Gewerbeanmeldung bei einmaligem Pay-Job? 12

[gone] User_333522
9 years ago
Hallo zusammen,

müsste ich als Model ein Gewerbe anmelden, wenn ich ein Mal einen Job annehme, bei dem ich bezahlt werde?

Und würde ich ein Gewerbe anmelden müssen, wenn ich alle paar Monate mal einen Pay-Job hätte?


Ich freue mich auf Antworten :)

LG
Lizzie
[gone] Michael Heckner
9 years ago
Hallo Lizzie,
um hier eine wirklich kompetente Auskunft zu erhalten, frage am besten einen Steuerberater. Mit ein wenig Glück bekommst Du solch allgemeine Auskünfte auch ohne dass der gleich eine Rechnung schreibt.
LG
Micha
9 years ago
müsste ich als Model ein Gewerbe anmelden, wenn ich ein Mal einen Job annehme, bei dem ich bezahlt werde?

Nein.

Und würde ich ein Gewerbe anmelden müssen, wenn ich alle paar Monate mal einen Pay-Job hätte?

Im Prinzip: ja.

1. Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, muss dies bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. (Für bestimmte Gewerbe bedarf es außerdem bestimmter Erlaubnisse bzw. Berechtigungen, das spielt für das Modeln aber keine Rolle, braucht also nicht weiter ausgeführt werden.)
2. Die Tätigkeit als Fotomodell gilt in Deutschland als Gewerbe, ist also anders als z.B. die Tätigkeit des Schauspielers keine freiberufliche Tätigkeit.

Wann ist eine Tätigkeit ein "Gewerbe"?

A. Es muss sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln, also keine freiberufliche oder Landwirtschaft.
B. Es muss Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist dagegen nicht nötig.
C. Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein, also nicht nur eine einmalige Tätigkeit sein.

» A » "Modeln" ist ein Gewerbe. Insofern also: ja.
» B » Bezahlung - also im Regelfall Gewinnerzielungsabsicht. Insofern also: ja.
» C » Beim nur einmaligen Modeln ist eine Gewerbeanmeldung mithin nicht nötig, da fehlt die Dauerhaftigkeit.
"Alle paar Monate" ist im Prinzip auf Dauer angelegt, wobei man sich darüber wird streiten können, ob eine Tätigkeit, die z.B. einmal im Jahr ausgeübt wird, schon "Dauerhaftigkeit" im Sinne von Gewerbe erfüllt.
Da wird man wohl auch auf die erzielten Umsätze gucken - wer z.B. einmal im Jahr eine Immobilie an- oder verkauft, wird vom Finanzamt als Gewerbetreibender angesehen, was in dem Fall unangenehm ist, weil dabei meist ernsthaft Gewerbesteuer fällig wird. Ein bekannter Kieler Augenarzt hat auf diese Weise über 13 Millionen Euro Steuerschulden angehäuft, über die eine kurzzeitige Kieler Oberbürgermeisterin dann später tränenreich stolperte...
Bestimmte Gewerbetätigkeiten haben naturgemäß nur wenige Geschäftsvorfälle, die aber mit hohen Umsätzen verbunden sind. Wenn's jedesmal um 2 Millionen Euro geht, wird das Finanzamt das m.E. anders sehen als wenn es einmal im Jahr um 150 Euro Modelhonorar geht. Zumal das eh unterm Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag/Jahr bleibt.

Die Gewerbeanmeldung ist lästig, weil sie Kosten nach sich zieht. Jeder Gewerbetreibende ist Pflichtmitglied in der IHK, die will auch von kleinen Gewerbetreibenden Beiträge haben.

