse –

egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich,

sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das

Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten

Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung,

Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung,

Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch

teilweise – ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und

Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten

Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch

Mitglieds-Beiträge finanziert). Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von

Nutzungsrechten entscheiden.

Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung

erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere

Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen,

Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente)

und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter.

Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene

Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwertet werden dürfen, es sei

denn für rein private Zwecke des Modells.

Das Modell erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse -

insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft,

ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Modell gestattet dem Fotografen oder

einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Urheber- /

Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber

dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen

Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens des Modells

erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Modells.

Honorar

Für die erbrachten Leistungen, Inhalte und für die eingeräumten Rechte verzichten beide

Vertragspartner gegenseitig auf ein entsprechendes Geld-Honorar. Darüber hinaus erhält

das Modell als einmaliges und pauschales geldwertes Honorar von allen Aufnahmen

kostenlos digitalisierte Bilddateien im Format JPG in der Größe 5 x in voller Auflösung und

Größe nach Postproduktion. Die Auswahl trifft grundsätzlich der Designer/Fotograf. Eine

Auswahl kann auf Wunsch des Modells vereinbart werden.

Des Weiteren erhält das Modell das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung

auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen

Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu

veröffentlichen. Eine Veränderung - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne

Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch den Fotografen oder

das Modell selbst ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen bzw. auf das Modell

(wenn gewünscht) erfolgt (Link auf Internet-Seite oder sozialen Netzwerken).
8 years ago
Beißt sich das nicht inhaltlich
Das Modell überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse  [...] das ausschließliche [...] Nutzungsrecht [...].

mit
Des Weiteren erhält das Modell das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen

?

Ich bin nicht rechtsgelehrt, deshalb möchte ich mir darüber kein wirkliches Urtiel erlauben. Kommt mir nur komisch vor. Aber wie in den meisten Fällen: Fragen an den Fotografen, von dem der Vertrag stammt - dass er dir bitte er Frage X noch einmal genau erläutern möge, und was Absatz Y denn im Klartext heißen soll, sind meist nützlicher, als Fragen in Foren, wo man von 12 Leuten 18 Verschiedene Sichtweisen erhält.
Mein Senf:
Klingt aber recht...einschränkend, was die Nutzungsrechte für dich anbelangt. Und die Optionen, hinterher noch ein Wörtchen mitreden zu können scheinen auch recht limitiert.
8 years ago
Eines der übelsten Dinger, die ich je gesehen habe... Unterschreib den bloß nicht... Du bekommst nichts, gibst aber alles, uneingeschränkt für ihn und für Dritte, für halbfertige und fertige Aufnahmen, er räumt sich sogar das Recht am eigenen Bild ein, dass Du nicht einmal abgeben kannst, Du kannst nur darauf verzichten...

Ein Seelenfänger wie er im Buche steht, den Knipser sollte man verklagen... Wenn Du mich fragst...
8 years ago
Irgendwie fehlt mir der Hinweis (oder ich habe ihn überlesen) auf die nicht kommerzielle Nutzung von beiden Seiten (Absatz drei hört sich sogar so an, das der Fotograf eben wenes machen darf, das Modell aber nicht). So liesst es sich für mich, das der Fotograf die Bilder verkaufen darf (ohne das das Model am Verkaufserlös beteiligt wird bzw. ein Mitspracherecht hat, dass es die Bilder jetzt nicht gerade in den St. Pauli Nachrichten (Falls es die noch gibt :-) oder Seite Drei der Bild) sehen möchte.

Der erste Absatz (und der zweite) bedeutet für mich - auch wenn es sich schlimm liesst - eigentlich nur in juristen Geheimsprache (Deutsch kann man deren gesabbere ja leider nicht mehr nennen) abgefasst: Das Model darf mich nicht ( wenn es einen neuen Freund hat der das nicht mag) zwingen die Bilder zu löschen oder sagen Löschen brauchst du nicht aber speichern darfst du auch nicht (Was dem löschen gleich kommt).

Der letzte Abschnitt (Veränderung) ist gebrächlich, Van Gogh mag es halt auch nicht wenn der neue Besitzer das Bild einfach "verschönert" ;-)
8 years ago
Genau dieser Satz das Recht am eigenen Bild wird dem Fotografen überlassen, macht mir doch etwas Sorge
8 years ago
Mir würde ja vielmehr Sorge machen dass er sich und Dritten das Recht einräumt, Deine Bilder auch uneingeschränkt auf Paysites herzuzeigen, ohne dass Du das Recht eines Widerspruches, oder gegebenenfalls das eines Schadensersatzes, haben sollst. Außerdem verzichtest Du auf ein Geldhonorar, unterschreibst ihm aber gleichzeitig dass Du als geldWERTES Honorar die Bilder bekommst, sprich dass im Zweifelsfall die Bilder als so eine Art finanzielle Entlohnung dienen, was Deinen Stand bei Gericht erheblich erschweren dürfte, wenn Du nachher auf "geile-schlampen-aus-deiner-nachbarschaft-wollen-dich.de" auftauchst, und etwas dagegen unternehmen willst... Aber das dürftest Du ja sowieso nicht...
 
