Hotelshootings ohne Genehmigung? 52

8 years ago
Wie gewohnt: Hans dingsbums ljuba postet einen vollkommen sinnlosen Beitrag ...
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Klar kann man in Hotelzimmern fotografieren. Ob man ohne Erlaubnis veröffentlichen darf, steht auf einem anderen Blatt. Nämlich auf dem, inwiefern das Zimmer als Zimmer des Hotels XYZ wiederzuerkennen ist und dort ggf. ein Designschutz besteht. Oder in wie weit ein Richter urteilen würde, dass ein Shooting mit einem Model das Zimmer zweckentfremden würde, wenn es gar nicht zur Übernachtung, sondern für ein evtl. sogar kommerzielles Shooting gebucht worden ist. Auf jeden Fall würde ich mich für ein Foto nicht mit den Anwälten einer internationalen Hotelkette anlegen.
8 years ago
Auf jeden Fall würde ich mich für ein Foto nicht mit den Anwälten einer internationalen Hotelkette anlegen.

Die Anwälte würden das gar nicht anfassen, weil sie genau wissen, daß sie damit auf die Nase fallen...

Und der "Designschutz" oder das Urheberrecht am Design des Zimmers im Design-Hotel... Ja, wenn man das Design pur vervielfältigen und veröffentlichen würde, kann das schnell problematisch werden.

Allerdings bucht wohl niemand ein Design-Hotel-Zimmer, um dann das Zimmer fotografisch zu reproduzieren. Man nutzt es als Location, so wie man den urheberrechtlich geschützten Mies-van-der-Rohe-Sessel als Accessoir nutzt, in "freier Benutzung" und auch da völlig problemlos.

Man kann natürlich auch zum Problem-Fetischisten mutieren - ich hörte, daß dies oft dann passiert, wenn sich Menschen zu oft und zu lange in WWW-Foto-Foren herumtummeln. Die Wissenschaft, hörte ich unlängst, ist dem Virus, das diesen Fetisch auslöst, wohl gerade auf den Fersen, eine Isolierung dieses Virus wäre zweifellos nobelpreisverdächtig...

Das eigentlich lästigste dabei ist obendrein, daß sich die "Foto-Problem-Fetischisten" immer unglaubliche Gedanken um "Probleme" machen, die's gar nicht gibt, während sie das eine oder andere, das wirklich Probleme bereiten kann, überhaupt nicht sehen...
8 years ago
Ich glaube der Virus ist als "blanke Theorie" bekannt
und der Impfstoff nennt sich "Praxis"
8 years ago
Ich glaube der Virus ist als "blanke Theorie" bekannt
und der Impfstoff nennt sich "Praxis"

Kein Impfstoff gegen Influenza und Vogelgrippe wird jemals so knapp sein wie jener... ;-)
8 years ago
.. wenn man sein Model nackt über die Gasse schickt und man wird erwischt, müssen eben beide bereit sein die Ordnungsstrafe zu bezahlen.

Wo steht d a s denn geschrieben?

 
§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Dazu muss die Allgemeinheit erst einmal belästigt werden.
Die Ordungsämter sehen das übrigens recht entspannt, wie eine schriftliche Anfrage beantwortet wurde.
Kurz gefasst hieß es da, das Vorhaben anmelden und den Bereich am Dom meiden.

Ansonsten wird allenfalls ein Platzverweis ausgesprochen, sofern es nicht zu sexuellen Handlungen kommt.
Dann sieht die Geschichte ganz anders aus.
Ich glaube der Virus ist als "blanke Theorie" bekannt
und der Impfstoff nennt sich "Praxis"

Wenn schon, dann aber höchstens "das" Virus bitteschön - gegen Grammatikfehler gibt es leider auch noch keinen Impfstoff. ;-)

VG-Micha
8 years ago
Da haben wir es.
Auch mich hat ein Virus erwischt.
Aber auch da gab es zum Glück Heilung durch
einen Impfstoff. Nennen wir ihn "Aufmerksamkeit/Micha"

Danke !
Ja, mit den Viren ist das so eine Sache ... aber zum Glück gibt es ja "Antivirensoftware" ... oder verwechsel ich da was? Jetzt aber wieder zurück zum Thema. :-)
VG-Micha
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Man kann natürlich auch zum Problem-Fetischisten mutieren - ich hörte, daß dies oft dann passiert, wenn sich Menschen zu oft und zu lange in WWW-Foto-Foren herumtummeln.

Ich habe bisher meine Hotel bzw. Ferienwohnungsshootings auch ungefragt durchgeführt. Wer schlafende Hunde weckt... Shootings z. B. in Airbnb-Ferienwohnungen hatte ich schon. Hab dann die Fotoausrüstung erst geholt, wenn der Vermieter verschwunden war. Das erspart Diskussionen.
7 years ago
Wie sieht denn die rechtliche Situation unter folgenden Umständen aus:
Das Hotelzimmer ist eine Motto Suite in einem Boutique-Hotel (keine Kette). Motto ist ein halbwegs berühmter, noch lebender Künstler (Schauspieler, Sänger, Theater, Entertainer, Comedian …).

Die Suite ist zwar einzigartig eingerichtet, das dominierende Element und ein wesentliches Alleinstellungmerkmal jedoch ist ein überlebensgroßes Portrait des Künstlers an der Wand (Boden bis Decke). Das Model steht oder sitzt vor diesem Portrait; andere Einrichtungselemente sind natürlich auch im Bild, aber vom Designaspekt her eher nachrangig.

Verletzte ich hier maßgeblich die Rechte
a) des abgebildeten Künstlers?
b) des Fotografen, der das Portrait gemacht hat?
c) des Hotels bzgl. des Designs?

Man soll keine Probleme sehen, wo es keine gibt. Aber allzu blauäugig sollte man auch nicht sein.
Das Portrait ist ein wesentliches Element im Bild mit dem Model. Einschlägige Urteile bzgl. des Kunsturheberrechtsgesetzes z.B. bei Kunstwerken (Bildern) im Hintergrund sind mir bekannt. Ich kann aber nicht abschätzen inwieweit das hier übertragbar ist und frage mich, ob der Künstler hier Persönlichkeitsrechte oder der (unbekannte und nicht vermerkte) Fotograf des Portraits seine Urheberschaft verletzt sehen kann.
#52

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