Fotograf anzeigen? 102
9 years ago
Die Polizistin, die meine Anzeige aufgenommen hat, hat mir gesagt, dass ich ihm ohne Bedenken eine Ohrfeige verpassen hätte dürfen. Nur als Info. ;-)
#82Report
9 years ago
Das wäre dann nämlich im Affekt geschehen und somit strafrechtlich nicht weiter relevant gewesen. :-)
#83Report
9 years ago
Hier wird ja eine Mücke zum Elepfanten.
Und Fotografen mutieren zu Juristen.
Jemanden 2 1/2 Stunden im Winter an einer Bushalte-Stelle
stehen lasssen,
grenzt ja schon an Körperverletzung ? oder ?
und eine missglückte
Abschiedsgeste
gleich zur Polizei ?
Ich habe noch kein Model geküsst,
aber mich haben schon Modele umarmt
fühlte mich aber nicht belästigt
Ironie off
Und Fotografen mutieren zu Juristen.
Jemanden 2 1/2 Stunden im Winter an einer Bushalte-Stelle
stehen lasssen,
grenzt ja schon an Körperverletzung ? oder ?
und eine missglückte
Abschiedsgeste
gleich zur Polizei ?
Ich habe noch kein Model geküsst,
aber mich haben schon Modele umarmt
fühlte mich aber nicht belästigt
Ironie off
#84Report
9 years ago
Nur kurz eine Anmerkung zu der 'Ohrfeige' - welche hier der ein oder andere als "Gerechtfertigte Reaktion" oder verhältnismässig bessere Reaktion sieht...
- Ohrfeige = Körperverletzung... und damit kann der Spieß umgedreht werden und sie hat eine Anzeige am Hals.
§32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§33 StGB
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Notwehr darf übrigens der Verteidigung von "Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder einem anderen Rechtsgut" dienen.
#85Report
9 years ago
Natürlich erfüllt eine Ohrfeige den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung. Genau so wie der ärztliche Heileingriff oder das Haareschneiden beim Friseur. Allein die Erfüllung des objektiven Tatbestandes führt aber nicht zur Strafbarkeit.
Eine leichte Ohrfeige als unmittelbare Reaktion auf einen überraschenden ungewollten Kuss auf den Mund würde sicher nicht strafrechtlich geahndet werden. Es sei denn, sie wäre zu heftig (gebrochener Kiefer, geplatztes Trommelfell, ...).
Rechtsauskünfte der Polizei sind übrigens trotzdem mit Vorsicht zu genießen. Ist nicht deren Aufgabengebiet.
Eine leichte Ohrfeige als unmittelbare Reaktion auf einen überraschenden ungewollten Kuss auf den Mund würde sicher nicht strafrechtlich geahndet werden. Es sei denn, sie wäre zu heftig (gebrochener Kiefer, geplatztes Trommelfell, ...).
Rechtsauskünfte der Polizei sind übrigens trotzdem mit Vorsicht zu genießen. Ist nicht deren Aufgabengebiet.
#86Report
9 years ago
Die Polizistin, die meine Anzeige aufgenommen hat, hat mir gesagt, dass ich ihm ohne Bedenken eine Ohrfeige verpassen hätte dürfen. Nur als Info. ;-)
Das entscheidet im Streitfall allerdings nicht eine Polizistin... ;-)
#87Report
9 years ago
ganz schön viel Halbwissen hier. Nein, ich bin auch kein Jurist.....
#88Report
[gone] Graf Danilo
9 years ago
Das Küssen auf den Mund alleine (von zusätzlichen, unsittlichen Berührungen, oher gewaltsamem An-sich-Heranziehen des Täters, um den Kuss "vollstrecken" zu können, steht nichts im Bericht des Models) stellt unter Umständen eine Beleidugung dar, oder eine, im allgemeinen Sprachgebrauch "Unsittlichkeit". Die Beleidigung ist ein Straftatbestand und zugleich ein so genanntes "Antragsdelikt", das nur auf Antrag der Geschädigten verfolgt wird und nur dann, wenn ein so genanntes "öffentliches Interesse" vorliegt. So dünn wie hier die Beweislage ist (keine Gewaltausübung beim Vorgang des Küssen, keine zusätzlichen beleidigenden oder auch sexistischen Anmachen), würde ich von einer Strafanzeige dringend abraten, zumal das Ganze ja auch ohne Zeugen stattgefunden hat.
#89Report
[gone] Lichtstreif
9 years ago
Juristische Einschätzungen und Auslegungen dürfen in Deutschland nur Anwälte ausführen.
interessant, wer hier alles anwalt ist.
interessant, wer hier alles anwalt ist.
