Agentur/ Shooting in Deutschland für Schweizer. Abrechnung, wie? 8

9 years ago
Hi,
lebt in der Schweiz und hat in Deutschland mal gemodellt und dort ggf. seine Agentur? Wie rechnet man am besten ab. In Deutschland wird ja für ein Einzelnunternehmen eine Gründung erforderlich (Man bekommt Gewerbeschein + Steuernummer), während in der Schweiz die Gründung einer Einzelnunternehmung keinen Gründungsakt benötigt (erst ab GmbH und AG). 

Wie handhabt ihr Rechnungsstellung, etc.? Freue mich auf tipps und Erfahrungen. Danke! 
9 years ago
Etwas kryptisch ist das schon, was du da schreibst ... aber ich interpretiere dann mal so, dass der Arbeitsort / Unternehmenssitz und der Ort der Dienstleistung Deutschland war oder ist, also kommt dann wohl ausschließlich deutsches Steuerrecht in Frage.

Viele Grüße
Martin
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Da kann man doch bestimmt einen Steuerberater fragen.
dass der Arbeitsort / Unternehmenssitz und der Ort der Dienstleistung Deutschland war oder ist, also kommt dann wohl ausschließlich deutsches Steuerrecht in Frage.

Wer z.B. als Amerikaner (von denen weiß ich es sicher) in Deutschand Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hat, muss eigentlich seine Einnahmen in Deutschland UND in den USA versteuern. Deshalb füllt man ein Formular aus, welches einen vor dieser Doppelversteuerung schützt.
Solch ein Abkommen gegen die Doppelversteuerung gibt es auch zwischen Deutschland und der Schweiz.
http://www.doppelbesteuerung.eu/normen-dba/schweiz/
Ich denke, man muss die Einkünfte trotzdem bei beiden Finanzämtern angeben. Aber da hilft, wie gesagt, ein Steuerberater, der sich auch mit schweizer Steuerrecht auskennt. 
9 years ago
lebt in der Schweiz und hat in Deutschland mal gemodellt und dort ggf. seine Agentur? Wie rechnet man am besten ab.

Ein in Schweiz ansässiges Model ist in der Schweiz steuerpflichtig. Ob und wie weit nach Schweizerischem Steuerrecht ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichiger für Einkünfte (aus Modeln) im Ausland in der Schweiz steuerpflichtig ist, frage man einen Schweizerischen Steuerberater.

Wenn ein ausländisches Model in Deutschland gegen Bezahlung modelt, entsteht in Deutschland eine Quellensteuerpflicht. Ich zitiere mich mal selbst:

Fotomodelle mit Wohnsitz im Ausland sind für ihre in Deutschland erzielten Model-Honorare in Deutschland grundsätzlich quellensteuerpflichtig.
Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr.Wolfgang Maaßen in einem Hand-out hin.

Hintergrund: die "Quellensteuer" auf Honorare für ausländische Künstler hat es in Deutschland schon immer gegeben. Die Grundlage dafür ist §50a EStG. Ausländische Künstler müssen auf ihre in Deutschland erzielten Honorare pauschal 15 % Steuern zahlen, die Steuer ist dabei vom Auftraggeber einzubehalten und ans deutsche Finanzamt abzuführen.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit darüber, ob diese Vorschrift auch für Fotomodelle gilt, denn diese zählen nach deutschem Recht ja nicht zu den "Künstlern", sondern zu den Gewerbetreibenden.

Die Frage wurde Anfang 2009 vom Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben an die Finanzverwaltungen geklärt (BMF IV 3 - S 2300/07/10002; BStBl. I S.362). Und zwar zuungunsten der Models. Ausländische Fotomodelle unterliegen der Quellensteuer nach §50a EStG, allerdings nicht mit dem gesamten Honorar.

Steuerpflichtig ist jener Anteil des Model-Honorars, der für den Verzicht auf das Recht am eigenen Bild gezahlt wird, wohingegen der Honoraranteil, der für das Shooting an sich, also die Tätigkeit des Modelns gezahlt wird, steuerfrei bleibt.

Da Model-Honorare nun aber nur in den seltensten Fällen in dieser Weise aufgegliedert werden, legte das BMF Regeln fest, wie diese Anteile zu ermitteln seien.

