Bilder speichern ? 28
eckisfotos
9 years ago
Ich finde es ja interessant, wie viele Profis sich hier auf dieser Hobbyplattform (was ja immer wieder betont wird) in diesem Thread tummeln. Und ich wundere mich, wie hier die Sichtweisen von Fotografen, die tatsächlich Aufträge von Kunden bekommen, und denen, die sich als Hobbyist selbst beauftragen. vermischt werden.
#21Report
9 years ago
Vom Prinzip sehe ich das ja auch so, aber wie ist denn das rechtlich, wenn der Kunde das nicht will ? Ich meine bei TFP ist ja klar,..
Rechtlich gilt das, was vereinbart wurde. Wurde nicht ausdrücklich vereinbart, daß Negative oder Bilddateien beim Fotografen "vernichtet" werden sollen, dann gibt es darauf auch keinen Anspruch.
Andersrum gäbe es übrigens schon einen Anspruch - der Urheber hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu Werkstücken:
§ 25 UrhG Zugang zu Werkstücken
(1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
(2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber herauszugeben.
#22Report
9 years ago
@Ecki
Jemand, der hier ganz offensichtlich einem Hobby nachgeht, kann durchaus einem fotografischen Broterwerb nachgehen, muss ja hier nicht breit getreten werden. In einer anderen selbständigkeit waren u.A. Fotoarbeiten mein täglich Brot.
Speicherplatz kostet nichts, hab ich genug und das Organisatorische dürfte ja nun wirklich kein Problem sein.
Es schlummerten Dateien auf der Festplatte, die waren gut 10 Jahre alt. Hintergrund war einfach der, dass es etliche Kunden gab, die die Dateien warum auch immer verbaselt hatten und darauf basierend noch etwas wollten oder sonst was. Richtig, bin auch kein Dateiverwalter, aber warum sollte ich mir dieses Folgegeschäft durch die Lappen gehen lassen nur weil ich mit Übergabe der Dateien jene gelöscht hätte?
Das kann ja jeder halten wie ein Dachdecker wie er es für richtig hält...
Jemand, der hier ganz offensichtlich einem Hobby nachgeht, kann durchaus einem fotografischen Broterwerb nachgehen, muss ja hier nicht breit getreten werden. In einer anderen selbständigkeit waren u.A. Fotoarbeiten mein täglich Brot.
Speicherplatz kostet nichts, hab ich genug und das Organisatorische dürfte ja nun wirklich kein Problem sein.
Es schlummerten Dateien auf der Festplatte, die waren gut 10 Jahre alt. Hintergrund war einfach der, dass es etliche Kunden gab, die die Dateien warum auch immer verbaselt hatten und darauf basierend noch etwas wollten oder sonst was. Richtig, bin auch kein Dateiverwalter, aber warum sollte ich mir dieses Folgegeschäft durch die Lappen gehen lassen nur weil ich mit Übergabe der Dateien jene gelöscht hätte?
Das kann ja jeder halten wie ein Dachdecker wie er es für richtig hält...
#23Report
9 years ago
Rechtlich gilt das, was vereinbart wurde. Wurde nicht ausdrücklich vereinbart, daß Negative oder Bilddateien beim Fotografen "vernichtet" werden sollen, dann gibt es darauf auch keinen Anspruch.
Tom, Ich hatte das auch so in Erinnerung dass der Urheber sein Werk gegen den "Untergang" schützen darf oder so ähnlich. Nun habe ich aber auch mal im Netz gesucht und das hier gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=tZVSMDTRvf0
Ab 1:55 gehts los.
Kanzlei WBS, ist ja wohl von einem Rechtsanwalt, müsste man dann doch davon ausgehen, dass das stimmt was der sagt.
Gruß Jens
#24Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Ich archiviere nur Bilder, bei denen ich den Kunden keine exklusiven Rechte eingeräumt habe und die ich deshalb selbst noch verwerten kann (z.B. Foodfotografie). Außerdem Bilder, bei denen ich von den abgebildeten Personen das Einverständnis habe, die Fotos für Werbung oder mein Portfolio zu nutzen.
Ich sehe "Anschlussgeschäfte" eher darin, dass zufriedene Kunden mich für den nächsten Fotoauftrag wieder buchen; nicht darin, einer Firma nach 5 Jahren die Bilddateien ihres kürzlich verstorbenen Geschäftsführers für das Firmenblättchen nochmals auszuhändigen. "Hast du nicht noch die Bilder von vor 3 Jahren? Wir brauchen sie für einen neuen Flyer" beantworte ich mit "Nein, leider nicht...ich mache euch aber gerne neue...die dann auch wieder aktuell sind". ;)
Ich sehe "Anschlussgeschäfte" eher darin, dass zufriedene Kunden mich für den nächsten Fotoauftrag wieder buchen; nicht darin, einer Firma nach 5 Jahren die Bilddateien ihres kürzlich verstorbenen Geschäftsführers für das Firmenblättchen nochmals auszuhändigen. "Hast du nicht noch die Bilder von vor 3 Jahren? Wir brauchen sie für einen neuen Flyer" beantworte ich mit "Nein, leider nicht...ich mache euch aber gerne neue...die dann auch wieder aktuell sind". ;)
#25Report
9 years ago
Kanzlei WBS, ist ja wohl von einem Rechtsanwalt, müsste man dann doch davon ausgehen, dass das stimmt was der sagt.
