Model Release Kommerzielle Nutzung 31

9 years ago
Hallo,
ich suche eine Vorlage für einen Model Release Vertrag, der die Rechte bezüglich des Verkaufs eines Bildes zwischen Model und Photograph regelt. Konkret brauche ich die Rechte, ein Bild in Rahmen einer Ausstellung verkaufen zu können. Kennt jemand hierzu Beispiele? Habe schon eine weile gegoogelt aber nichts gefunden.
merci
[gone] User_28381
9 years ago
Schau einfach mal bei den großen Stocks vorbei. Die haben i.d.R. entsprechende Releases online, wo Du beispielhafte Muster findest. Ist allerdings nicht rechtsverbindlich, da auch da teilweise nicht ganz saubere Formulierungen darunter sind. Aber die arbeiten immerhin schon viele Jahre damit...

Im Zweifelsfall hilft Dir ein Anwalt für Medienrecht weiter, bis zur richterlichen Klärung allerdings auch nur mit hoher Warscheinlichkeit...

Gruß Ralf
9 years ago
Natürlich keine Rechtsberatung ...

... aber was sollte dagegen sprechen, folgendes in den Vertrag zu schreiben:
"Der Fotograf darf die Bilder im Rahmen von Ausstellungen verkaufen."

Natürlich sollte eine solche oder ähnliche Formulierung zu Deinem sonstigen Vertrag passen - also nicht von "Bildern" schreiben, wenn sonst nur von "Fotos" die Rede ist...

Etwas komplizierter wird es, wenn Du den Käufern der Bilder gestatten willst, diese gewerblich zu nutzen. Ich gehe aber bei Deiner Fragestellung nicht davon aus, weil Du sonst auch gleich gefragt hättest, wie die Verträge mit diesen Käufern aussehen müssten. :-) 
#4
9 years ago
@Heinz Drstak:
Einmal abgesehen davon, dass ich für mich selbst keinen akuten Bedarf sehe, so bin ich doch ein wenig neugierig und viele andere werden es auch sein. Meinst Du, dass es Sinn eines Forums ist, mitzuteilen, dass man die gewünschte Information jemanden geschickt hat? Ist es nicht so, dass die Information selbst interessant ist? Oder sind in diesem Fall die Release-Formulare urheberrechtlich geschützt bzw. nicht öffentlich? 
9 years ago
Es gibt da ein lustiges Gesetz das sein Wurzeln in der Nazizeit hat und die Rechtsberatung regelt. Aus deisem Grund ist der von Heinz gewählte Weg der richtige.

anTon
9 years ago
Hallo Hirte, da die Bilder wohl alle schon enstanden sind, welche in der Ausstellung verkauft werden sollen, würde ich einfach ein Mail an die jeweiligen Modelle schreiben, Ihnen den Sachverhalt erklären und sie um Freigabe bitten. Dabei solltest du aber achten, den Zweck nicht zu eng zu wählen, sonst wären in deinem Beispiel nur Verläufe abgedeckt welche auf der Aufstellung eingegangen wurden und nicht diejenigen welche angebahnt wurden.

Eine entsprechende Vereinbarung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, daher passt das per Mail, da hast du dann auch das ganze in Papierform, was die Beweisbarkeit entsprechend unterstützt und geht schnell.
#8
9 years ago
Oft tut es ja auch ein Link, sofern es einen gibt.

Es macht so oder so keinen Sinn, zu posten, was Du dem TO schickst. Der TO wird es ja merken und es ist wohl nicht "notwendig", dass Du hier im Forum darüber informierst, dass Du Urheberrechte verletzt, indem Du solche Texte per PN weiterleitest. Und wenn man noch weiter denkt, dann kann der TO diese Texte auch gar nicht verwenden, denn er würde dann ja ebenfalls die Urheberrechte verletzten.

Wobei dann ja immer noch geklärt werden muss, wie weit denn Verträge urheberrechtlich geschützt sein können.
9 years ago
@ hirte7:
Warum willst Du Dich denn selbst beschränken und verwendest nicht einfach einen Vertrag, der Dir ganz allgemein die kommerziellen Verwertungsrechte an den von Dir erstellen Aufnahmen sichert?

