Pornographie 24

9 years ago
Und vergessen wir bitte auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Ähhh....Tom
Ich glaub das ist nur die halbe Geschichte, die du da immer zitierst ^^

Das ist die alles entscheidende Hälfte. Dieser Teil der Entscheidung hat nämlich der BPS bzw. heute BPJ eines ihrer liebsten Instrumente aus der Hand geschlagen. Bis zu dem berühmten "Mutzenbacher-Urteil" des BVerfG hat die BPS schlicht immer gesagt: "Wir befinden, es ist Porno. Wenn es Porno ist, ist es jugendgefährdend und kann ohne weitere Begründung indiziert werden."

Also: "Porno gleich automatisch Indizierung". Und das geht seitdem nicht mehr, seitdem muss die Jugendgefährdung immer explizit begründet werden, auch wenn die "Porno-Eigenschaft" außer Frage steht.
9 years ago
Also Tom, das liest sich schon irgendwie wirr, nachdem nun auch schon behauptet wurde, dass sich die juristische Definition angeblich von der "ursprünglichen" Bedeutung unterscheiden würde.
Und was Indizierung und Jugendgefährung betrifft: Die Regeln der MK sind ohnehin viel schärfer als gesetzlich vorgeschrieben (und das ist auch gut so). Somit hat die MK damit auch kein Problem.

Übrigens habe ich vor wenigen Tagen auch mal ein äußerst freizügiges Aktfoto in der MK gesehen, welches meiner Einschätzung nach gegen mindestens zwei MK-Regeln verstößt und mit viel Fantasie in die Nähe von Pornografie gerückt werden könnte - ein einziges! Ich habe jetzt bei dem gleichen Fotomodell eine etwas entschärfte (wörtlich genommen) Version gefunden - offenbar ist man sich einig geworden. Also kein Problem.
9 years ago
Und vergessen wir bitte auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Ähhh....Tom
Ich glaub das ist nur die halbe Geschichte, die du da immer zitierst ^^


Das ist die alles entscheidende Hälfte....

Mhhh...ist also nicht so wichtig was anschliessend geschah?
BPS hat aufgrund der Entscheidung nochmal geprüft...
Mit der ihnen vom BVerfG auferlegten geboten Sorgfaflt...
Ich glaub sie kamen zu demselben Ergebnis?

Grau, treuer Freund ist alle Theorie und grün des Lebens goldener Baum
:)
9 years ago
Mhhh...ist also nicht so wichtig was anschliessend geschah?
BPS hat aufgrund der Entscheidung nochmal geprüft...
Mit der ihnen vom BVerfG auferlegten geboten Sorgfaflt...
Ich glaub sie kamen zu demselben Ergebnis?

Ja. Und? Wo steht das irgendwo im Widerspruch zu dem, was ich schrieb? Genau: nirgendwo.

Entscheidend an der BVerfG-Entscheidung ist die Grundsatzentscheidung, daß sich "Kunst" und "Pornographie" nicht automatisch widersprechen, sondern etwas, das zweifelsfrei rechtlich als "Pornographie" einzustufen ist, trotzdem gleichzeitig auch "Kunst" im Sinne des Art.5 GG sein kann.

Und das ist die Meßlatte, die für alle anderen Fälle nun auch gilt. Und die gab es vorher nicht. Insofern ist das ein riesiger Fortschritt.

Mit der Frage, ob die "Mutzenbacher" nun Kunst sei oder nicht, hat sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob auch "Pornos" den Schutz des Art.5 GG genießen KÖNNEN. Und diese Frage hat es eindeutig bejaht.

Das pikanteste an der ganzen Sache ist, daß die Indizierung der Rowohlt-Ausgabe mit den üblichen Folgen, also Versandhandelsverbot, Werbeverbot und Verkauf nur an Volljährige, dank des WWW längst völlig hinfällig ist. Die "Mutzenbacher" ist mittlerweile gemeinfrei, und über das "Projekt Gutenberg.org" kostenlos für jedermann als Ebook downloadbar. In allen gängigen Formaten.

Auch für Minderjährige... ;-)

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