Panoramafreiheit - öffentlicher Park - Fashion Shooting 53
[gone] Marina Refur
9 years ago
Nochmal besten Dank an alle, die geantwortet haben :-)
#22Report
9 years ago
All dieser Zusammenhänge bin ich mir bewusst, daher stellte sich für mich ja hauptsächlich die Frage ob
1. der Park denn nun noch als öffentlicher Raum zu werten ist, da er nur zu bestimmten Zeiten zugänglich ist (im Privatbesitz ist er definitiv nicht, städtisches Eigentum)
Dazu müsste man wohl entweder einschlägige Rechtsprechung finden (falls jemand Fundstellen kennt, immer her damit), oder aber eine einschlägige Rechtsprechung erwirken.
2. es einer Genehmigung zwecks Sondernutzung bedarf, obwohl die Bilder keine kommerziellen Zwecke verfolgen, jedoch wohl auch nicht so ganz unter "Onkel Otto knipst Tante Erna" fallen.
Dazu könnte man die Gemeinde fragen. Wenn die sagt "Kein Problem, machenseruhig!", dann ist die Sache klar, wenn die Gemeinde sagt "Nee, das sehen wir so und so...", dann müsste man das ggf. überprüfen lassen.
Da das aber scheinbar nur durch die zuständigen Behörden definitiv zu klären ist, habe ich gerade eine nette Anfrage rausgeschickt ;-)
Berichte uns doch bitte über den Fortgang der Angelegenheit.
#23Report
9 years ago
Also in Berlin und Potsdam werden viele Parks (und zwar auch Parks die frei betretbar sind) von einer Stiftung verwaltet.
Die sind aber eben Privatgelände, rechtlich gesehen. Auch Privatgelände kann ja "frei betretbar" sein.
Man darf auch z.B. auf öffentlichen Gehwegen nicht mal einfach so gewerblich Fotos machen
Das kommt nun wieder ganz drauf an...
Journalisten dürfen es im Rahmen der Berichterstattung. So wie man ja auch keine Erlaubnis braucht, im Rahmen der Meinungsfreiheit in der Fußgängerzone Flugblätter zu verteilen, wohl aber eine, um in der Fußgängerzone Lotterielose zu verkaufen...
In Berlin offiziel schon wenn man auch nur ein Stativ auf dem Boden abstellt (könnte ja wer drüber stolpern).
Ein TV-Reportage-Team braucht auch für ein Stativ keine Erlaubnis, auch nicht in Berlin.
#24Report
[gone] Marina Refur
9 years ago
Weil einige darum gebeten haben, doch mal Bescheid zu sagen was bei der Sache herausgekommen ist...
Das zuständige Grünflächenamt der Stadt Frankfurt hat mir mitgeteilt, dass
1. Laut Grünflächensatzung "untersagt ist, Veranstaltungen jeder Art von nicht unerheblichem Aufwand und Umfang, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen durchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen/ fotografieren."
Tatsächlich ist in der Gründflächensatzung aber nur das Filmen aufgezählt...
2. Könne man eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, diese würde ich bei etwas 50-100 Euro bewegen.
3. Sei "Das Fotografieren zu privaten Zwecke, d.h. keine Veröffentlichung der Bilder im Internet etc. bedarf keiner schriftlichen Ausnahmegenehmigung"
Besonders bei dem letzten Punkt frage ich mich, ob die das nun tatsächlich ernst meinen? Mal abgesehen davon, dass das nicht mit einem Wort in der Grünflächensatzung erwähnt ist...ist doch nicht jegliche Veröffentlichung von Bildern im Internet kommerziell? Darf ich jetzt also nicht mal mehr im Park ein Bild von einer Freundin machen und das in sozialen Medien usw. nutzen?
Ich habe diesen Punkt betreffend noch einmal nachgehakt, ob ich das so richtig verstanden habe....eine Auskunft kam dazu allerdings nicht mehr.
