Unbearbeitete Fotos veröffentlichen 31
9 years ago
Hi, also Du hast einen Fotografen für das Shooting bezahlt und somit die Fotos beauftragt ?
In diesem Fall darfst Du normal die Fotos gar nicht veröffentlichen, es sei denn, Du hast mit dem Fotografen einen Vertrag, der Dir diese Nutzungsrechte einräumt, das ist erst mal die Grundlage soweit ich das weiß.
Wenn Du einen schriftlichen Vertrag hast, ist dort geregelt, was und was nicht veröffentlicht werden darf, war es nur mündliche Absprache, kommt drauf an was abgesprochen wurde.
Gruß Jens
In diesem Fall darfst Du normal die Fotos gar nicht veröffentlichen, es sei denn, Du hast mit dem Fotografen einen Vertrag, der Dir diese Nutzungsrechte einräumt, das ist erst mal die Grundlage soweit ich das weiß.
Wenn Du einen schriftlichen Vertrag hast, ist dort geregelt, was und was nicht veröffentlicht werden darf, war es nur mündliche Absprache, kommt drauf an was abgesprochen wurde.
Gruß Jens
#2Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
9 years ago
Eher umgekehrt ne? ;)
#3Report
[gone] elve.at
9 years ago
Hi,
das kann dir nur der Fotograf selbst beantworten oder der Vertrag gibt dazu Auskunft.
Hier kann niemand auch nur ansatzweise wissen was zwischen euch beiden vereinbart wurde.
have fun
das kann dir nur der Fotograf selbst beantworten oder der Vertrag gibt dazu Auskunft.
Hier kann niemand auch nur ansatzweise wissen was zwischen euch beiden vereinbart wurde.
have fun
#4Report
9 years ago
Und wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, das ist ja meist der Fall, dann geben die AGB des Fotografen Auskunft.
Die müssen in jedem Geschäft sichtbar aushängen oder ausliegen.
Gibt es keine Vereinbarung darüber, die Dir die Veröffentlichung der Fotos erlauben, dann darfst Du das auch nicht,
egal ob die Bilder bearbeitet sind oder nicht. Selber bearbeiten darfst Du die Bilder zwar selbst, aber die darfst Du
erst recht nicht ohne Authorisierung des Urhebers (Fotografen) veröffentlichen!
Selbst wenn Du für das komplette Shooting bezahlt hast, dann eben nur dafür und nicht für Vervielfältigung/Veröffentlichung.
Dazu mal ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Freund von mir war Versicherungsvertreter. Die Gesellschaft wollte nun, dass alle ihre Mitarbeiter ihr Konterfei auf den
Visitenkarten und auf ihrer Hompepage haben. Also liefen alle zu Fotografen und ließen Portraits wie Bewerbungsbilder von
sich erstellen, die sie dann wie von der Gesellschaft gewünscht, für die Visitenkarten nutzten und es auch auf der HP einstellten.
Nach einiger Zeit bekam das einer der Fotografen mit und forderte nun für die Vervielfältiging und Veröffentlichung des Portraits
einen 4-stelligen Betrag für das eine Foto und das zu Recht! Er bezahlte ja nur das Shooting/Portrait und eben nicht mehr.
Die müssen in jedem Geschäft sichtbar aushängen oder ausliegen.
Gibt es keine Vereinbarung darüber, die Dir die Veröffentlichung der Fotos erlauben, dann darfst Du das auch nicht,
egal ob die Bilder bearbeitet sind oder nicht. Selber bearbeiten darfst Du die Bilder zwar selbst, aber die darfst Du
erst recht nicht ohne Authorisierung des Urhebers (Fotografen) veröffentlichen!
Selbst wenn Du für das komplette Shooting bezahlt hast, dann eben nur dafür und nicht für Vervielfältigung/Veröffentlichung.
Dazu mal ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Freund von mir war Versicherungsvertreter. Die Gesellschaft wollte nun, dass alle ihre Mitarbeiter ihr Konterfei auf den
Visitenkarten und auf ihrer Hompepage haben. Also liefen alle zu Fotografen und ließen Portraits wie Bewerbungsbilder von
sich erstellen, die sie dann wie von der Gesellschaft gewünscht, für die Visitenkarten nutzten und es auch auf der HP einstellten.
Nach einiger Zeit bekam das einer der Fotografen mit und forderte nun für die Vervielfältiging und Veröffentlichung des Portraits
einen 4-stelligen Betrag für das eine Foto und das zu Recht! Er bezahlte ja nur das Shooting/Portrait und eben nicht mehr.
