Model Release Kommerzielle Nutzung 31
9 years ago
Hey, es ist für ein Forum sicher sehr belebend, wenn ein im Eingangsbeitrag beschriebenes Problen verallgemeinert diskutiert wird. Aber hier suchte jemand nach einer Formulierung für einen bestimmten Zweck.
Jetzt sind wir schon dabei, Fotomodellen zu raten, bestimmte Aufnahmen nicht zu machen, weil ja ein MK-Fotogaf ein typischer Straftäter ist, der Fotos entgegen irgendwelcher Vereinbarungen nutzt. usw.
Jetzt sind wir schon dabei, Fotomodellen zu raten, bestimmte Aufnahmen nicht zu machen, weil ja ein MK-Fotogaf ein typischer Straftäter ist, der Fotos entgegen irgendwelcher Vereinbarungen nutzt. usw.
#22Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Jetzt sind wir schon dabei, Fotomodellen zu raten, bestimmte Aufnahmen nicht zu machen, weil ja ein MK-Fotogaf ein typischer Straftäter ist, der Fotos entgegen irgendwelcher Vereinbarungen nutzt. usw.
Nein, das tun wir sicher nicht. Es geht nur darum, DASS überhaupt Vereinbarungen getroffen werden. Im Titel des Threads steht "kommerzielle Nutzung". Dazu gehört ganz einfach, dass der Fotograf für sich und seine Rechtsnachfolger unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, für alle bekannten Medien sämtliche Nutzungsrechte an den Aufnahmen exklusiv vom (volljährigen) Model übertragen lässt. Wenn sie dann noch bestätigt, dass sie nachträglich keine Forderungen mehr stellen kann und das Shooting (mit Geld, Bildern oder Äpfeln) abgegolten ist, hast du den kompletten Vertrag in wenigen Zeilen.
#23Report
9 years ago
Jetzt sind wir schon dabei, Fotomodellen zu raten, bestimmte Aufnahmen nicht zu machen, weil ja ein MK-Fotogaf ein typischer Straftäter ist, der Fotos entgegen irgendwelcher Vereinbarungen nutzt. usw.
Das macht niemand.
Es ist allerdings ein hervorragend guter Rat an Models, grundsätzlich keine Fotos zu machen, von denen das Model nicht möchte, daß diese Fotos irgendwo mal veröffentlicht oder sonst wie genutzt werden.
Denn das verhindert wirksamer als alles andere, daß das Model irgendwann Fotos von sich in der Öffentlichkeit wiederfindet, die es dort nicht sehen möchte...
Was es nicht gibt, kann auch keiner unzulässig veröffentlichen, was es nicht gibt, kann auch keinen komplizierten Rechts- oder sonstigen Streit verursachen, ob es in einer bestimmten Weise hätte veröffentlicht werden dürfen...
Wenn Du keine nasse Hose haben willst, dann pinkel einfach nicht gegen den Wind.
Alte norddeutsche Volksweisheit...
#24Report
#25
9 years ago
Ich bdeanke mich bei allen Schreibern zu diesem Thema - ich hatte nicht mit so vielen interessanten Beiträgen gerechnet.
Vielen Dank!
Vielen Dank!
#26Report
9 years ago
An Tom und Heinz:
Ich wiederhole meine mehrfach zitierte Behauptung gern. Tom, wie kannst Du abstreiten, was Du hier eine Seite zuvor geschrieben hast? Und gerade die (vermeintlichen) Profis unter uns sollten wissen, dass es viele Frauen gibt, die Aktfotos machen lassen, die dann nur für den Freund sein sollen. Die bezahlen sogar den Fotografen dafür. Natürlich erhält der Fotograf dann kein Nutzungsrecht - und ich glaube noch daran, dass fast alle Menschen "gut" sind und sich daran halten.
Außerdem: Verträge und Vertrauen schließen sich nicht aus.
Ich wiederhole meine mehrfach zitierte Behauptung gern. Tom, wie kannst Du abstreiten, was Du hier eine Seite zuvor geschrieben hast? Und gerade die (vermeintlichen) Profis unter uns sollten wissen, dass es viele Frauen gibt, die Aktfotos machen lassen, die dann nur für den Freund sein sollen. Die bezahlen sogar den Fotografen dafür. Natürlich erhält der Fotograf dann kein Nutzungsrecht - und ich glaube noch daran, dass fast alle Menschen "gut" sind und sich daran halten.
Außerdem: Verträge und Vertrauen schließen sich nicht aus.
#27Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Außerdem: Verträge und Vertrauen schließen sich nicht aus.