Das zuständige Grünflächenamt der Stadt Frankfurt hat mir mitgeteilt, dass
1. Laut Grünflächensatzung "untersagt ist, Veranstaltungen jeder Art von nicht unerheblichem Aufwand und Umfang, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen durchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen/ fotografieren."
Tatsächlich ist in der Gründflächensatzung aber nur das Filmen aufgezählt...
2. Könne man eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, diese würde ich bei etwas 50-100 Euro bewegen.
3. Sei "Das Fotografieren zu privaten Zwecke, d.h. keine Veröffentlichung der Bilder im Internet etc. bedarf keiner schriftlichen Ausnahmegenehmigung"
Besonders bei dem letzten Punkt frage ich mich, ob die das nun tatsächlich ernst meinen? Mal abgesehen davon, dass das nicht mit einem Wort in der Grünflächensatzung erwähnt ist...ist doch nicht jegliche Veröffentlichung von Bildern im Internet kommerziell? Darf ich jetzt also nicht mal mehr im Park ein Bild von einer Freundin machen und das in sozialen Medien usw. nutzen?
Ich habe diesen Punkt betreffend noch einmal nachgehakt, ob ich das so richtig verstanden habe....eine Auskunft kam dazu allerdings nicht mehr.
#25Report
9 years ago
Tach Marina, Kommerziell, ich zitiere mal den Duden:
a) den Handel betreffend, geschäftlich
b) Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht
Das heisst, es kommt drauf an... Wenn es privat ist, kannst du Die Bilder veröffentlichen, wenn du Geschäftliche Interessen und/oder Gewinnerziehlungsabsicht hast, bedarf es der Ausnahmeregelung. Wenn Privat, auch wenn du deine Hauswand damit schmücken möchtest, kannst loslegen :)
Bei dem Absatz mit dem Internet haben sie wohl was durcheinander gebracht ;) Auf das würde ich es ankommen lassen.
a) den Handel betreffend, geschäftlich
b) Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht
Das heisst, es kommt drauf an... Wenn es privat ist, kannst du Die Bilder veröffentlichen, wenn du Geschäftliche Interessen und/oder Gewinnerziehlungsabsicht hast, bedarf es der Ausnahmeregelung. Wenn Privat, auch wenn du deine Hauswand damit schmücken möchtest, kannst loslegen :)
Bei dem Absatz mit dem Internet haben sie wohl was durcheinander gebracht ;) Auf das würde ich es ankommen lassen.
#26Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Panoramafreiheit? Hat mit deinem Ansinnen meiner Meinung nach wenig zu tun; wie auch schon Tom ausführte. Du möchtest ein Fashionshooting in einem Park abhalten, dessen "Status" du nicht kennst.
Möglichkeit 1.
Der Park gehört (wie viele in Berlin und Potsdam) zu einer Betreibergesellschaft (Grün Berlin GmbH, Stiftung preussischer Schlösser und Gärten). Die können dir das Fotografieren erlauben oder verbieten, denn es ist dann Privatgelände. Oder auch Fotogenehmigungen verkaufen. Dabei ist es wurscht, ob du "nur" für privat fotografieren möchtest. Die Stiftung preussischer Schlösser Gärten nimmt z.B. 2 Euro von Privat. Für kommerzielle Fotografie ca. 20 Euro PLUS nicht unerheblichen Summen für Nutzungsrechte. Aber: Kommerzielle Hochzeitsbilder werden - zumindest in Potsdam - ohne Fotoerlaubnis toleriert. Frag mich, warum. ;)
Möglichkeit 2.
Der Park ist öffentliches Gelände. Für private Fotos in kleinem Umfang ok, für kommerzielle Bilder oder ein sehr umfangreiches Shooting könnte ein Antrag für eine Sondernutzung und entsprechende Gebühren beim Ordnungsamt fällig werden. Bei Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs heißt das dann evtl. auch Parkverbotsschilder, Absperrungen etc. Also auch ein privates Shooting, mit dem du evtl. Gehwege versperrst oder Durchgänge blockierst, könnte genehmigungspflichtig sein. Das liegt immer im Auge des Ordnungsamtes. Ich habe schon Sondernutzungsrechte für ein privates Shooting auf einem Waldweg angemeldet und nichts dafür bezahlt. Der Antrag auf eine Sondernutzung ist aber IMMER der beste Weg der Absicherung! Selbst, wenn keine Sondernutzung notwendig ist, hast du eine Mail vom Ordnungsamt mit dem Text "mach mal, alles ok". Und kannst diese bei Problemen vorzeigen. Ein Anruf beim Ordnungsamt; und dann Mailverkehr...meistens ganz formlos, solange du nicht eine Hauptstraße absperren möchtest.