#5Report
9 years ago
Das, was "Phototraum" und einige andere bereits schrieben ist leider richtig. Ich hoffe für die TO, dass es eine faire Vereinbarung gibt, die das gewünschte ermöglicht.
Andererseits: Würde ich in der Gegend wohnen, dann hätte ich bei ihr nach einem TFP-Shooting gefragt. Bei mir hätte sie auch die gewünschte Vereinbarung standardmäßig bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch viele Fotografen aus ihrer Gegend gemacht hätten. Leider sehe ich auf der Sedcard auch ein "Eine Antwort ist nicht zu erwarten." Die Bilder auf der Sedcard sind überwiegen nicht erst seit gestern online. Da stelle ich mir die traurige Frage: Warum hat dieses Fotomodell die Möglichkeiten der MK nicht genutzt? Warum antwortet sie hier den Fotografen nicht und bezahlt einen Fotografen, der sie möglicherweise die Bilder nicht nutzen lässt?
Andererseits: Würde ich in der Gegend wohnen, dann hätte ich bei ihr nach einem TFP-Shooting gefragt. Bei mir hätte sie auch die gewünschte Vereinbarung standardmäßig bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch viele Fotografen aus ihrer Gegend gemacht hätten. Leider sehe ich auf der Sedcard auch ein "Eine Antwort ist nicht zu erwarten." Die Bilder auf der Sedcard sind überwiegen nicht erst seit gestern online. Da stelle ich mir die traurige Frage: Warum hat dieses Fotomodell die Möglichkeiten der MK nicht genutzt? Warum antwortet sie hier den Fotografen nicht und bezahlt einen Fotografen, der sie möglicherweise die Bilder nicht nutzen lässt?
#6Report
[gone] User_165787
9 years ago
Nun, ich bin aus der Gegend und das, was eckisfotos schrieb, ist auch leider richtig.
#7Report
9 years ago
Auch wenn dieses Urteil klar ausfiel,
denke ich doch, dass sich in den 7 Jahren durchaus auch die Auffassung weiterentwickelt hat,
was denn ein Kunde eines Fotografen standardmäßig erwarten darf, wenn er ihn für Fotos bezahlt.
Heutzutage werden doch wohl um die 80% aller angefertigten Fotos weltweit
einzig allein zum Zweck der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken gemacht.
Dem wird sich die Rechtssprechung auf Dauer nicht ignorant entgegenstellen können.
Findige Abmahnanwälte können aber natürlich gern versuchen, möglichst
vielen Touristen aus Japan, China usw. abzumahnen, weil sie das Bild,
was er mit der Kamera der Touristen auf ihre Bitte hin gemacht hatte,
auf ihrer facebookseite oder auf Twitter veröffentlicht haben.
;-)
denke ich doch, dass sich in den 7 Jahren durchaus auch die Auffassung weiterentwickelt hat,
was denn ein Kunde eines Fotografen standardmäßig erwarten darf, wenn er ihn für Fotos bezahlt.
Heutzutage werden doch wohl um die 80% aller angefertigten Fotos weltweit
einzig allein zum Zweck der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken gemacht.
Dem wird sich die Rechtssprechung auf Dauer nicht ignorant entgegenstellen können.
Findige Abmahnanwälte können aber natürlich gern versuchen, möglichst
vielen Touristen aus Japan, China usw. abzumahnen, weil sie das Bild,
was er mit der Kamera der Touristen auf ihre Bitte hin gemacht hatte,
auf ihrer facebookseite oder auf Twitter veröffentlicht haben.
;-)
#8Report
9 years ago
Man kann (mit gesundem Menschenverstand) davon ausgehen, dass die Intension eines bezahlten Fotoauftrags dazu dient, diese Bilder am Ende auch zu benutzen und zu veröffentlichen. Ich bin recht sicher, dass jedes Gericht zu diesem Ergebnis kommen würde, da die Nutzung der Bilder, der einzig sinnvolle Grund für eine Bezahlung darstellt. Es mag Sonderfälle geben, in denen ein Gericht das anders sieht, z.B. wenn davon auszugehen ist, dass der Fotograf die Bilder nur für eine bestimmte Nutzung erstellt hat.
Ansonsten sollte der Fotograf für bezahlte Shootings standardmäßig einen Vertrag für die Rechteübertragung haben. Bei einfachen Shootings schreibe ich das z.B. immer mit auf die Rechnung drauf:
"Inklusive Nutzung des Bildmaterials exklusiv, sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt"
Das bedeutet, außer dem Auftraggeber, nutzt niemand die Bilder (selbst ich nicht). Ich habe noch einen Sonderpassus, wenn ich Bilder für meine Referenzen nutzen möchte. Zeitlich und örtlich unbeschränkt bedeutet, dass die Bilder überall auf der Welt veröffentlicht werden können und das, so lange der Auftraggeber möchte - also z.B. auch noch in 10 Jahren.
