Vertragsauflösung 40

Hallo

heute kann ich mal mit einem interessanten Fall für die Hobby- Juristen aufwarten:

Die Ergebnisse eines Shootings sind fünf Wochen danach auf der Festplatte nicht mehr auffindbar, die betreffenden Speicherkarten längst wiederverwendet, eine Wiederherstellung der Daten somit aussichtslos. Die Bilder sind also futsch, dem Modell kann folglich die vereinbarte Auswahl gelungener Bilder als JPEG nicht mehr ausgehändigt werden. Das Modell hat jedoch nach dem Shooting noch Kontaktabzüge erhalten. Für die Aufnahmen haben Modell und Fotograf sich vertraglich gegenseitig Nutzungsrechte  eingeräumt. Der Kenner vermutet völlig richtig, dass es sich um TfP gehandelt hat.

Nun meint das Modell, wenn es so wäre, dass die Bilder tatsächlich nicht mehr existieren, dann bliebe nur noch die Auflösung des Vertrages, der zuvor für deren Verwendung abgeschlossen wurde. Er ist nicht einfach hinfällig, sondern verlangt die ordnungsgemäße Auflösung und damit die Rückübertragung ihrer Bildrechte. Diesen Vertrag würde sie dem Fotografen zusammen mit einem Ausdruck der Kontaktabzüge in den nächsten Tagen zusenden und die Angelegenheit ihrem Anwalt übergeben, falls ihr bis zum 15.07 kein vom Fotografen unterfertigtes Exemplar vorliegt.

Nun bin ich mal gespannt auf eure Meinungen dazu. Sie dürfen auch ruhig fundiert und sachlich ausfallen ;)

Grias eich
Wolfgang
[gone] User_289353
9 years ago
Wie kann man denn die Rechte an etwas (rück-)übertragen das gar nicht (mehr) existiert??? Die Bilder sind nach deiner Aussage doch über den Jordan gegangen. (Von den Kontaktabzügen mal abgesehen, mit denen eh niemand etwas sinnvolles anfangen kann.)

Insofern ist es dann auch egal, ob der Vertrag nun hinfällig ist oder aufgelöst ist - die Bilder sind so oder so nicht mehr existent. Wenn es die Dame glücklich macht, dann unterschreib ihr halt diese Vertragsauflösung und gut ist. Damit hat sie dann die Rechte an nicht existierenden Bildern...
9 years ago
die lösung klingt doch vernünftig und bedacht. es könnte ja sein, dass der fotograf die bilder nach ein paar monaten doch noch wieder findet und dann einfach verwendet, wie ursprüglich vereinbart. das model hätte dann, falls sich der kontakt nicht wieder herstellen lässt (umzug, änderung der telefonnummer...) gar nichts davon.

und dass ein vertrag nicht einfach hinfällig wird, weil einer der partner seine leistung aus trotteligkeit nicht erbringen kann, dürfte auch ein volljurist bestätigen. trottelig ist es nämlich, nicht sofort eine sicherheitskopie auf einer zweiten festplatte zu erstellen.
9 years ago
Ich kann das Modell gut versehen und finde das ganz korrekt so.

Schließlich hatt die Geschichte mit den nicht auffindbaren Bildaten schon einen etwas schalen Beigeschmack.
(Womit ich nichts unterstellen möchte.)
Prakisch dürfte zwischen einer Auflösung des Vertags und einer Rückgabe der Vertagsformulare keinen Unterschied geben.
ohne jetzt Rechtsrat geben zu wollen, würde ich der Forderung wohl nachkommen, da ich davon ausgehe, dass der Anwalt auf die Idee kommen wird, das TFP shooting zu einem für Dich honorarpflichtigen PAY shooting umzuwidmen, weil Du Deiner vertragliche Verpflichtung, statt Gage Bilder zu leisten aus von Dir vertretbaren Gründen nicht nachgekommen bist. Da erscheint die vom Model vorgeschlagene Auflösung des Vertrages das kleiner Übel zu sein. Die Ratschläge betr. Back-Ups gab es ja schon...
9 years ago
Mein Gott - manchen Menschen können es aber auch kompliziert machen. Ich muss meine Tochter unbedingt dazu bringen, später Jura zu studieren. Solange es Hobbyfotografen und -modelle gibt, wird sie dann nicht arbeitslos.
9 years ago
was sind im digitalen Zeitalter "Kontaktabzüge"  ?
was sind im digitalen Zeitalter "Kontaktabzüge"  ?