Dein Problem sehe ich eher darin, dass du sicherlich mit Model, Visa, Lichtsetup usw. fotografieren möchtest. Das lässt - zumindest bei nicht-öffentlichen Parkbetreibern - schnell mal auf kommerzielle Bilder schließen. Auch, wenn sie es nicht sind. Da du die Fotoerlaubnis brauchst, musst du denen auch klar machen, dass es sich um Hobbyfotografie handelt. Einfach aufbauen und dann sagen "ist ja nur Hobby", kann nach hinten losgehen, denn ein Security-Mensch muss dir das nicht glauben.
Möglichkeit 1.
Der Park gehört (wie viele in Berlin und Potsdam) zu einer Betreibergesellschaft (Grün Berlin GmbH, Stiftung preussischer Schlösser und Gärten). Die können dir das Fotografieren erlauben oder verbieten, denn es ist dann Privatgelände. Oder auch Fotogenehmigungen verkaufen. Dabei ist es wurscht, ob du "nur" für privat fotografieren möchtest. Die Stiftung preussischer Schlösser Gärten nimmt z.B. 2 Euro von Privat. Für kommerzielle Fotografie ca. 20 Euro PLUS nicht unerheblichen Summen für Nutzungsrechte. Aber: Kommerzielle Hochzeitsbilder werden - zumindest in Potsdam - ohne Fotoerlaubnis toleriert. Frag mich, warum. ;)
Möglichkeit 2.
Der Park ist öffentliches Gelände. Für private Fotos in kleinem Umfang ok, für kommerzielle Bilder oder ein sehr umfangreiches Shooting könnte ein Antrag für eine Sondernutzung und entsprechende Gebühren beim Ordnungsamt fällig werden. Bei Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs heißt das dann evtl. auch Parkverbotsschilder, Absperrungen etc. Also auch ein privates Shooting, mit dem du evtl. Gehwege versperrst oder Durchgänge blockierst, könnte genehmigungspflichtig sein. Das liegt immer im Auge des Ordnungsamtes. Ich habe schon Sondernutzungsrechte für ein privates Shooting auf einem Waldweg angemeldet und nichts dafür bezahlt. Der Antrag auf eine Sondernutzung ist aber IMMER der beste Weg der Absicherung! Selbst, wenn keine Sondernutzung notwendig ist, hast du eine Mail vom Ordnungsamt mit dem Text "mach mal, alles ok". Und kannst diese bei Problemen vorzeigen. Ein Anruf beim Ordnungsamt; und dann Mailverkehr...meistens ganz formlos, solange du nicht eine Hauptstraße absperren möchtest.
Dein Problem sehe ich eher darin, dass du sicherlich mit Model, Visa, Lichtsetup usw. fotografieren möchtest. Das lässt - zumindest bei nicht-öffentlichen Parkbetreibern - schnell mal auf kommerzielle Bilder schließen. Auch, wenn sie es nicht sind. Da du die Fotoerlaubnis brauchst, musst du denen auch klar machen, dass es sich um Hobbyfotografie handelt. Einfach aufbauen und dann sagen "ist ja nur Hobby", kann nach hinten losgehen, denn ein Security-Mensch muss dir das nicht glauben.