Ganz und gar nicht! Ich habe meiner Exfrau auch immer vertraut. Trotzdem war ich bei der Scheidung froh, einen Ehevertrag gemacht zu haben. :))))
#28Report
9 years ago
Es ist allerdings ein hervorragend guter Rat an Models, grundsätzlich keine Fotos zu machen, von denen das Model nicht möchte, daß diese Fotos irgendwo mal veröffentlicht oder sonst wie genutzt werden.
BINGO!
Genau das sage ich meinen Models auch immer! Vielleicht hatte und habe ich auch deswegen nie Probleme mit Models, Freigabeerklärungen (Model Releases) und Nutzung von Fotos gehabt, weil ich schon im eigenen Interesse bestimmte "Arten" von Fotos gar nicht mache, oder das eine oder andere Bild einfach nicht in irgendeiner Form veröffentliche.
Es reicht ja schon völlig, wenn man darauf verzichtet
- Models zu Fotos zu "überreden", die sie mehr oder minder offenkundig nicht machen möchten - immer eine schlechte Idee und die Saat für spätere Probleme
- auf Models zu verzichten, bei denen man von Anfang an merkt, daß sie zu Problemen mit Veröffentlichungen neigen ("Dies nicht, und das nicht, und da nicht, und in dem Zusammenhang nicht, und jenes nur, wenn, es sei denn daß...", "Ich will jedes Foto einzeln 'freigeben'" usw. usf.
- auf den eigenen Bauch zu hören.
Es gibt Models, bei denen gehen nach dem ersten Mailwechsel alle Warnlampen an - dann sollte man einfach mal seinem Instinkt vertrauen, und sagen "Nee, danke, aber lieber nicht".
Ein bißchen Menschenkenntnis ist genauso viel wert wie ein perfekt formulierter Vertrag.
#29Report
9 years ago
Tom, wie kannst Du abstreiten, was Du hier eine Seite zuvor geschrieben hast?
Ich streite gar nichts ab, Du hast einfach nur falsch gelesen (oder falsch verstanden).
Und gerade die (vermeintlichen) Profis unter uns sollten wissen, dass es viele Frauen gibt, die Aktfotos machen lassen, die dann nur für den Freund sein sollen. Die bezahlen sogar den Fotografen dafür. Natürlich erhält der Fotograf dann kein Nutzungsrecht - und ich glaube noch daran, dass fast alle Menschen "gut" sind und sich daran halte
Das widerspricht nirgendwo meinen Aussagen. Die war: Ein Model sollte nicht für Fotos modeln, die es nicht veröffentlicht sehen möchte - das vermeidet 99 Prozent aller Probleme von vornherein.
Eine Frau, die Aktfotos von sich machen lässt, um Freund oder Ehemann damit zu beglücken oder sie sich selbst an die Wand zu hängen, die ist kein Model. Die unterschreibt auch kein Modelrelease, die erteilt einem Fotografen einen Auftrag. Wenn in dem nichts davon steht, daß der Fotograf das Recht zu Veröffentlichung der Fotos eingeräumt bekommt, dann stellen sich alle weiteren Fragen gar nicht.
Und gegen das eine Prozent von Leuten, die sich einfach nicht an klare Verträge oder eindeutige Gesetze halten, helfen eh keine Verträge, sondern nur Gerichte.
Es ging aber um Model-Releases. Nicht um Privatkundinnen, die Aktfotos von sich anfertigen lassen.
#30Report
9 years ago
Dazu gehört ganz einfach, dass der Fotograf für sich und seine Rechtsnachfolger unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, für alle bekannten Medien sämtliche Nutzungsrechte an den Aufnahmen exklusiv vom (volljährigen) Model übertragen lässt. Wenn sie dann noch bestätigt, dass sie nachträglich keine Forderungen mehr stellen kann und das Shooting (mit Geld, Bildern oder Äpfeln) abgegolten ist, hast du den kompletten Vertrag in wenigen Zeilen.
Und wenn der Fotograf dann noch begreift, daß ein solcher Vertrag zumindest in einigen Punkten unwirksam ist, weil gegen zwingende BGB-Bestimmungen verstoßend, dann wird alles gut.
("Unwiderruflich" geht nicht. Und wenn man sich auf den Kopf stellt. Gibt's nicht. Hamwa nich.
Aus diesem Grund schreibe ich sowas übrigens auch nie in Model-Releases rein...
Warum soll ich eine Vertragsklausel machen, die rechtlich nicht haltbar ist? In meinen Model-Releases steht nix über "Laufzeiten" oder "Kündigungsmöglichkeiten". Daß die Einwilligung "aus wichtigem Grund" immer widerrufen werden kann, ist so, das kann ich nicht ändern.
