Studio - anmelden ??? 5

9 years ago
Hi,
ich habe, zusammen mit einem Partner, eine alte Disco gemietet um diese als Studio umzubauen.
In diesem Studio wollen wir unsere eigenen Videoclips drehen und natürich möchte ich es auch nutzen um mit MK-Fotografen darin zu shooten.
Ist es nötig diese Location als "Gewerberaum" anzumelden auch wenn es keine "Laufkundschaft" geben wird? Und wenn ja unter welcher Bezeichnung. Ich möchte gerne so wenig wie möglich Behörden einladen die Hand aufzuhalten....
;o)
Vielen lieben Dank
Yvette
#2
9 years ago
Hi,
meine ganz persönliche Meinung:
Da Du nach eigenen Angaben "mit Gewebeschein oder auf freiberuflicher Basis" arbeitest, also auch von MK-Fotografen Geld an Dich fließt, dürfte es schwierig sein, Dein Studio als reinen Hobbyraum zu deklarieren. Das Fehlen der "Laufkundschaft" ist nicht das Kriterium, sondern die Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht.
VG
Wolfgang
Bin mir grad nicht sicher, ob bei der zuständigen Bauaufsicht Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss. Ich denke schon.
9 years ago
Ist es nötig diese Location als "Gewerberaum" anzumelden auch wenn es keine "Laufkundschaft" geben wird?

Man kann eine Location nicht als Gewerbe anmelden.

Als Gewerbe angemeldet werden müssen und können nur Gewerbebetriebe.

Wenn die Location als Gewerbebetrieb betrieben werden soll, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn nicht, dann nicht - selbstverständlich kann man sich zum Privatvergnügen eine alte Disco mieten und als Fotostudio nutzen.

Wenn man bereits ein Gewerbe angemeldet hat und betreibt, sehe ich keinerlei Grund, warum die Anmietung oder der Kauf einer Immobilie, egal welcher Art, eine weitere Gewerbeanmeldung nötig machen sollte... Falls sich die angemeldete Gewerbetätigkeit ändert oder wesentlich erweitert, dann muss man das anmelden. Klugerweise aber hat man die Tätigkeitbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung bereits so weit gefasst, daß man das meist nicht tun muss.

Ob man die ehemalige Disco als Fotostudio nutzen darf, ist eine andere Frage - ich halte es für unwahrscheinlich, daß man es nicht darf, denn eine Disco ist ein Gewerberaum, und zwar für "störendes Gewerbe" (mit viel Publikumsverkehr), insofern ist es unwahrscheinlich, daß die Nutzung als Fotostudio an selber Stelle auf Probleme stößt. Ist aber letztlich eine baurechtliche Frage.

"Nutzungsänderung" muss beantragt werden, wenn Wohnraum zu Gewerberaum werden soll oder Gewerberaum zu Wohnraum - darum geht es ja nun gerade nicht.

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