#27Report
[gone] Marina Refur
9 years ago
@Jan: Wie gesagt...dieAuskunft vom ordnungsamt liegt schon vor...was ich vor habe und dass es nicht kommerziell ist, habe ich beschrieben....trotzdem 50-100 Euro...obwohl weder Lichtsetup noch sonstiges Zeug aufgebaut wird und wir auch keine Wege versperren würden. Fotograf (ich) + 2 Models und 1 Person die nach Haaren/Make-up schaut. Habe ich alles mitgeteilt.
Trotz öffentlichem Park (ist städtisch) und keinem kommerziellen Shooting...müsste ich eine kostenpflichtige Sondernutzung beantragen. Kostenfrei wäre dies nur bei einem Schulprojekt mit entsprechender schriflticher Auskunft der Schule möglich. Selbst privat Aufnahmen dürfen nicht im Internet veröffentlich werden.
Also wie gesagt....Sachverhalt ist schon geklärt...wenn auch nicht gerade zufriedenstellend ;-)
Trotz öffentlichem Park (ist städtisch) und keinem kommerziellen Shooting...müsste ich eine kostenpflichtige Sondernutzung beantragen. Kostenfrei wäre dies nur bei einem Schulprojekt mit entsprechender schriflticher Auskunft der Schule möglich. Selbst privat Aufnahmen dürfen nicht im Internet veröffentlich werden.
Also wie gesagt....Sachverhalt ist schon geklärt...wenn auch nicht gerade zufriedenstellend ;-)
#28Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Trotz öffentlichem Park...selbst privat Aufnahmen dürfen nicht im Internet veröffentlich werden.
Da hätte ich gerne mal nen Paragraphen dazu. Hört sich für mich nach Widerspruch an.
#29Report
[gone] Marina Refur
9 years ago
Ja...den hätte ich auch gern.... ;-)
Also die Aufkunft vom Gründflächenamt der Stadt ist:
1. Laut Grünflächensatzung "untersagt ist, Veranstaltungen jeder Art von nicht unerheblichem Aufwand und Umfang, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen durchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen/ fotografieren."
2. "Das Fotografieren zu privaten Zwecken, d.h. keine Veröffentlichung der Bilder im Internet etc. bedarf keiner schriftlichen Ausnahmegenehmigung"
Ich habe wie im Posting etwas weiter oben auf Punkt 2. nochmal Bezug genommen und nachgehakt, ob tatsächlich auch keine Privaten Bilder veröffentlicht werden dürfen...aber keine Antwort mehr darauf bekommen.
Also die Aufkunft vom Gründflächenamt der Stadt ist:
1. Laut Grünflächensatzung "untersagt ist, Veranstaltungen jeder Art von nicht unerheblichem Aufwand und Umfang, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen durchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen/ fotografieren."
2. "Das Fotografieren zu privaten Zwecken, d.h. keine Veröffentlichung der Bilder im Internet etc. bedarf keiner schriftlichen Ausnahmegenehmigung"
Ich habe wie im Posting etwas weiter oben auf Punkt 2. nochmal Bezug genommen und nachgehakt, ob tatsächlich auch keine Privaten Bilder veröffentlicht werden dürfen...aber keine Antwort mehr darauf bekommen.
#30Report
[gone] User_165787
9 years ago
Im Zeitalter von Facebook noch darüber zu denken, dass private Aufnahmen nicht veröffentlich werden dürfen... naja, etwas weltfremd :)
Ich habe bisher interessiert mitgelesen und hätte auch gerne eine Einschätzung :)
Der Rheinauhafen in Köln wird betreut von der RVG, der Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Eigentümer der RVG sind zu 26% städtisch/kommunal, zu 74% eine Immobilienfirma (nicht städtisch oder kommunal). Der Gegenstand des Unternehmens ist "Die Übernahme von Verwaltungs- und Managementaufgaben für die öffentlichen Freiflächen im Rheinauhafen Köln". Kann ich davon ausgehen, dass die öffentlichen Freiflächen tatsächlich öffentlich sind und die Nutzung unter die Kölner Stadtordnung fällt oder hat die RVG dort das "Hausrecht"?