Beträgt das Model-Honorar weniger als 10.000 Euro pro Tag, ist der steuerpflichtige Anteil für die ersten 5.000 Euro auf 20 % anzusetzen. Für das darüber hinaus gezahlte Honorar beträgt der steuerpflichtige Anteil 45 %.

Beispiel: das ausländische Model bekommt ein Honorar von 2.000 Euro. Davon entfallen 20 % auf den steuerpflichtigen Anteil, also 400 Euro, 1.600 Euro bleiben steuerfrei. Der Auftraggeber muß also 15% von 400 Euro an das deutsche Finanzamt abführen, also 60 Euro.

Beträgt das Tageshonorar des Models 7.500 Euro, entfallen 20 % von 5.000 Euro und 45 % von 2.500 Euro auf den steuerpflichtigen Anteil. Also 1.000 plus 1.125 Euro, macht zusammen 2.125 Euro, auf die wiederum 15 % Steuern zu zahlen sind, also 318,75 Euro. Das Model bekommt also 7181,25 Euro ausbezahlt, der Rest geht ans Finanzamt.

Wenn das Tageshonorar eines ausländischen Models mehr als 10.000 Euro am Tag beträgt, ist nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums von einem "überdurschnittlichen Bekanntheitsgrad des Models" auszugehen. Deshalb ist der Anteil am Honorar für den Verzicht auf's Recht am eigenen Bilder höher anzusetzen. Wie hoch - das legt das Finanzamt im Einzelfall fest. Es ist in solchen Fällen also sehr ratsam, vorher mit dem Finanzamt zu sprechen.

Bei diesem Schreiben des BMF handelt es sich allerdings nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine interne Richtlinie für die Finanzbehörden. Insofern ist es durchaus möglich, daß Auftraggeber und Model andere Vereinbarungen zur Honoraraufteilung treffen. Wenn z.B. Auftraggeber und Model vereinbaren, daß für die Model-Tätigkeit beim Shooting 500 Euro und für den Verzicht auf das Recht am eigenen Bild weitere 50 Euro gezahlt werden, dann wird das Finanzamt dies akzeptieren müssen, auch wenn dadurch der steuerpflichtige Anteil von 20 auf ca. 9 % sinkt.

Das Finanzamt wird das allerdings nur dann akzeptieren, wenn es a) vor Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde und b) der Anteil am Model-Honorar für den Verzicht auf's Recht am eigenen Bild nicht unangemessen niedrig ausfällt. Anderenfalls wird das Finanzamt von einer Scheinvereinbarung ausgehen, die nur der Steuerminderung dienen soll. Man sollte dabei auch bedenken, daß ein Anteil von 20 oder selbst einer von 45 Prozent am Model-Honorar für das Model-Release ohnehin alles andere als unangemessen hoch erscheint.

Wichtig im übrigen: zwar ist das Model mit seinen entsprechenden Einkünften in Deutschland steuerpflichtig, die Verantwortung dafür, diese Steuern einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten, liegt aber beim in Deutschland ansässigen Auftraggeber des Models.

Versäumt dieser Auftraggeber die Abführung der Steuern, macht er sich eines Verstoßes gegen die "Abgabenordnung" (AO) schuldig - im Volksmund auch "Steuerhinterziehung" genannt. Genauso wie ein Arbeitgeber, der die von ihm einzubehaltende Einkommenssteuer seines Angestellten nicht an das Finanzamt abführt.

(Bevor es durcheinandergerät: "ausländisches Fotomodell" meint in diesem Zusammenhang ein Model, dessen dauerhafter gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt. Die Nationalität - Staatsangehörigkeit - des Models ist dabei ohne Belang. Auch ein Model mit deutscher Staatsangehörigkeit, das im Ausland lebt, unterliegt der beschriebenen Quellensteuerpflicht, wenn es in Deutschland für ein Modelhonorar als Model tätig wird.)
In Deutschland wird ja für ein Einzelnunternehmen eine Gründung erforderlich

Jein.
(Man bekommt Gewerbeschein + Steuernummer), während in der Schweiz die Gründung einer Einzelnunternehmung keinen Gründungsakt benötigt (erst ab GmbH und AG).

Das ist in Deutschland genauso.