@ anTon:
Das aus der Nazizeit stammende Rechtsberatungsgesetz ist vor ein paar Jahren durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.
9 years ago
alle stockagenturen haben frei zugängliche modelreleases für kommerzielle nutzung. zumindest die, die ich so  kenne.

mir persönlich steht da oftmals zu viel drin, das kann man dann kürzen oder auf den jeweiligen bedarf anpassen. zumindest hat man dann eine saubere vorlage, die alles mögliche abdeckt.
9 years ago
alle stockagenturen haben frei zugängliche modelreleases für kommerzielle nutzung. zumindest die, die ich so kenne.

mir persönlich steht da oftmals zu viel drin, das kann man dann kürzen oder auf den jeweiligen bedarf anpassen. zumindest hat man dann eine saubere vorlage, die alles mögliche abdeckt.

Davon mal ganz abgesehen, daß diverse Stockagenturen Model-Releases auf der Grundlage US-amerikanischen Rechts verwenden, was in Deutschland zu den vielfältigsten Problemen führen kann, führt die Idee, selbst mal eben in Vertragstexten, AGB o.ä. herumzuschrauben, die Juristen formuliert haben, zu allem möglichen, aber kaum zu einem sauberen Vertragstext...
9 years ago
Dieses ganze Gerangel um Verträge und Rechte ist doch eigentlich überflüssig.
Verträge/ Model-Releases sind durchaus sinnvoll und wichtig, aber in meinen Augen nur, um zu klären, wer was mit den Bildern und in welcher Form machen darf - einfach zum Nachschauen, was ausgemacht war, weil jeder andere Konditionen zu Grunde legt.
Die Konditionen selbst sollten vor oder während des Shootings einvernehmlich beschlossen werden.
Manche Verträge (bei kommerziellen Shootings) sollten schon eine gewisse Rechtssicherheit geben, sonst setzt man ja sein Geld in den Sand), aber es gibt in dem Bereich (Fotografie) einfach zu viele Bereiche und Sonderfälle, als dass man da einen Vertrag finden könnte, der 100% Sicherheit bietet (Tom, Du kannst das gerne widerlegen, ich bin kein Jurist, aber das ist meine Erfahrung und Einschätzung).
Die Vorgehensweise, die in meinen Augen die sinnvollste ist:
- vor dem Shooting klären, wer was mit welchen (unbearbeitet/ bearbeitet) machen darf und ggf. mit welchen Zusatzbedingungn (z.B. Gewinn- oder Umsatzbeteiligung bei Verkauf). Das kann auch sein, dass man ggf. nach verhandelt.
- dies schriftlich festhalten und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
So weiß jeder, was vereinbart war.
Will einer dann doch mehr (Bilder verkaufen, unbearbeitete Bilder verkaufen/bearbeiten,/bearbeiten lassen, Bilder in anderem Kontext als ursprünglich geplant, verwenden, kann man sich darüber verständigen. Wenn man sich gut versteht, wird man sich sicher auch irgendwie einigen können.
Verträge sind im Fotobereich doch eigentlich nur für die "Nachkommen" wichtig - oder eben zum Nachschauen, was ausgemacht war. Bei Gericht  entscheiden doch viel mehr Faktoren und vor allem die Personen (vor allem Richter). Aber wer will es denn wirklich auf eine Verhandlung ankommen lassen und wer würde das dann wirklich durchziehen? Wann lohnt sich das dann auch tatsächlich?

Kann es einen wirklich 100% sicheren Vertrag in allen Bereichen (in der Fotografie) geben?
Und wer braucht sowas wirklich? bzw.. würde diesen auf Biegen und Brechen durchsetzen?

Alles was über fashion/Dessous hinausgeht, kann für ein Model (bzw. allgemein Mensch vor der Kamera) im Laufe des Lebens völlig anders gesehen werden. Viele junge Menschen sind sich derAuswirkungen für die Zukunft nicht bewusst.  Daran ändert auch kein Vertrag etwas. Wer will denn im Ernst das Leben eines anderen wegen eines (oder ein paar) Bildes( Bildern) zerstören?