Ich habe bisher interessiert mitgelesen und hätte auch gerne eine Einschätzung :)
Der Rheinauhafen in Köln wird betreut von der RVG, der Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Eigentümer der RVG sind zu 26% städtisch/kommunal, zu 74% eine Immobilienfirma (nicht städtisch oder kommunal). Der Gegenstand des Unternehmens ist "Die Übernahme von Verwaltungs- und Managementaufgaben für die öffentlichen Freiflächen im Rheinauhafen Köln". Kann ich davon ausgehen, dass die öffentlichen Freiflächen tatsächlich öffentlich sind und die Nutzung unter die Kölner Stadtordnung fällt oder hat die RVG dort das "Hausrecht"?
#31Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Das Fotografieren zu privaten Zwecken, d.h. keine Veröffentlichung der Bilder im Internet
Dass private Fotos durch Veröffentlichung im Internet, z.B auf facebook oder instagram, per se zu kommerziellen Bildern werden ist mir neu. :))))
Behördenmitarbeiter schreiben aber manchmal schon ziemlichen Schwachsinn! ;)
#32Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
hat die RVG dort das "Hausrecht
Das müsstest du bei der RVG erfragen können.
Meiner berliner Erfahrung nach - ja! Genau dieser Streit wurde im Bezug auf die Preussischen Schlösser- und Gärtenverwaltung schon höchstrichterlich mit "Ja" beantwortet. Obwohl diese Verwaltung landeseigene Liegenschaften verwaltet und dafür auch reichlich Zuschüsse aus öffentlicher Hand erhält.
#33Report
[gone] User_165787
9 years ago
Ich bin den umgekehrten Weg gegangen - ich habe das Ordnungsamt angeschrieben, ob sie zuständig seien. Wenn ja, braucht es laut der Stadt-Ordnung von Köln keine Sondergenehmigung für privates Fotografieren :)
#34Report
9 years ago
Also die Aufkunft vom Gründflächenamt der Stadt ist:
1. Laut Grünflächensatzung "untersagt ist, Veranstaltungen jeder Art von nicht unerheblichem Aufwand und Umfang, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen durchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen/ fotografieren."
2. "Das Fotografieren zu privaten Zwecken, d.h. keine Veröffentlichung der Bilder im Internet etc. bedarf keiner schriftlichen Ausnahmegenehmigung"
Ich habe wie im Posting etwas weiter oben auf Punkt 2. nochmal Bezug genommen und nachgehakt, ob tatsächlich auch keine Privaten Bilder veröffentlicht werden dürfen...aber keine Antwort mehr darauf bekommen.
"Laut" ist keine brauchbare Quelle. Such mal die Grünflächensatzung im Original (Volltext), und zitiere bitte mal wörltich und vollständig, was dort zu dem Thema steht.
#35Report
[gone] Marina Refur
9 years ago
In der Satzung selbst steht dazu nur:
"Veranstaltungen, d.h. organisatorische Maßnahmen jeglicher Art von nicht nur unerheblichem Aufwand und Umfang, welche die Anlagenzwecke nach § 1 Abs. 3 und 4 zu beeinträchtigen geeignet sind, durchzufühten, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen druchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen"
§ 1 Absatz 3 und 4 besagen:
- Die öffentlichen Grünanlagen dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt der Erholung und Entspannung der Einwohner/innen, zum Teil darüber hinaus (z.B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung.
- Die Grünanlagen dienen zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die in ihnen vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen daher besonderen Schutz vor Störungen und sonstigen schädlichen Einwirkungen alle Art.
Vom Fotografieren steht in der Satzung gar nichts, auch nicht zum privaten Fotografieren. Die Satzung ist von der offiziellen Seite der Stadt Frankfurt/Grünflächenamt und Stand 2010. Ob es eine neuere Fassung gibt, kann ich nicht sagen...ich habe keine finden können.
"Veranstaltungen, d.h. organisatorische Maßnahmen jeglicher Art von nicht nur unerheblichem Aufwand und Umfang, welche die Anlagenzwecke nach § 1 Abs. 3 und 4 zu beeinträchtigen geeignet sind, durchzufühten, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen druchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen"
§ 1 Absatz 3 und 4 besagen:
- Die öffentlichen Grünanlagen dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt der Erholung und Entspannung der Einwohner/innen, zum Teil darüber hinaus (z.B. Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung.