Was die eigene Bildbearbeitung angeht, da sieht es vermutlich schon etwas anders aus, weil der Urheber da die Rechte an seinem Werk hat, die er in der Regel nicht "verhunzt" sehen möchte. Es hat sich eingebürgert, dass man die eigene Bildbearbeitung mit dem Fotografen abstimmt. Viele untersagen die Bea völlig oder wünschen dann den Hinweis, dass die Bea durch das Model erfolgt ist. Wenn dann was Verhunztes gezeigt wird ist offensichtlich, dass er es nicht verbockt hat.
Ich bin aber gespannt auf die Auslegung von Tom ;-)
Ansonsten sollte der Fotograf für bezahlte Shootings standardmäßig einen Vertrag für die Rechteübertragung haben. Bei einfachen Shootings schreibe ich das z.B. immer mit auf die Rechnung drauf:
"Inklusive Nutzung des Bildmaterials exklusiv, sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt"
Das bedeutet, außer dem Auftraggeber, nutzt niemand die Bilder (selbst ich nicht). Ich habe noch einen Sonderpassus, wenn ich Bilder für meine Referenzen nutzen möchte. Zeitlich und örtlich unbeschränkt bedeutet, dass die Bilder überall auf der Welt veröffentlicht werden können und das, so lange der Auftraggeber möchte - also z.B. auch noch in 10 Jahren.
Was die eigene Bildbearbeitung angeht, da sieht es vermutlich schon etwas anders aus, weil der Urheber da die Rechte an seinem Werk hat, die er in der Regel nicht "verhunzt" sehen möchte. Es hat sich eingebürgert, dass man die eigene Bildbearbeitung mit dem Fotografen abstimmt. Viele untersagen die Bea völlig oder wünschen dann den Hinweis, dass die Bea durch das Model erfolgt ist. Wenn dann was Verhunztes gezeigt wird ist offensichtlich, dass er es nicht verbockt hat.
Ich bin aber gespannt auf die Auslegung von Tom ;-)
#9Report
9 years ago
Das, was "Phototraum" und einige andere bereits schrieben ist leider richtig.
Warum "leider"?
Ich würde es eher "glücklicher Weise" nennen, wenn das Model den Empfehlungen folgt.
Hätten meine Vorschreiber und ich das Gegenteil empfohlen, dann wäre das leider falsch gewesen.
Warum "leider"?
Ich würde es eher "glücklicher Weise" nennen, wenn das Model den Empfehlungen folgt.
Hätten meine Vorschreiber und ich das Gegenteil empfohlen, dann wäre das leider falsch gewesen.
#10Report
[gone] User_165787
9 years ago
Wenn ich die Eingangsfrage richtig verstehe, geht es ihr darum, ob sie nur die bearbeiteten Fotos oder auch die unbearbeiteten (bzw. selbst bearbeiteten) Fotos veröffentlichen darf. Ich entnehme der Wortwahl, dass sie die Veröffentlichungsrechte für die bearbeiteten Bilder gewährt bekam.
Wenn ich davon ausgehe, dass der Fotograf sein Werk erst nach der Bearbeitung fertiggestellt hat (Retusche, eigener Bearbeitungsstil etc.), dann sind die digitalen Fotografien "bloß" Rohmaterial oder Zwischenschritte zum fertigen Bild. Und da kann ich auch Fotografen verstehen, die (wie Steve schrieb), ihre Bilder nicht "verhunzt" sehen möchten.
Die Aussage "Letzten Endes habe ich ja für das komplette Shooting gezahlt." finde ich irgendwie merkwürdig. Bezahle ich einen Fotografen, damit er eine vereinbarte Zeit lang seine Kamera bedient oder damit ich eine bestimmte Anzahl von Bildern (inkl. Bearbeitung) bekomme?
Wenn ich davon ausgehe, dass der Fotograf sein Werk erst nach der Bearbeitung fertiggestellt hat (Retusche, eigener Bearbeitungsstil etc.), dann sind die digitalen Fotografien "bloß" Rohmaterial oder Zwischenschritte zum fertigen Bild. Und da kann ich auch Fotografen verstehen, die (wie Steve schrieb), ihre Bilder nicht "verhunzt" sehen möchten.