Normalerweise sollte kein Model (das als Model unterwegs ist) etwas dagegen haben, wenn in einer Ausstellung ein Bild, auf dem es zu sehen ist, verkauft wird, denn das sind i.a. Ausdrucke, keine Dateien, die missbraucht werden können. Es sei denn, das Model hat für die Bilder bezahlt,  es war nur eine private Verwendung ausgemacht  oder es war auf tfp-Basis und nun will der Fotograf den gesamten Erlös für sich.

 
9 years ago
@bianca
auch einen ausdruck, den man auf einer ausstellung kauft, kann ich abfotografieren und dann im netz nutzen
#
der ursprünglich vereinbarte preis bezieht sich auf die ursprünglich vereinbarte nutzungsmöglichkeit undn beinhalte nicht spätere sonderwünsche
#15
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Davon mal ganz abgesehen, daß diverse Stockagenturen Model-Releases auf der Grundlage US-amerikanischen Rechts verwenden, was in Deutschland zu den vielfältigsten Problemen führen kann,...

Es gibt genug deutsche Agenturen, die verlässliche Verträge zum Download anbieten.
#17
9 years ago
Manche Verträge (bei kommerziellen Shootings) sollten schon eine gewisse Rechtssicherheit geben, sonst setzt man ja sein Geld in den Sand), aber es gibt in dem Bereich (Fotografie) einfach zu viele Bereiche und Sonderfälle, als dass man da einen Vertrag finden könnte, der 100% Sicherheit bietet (Tom, Du kannst das gerne widerlegen, ich bin kein Jurist, aber das ist meine Erfahrung und Einschätzung).

Wenn Gesetze und Verträge 100prozentige Sicherheit böten, dann bräuchten wie keine Gerichte...

Du bist aber durchaus auf der richtigen Fährte, nur ziehst Du noch die falschen Konsequenzen daraus.

"zu viele Bereiche und Sonderfälle" - genau das ist der Knackpunkt.

Es gibt einen schönen Spruch von Verfassungsrechtlern: "Eine Verfassung muß möglichst kurz und knackig sein." Dasselbe gilt für Verträge. Je mehr Sonderfälle man mit komplizierten Regelungen in einer bestimmten Weise regeln will, je mehr man einen Sachverhalt in zahllose Unterpunkte aufsplittet, desto mehr Unklarheit schafft man, und desto mehr potentielle Streitpunkte.
Ein Model-Release, das die Klausel enthält "Keine Veröffentlichung in pornographischen Medien", das schafft damit automatisch sofort potentielle Streitpunkte.
Nämlich
- erstmal die Frage, was denn "pornographische Medien" sein sollen
- dann die Frage, ob es darum geht, daß Fotos (unabhängig von ihrem Inhalt) nicht in "pornographischen Medien" veröffentlicht werden dürfen (also z.B. auch nicht das Frisur-Kopf-Portrait im "Hustler" - sofern der denn als "pornographisch" gelten soll...), oder darum, daß die Fotos, die "pornographsich" geworden sind, nicht veröffentlicht werden dürfen, oder ob Fotos (unabhängig von ihrem Inhalt? oder nur die, die "einschlägig" interpretiert werden könnten) nicht in einem Medium veröffentlicht werden dürfen, in dem auch "Pornographie" veröffentlicht wird. Also:  das Aktfoto im "FineArtMagazine" ja, dasselbe Foto im "Hustler" nein...
- und last but not least die Frage, ob eine solche Klausel überhaupt wirksam ist, oder nicht vielmehr weil völlig unbestimmt, von vornherein nichtig und unwriksam ist...

Dieses ganze vielschichtige Problem kann man mit einem Federstrich, mit einem Mausklick erfolgreich und 100prozentig sicher aus der Welt schaffen.

Man streicht die Klausel. Man verzichtet auf solchen Klumpatsch, und verlässt sich darauf, daß ganz unabhängig von jeglichen Vertragstexten das geltende deutsche Recht es sowieso verhindert, daß Persönlichkeitsrechte gröblich verletzt werden dürfen.

