Fotograf anzeigen? 102
9 years ago
Das sind doch hervorragende Neuigkeiten. Prima! :-)
#22Report
9 years ago
Nun ja...das ist sexuelle Nötigung
Nein, das ist es nicht.
die du aber auch nachweisen musst.
Nein. In einem Strafverfahren muß nicht das Opfer einer Straftat irgendetwas nachweisen. Die Staatsanwaltschaft muß nachweisen, daß der Angeklagte die Tat begangen hat. Das wird hier allerdings schon daran scheitern, daß das beschriebene strafrechtlich maximal den Tatbestand der "Beleidigung" (§185 StGB) erfüllen wird (ja, mag komisch klingen, ist aber so), und es wird daran scheitern, daß es nicht beweisbar ist.
"Sexuelle Nötigung" ist etwas vollkommen anderes:
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1.mit Gewalt,
2.durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
oder
3.unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen,
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),
oder
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
oder
3.das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet
oder
2.das Opfer
a)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(Küsse sind rechtlich gesehen übrigens keine "sexuellen Handlungen".)
Auch "normale" Nötigung (§240 StGB) fällt im beschriebenen Fall aus:
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Es fehlt im beschriebenen Fall an der Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung, und ein "überfallartiger Kuss" ist auch keine Ausnutzung einer schutzlosen Lage.
Anderenfalls säßen nach jedem Rosenmontagsumzug ungefähr 500.000 Rheinländer in U-Haft...
Wie schon gesagt: sowas verbucht die deutsche Justiz ggf. unter Beleidigung. Hier wird aber Aussage gegen Aussage stehen; wenn der Fotograf nicht schon ein paarmal vorher entsprechend aktenkundig geworden ist, gibt's keinen Grund, einer Seite mehr zu glauben als der anderen, und der Fotograf wird z.B. sagen "Tschulligung, ein Mißverständnis, ich wollte nur eine unschuldige Umarmung mit kleinem Küßchen machen, war nicht böse gemeint, und als ich merkte, daß das nicht gut ankam, hab ich es sofort beendet."
Am Rande angemerkt: die Zahl der Frauen, die mich in den letzten ca. 40 Jahren ungefragt und "aus heiterem Himmel" plötzlich umarmt und mir einen Kuß auf die Wange oder sonstwohin gegeben hat, zur Begrüßung, zum Abschied, wg. Geburtstag oder als "Dankeschön" für irgendwas...
... die Zahl dieser Frauen dürfte so ungefähr 100 betragen.
Und daß, obwohl ich schon mit meiner Körpersprache ziemlich deutlich mache, daß ich das nicht mag.
Anstelle der TE würde ich das unter "Es gibt immer mal wieder lästige Grapscher" verbuchen. Eine "Spontanreaktion" wie eine Ohrfeige oder ein deutlicher lauter Kommentar ist da allemal sinnvoller als eine Strafanzeige.
#23Report
[gone] Volker S.
9 years ago
Anderenfalls säßen nach jedem Rosenmontagsumzug ungefähr 500.000 Rheinländer in U-Haft...You made my day!
#24Report
9 years ago
Es ist gerade dieses eher "Wegwischen, Durchwinken, Verniedlichung usw." eines solchen männlichen Fehlverhaltens, dass es weiblichen Opfern schwer macht (in dieser Gesellschaft), auch und vor allem gegen so etwas wie "nicht-geküsst-werden-wollen" vorzugehen.
#25Report
9 years ago
Das wird nicht mal ein Staatsanwalt beurteilen, sondern ein Amtsanwalt. Und letztlich entscheiden würde ein Richter, weil der den Strafbefehl unterschreiben müsste. Wobei die häufig ungeprüft blind unterschreiben, was ihnen vorgelegt wird.
Richtigerweise müsste er es einstellen nach § 170 II StPO, weil es keine sexualbezogene Beleidigung ist. Ein Kuss ist schon kein Herabsetzen der Ehre und hat auch keinen selbstständigen beleidigenden Charakter.
So wie geschildert ist es einfach nur eine allgemeine Unhöflichkeit bzw. Distanzlosigkeit ohne strafrechtliche Relevanz.
Fiese Entscheidung wäre der Verweis auf den Privatklageweg. :)
Richtigerweise müsste er es einstellen nach § 170 II StPO, weil es keine sexualbezogene Beleidigung ist. Ein Kuss ist schon kein Herabsetzen der Ehre und hat auch keinen selbstständigen beleidigenden Charakter.
So wie geschildert ist es einfach nur eine allgemeine Unhöflichkeit bzw. Distanzlosigkeit ohne strafrechtliche Relevanz.
Fiese Entscheidung wäre der Verweis auf den Privatklageweg. :)
#26Report
9 years ago
Da würde mich mal interessieren, ab wann solche Handlungen rechtlich relevant sind ...
Ich übernachte teilweise bei meinen Fotografen (mag naiv sein, aber ich vertraue den Leuten hier erstmal),
Habe bisher 2 vergleichbare Situationen wie die TO erlebt, einmal beim Moderator gemeldet (hat nichts gebracht, der Fotograf ist immer noch hier), beim letzten (schlimmeren) Mal nichts gesagt, da ich ihn nicht anzeigen und seine Familiie zerstören wollte.