Unabhängig von der "Gewerbe oder nicht?"-Frage sind Modelhonorare steuerpflichtig. Angestellt Tätige dürfen pro Jahr 410 Euro steuerfreie Nebenverdienste haben, die Nebenverdienste sind in der Steuererklärung anzugeben. Selbstständige sind vom ersten Cent an einkommenssteuerpflichtig,  haben aber genau wie Angestellte das steuerfreie Existenzminimum von z.Z. 8.472 Euro/Jahr.
Wenn das Finanzamt der Ansicht ist, es wolle Gewerbesteuer haben, wird es sich spätestens in der Folge der Einkommenssteuererklärung melden. Ob das Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung haben will, wenn es durch die Einkommenssteuererklärung feststellt, daß da jemand 1500 Euro im Jahr an Modelhonoraren verdient hat, weiß ich nicht - da kann der Weber vielleicht etwas zu sagen. Angesichts der Freibeträge macht es eigentlich keinen Sinn, andererseits ist natürlich die Gewerbesteuererklärung die Grundlage dafür, überhaupt feststellen zu können, ob jemand unter 24.500 Euro Gewerbeertrag geblieben ist oder nicht. Das sollte sich aber in einem kurzen Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt klären lassen.

Wenn ein Gewerbe angemeldet wird, gibt es u.a. eine Kontrollmeldung an das Finanzamt. Umgekehrt ist mir nicht bekannt, daß die Finanzämter es automatisch an die IHK oder HWK melden, wenn jemand bei ihnen als gewerbesteuerpflichtig eingestuft wird. Machte auch wenig Sinn, denn in den meisten Fällen wird die Anmeldung da längst erfolgt sein. (Außerdem sehen sich Finanzämter nicht als "Oberaufsicht für alle Formalien", sie wollen einfach nur Geld - im Gegenzug nehmen sie das Steuergeheimnis durchaus sehr ernst.)
9 years ago
Nach meiner Erfahrung sind die Leute beim Finanzamt ausgesprochen nett. Wenn du SELBST hingehst.
Dort bekommst du kompetenten Rat für lau.

Viel Erfolg
[gone] User_100258
9 years ago
Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist sowieso das kleinste übel, da nur eine einmalige Sache.
Mit dem steuerlichen Kram muss man sich immer wieder beschäftigen. Und da sollte man sich gut überlegen, ob das die paar hundert Euro im Jahr (bei einem Job alle paar Monate wird nicht mehr rumkommen) Wert sind.
9 years ago
Den Tipp mit: Besuche deinen Finanzbeamten finde ich gut, damit habe ich auch beste Erfahrungen gemacht. Alles Richtung, merkt doch keiner etc kann bei irgendeinem Streit mit jemanden, der davon weiß böse ausgehen.
9 years ago
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest und dann Sachen absetzt, weil es ja für ein Gewerbe ist - und dann nicht wirklich was bei rum kommt - dann wird das FA das als Liebhaberei abtun. Ein Gewerbe lohnt sich also nur, wenn wirklich was bei rum kommt, sonst sind die Kosten höher als die Einnahmen. Der Aufwand für den gesamten Steuerkram mal ganz abgesehen.

Du kannst aber auch ohne Gewerbe Deine Modeleinnahmen sauber versteuern. Einfach bei jedem Job Rechnungen ohne MwSt. schreiben und dann bei der EKST mit angeben.
 
9 years ago
Du hast wahrscheinlich neben herzblut und einigen tausende Euros ins Equipment investiert ohne das sich das Finanzamt daran beteiligen musste,... also warum solltest du nicht einen geringen promillesatz Deiner Ausgaben zurückbekommen...
ist Geschmackssache, aber wenn es bei mir ums geld geht, geht ohne Rechnung manches
9 years ago
Das selbe gilt natürlich auch als Model welches sich einen großen Fundus an Klamotten und requisiten zugelegt hat ohne das finanzamt um Kostenbeteiligung zu bitten
mfg
Jörg
9 years ago
Ist ja weitestgehend geklärt. Wenn Du das Event korrekt handhaben möchtest, empfiehlt sich die Nettoeinnahmen bei der EkSt Erklärung zu deklarrieren (bis 800 Euro Reingewinn sind frei, denke nicht das Du diesen Betrag erreichst).
9 years ago
Wie kommst Du auf "800 Euro Reingewinn"? Meines Wissens sind's 410 Euro/Jahr.

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