- Die Grünanlagen dienen zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die in ihnen vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen daher besonderen Schutz vor Störungen und sonstigen schädlichen Einwirkungen alle Art.
Vom Fotografieren steht in der Satzung gar nichts, auch nicht zum privaten Fotografieren. Die Satzung ist von der offiziellen Seite der Stadt Frankfurt/Grünflächenamt und Stand 2010. Ob es eine neuere Fassung gibt, kann ich nicht sagen...ich habe keine finden können.
#36Report
9 years ago
"Veranstaltungen, d.h. organisatorische Maßnahmen jeglicher Art von nicht nur unerheblichem Aufwand und Umfang, welche die Anlagenzwecke nach § 1 Abs. 3 und 4 zu beeinträchtigen geeignet sind, durchzufühten, Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten, Sammlungen druchzuführen oder zu gewerblichen Zwecken zu filmen"
Dann gilt genau das. Wenn Fotografieren nicht erwähnt wird, ist Fotografieren nicht geregelt.
Bzw. nur, wenn es zu einer Veranstaltung wird, die nicht nur unerheblichen Umfang hat und die Anlagenzwecke gem. ... zu beeinträchtigen geeignet ist.
Mit anderen Worten: das Foto-Seminar mit 20 Fotografen und 8 Models wird davon vermutlich erfasst werden. Es sei denn, die Parkanlage wäre so groß, daß sich das so verläuft, daß es auch nicht weiter beeinträchtigt...
#37Report
[gone] Marina Refur
9 years ago
Ja...das Problem ist...die Auskunft des Grünflächenamtes, ist eine andere....ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mir da währenddessen oder hinterher noch Ärger einzuhandeln.
#38Report
9 years ago
Geil, die Frage: "Darf ich in einem öffentlichen Park fotografieren?"
Dazu gibt es einen 2 Seiten Thread... Das kann wirklich nur in Deutschland passieren :D
Alles was hier geschrieben wird mag durchaus richtig sein, aber behaltet doch bitte den Fakt im Auge: Öffentlicher Park + nicht gewerbliche Fotos.
Mach deine Fotos dort und gut ist... ist ja fast schon beängstigend, was hier für Schisser unterwegs sind :D
Dazu gibt es einen 2 Seiten Thread... Das kann wirklich nur in Deutschland passieren :D
Alles was hier geschrieben wird mag durchaus richtig sein, aber behaltet doch bitte den Fakt im Auge: Öffentlicher Park + nicht gewerbliche Fotos.
Mach deine Fotos dort und gut ist... ist ja fast schon beängstigend, was hier für Schisser unterwegs sind :D
#39Report
[gone] User_165787
9 years ago
behaltet doch bitte den Fakt im Auge: Öffentlicher Park + nicht gewerbliche Fotos.
Fakt ist leider:
- "öffentliche" Anlagen und Plätze werden gerne an Betreibergesellschaften abgegeben (braucht die Stadt nicht für zahlen) oder von Stiftungen betrieben - diese können eigene Regelungen treffen
- Die eingesetzten Sicherheitsleute haben unterschiedliche Launen und Tagesformen, aber das Hausrecht
Mach deine Fotos dort und gut ist... ist ja fast schon beängstigend, was hier für Schisser unterwegs sind :D
Bei einem Shooting mit etwas größerem Aufwand möchte ich nicht, dass die Durchführung von der Laune eines zufälligen Wachmanns gestört wird. Bin ich deshalb ein Schisser? :D
#40Report
Topic has been closed
However, würde ich in solchen Fällen tatsächlich immer g'schwind eine Genehmigung der Stadt einhohlen, um allen "Internetrecherchen" zum Trotz doch auf der sicheren Seite zu sein. Und wenn es nur eine Mail ist, die ich in der Hosentasche habe ... oder auf dem iPhone.