8 years ago
Ja, bloß nicht unterschreiben.
Auch wen er sagt "das mach ich immer so, ich verkaufe meine Bilder nicht" .... das ist das was du unterschreibst und wiegt 100000x mehr als jede mündliche Zusatzabsprache, die sicher irgendwo ganz unten ausgeschlossen werden.
Ich habs nur überflogen, aber theoretisch könnte er dich als Hure nachbearbeiten und dich an eine Telefonsexseite verkaufen, nachdem er sich alle Rechte einräumt.
Einen ähnlichen Vertag hab ich schon mal geshen. die Krönung aber war daß das Model als Gegenleistung für den Seelenausverkauf 3 digitale Abzüge 13x9cm 72dpi bekommt .... jeder der rechnen kann ....

PS: so ein Vertrag würde aber vor Gericht eh nicht hhalten, weil für die Rechte die du ihm mmit dem Vertrag abtrittst eine anggemessen hohe Geldsumme fließen müßte .... aber besser nicht unterschreiben und gar nnicht drauf ankoommen lassen ;)
[gone] schallkoerper fotografie
8 years ago
ich glaube da will Dich jemand aber mal so richtig verarschen...
@Sveniieh
Ich würde ebenfalls empfehlen nicht zu unterschreiben, da er zu einseitig ist.
Der von dir im besonderen genannte satz: "das Recht am eigenen Bild wird dem Fotografen überlassen" aber ist an sich erstmal legitim, da die Übertragung erforderlich ist, damit der Fotograf die Fotos veröffentlichen darf.

@seekworld
Sorry Seekworld, aber das was du da im p.s. schreibst ist Quatsch. In Deutschland ist Vertragsfreiheit, wenn sie entscheiden würde ihre Bildrechte für einen Kuss auf die Nase zu verkaufen, dann wäre das ebenfalls rechtens, nirgendwo ist vorgeschrieben, das dafür eine " hohe Geldsumme fließen müßte".
 
8 years ago
*popcorn*

Immer wieder erfrischend, diese MK-Forum-Rechtsberatung :-)
8 years ago
Neuerdings verboten sich einige andere Meinungen einzuholen, ohne sich direkt an nen Anwalt o.Ä. zu wenden und den Fotografen drekt an zu kacken? Ok, sorry.
[gone] schallkoerper fotografie
8 years ago
Sveniieh....ich glaube hassia meinte eher die unterschiedlichen Meinungen zu Details....aber okay, ich glaube das nur :)
8 years ago
Lass mal gut sein ......
8 years ago
Meinte ich. Und weil wir bei meinen sind ... 5 Anwälte, 6 Meinungen.

Im übrigen würde ich so einen Vertrag weder abfassen, noch unterschreiben.
8 years ago
Nein, ist nicht verboten. Hilft Dir aber viell. nicht, weil es eben "nur" Meinungen sind, nichts rechtfestes.

Meine Meinung: Einseitiger gehts kaum. Wenn das so stimmt wie ich das herauslese, hat der Forograf den TfP Gedanken nicht richtig verstanden.
8 years ago
Aber was ist schon schlimmes daran? Im Endeffekt ist das ja genau, was ich will. Die Meinung anderer. Ob sie jetzt alle das selbe beinhalten oder eben nicht.

Schluss endlich hängt die Meinung ja trotz dessen an mir
[gone] MauRocShi
8 years ago
Ich habe mir jetzt nicht alle Meinungen durchgelesen, aber es gibt einen Grund, das nicht zu machen: Dem Fotografen ist eine Rechteweitergabe erlaubt. Das heißt, er kann die Fotos samt Rechten verkaufen und dieser dann theoretisch wieder. Du hättest dann eventuell die Ehre, für eine Dating-Line, ein Bordell oder die Konkurrenz deines Arbeitgebers Werbung zu machen. Das willst du sicher nicht wirklich.....
8 years ago
Grob umrissen steht in dem sehr schwer zu lesendem, geschwirbelten Vertrag...
Fotograf darf alles - Model darf nix ( oder richtiger ausgedrückt ...wenig)

Bemesse nun das was der Fotograf einen "geldwerten Vorteil" nennt ...also ob es dir das wer ist.

Wenn Jim Rakete oder Rankin so einen Wisch vorliegt würde sogar ich unterschreiben...
.
....bei Kalle Knips oder Dieter Design eher nicht ^^
8 years ago
@Andreas
Habe das mal irgendwo hier gelesen muss aber zugeben das ich jetzt nicht sagen kann ob das Österreich oder Deutschland betroffen hat
Das Persönlichkeitsrecht ist ein sehr hohes Recht, das mit disem Vertrag eigentlich komplett ausgehebelt wird.
Wenn das Model klagt, weil es sich über den Tisch gezogen fühlt..... Gerichte können Verträge aufheben.

PS bin natürlich kein Jurist und hab das hier nur mal gelesen ... und der wird sicher auch kein Jurist gewesen sein
PPS nicht unterschreiben, dann braucht man sich darum auch keine Gedanken machen ... Wer will schon wegen seinem Hobby vor Gericht ziehen ;)
Was den Vertragsinhalt betrifft, den hat BS kurz und bündig auf den Punkt gebracht.

Ansonst hat da jemand einen Vertrag aufgesetzt, der offensichtlich wesentlich mehr Ahnung von der Rechtslage hat als all die anderen, die jetzt ihren Senf dazu gegeben haben.

Edit: Übrigens unterliegen auch Vertragstexte dem Urheberrecht.

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