Die Aussage "Letzten Endes habe ich ja für das komplette Shooting gezahlt." finde ich irgendwie merkwürdig. Bezahle ich einen Fotografen, damit er eine vereinbarte Zeit lang seine Kamera bedient oder damit ich eine bestimmte Anzahl von Bildern (inkl. Bearbeitung) bekomme?
#11Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Man kann (mit gesundem Menschenverstand) davon ausgehen, dass die Intension eines bezahlten Fotoauftrags dazu dient, diese Bilder am Ende auch zu benutzen und zu veröffentlichen.
Nein, da hat der gesunde Menschenverstand nichts zu suchen.
Die Nutzungsrechte sollten im Vertrag oder auf der Rechnung festgelegt sein. Mich hatte eine Eventagentur für die Erstellung von Veranstaltungsfotos für einen ihrer Kunden gebucht. Es war in der Anfrage, in meinem Angebot und auf der Rechung festgehalten, dass nur der Kunde Nutzungsrechte für die Bilder erhält. Einige Fotos aus diesem Auftrag sind dann in einer Broschüre der Eventagentur aufgetaucht. Dafür gab es keine Nutzungsrechte und die Agentur musste nachzahlen. Obwohl sie die Rechnung an mich gezahlt hatten... Zahlen heißt also nicht per se "freie Nutzung".
#12Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Bezahle ich einen Fotografen, damit er eine vereinbarte Zeit lang seine Kamera bedient oder damit ich eine bestimmte Anzahl von Bildern (inkl. Bearbeitung) bekomme?
Eigentlich beides! Auch wenn nur für "eine bestimmte Anzahl von Bildern" gezahlt wird, kalkuliert der Fotograf normalerweise seine Arbeitszeit mit ein...oder trennt beides auf der Rechnung; also die handwerkliche Leistung und die Vergabe von Nutzungsrechten.
Aber einige unerfahrene Fotografen lassen sich hingegen leider zu oft nur für das Shooting bezahlen. Das sind dann die o.g. Fälle, bei denen die Nutzungsrechte vom Fotografen wie auch vom Kunden nicht bedacht, bzw. nicht angegeben werden. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
Werbeagenturen als Kunden fragen z.B. immer nach den Nutzungsrechten. "Was kostet ein Bild von einem Keks, welches auf 500.000 Verpackungen gedruckt werden soll?", ist eine exakte Anfrage und schließt die o.g. Problem aus.
#13Report
9 years ago
Im Privatkundengeschäft ist doch eher davon auszugehen das die Bilder an der Wand oder auf Omas Nachtschränkchen enden.
Will man was anderes muss man das vorher kommunizieren.
Generell produziert ein Berufsfotograf in der Regel Bilder für einen klar definierten Zweck. "Mach damit was du willst" ist eine prima Methode um irgendwann überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.
Will man was anderes muss man das vorher kommunizieren.
Generell produziert ein Berufsfotograf in der Regel Bilder für einen klar definierten Zweck. "Mach damit was du willst" ist eine prima Methode um irgendwann überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.
#14Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
"Mach damit was du willst" ist eine prima Methode um irgendwann überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.
Und sich das Geld für die entsprechenden Lizenzen durch die Lappen gehen zu lassen. Wer nur die handwerkliche Arbeit berechnet, hat das Bildgeschäft nicht verstanden.
#15Report
9 years ago
Dass ein Model GENERELL nicht die (Ihr freundlicherweise überlassenen) unbearbeiteten Bilder bearbeiten darf, ist doch eigentlich klar. Kein Fotograf möchte doch, dass seine Bilder in (vielleicht) völlig ungekonnter Weise bearbeitet und dann veröffentlicht werden. In der Regel gibts beim Pay-Shoot (bei dem das Model zahlt) eine vereinbarte Zahl von bearbeiteten Bildern, mehr nicht.
Aber auch da hilft eventuell: Reden hilft (wenn nicht eh schon ein Vertrag alles klar regelt). Wenn das Model gut bearbeiten kann, und der Fotograf mit dieser Bearbeitung einverstanden ist, kann er die Veröffentlichung eventuell genehmigen.
Aber auch da hilft eventuell: Reden hilft (wenn nicht eh schon ein Vertrag alles klar regelt). Wenn das Model gut bearbeiten kann, und der Fotograf mit dieser Bearbeitung einverstanden ist, kann er die Veröffentlichung eventuell genehmigen.
#16Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
"Wenn das Model gut bearbeiten kann, und der Fotograf mit dieser Bearbeitung einverstanden ist, kann er die Veröffentlichung eventuell genehmigen."