#90Report
9 years ago
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen auch andere Berufsgruppen juristische Einschätzungen von sich geben.
Aber warum sollen hier nicht auch Anwälte oder Richter unter den Hobby-Fotografen sein?
Aber warum sollen hier nicht auch Anwälte oder Richter unter den Hobby-Fotografen sein?
#91Report
[gone] Lichtstreif
9 years ago
fasler massenhaft... Relevante eher weniger
#92Report
9 years ago
Nein, die Deutungshoheit hat im Strafverfahren ausschließlich und allein die Staatsanwaltschaft. Nicht derjenige, der eine Strafanzeige erstattet.
Hier geht es aber nicht um ein Strafverfahren, das nämlich nie zustandekommen wird. Es geht um die Deutung von Alltagshandlungen. Und wenn das Model der Meinung ist, dass dies ein Übergriff war, war dies auch einer. Was in Juraforen dazu debattiert wird, ist da relativ wurst.
#93Report
[gone] User_11506
9 years ago
Knallhart an den Pranger stellen.... So ein Verhalten geht ja gar nicht.... Das schadet jedem Fotografen ob Profi oder Amateur....
Dazu kommt noch, dass hier jegliche Professionalität, Anstand und Respekt verloren gegangen sind...
Ich habe fertig....
Dazu kommt noch, dass hier jegliche Professionalität, Anstand und Respekt verloren gegangen sind...
Ich habe fertig....
#94Report
9 years ago
Knallhart an den Pranger stellen.... So ein Verhalten geht ja gar nicht.... Das schadet jedem Fotografen ob Profi oder Amateur....
Da fehlen selbst mir die Worte :-/
#95Report
9 years ago
Knallhart an den Pranger stellen.... So ein Verhalten geht ja gar nicht.... Das schadet jedem Fotografen ob Profi oder Amateur....
Selbst im finstersten Mittelalter, gab es keinen Pranger ohne Verhandlung. In wie weit das rechtsstaatliche Grundsätze hatte steht auf einem anderen Blatt. Aber es gab Kläger, Richter und Verteidigung. Und hier? Hier werden schon die Steine aus dem Acker gegraben für die allfällige Forensteinigung.
Ich goutiere in keinster Weise Übergriffe, aber bis jetzt kennt man nur die eine Seite. Und nur diese. Da die TO ja nun wohl Strafantrag gestellt hat, wird auch im Forum wieder der ganz banale Alltag einkehren. Bis zum nächsten "schwarzen Schaf". Dann werden wieder die Geiferer aus den Löchern kriechen und "hilfreich" zur Seite stehen.
Wenn der Fotograf auch in der MK sein sollte, dann hätte man sicherlich jemand "von oben" mit ins Boot holen können. Dort ist man erwachsen genug um beide Seiten zu hören und dann entsprechend zu handeln. Der Weg des Strafantrags wäre deswegen nicht verbaut gewesen, nur ist der Weg ein besserer als dies hier im Forum zu erörtern. Wohin das führt sieht man ja ...
Im übrigen räume ich, und das ist meine ganz persönliche Ansicht, wenig Erfolg ein. Wenn nicht plötzlich noch von irgendwoher ein Zeuge auftaucht der "alles ganz genau gesehen hat", dann stehen zwei gegensätzliche Aussagen im Raum. Und kein Staatsanwalt wird bei dieser Ausgangslage ein Fass aufmachen. Und der Pranger wird von der Juris sicherlich nicht reaktiviert. Die Zeiten sind "historisch".
#96Report
9 years ago
@Mister Pisces:
Soweit ich das verstanden habe, ist der Fotograf aus der MK entfernt worden, weil jemand "von oben" ins Boot geholt wurde.
Und ich hoffe (wie ich auch bereits ausgeführt habe), dass der Rückschluss der ist, dass es bereits mehrere entsprechende Beschwerden über diesen Fotografen gab. Und wenn die betroffenen Fotomodelle jetzt die Möglichkeit erhalten und nutzen, sich zusammen zu tun, dann sieht das auch für ein Verfahren entsprechned anders (nämlich gut) aus.
Soweit ich das verstanden habe, ist der Fotograf aus der MK entfernt worden, weil jemand "von oben" ins Boot geholt wurde.
Und ich hoffe (wie ich auch bereits ausgeführt habe), dass der Rückschluss der ist, dass es bereits mehrere entsprechende Beschwerden über diesen Fotografen gab. Und wenn die betroffenen Fotomodelle jetzt die Möglichkeit erhalten und nutzen, sich zusammen zu tun, dann sieht das auch für ein Verfahren entsprechned anders (nämlich gut) aus.
