Unbearbeitete Fotos veröffentlichen 31
9 years ago
Mein "leider" sollte kein Ausdruck der Missachtung sein, sondern lediglich zum Ausdruck bringen, dass das was Du schriebst, die TO gewiss nicht glücklich gemacht hat.
Habe ich auch nicht als Missachtung aufgefasst. Man sagt es ja schnell mal so.
Klar ist, meine Einlassung ist nicht die, welche die TO sich wünschen würde
und auch klar, das macht sie nicht glücklich. Ist ja auch allgemein gehalten,
denn wir wissen ja immer noch nicht, was die beiden Parteien vereinbarten,
außer dass ein Shooting bezahlt wurde. So lange bleibt alles Kaffeesatzleserei.
#22Report
9 years ago
Darf ich bei einem Pay-Shooting nur die bearbeiteten Fotos veröffentlichen (Instagram, Facebook, YouTube etc) oder auch die anderen, welche ich selbst noch mittels Photoshop und Bildbearbeitungsprogrammen bearbeite? Letzten Endes habe ich ja für das komplette Shooting gezahlt.
Du darfst genau das, was im Vertrag (Model-Release etc.pp.) steht.
Daß Du für ein Fotoshooting Geld bezahlst, also den Fotografen beauftragst, Fotos von Dir zu machen, berechtigt Dich allein erstmal überhaupt nicht, die Fotos auch zu veröffentlichen.
Wenn Dir der Fotograf ein Nutzungsrecht einräumt, darfst Du entsprechend dieses Nutzungsrechts die Fotos ggf. veröffentlichen.
Bearbeitungen geschützter Werke sind vom Gesetz her grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zulässig. Gemäß der "Zweckbestimmungsregel" des §31 Abs.5 UrhG wird man im Zweifelsfall aber davon ausgehen, daß eine Bearbeitung zumindest in dem Umfang zulässig ist, die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlich ist.
#23Report
9 years ago
Das, was "Phototraum" und einige andere bereits schrieben ist leider richtig.
Wieso "leider"? Dem Himmel sei Dank...
Ich hoffe für die TO, dass es eine faire Vereinbarung gibt, die das gewünschte ermöglicht.
Ich hoffe stattdessen, daß es eine klare Vereinbarung gibt, und daß sich alle Beteiligten, bevor sie die Vereinbarung unterschrieben haben, auch klar darüber gewesen sind, was sie da eigentlich unterschreiben...
#24Report
9 years ago
Man kann (mit gesundem Menschenverstand) davon ausgehen, dass die Intension eines bezahlten Fotoauftrags dazu dient, diese Bilder am Ende auch zu benutzen
Das ist nicht die Frage. Die Frage ist: wozu und in welchem Umfang.
und zu veröffentlichen.
Das ist üblicherweise nicht der Fall, und das ist in den allermeisten Fotografen-AGB auch ausgeschlossen.
Hinzu kommt, auch wenn ich mich wiederhole: eine Veröffentlichung der Fotos auf Facebook o.ä. ist sowieso nicht zulässig, weil der Kunde des Fotografen damit eine unbegrenzte und weiterlizensierbare Nutzungslizenz an Facebook erteilt.
Und das ist nun ganz sicher nicht Sinn und Zweck eines Fotoshootings beim Fotografen, aber eben das Ergebnis, wenn der Kunde des Fotografen die Fotos bei Facebook hochlädt und veröffentlicht.
#25Report
9 years ago
Natürlich ist es rechtlich so.
Letztlich eine sehr effiziente Art,
den Berufsstand der Vollzeit-Fotografen weiter auszudünnen.
Letztlich eine sehr effiziente Art,
den Berufsstand der Vollzeit-Fotografen weiter auszudünnen.
#26Report
9 years ago
Jetzt weiß ich gar nicht, was schlimmer ist: Dass wir bei der Diskussion mittlerweile bei der gewagten Auslegung der Facebook-Bedingungen sind ...
... oder die Tatsache, dass die TO uns weiter zwingt, Kaffeesatzleserei zu betreiben, weil sie unsere Rückfragen nach Vereinbarungen nicht beantwortet.
Man könnte annehmen, dass sie sich für diesen Thread bzw. der Antworten auf ihre Frage genauso wenig interessiert, wie der Kontakt mit MK-Fotografen via Konversationen.
... oder die Tatsache, dass die TO uns weiter zwingt, Kaffeesatzleserei zu betreiben, weil sie unsere Rückfragen nach Vereinbarungen nicht beantwortet.
Man könnte annehmen, dass sie sich für diesen Thread bzw. der Antworten auf ihre Frage genauso wenig interessiert, wie der Kontakt mit MK-Fotografen via Konversationen.
#27Report
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
Jetzt weiß ich gar nicht, was schlimmer ist: Dass wir bei der Diskussion mittlerweile bei der gewagten Auslegung der Facebook-Bedingungen sind ...
