Gewerbe anmelden, Kosten als Hobbyfotograf 9

9 years ago
Hallo, ich habe ueberlegt, ein gewerbe anzumelden, da ich jetzt zum ersten mal geld nehmen musste.Ich war schon beim gewerbeamt und die sagten mir, zu den 34.50 euro kommen noch etwa 100euro/anno von der handelskammer. Auf der anderen seite hatte ich gehoert, dass man - sofern ich nur geringe einnahmen habe, was ja der fall ist - NUR die 34.50 pro jahr (oder einmalig?) beim gewerbeamt entrichten  muss.

Wie ist das denn nun?
verbindliche aussagen kann dir dein steuerberater machen.
[gone] User_100258
9 years ago
Ich gebe mal wieder, was ich beim Suchen auf den offiziellen Seiten (also nicht in irgendwelchen Foren) gefunden habe.

Auf der Seite der Handwerkskammer Potsdam steht:
Handwerksausübung

Die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes bedarf einer Eintragung bei der Handwerkskammer.


und weiter unten
Über die Eintragung stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte aus. 


bei den mitzubringend Unterlagen für die Gewerbeanmeldung in Potsdam steht u.a.
Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, ...


Das heist für mich: Willst du ein handwerkliche Fotografie betreiben, kommst du um eine Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht herum.
Das deckt sich das mit der Aussage die du bekommen hast, oder?
9 years ago
ich hatte vor jahren mal ein Kleinstgewerbe (nicht Fotografie) das habe ich wg des Handelkammerbeitrags drangegeben, weil es denen vollkommen wuppe ist, ob du Gewinn machst oder nicht. Das speitl nur bei der Steuer eine Rolle.
Dafür tun die auch rein gar nichts für Dich, nicht mal theoretisch. Das ganze ist so ein Lobbyistending, wo man sich Einnahmen generiert, um eine nutzlose Bürokratie zu füttern. Soviel zum freien Markt.
[gone] Marina Refur
9 years ago
1. Kleinst oder Kleingewerbe, Nebengewerbe usw...gibts alles nicht. Es gibt einfach nur ein Gewerbe.
Was es gibt ist die Kleinunternehmerregelung, die man bei der Gewerbeanmeldung in Anspruch nehmen kann, wenn der zu erwartende Umsatz 17.5000 im ersten Jahr nicht übersteigen wird. Nimmt man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, darf auf den Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, gleichzeitig ist man aber auch von Umsatzsteuerzahlungen befreit. Was da für den einzelnen sinnvoll ist, muss sich jeder selbst überlegen.

2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kostet nur einmalig die 34,50 EU, damit du von denen den Wisch bekommst.

3. Das Gewerbeamt leitet den Kram dann in der Regel an die HWK/IHK weiter:
Infos der HWK Braunschweig zum Thema Beitrag gibts hier:
https://www.hwk-bls.de/ueber_uns/daten-zahlen-fakten/rechtsgrundlagen/kammerbeitrag/beitragsordnung.html
https://www.hwk-bls.de/ueber_uns/daten-zahlen-fakten/rechtsgrundlagen/kammerbeitrag/erlaeuterungen_zur_beitragsberechnung.html

4. Auch die Berufsgenossenschaft wird auf dich zukommen...da ist nämlich Pflichtmitgliedschaft für Fotografen in der BG ETEM angesagt. Es besteht aber die Möglichkeit dort als beitragsfreies Mitglied geführt zu werden, wenn man maximal 100 Arbeitstage/ 800 Std. im Jahr tätig ist. Gleichzeitig erlischt dann aber auch der Versicherungsschutz.
[gone] User_467312
9 years ago
Hi, wie das genau als Fotograf ist, kann ich dir nicht sagen, machs ja nur al Hobby.
Aber generell löst die Gewerbeanmeldung eine Abzock - Lawine ohne Grenzen aus. (Hab UG Erfahrung)

  1. Der Gewerbeschein  und damit wirst du zum Freiwild für Abzocker.
  2. In deinem Fall die Handwerskammer, und wie mein Vorschreiber erwähnte, die tun absolut nichts für dich, ausser deinen Geldbeutel erleichtern
  3. Telefonbuchabzocker mit Behördenähnlichen Schreiben, unser Staat tut ja nichts dagegen, weil er da ja auch von den Einnahmen partizipiert.
  4. Der allseits beliebte Betrugsservice mit Staatsgewaltähnlichen Befugnissen
  5. Gewerbesteuern deiner Stadt aufgrund von Einnahmeschätzungen des Finanzamtes (nicht Zwangsläufig, aber möglich - Firmirungsabhängig)
  6. Steuervorrauszahlungen des Finanzamts aufgrund der Einnahmenschätzung (nicht Zwangsläufig, aber möglich - Firmirungsabhängig)
  7. Kosten für den Steuerberater, weil du mit dem Bürokratiemüll nicht klarkommst.
  8. Versicherug etc. Ratsam wenn dich jemand wegen deiner Bilder Verklagt oder abzocken will.


Das war der Worst Case, aber alles erlebt. Melde ein Gewerbe an und du wirst gemolken wie eine Kuh, nur öfter.
 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
HWK: besonders gemein, wenn man als selbstständiger Fotograf ein zweites Standbein (auch selbstständig oder freiberuflich) hat. Die ziehen nämlich die gesamten Einnahmen für ihre Veranschlagung hinzu. Beispiel: Ein Fotograf arbeitet neben seiner Fototätigkeit evtl. noch als freiberuflicher Autor. Die letzteren Einnnahmen werden fließen dann mit in die Berechnung, da ja nur eine einzige Steuerklärung vorliegt. Da hilft nur, die Fotografie als GmbH anzumelden, oder die Autorentätigkeit z. B. über die eigene Ehefrau/Partnerin abzurechnen.
Im Gegenzug für deine Kammerbeiträge erklärt die HWK dann noch in Kursen ihren anderen Mitgliedern, wie man selbst Bilder für seine Zwecke macht und nach den Kursen ohne Fotografen auskommt. Dafür, dass dir die Kammer Kunden wegnimmt, bekommst du jeden Monat ein tolles Heftchen in den Briefkasten, mit dem du dir super den Popo abwischen kannst.
9 years ago
Zu dem Gesagten möchte ich noch Anmerken, da ich selber seit gut 15 Jahren so nebenbei selbständig bin...
HWK- und BG-ETEM Beiträge, ebenso GewerbeSt sind nicht zu zahlen, wenn Du unter den Grenzen bleibst, was als Anfänger ja zu vermuten ist.
Die Info-Links wurden ja genannt...
...für die Mafia-Zwangsmitgliedschaften sorgt schon das Gewerbeamt, auch dass Du beim FA gemeldet wirst.

Du solltest Dich ausgiebig mit dem Steuer-, Internet, Vertrags- und sonstigen Rechten befassen, da dort überall Fallen nur auf Dich warten.
Das beginnt schon damit, wenn Du in deiner Wohnung das gew. Knipsen anfängst und dem Nachbar das nicht passt.
Wenn Du hier für jeden Mist einen Steuerberater oder Anwalt brauchst, lohnt die Kiste nicht...

Als Tipp:
Wenn Du nur mal gelegentlich was nimmst, brauchst Du kein Gewerbe, es fehlt die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht.
Das kann man ganz einfach in der Steuererklärung angeben, da hast Du sogar einen Freibetrag, ich glaube um 150 Euro.
9 years ago
Suprr. VIelen dank. Das sind ja viele infos. Da muss ich gucken was ich mache

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