#97Report
9 years ago
@Mister Pisces:
Ecki hats auch schon erwähnt, es wurde offensichtlich jemand ins Boot geholt und es reichte für eine Sperrung!
Ich glaube kaum, dass ein Mod oder Hendrik jemanden nur auf blauem Dunst verweisen...
Hast Du den ganzen Fred gelesen?
Es geht primär nicht darum, ob eine Anzeige von Erfolg gekrönt ist, sondern darum, dass ein Vorfall aktenkundig wird.
Bei weiteren Vorfällen erhält die Anzeige dann gewiss eine Gewichtung. Bei Einleitung eines Strafverfahrens erhält er zumindest einen Anhörungsbogen und muss/kann sich äußern.
Selbst wenn es wie das Hornberger Schießen ausgeht, ist es ein Warnschuss und der Herr hat sich zukünftig hoffentlich besser unter Kontrolle.
Abgesehen davon, die TO hat eine Frage gestellt und der Vorfall, bzw. eher ein Sachverhalt wurde lediglich diskutiert, völlig unerheblich ob der den Tatsachen entspricht oder nicht.
Ich kann auch nicht erkennen, dass jemand an den Pranger gestellt wurde, denn dazu bedarf es einer Person, hier wurde aber niemand genannt.
Selbst indirekt über die Bewertungen ist nicht auf eine Person zu schließen.
Ecki hats auch schon erwähnt, es wurde offensichtlich jemand ins Boot geholt und es reichte für eine Sperrung!
Ich glaube kaum, dass ein Mod oder Hendrik jemanden nur auf blauem Dunst verweisen...
Hast Du den ganzen Fred gelesen?
Es geht primär nicht darum, ob eine Anzeige von Erfolg gekrönt ist, sondern darum, dass ein Vorfall aktenkundig wird.
Bei weiteren Vorfällen erhält die Anzeige dann gewiss eine Gewichtung. Bei Einleitung eines Strafverfahrens erhält er zumindest einen Anhörungsbogen und muss/kann sich äußern.
Selbst wenn es wie das Hornberger Schießen ausgeht, ist es ein Warnschuss und der Herr hat sich zukünftig hoffentlich besser unter Kontrolle.
Abgesehen davon, die TO hat eine Frage gestellt und der Vorfall, bzw. eher ein Sachverhalt wurde lediglich diskutiert, völlig unerheblich ob der den Tatsachen entspricht oder nicht.
Ich kann auch nicht erkennen, dass jemand an den Pranger gestellt wurde, denn dazu bedarf es einer Person, hier wurde aber niemand genannt.
Selbst indirekt über die Bewertungen ist nicht auf eine Person zu schließen.
#98Report
9 years ago
Also der Teil für das Model ist ja geklärt.
Was mich nur etwas stutzig macht: Es kommt ein Model mit einer Beschwerde bezüglich übergriffigen Verhaltens zu dem Herrn Siemens. Ob die Aussage des Models nun der Wahrheit entspricht oder nicht, das sei erst einmal dahingestellt. Und dann fliegt der Fotograf einfach so aus der MK? Oder gab es da nun wiederholt Beschwerden?
Das würde mich jetzt wirklich mal interessieren.
Was mich nur etwas stutzig macht: Es kommt ein Model mit einer Beschwerde bezüglich übergriffigen Verhaltens zu dem Herrn Siemens. Ob die Aussage des Models nun der Wahrheit entspricht oder nicht, das sei erst einmal dahingestellt. Und dann fliegt der Fotograf einfach so aus der MK? Oder gab es da nun wiederholt Beschwerden?
Das würde mich jetzt wirklich mal interessieren.
#99Report
9 years ago
Es kommt ein Model mit einer Beschwerde bezüglich übergriffigen Verhaltens zu dem Herrn Siemens. Ob die Aussage des Models nun der Wahrheit entspricht oder nicht, das sei erst einmal dahingestellt. Und dann fliegt der Fotograf einfach so aus der MK? Oder gab es da nun wiederholt Beschwerden?
Nein, so schnell und einfach geht das (zum Glück) nicht. Sonst wäre ja allem Tür und Tor geöffnet.
Es ist schon so, dass hier Beschwerden nachgegangen wird, auch wenn wir das nicht mitbekommen.
Und wiederholen sich diese gegen einen User, dann fliegt der und erst dann. Betrifft übrigens auch Modelle.
#100Report
Topic has been closed
"Die Verabreichung einer Ohrfeige hat in der Regel eine mehr als bloß unerhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens zur Folge." (BGH NJW 1990, 3157)