Okay... man muss dazu natürlich auch so erwachsen sein zu akzeptieren, daß die "Mimosen" nicht den Standard vorgeben, man muß sein "Ich bin in großes Mädchen-Höschen" anziehen und akzeptieren, daß es immer mal passieren kann, daß man das eigene Foto in einer Weise verwendet wiederfindet, wo man sich sagt: "Na ja, na gut... es gibt auch schöneres und besseres."

Das ist wie mit dem typischen Nachbarschaftsstreit: selbstverständlich will ich nicht und wehre mich dagegen, daß die Äste der Eiche meines Nachbarn mir das Betreten meiner Terrasse unmöglich machen, weil ich nur auf Knien robbend noch drunter durch käme... Aber wer zu Gericht läuft, weil drei Narzissenblätter und ein Tulpenstengel 10 Zentimeter weit über die Grundstücksgrenze ragen, der mag ja formal recht haben, ist aber trotzdem ein kleinlicher Idiot.

Er kann das machen. Sein gutes Recht. Er wird aber nie in guter Nachbarschaft mit anderen Menschen zusammenleben. So wie ein Model auch nicht auf Dauer einen guten Ruf bei Fotografen haben wird, wenn es über jedes Schamhaar einzeln diskutiert.

Und wer nicht will, daß bestimmte Fotos von ihm veröffentlicht werden, der sollte in drei Teufels Namen solche Fotos einfach nicht machen. Das ist die 100prozentig sichere Lösung für das Problem. Nicht aber selbstgeklöppelte TfP-Verträge voller Unklarheiten und Widersprüche.

Für ein Model-Release gilt dasselbe wie für alle anderen Verträge: je einfacher, desto sicherer.
9 years ago
Ein solches Formular einer hausinternen Bildagentur eines sehr großen deutschen Medienunternehmens habe ich übrigens dem T/O als pdf gemailt. Dieses Medienunternehmen hat ständig in großem Umfang mit Models und entsprechenden Fotoproduktionen zu tun. Daher darf schon angenommen werden, die Verantwortlichen wissen, was sie rechtlich tun und wie sie sich bzw. das Unternehmen absichern.

Da machst Du einen gravierenden Denkfehler...

Das sehr große deutsche Medienunternehmen handhabt das einfach nach dem Motto: für Rechtsstreitigkeiten um Model-Releases haben wir einen Jahresetat von 250.000 Euro.
Die Hälfte, um naseweise Ansprüche totzutreten, und die andere Hälfte, um dann eben zu bezahlen, wenn's die einfachste Variante ist...

Ich meine... deutsche Banken haben ja nun wirklich viel Geld und können sich die beste juristische Beratung einkaufen. Das wird keiner bestreiten wollen.
Gibt es eigentlich noch auch nur eine einzige Bank-AGB-Klausel, deren ursprüngliche Formulierung nicht mittlerweile vom BGH in die Tonne getreten wurde? Ich wüsste keine...
Warum machen die das? Weil die doof sind? Nein. Ganz einfach: weil der - und sei es nur der vorübergehende - Nutzen viel größer ist als die Prozesskosten und eventuelle Rückzahlungen...
Warum ist der SPIEGEL Anfang der 90er bis zum BGH gezogen, um die eigentlich völlig unbestreitbare Forderung von Fotografen, Nutzungsrechte für digitale Medien müsste extra lizensiert werden, anzufechten? Ich meine... auch im SPIEGEL-Verlag haben die Manager und Juristen gewusst, daß die Erfolgsaussichten mehr als dünn waren.
Aber die haben sich - und das kann ich einem Verlagsleiter nicht wirklich übelnehmen - eben auch gesagt: "Das Verfahren bis zum BGH zu treiben, kostet uns, wenn wir verlieren, alles in allem so ca. 50.000 bis 100.000 DM an Prozesskosten. Wenn wir das Verfahren vor dem BGH, und sei es nur teilweise, gewinnen, sparen wir damit allein in den nächsten 5 Jahren schon 500.000 DM..."
Das ist eine sinnvolle unternehmerische Investion mit angemessenem Risiko.
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