Ein Model muß in Deutschland gar nichts "gründen", vor allem auch kein Einzelunternehmen. Ein Model gilt in Deutschland als Gewerbetreibender und muß wie jeder Gewerbetreibender sein Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

"Gründung" eines Einzelunternehmens wäre die Gründung eines Einzelunternehmens, das ins Handelsregister eingetragen wird. Das ist für ein Model nicht erforderlich (oder ganz genau gesagt: so lange nicht, wie der Umfang des Gewerbebetriebes "Modeln" nicht so groß wird, daß ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich wird - man spricht dabei von einem "vollkaufmännischen Handelsgewerbe". Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen ein in kaufmännisches Weise eingerichteten Gewerbebetrieb und damit eine Eintragung in das Handelsregister erfordert, wird bspw. der Jahresumsatz, das Kapital, die Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Anzahl der Beschäftigten herangezogen. Als Schwellenwert für den Umsatz werden in der Regel mehrere 100.000 € pro Jahr angesetzt.

Wie handhabt ihr Rechnungsstellung, etc.?

Rechnung schreiben, und gut is...

Beim Thema "Rechnung" gilt es immer, zwei Seiten zu beachten:

1) Die Steuer- und Abgaben-Vorschriften des Landes, wo der Steuerpflichtige seine Steuererklärung abgibt, enthalten üblicherweise bestimmte Vorschriften, wie Rechnungen auszusehen haben. An die muß man sich halten.
2) Die Steuer- und Abgaben-Vorschriften des Landes, in dem ein Steuerpflichtiger eine erhaltene Rechnung steuerlich geltend machen will, haben ebenfalls Vorschriften, was in der Rechnung alles enthalten sein muß.

Es ist naheliegend, seinem Kunden eine Rechnung in einer Form zu übermitteln, mit der er auch etwas anfangen kann. Wenn mich nicht alles täuscht, gilt in der Schweiz dieselbe Regel wie fast überall auf der Welt: Umsätze, die im Ausland erzielt werden, sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Schweiz gehört auch nicht zum "Gemeinsamen Binnenmarkt" der EU mit seinen innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Regelungen, also erübrigt sich die Frage nach der Umsatzsteuer, egal ob das Schweizer Model nun in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

Deutsche Finanzbehörden möchten aber in jedem Fall, daß eine Rechnung eine ausreichend präzise und detaillierte Beschreibung der gelieferten Ware oder Dienstleistung enthält.

Die Agentur des Models ist steuerlich völlig irrelevant, solange sie nur vermittelnd tätig wird. Sollte sie selbst im Namen und Auftrag des Models die Abrechnung des Honorars mit dem Kunden vornehmen, sollte sie auch wissen, wie sie das zu handhaben hat.
9 years ago
na das mit der "Quellensteuer" ist ja lustig. Speziell für Veranstalter von Sharings und Workshops kommt da ganz schön was zusammen :)  aber sicher führen die das mit größter Sorgfalt ab :)

anTon
9 years ago
Wer z.B. als Amerikaner (von denen weiß ich es sicher) in Deutschand Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hat, muss eigentlich seine Einnahmen in Deutschland UND in den USA versteuern.

US-Staatsangehörige, das nur am Rande, müssen unabhängig von ihrem Wohnsitz generell ihr gesamtes Welteinkommen in den USA versteuern.

Auch wenn also z.B. der US-Amerikaner mit 5 Jahren nach Deutschland kam und hier seit 50 Jahren lebt, ist er trotzdem in den USA voll steuerpflichtig. Das klingt aber schlimmer als es ist, denn a) haben die USA mit praktisch allen Staaten außer Nordkorea ein Doppelbesteuerungsabkommen, b) werden am Wohnsitzort gezahlte Steuern auch ohne ein solches Abkommen anerkannt und ggf. abgezogen, und c) sind die Steuersätze für Gering- und Mittelverdiener in den USA niedriger als in Deutschland. (Und die für Hochverdiener höher...)

Alles sehr vereinfacht gesagt - wer das deutsche Steuerrecht für kompliziert hält, kann sich ja mal mit dem US-amerikanischen beschäftigen...
9 years ago
na das mit der "Quellensteuer" ist ja lustig. Speziell für Veranstalter von Sharings und Workshops kommt da ganz schön was zusammen :) aber sicher führen die das mit größter Sorgfalt ab :)

Wie oft haben die denn Models aus dem Ausland?

Die besagte Quellensteuer gilt für Models mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands...
9 years ago
Mädels aus Tschechien und anderen östlichen Ländern stehen da hoch im Kurs :)

anTon

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