Daß das Model sich damit ggf. regresspflichtig macht - was dann im Einzelfall zu klären wäre, ist auch so. Das kann das Model nicht ändern.
An der Stelle werde ich, das hat auch was mit Lebenserfahrung zu tun, taktisch.
Wenn im Model-Release irgendwas von "unwiderruflich" steht oder von Regelungen für einen Widerruf, dann wecke ich damit höchstens schlafende Hunde. Das wäre dumm von mir. Es gibt eine rechtliche Regelung über die Wirksamkeit und Widerrufbarkeit von Model-Releases, die niemand aushebeln kann, weder ich noch das Model noch sonstwer. Und das ist die gesetzliche. Das BGB. Das ist das Minimum an "unverzichtbare Rechte des Models".
Wenn ein Model eines Tages meint, es möchte ein Foto nicht mehr weiter verwendet sehen, dann muß die Dame (oder der Herr) erstmal selbst drauf kommen, welche Optionen es da überhaupt gibt. Weiß sie nicht, daß es ganz grundsätzlich möglich ist, "aus wichtigem Grund" das Model-Release zu widerrufen und was das bedeutet, ist das ihr Pech. Ich werd' sie nicht mit der Nase drauf stoßen.
Geht sie zum Anwalt, wird der es ihr erklären. Er wird bei der Feststellung des Sachverhaltes dann in meinem Model-Release jedenfalls nicht auf Klauseln stoßen, bei denen er grinst wie ein Honigkuchenpferd und sagt "Das hier verspeisen wir zwischen Frühstück und Kaffeepause..."
Mein Anwalt erklärt ihr dann ggf., daß sie nicht ganz ohne Kosten aus dem Vertrag rauskommt.
Daß mir das noch nie passiert ist, dürfte dran liegen, daß ich mir vorher gründlich überlege, mit wem ich welche Fotos mache. Sollte ich mich doch mal dabei vertun, dann kenne ich den rechtlichen Rahmen, in dem wir anschließend die Sache auseinanderpulen. Und ich weiß, daß ein "wichtiger Grund" nicht einfach behauptet werden kann, sondern auch vom Gericht als ein solcher akzeptiert werden muss.
Und weil ich das weiss, käme ich nie auf die Idee, Fotos einer bestimmten Art oder für Verwendungszwecke einer bestimmten Weise ohne ein explizites Release zu machen...
Man muss das doch auch mal praktisch sehen. Wenn ich mit einem Model Porno-Fotos machen möchte, die eine Krawall-Story illustrieren sollen "Ich war eine verlogene, notgeile Sexschlampe und Privathure!"... dann wird das Model ein Model-Release unterschreiben, in dem es genau dem ausdrücklich zustimmt. Das ist dann erstmal rechtssicher.
Sollte das Model dann vier Jahre später kommen und vorbringen, ihre Lebensverhältnisse hätten sich so geändert, daß sie die Einwilligung dafür widerrufe, dann reden wir über einen finanziellen Ausgleich, der sich an ihrem seinerzeitigen Honorar orientiert. Normalerweise spielt das aber alles eh keine Rolle, denn wie oft braucht man Fotos für so einen Zweck? Die Produktion ist eh längst verfrühstückt und amortisiert.
Und "Widerruf eines Model-Release" bedeutet ja mitnichten, daß nun alle bereits erfolgten Verwendungen gestoppt werden müssen. Darum geht's nie. Es geht nur darum, daß das Model-Release dann für die Zukunft nicht mehr wirkt. Ich kann dann die Muschi-Fotos der Dame nicht in zwei Jahren für die Krawall-Story "Ich war Putins heimliche Sexsklavin!" verwenden. Ja, du meine Güte...
Und ich bezweifle stark, daß ein deutsches Gericht eine "Kündigung aus wichtigem Grund" akzeptieren wird, wenn das Aktmodel Schakeline im Januar 2015 ein Model-Release für Erotik-Fotos unterschreibt, und im April kommt und sagt "Jetzt liegt aber ein wichtiger Grund vor, das Model-Release zu kündigen!" Die Begründung würde jedenfalls schon sehr gut sein müssen...
Das schöne ist: ich kenne ein Bündel von Gerichtsurteilen deutscher Gerichte, in denen diese befunden haben, was alles NICHT ausreicht, um sich als Pay-Model gegen spätere Verwendungen von Fotos zu wehren... Die grundsätzliche Möglichkeit ist immer gegeben, und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Die Luft in dem Bereich ist aber ähnlich dünn wie auf dem Nanga Parbat...)
#31Report
Topic has been closed
Für jedes Model einen extra angepassten Vertrag? Und dann auch noch rechtssicher (oder versichert) vom Anwalt? Ich habe andere Hobbys. ;)