Ein PDF :)
9 years ago
Denke auch, den Vertrag kann man zustimmen, warum nicht.
Das Model hat nur Bedenken, dass Du sie veräppeln willst und die Dateien noch vorhanden sind,
kann ich verstehen.
Gruß
Manfred
[gone] User_224666
9 years ago
Die Vertragsauflösung ist die sauberste und für dich auch günstigste Möglichkeit aus der Sache herauszukommen. Eigentlich eine nette Geste des Models.
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
9 years ago
Ich find die Drohung mit dem Anwalt extremst lustig. Anstatt erst mal eine Reaktion deinerseits abzuwarten gleich die Keule schwingen. Tsss, auch ne Art sich unbeliebt zu machen.
9 years ago
Wenn das Model das damit auf sich beruhen lässt, hat der Fotograf Glück gehabt.
9 years ago
Ich würd das ja an Knippserstelle ganz einfach machen.
vertrag zerreissen und die Schnippsel dem Model schicken..

:)
 
Ob man einen Vertag unterschreiben kann, läßt sich nicht beurteilen, solang man ihn nicht kennt. Doch es entbehrt sicherlich nicht eines gewissen Charmes, für den Eingang der Antwort auf ein Schreiben, das man in den nächsten Tagen zu verschicken beabsichtigt, vorausschauend eine knappe Frist zu setzen.

Übrigens ist das Modell Mitte 30 und nicht aus der MK. Die Initiative für das Shooting ist von ihr ausgegangen.
Wenn das Model das damit auf sich beruhen lässt, hat der Fotograf Glück gehabt.


Wäre nicht vielleicht der Nickname "Fotoorakel" zutreffender?
9 years ago
Also ich hatte mal eine (zunächst) nicht lesbare Speicherkarte. Bis es mir dann mit allen Mitteln gelingen ist, die Bilder doch noch zu übertragen, war mir sie Sache extremst peinlich und ich habe mich dem Modell gegenüber auch entsprechend verhalten. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, wegen entsprechender Forderungen eines so geschädigten Fotomodells einen solchen Thread zu öffnen. Von Datensicherung halte ich übrigens auch sehr viel und ich lösche Speicherkarten erst, wenn die Bilder auf zwei verschiedenen Festplatten sind. Mal abgesehen davon: Bei mir gehen auch mal einzelne JPGs kaputt - aber nie verschwanden die Bilder eines ganzen Shootings.
9 years ago
Bilder nicht mehr auffindbar? Na ja, ein Geschmäckle hat die ganze Sache irgendwie schon.
Grundsätzlich finde ich aber eine Vertragsauflösung nicht zu beanstanden, sofern die Fotos tatsächlich nicht mehr auffindbar sind.
Und eine Frist bis Mitte Juli ist auch nicht so kurz bemessen, daß man sie nicht problemlos einhalten könnte.
9 years ago
Das Model hat seinen Teil des Vertrages erfüllt
Der Fotograf  durch eigenes Verschulden nicht.

Da ist die Vertragsauflösung ein entgegenkommen des Models.
Vermutlich  hat sich der Fotograf zuvor nicht bemüht  das Model für sein Versagen zu entschädigen.
Entsprechend gereizt ist das Model.
Ich verstehe nicht ganz: Was spricht gegen die Forderung des Modells? Oder anders ausgedrückt: Warum unterschreibst Du nicht einfach? Und was erhoffst Du Dir von diesem Thread? Das soll nicht anklagend rüberkommen, ich verstehe es nur wirklich nicht. Das Ansinnen des Modells schein mir nicht nur berechtigt, sondern zeugt auch von einigem juristischen Sachverstand...
9 years ago
Tja, Herr Richter, die Dame hat nach meinem Ermessen schlecht gemodelt und die Bilder sind fürchterlich geworden. Da ich der Urheber bin hab ich die Daten schnell vernichtet um Veröffentlichung der Bilder in jedem Fall zu vermeiden. Ich verlange weiterhin, das die Dame die erhaltenen Kontaktabzüge sofort vernichtet.

Diese Argumentation müsste jemand der Jura studiert hat (ich um Gottes Willen nicht) mal überprüfen.

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