Copyright Frage 13
9 years ago
M.E. kaum, da es sich um ein Musterbeispiel "freier Benutzung" (§24 UrhG) bzw. "unwesentliches Beiwerk" (§57 UrhG) handelt. Je nach Ausführung im Einzelfall.
#2Report
9 years ago
Hi Tom
Gilt das auch wenn der Name der Zeitung oder des Magazins erkennbar ist ? Oder ist das dann ein Einzelfall ?
Greetz
Tom
Gilt das auch wenn der Name der Zeitung oder des Magazins erkennbar ist ? Oder ist das dann ein Einzelfall ?
Greetz
Tom
#3Report
9 years ago
Wenn man den Ausriß eines Artikels zum Mindestlohn in der Nähe des Enddarmes platziert, könnte das auch mißverstanden werden.
#4Report
9 years ago
Hauptsache was gesagt oder ???
#5Report
9 years ago
Wenn es sich ausschliesslich um Titelseiten des gleichen Magazins handelt, könnte es schon Probleme geben. Wenn es nach "einmal ein den Papiercontainer gegriffen" aussieht, wirst du keine Probleme bekommen.
#6Report
[gone] ..........
9 years ago
#7Report
9 years ago
Ich denke, es ist entscheidend, wieviel "eigenes Kunstwerk" am Ende herauskommt.
Das letzte Wort hat im Zweifelsfall der Richter.
Das letzte Wort hat im Zweifelsfall der Richter.
#8Report
9 years ago
Gilt das auch wenn der Name der Zeitung oder des Magazins erkennbar ist ? Oder ist das dann ein Einzelfall ?
Markenrechtlich ist das ohnehin nicht relevant, solange die Marke nicht "markenmäßig" im Geschäftsverkehr genutzt wird.
#9Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Für Bildagenturen wäre das problematisch. Die nehmen grundsätzlich keine Bilder mit erkennbaren Markennamen an.
#10Report
9 years ago
Ich habe nicht vor die Bilder eine Agentur anzubieten.. also nicht relevant...na mal sehen was rauskommt beim Shooting...
#11Report
9 years ago
Für Bildagenturen wäre das problematisch. Die nehmen grundsätzlich keine Bilder mit erkennbaren Markennamen an.
Das ist so schlicht falsch.
Es mag für manche Microstock-Agenturen gelten, aber alle anderen Bildagenturen haben die Archive voll mit Fotos mit erkennbaren Marken - anders wäre z.B. Wirtschaftsfotografie auch gar nicht möglich.
Der eigentliche Witz dabei ist aber, daß auch die Agenturen, die sagen "Wir dulden keine geschützten Marken in den Bildern!" zu zigtausenden Fotos mit erkennbaren Marken in den Archiven haben.
Warum? Weil keiner, vor allem nicht der Agentur-Mitarbeiter, überhaupt erkannt hat, daß es sich um eine geschützte Marke handelt.
Macht einfach mal ein kleines Experiment: stellt Euch in die Mitte Eures Arbeitszimmers, Wohnzimmers oder Eurer Küche.
Dann dreht Ihr Euch einmal langsam im Kreis, 360°, und zählt, wieviele geschützte Marken Ihr seht.
Wenn es weniger als 20 sind, habt Ihr nicht richtig gezählt - oder die geschützten Marken nicht erkannt...
Ich arbeite übrigens seit Jahren mit einer Bildagentur zusammen, für die ich regelmäßig Marken fotografiere. Für Wirtschaftsthemen. Bei jedem Bericht über ALDI/LIDL/PENNY und Co. z.B. braucht man ein Foto, das das entsprechende Marken-Logo zeigt. Aufnahmen von Straßenszenen - ohne Marken abzubilden nahezu unmöglich. Der Spruch meiner Redakteurin ist regelmäßig "Vergiss die Close-ups von den Logos nicht!", wenn wir solche Termine absprechen. Als wenn ich das schon jemals vergessen hätte.
Im Archiv von VarioImages findet man z.B. zur Zeit allein 2635 Fotos, die eine geschützte Marke der Daimler-Benz AG zeigen (Mercedes-Stern, Mercedes-Schriftzug, Mercedes-Typenbezeichnung, usw.). Nur mal als ein Beispiel unter tausenden.
#12Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Diese Bilder sind dann allerdings mit dem Vermerk "nur für redaktionelle Zwecke" versehen.
#13Report
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Greetz
Tom