Das ist schlicht Blech. Und zeigt, daß auch Rechtsanwälte manchmal zu rechtlichen Fragen heftigen Unsinn reden.
Erinnert mich an den Hamburger Rechtsanwalt Lothar Mielke, der 2006 mal mal der PICTA (Bildagentur-Messe) in Hamburg einen Vortrag hielt, zu Fotorechts-Fragen, in dem er die kühne Behauptung aufstellte, nicht nur das Fotografieren von militärischen Anlagen, Kriegsschiffen usw. sei in Deutschland generell verboten, sondern auch Straßenkreuzungen, Bahnhöfe u.ä. dürften generell nicht fotografiert werden.
(Mir kam spontan der Gedanke, daß der Mann den Namen Mielke vielleicht nicht zufällig trug...)
Ich fand das so erstaunlich, daß ich ihn nach dem Vortrag nach der Rechtsgrundlage dafür fragte.
Seine Antwort war etwas unwirsch: "Weil - das ist so."
Okay.
Es ist natürlich nicht so.
Und es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf, daß ein Fotograf Portraitfotos, die er im Auftrag des Fotografierten gemacht hat, löschen muß. Im Gegenteil: das Urheberrechtsgesetz gibt ihm auch in diesem Fall diverse Rechte, die aus dem "besonderen Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk" resultieren.
Auch datenschutzrechtlich ist da nichts zu holen, selbst wenn man die Speicherung von Personenfotos als "maschinelle Datenverarbeitung" ansehen will. (Bei Negativen geht das schon mal gar nicht...) Weil: das BDSG erlaubt ausdrücklich die Speicherung von Personendaten bei einem "berechtigten Interesse". Und daß ein Urheber ein berechtigtes Interesse hat, Kopien all seiner je geschaffenen Werke aufzuheben, wird kein deutsches Gericht bestreiten, es sei denn, es wolle sich eine saftige Ohrfeige von höheren Instanzen abholen.
#26Report
9 years ago
Danke. Ich denke ich bleibe dann bei meiner bisherigen Vorgehensweise, die Bilder für alle Fälle zu speichern, lasse mir das unterschreiben, nehme aber auch auf, dass der Fotograf nicht verpflichtet ist die Bilder zu speichern. Falls dann doch mal ne Festplatte crasht bin ich aus der Sache raus.
Gruß Jens
Gruß Jens
#27Report
9 years ago
Es gibt zu diesem Thema Urteile. Alle zu Analogzeiten, was aber nichts ändert auf was fotografiert wurde auf Platte, Film oder Digital. Ich meine es gab sogar ein Urteil wo diese 10 Jahre aufgetaucht sind die im Video des Anwalts angesprochen wurde. Es ist aber besser, dass er keine Führung durch seine Kanzlei gemacht hat.
Zurück zum Thema:
Hintergrund ist der, es besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe von Negativen/Dateien. Grund: das Negativ ist nur ein Zwischenschritt zur Erstellung des bestellten Endprodukts. Also nur mittel zum Zweck.
Jetzt kommt das aber, wenn ich die Negative/Dateien nicht herausgebe habe ich die Verpflichtung diese zu archivieren damit der Kunde wieder das gewünschte Endprodukt erhalten kann. Ich meine dazu gab es auch mal ein Urteil. Meine Hand lege ich aber hierfür nicht ins Feuer.
Selbstverständlich kann jeder vereinbaren was er möchte.
Ich speichere meine Dateien. Raw-JPG, schon für mich da ich zum teil auf ältere Daten zurückgreife.
Interessanter Link
http://www.fotorecht.de/publikationen/negative2.html
Zurück zum Thema:
Hintergrund ist der, es besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe von Negativen/Dateien. Grund: das Negativ ist nur ein Zwischenschritt zur Erstellung des bestellten Endprodukts. Also nur mittel zum Zweck.
Jetzt kommt das aber, wenn ich die Negative/Dateien nicht herausgebe habe ich die Verpflichtung diese zu archivieren damit der Kunde wieder das gewünschte Endprodukt erhalten kann. Ich meine dazu gab es auch mal ein Urteil. Meine Hand lege ich aber hierfür nicht ins Feuer.
Selbstverständlich kann jeder vereinbaren was er möchte.
Ich speichere meine Dateien. Raw-JPG, schon für mich da ich zum teil auf ältere Daten zurückgreife.
Interessanter Link
http://www.fotorecht.de/publikationen/negative2.html
#28Report
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