... oder die Tatsache, dass die TO uns weiter zwingt, Kaffeesatzleserei zu betreiben, weil sie unsere Rückfragen nach Vereinbarungen nicht beantwortet.
Man könnte annehmen, dass sie sich für diesen Thread bzw. der Antworten auf ihre Frage genauso wenig interessiert, wie der Kontakt mit MK-Fotografen via Konversationen.
eckis...ist das ernstgemeint ? die Dame interessiert sich scheinbar in etwa 0,0 dafür was hier geaeussert wird...das es da einen Vertrag geben koennte dessen Inhalt Relevanz hat...wird sie letztlich auch eher ignorieren...ich finde es schon extrem schräg in einem Forum auf einer Seite auf der man sich nicht engagiert so eine Thread zu starten...aber irgendwie auch lustig :)
#28Report
9 years ago
Jetzt weiß ich gar nicht, was schlimmer ist: Dass wir bei der Diskussion mittlerweile bei der gewagten Auslegung der Facebook-Bedingungen sind ...
Daran ist nichts "gewagt", die Facebook-Nutzungsbedingungen sind klipp und klar formuliert:
Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte am geistigen Eigentum fallen (sog. „IP-Inhalte“), erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
#29Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
die Facebook-Nutzungsbedingungen sind klipp und klar formuliert:
Tom, du weißt doch selbst am besten, dass solche Nutzungsbedingungen nur so lange klipp und klar sind, bis ein Gericht über sie urteilen muss. Ob diese Nutzungbedingungen in Deutschland vor Gericht wirklich Stand hätten...? So weitreichende Lizenzen, nur durch das Hochladen von Inhalten? Ohne schriftlichen Vertrag, nur durch einmaliges Bestätigen von AGB beim Anmelden bei facebook, bei denen man zum Durchlesen 7.5 Stunden braucht (wenn man sie denn kapiert)? Ich habe da so meine Zweifel. Ich erinnere dabei an One-Klick-Abofallen, etc., die alle keinen Gerichtstermin lebend überstanden haben.
Bei Facebook kann sich jeder (ab) 14 jährige Mensch anmelden. Der kann aber noch lange keine Lizenzen vergeben. Das ist doch alles Mumpitz, der evtl. in den USA funktionert.
#30Report
9 years ago
@Tom: Die Hauptintention meines von Dir zitierten Satzes war de Feststellung, dass es in diesem Thread gar nicht um facebook geht.
#31Report
Topic has been closed
Zum anderen. Hier wird teilweise mit dem gesunden Menschenverstand und andererseits mit Formalien (Verträge usw.) argumentiert. Ich denke, dass beides irgendwie richtig ist. In diesem konkreten Fall hängt es natürlich nur von gemachten Vereinbarungen ab - außer man argumentiert so, dass die Bedingungen des Fotografen derart unfair sind, dass man auch nachträglich dagegen angehen kann. Ich hatte mal eine Jurastudentin als Fotomodell, die dafür außer "sittenwidrig" noch einen juristischen Fachbegriff parat hatte. Es hatte etwas mit "unerwartet" zu tun.
Nun kann man (wieder) darüber dikutieren, was für Verträge üblich sind. Sicher ist, dass sich die beruflichen Aussichten von Fotografen sehr gewandelt hat, seit DSLRs für jedermann erschwinglich und leicht bedienbar sind. Wenn wir mal ehrlich sind, dann könnte man eine MK-Sedcard als Fotograf auch mit Hilfe einer Handycam gestalten (die technische Qualität reicht aus) und jeder Depp kann mit Hilfe der üblichen Automatikeinstellungen die hier oft gezeigten Outdoorfotos hinbekommen. Er/sie muss nicht viel mehr lernen, als das die Mittagssonne nicht der Freund des Fotografen ist.
Unter solchen Bedingungen wird es für Fotografen, die sich selbst für den einzigen Könner und Künstler auf weiter Flur halten und aus diesem Grund für jeden einzelnen Abzug das 20fache des Rossmann-Preises verlangen, echt schwer. Meister der alten Fotografenschule haben natürlich an Facebook, MK u.a. gar nicht erst gedacht. Für mich sind solche Fotografen Relikte einer vergangenen Zeit. Nun kann man aber als Kundin eine Profifotografen auch nicht erwarten, dass sie für beispielsweise 9.95 EUR 10 bearbeitete Fotos mit allen Nutzungsrechten bekommt.
Das alles ist aber weiterhin hypothetisch, solange die TO uns nicht aufklärt, was für Vereinbarungen für ihr Shooting gültig sind. In diesem Zusammenhang: Ich schrieb ja schon über das Verhalten der TO gegenüber PNs. Sie hat sich seit gestern 18:25 nicht wieder eingeloggt. Das Interesse an den Antworten scheint nicht sehr dringend zu sein.