Oder schwingt sich gleich vor die eigene Cam und gilt fortan als Urheberin... :)
Oder schwingt sich gleich vor die eigene Cam und gilt fortan als Urheberin... :)
#17Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
9 years ago
Ups, da hab ich oben wohl zu schnell gelesen und was übersehen. Sorry!
#18Report
9 years ago
Mir scheint eher manch einer den Lauf der Zeit nicht verstanden zu haben.
Das Auto wird nicht nach gefahrenen Kilometern bezahlt.
Ob privat oder professionell genutzt - der Kaufpreis ist derselbe.
Wer einen Keks fotografiert und glaubt der Verkaufspreis der
Lizenz erhöht sich exorbitant mit der Auflagenhöhe ist draußen.
Das Einzige, was zählt ist:
"Wie hoch ist der maximale Preis, den der Kunde bereit ist zu zahlen?
Kann ich mit diesem Preis und allen Nebenbedingungen gesamtkalkulatorisch zufrieden sein? "
Wenn ein Girl in der Regionalzeitung abgebildet war und der Fotograf € 60 bekommen hat,
kann er ja mal versuchen bei einer Zeitung mit der 20-fachen Auflage
den 6-fachen Preis zu bekommen.
"Next please!" ist die Antwort. Und raus bist Du.
Eines steht wohl fest. Sollte der Fotograf der TO Probleme machen mit
der Freigabe zur Veröffentlichung war das der letzte PAY Auftrag von der TO
und ganz sicher auch von all ihren Freundinnen und Bekannten.
Das kann den Künstlern unter Euch natürlich völlig schnuppe sein,
dem von seiner Tätigkeit und Einnahmen lebenden Fotografen kann es das aber nicht.
Unklare Bedingungen bringen zwangsläufig Zwist und Unzufriedenheit. Sollte nicht sein.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Wirklich außergewöhnliche Bilder mit
einzigartiger Wirkung sind einfach eine ganz andere Liga und Diskussionsgrundlage.
Das Auto wird nicht nach gefahrenen Kilometern bezahlt.
Ob privat oder professionell genutzt - der Kaufpreis ist derselbe.
Wer einen Keks fotografiert und glaubt der Verkaufspreis der
Lizenz erhöht sich exorbitant mit der Auflagenhöhe ist draußen.
Das Einzige, was zählt ist:
"Wie hoch ist der maximale Preis, den der Kunde bereit ist zu zahlen?
Kann ich mit diesem Preis und allen Nebenbedingungen gesamtkalkulatorisch zufrieden sein? "
Wenn ein Girl in der Regionalzeitung abgebildet war und der Fotograf € 60 bekommen hat,
kann er ja mal versuchen bei einer Zeitung mit der 20-fachen Auflage
den 6-fachen Preis zu bekommen.
"Next please!" ist die Antwort. Und raus bist Du.
Eines steht wohl fest. Sollte der Fotograf der TO Probleme machen mit
der Freigabe zur Veröffentlichung war das der letzte PAY Auftrag von der TO
und ganz sicher auch von all ihren Freundinnen und Bekannten.
Das kann den Künstlern unter Euch natürlich völlig schnuppe sein,
dem von seiner Tätigkeit und Einnahmen lebenden Fotografen kann es das aber nicht.
Unklare Bedingungen bringen zwangsläufig Zwist und Unzufriedenheit. Sollte nicht sein.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Wirklich außergewöhnliche Bilder mit
einzigartiger Wirkung sind einfach eine ganz andere Liga und Diskussionsgrundlage.
#19Report
9 years ago
Mir scheint eher manch einer den Lauf der Zeit nicht verstanden zu haben.
Deshalb gibt es ja auch immer noch Gesetze deren Text vor 100 Jahren verfasst wurden.
Sollte der Fotograf der TO Probleme machen mit
der Freigabe zur Veröffentlichung war das der letzte PAY Auftrag von der TO
und ganz sicher auch von all ihren Freundinnen und Bekannten.
Womit Du eindeutig die TO zur Nötigung anstiftest.
#20Report
Topic has been closed
um nicht lange um den heißen Brei zu reden:
Darf ich bei einem Pay-Shooting nur die bearbeiteten Fotos veröffentlichen (Instagram, Facebook, YouTube etc) oder auch die anderen, welche ich selbst noch mittels Photoshop und Bildbearbeitungsprogrammen bearbeite? Letzten Endes habe ich ja für das komplette Shooting gezahlt.
Bin Laie was das betrifft und würde mich über Eure Hilfe freuen.
Liebe Grüße,
Martina