Ich übernachte teilweise bei meinen Fotografen (mag naiv sein, aber ich vertraue den Leuten hier erstmal),
Habe bisher 2 vergleichbare Situationen wie die TO erlebt, einmal beim Moderator gemeldet (hat nichts gebracht, der Fotograf ist immer noch hier), beim letzten (schlimmeren) Mal nichts gesagt, da ich ihn nicht anzeigen und seine Familiie zerstören wollte.
#27Report
9 years ago
Es ist gerade dieses eher "Wegwischen, Durchwinken, Verniedlichung usw." eines solchen männlichen Fehlverhaltens, dass es weiblichen Opfern schwer macht (in dieser Gesellschaft), auch und vor allem gegen so etwas wie "nicht-geküsst-werden-wollen" vorzugehen.
Es gibt verschiedene Grade von Fehlverhalten, und wenn man wegen jeder Lappalie den großen Hammer herausholt, geht das auf Dauer nach hinten los. Wenn nämlich jede Frau und jeder Mann, die sich mal einer leichten Zudringlichkeit erwehren müssen, "sexuelle Nötigung" schreien, dann wird dieser Ruf recht schnell nicht mehr ernst genommen, und jemand, der wirklich sexuell genötigt wurde, wird sich dann als Hysteriker/in ansehen lassen müssen.
#28Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
Ich finde es richtig die versäumte Ohrfeige auf diese Weise nachzureichen (zu versuchen)... wie immer es nun auch weitergeht. Vielleicht haut es ja beim nächsten Mal sofort hin. ;) Es hier in der MK publik zu machen finde ich auch gut, solch inakzeptables Verhalten versaut das (Arbeits-)Klima..
Ich kenne es natürlich auch, man wird hier und da Mal mit einer Umarmung oder Küsschen nach der Modellarbeit verabschiedet. Mich hat es meist gefreut. Aber zu einem Kuss auf den Mund ist ausschließlich meine Lebensgefährtin berechtigt.
Ich kenne es natürlich auch, man wird hier und da Mal mit einer Umarmung oder Küsschen nach der Modellarbeit verabschiedet. Mich hat es meist gefreut. Aber zu einem Kuss auf den Mund ist ausschließlich meine Lebensgefährtin berechtigt.
#29Report
9 years ago
Da würde mich mal interessieren, ab wann solche Handlungen rechtlich relevant sind ...
Genau ab da, wo sie eben vom Gesetz her als strafrechtlich relevant gesehen werden.
Es gibt einen weiten Bereich von "dummen Sprüchen", "plumper Anmache" und auch einen gewissen Bereich von "Angrapschen", der strafrechtlich schlicht nicht zu fassen ist, es sei denn man wollte, daß man Verhältnisse wie in Saudi-Arabien bekommt. (Die so frauenfreundlich übrigens ja auch nicht unbedingt sein sollen, sagt man...)
Die Umarmung und das Küsschen werden genau dann strafrechtlich relevant, wenn sie trotz Aufforderung nicht beendet werden, oder wenn sie mit Gewalt erzwungen werden.
Ich z.B. kann es auf den Tod nicht ausstehen, wenn mir irgendwelche Leute, egal welchen Geschlechts, ungefragt bzw. "unbefugt" den Arm um die Schulter legen. Ich mache das dann je nach Situation mehr oder weniger drastisch klar. Üblicherweise reicht es, den Arm derjenigen/desjenigen zu nehmen und von der Schulter wieder zu entfernen.
Männer - die das seltener machen, aber es kommt auch vor - reagieren dann regelmäßig sehr schuldbewusst und merken, daß sie da eine Fluchtdistanz-Grenze überschritten haben.
Frauen... ich sag mal: die Hälfte reagiert völlig verständnislos, mit einem "Nu sei doch nicht so distanziert!" oder ähnlichem. Sehr, sehr viele Frauen finden es bis heute völlig selbstverständlich, daß sie jeden angrapschen dürfen, und das Männer doch gefälligst dankbar sein sollen, wenn sie angegrapscht werden. Die andere Hälfte versteht dann zwar, daß sie eine Grenze überschritten hat, aber man merkt doch meistens deutlich, daß die Frau eigentlich nicht versteht, wieso jemand da eine Grenze hat...
Wenn ich jedesmal deshalb zur Polizei oder Staatsanwaltschaft laufen würde... Du meine Güte...
Versteht mich bitte nicht falsch, ich finde es mehr als absonderlich und völlig unangemessen, wenn ein Fotograf ein Model, das er zum Bahnhof gebracht hat, einfach mal so auf den Mund küsst. Schon das "Küsschen auf die Wange" wäre meiner Ansicht nach völlig daneben, obwohl ich sagen muß, daß sich kaum irgendwo so viele Leute Küsschen geben wie Models, Visagisten, Friseure und Co., die sich schon, und sei es nur oberflächlich, kennen, wenn sie wieder aufeinandertreffen.
Aber da sagt man dann eben "Hallo?! Was soll das jetzt?" Oder: "Das finde ich jetzt gar nicht gut. Unterlass das bitte!" Und wenn's arg aufdringlich kommt, und das ist bei der Zungenkussattacke eigentlich immer der Fall, dann kann man schon mal zulangen. Fände ich absolut nachvollziehbar.
Wobei ich auch hier wieder sagen muß: wenn dieselben Maßstäbe auch an Frauen im Karneval o.ä. angelegt würden, dann würden ziemlich viele Frauen mit dem Abdruck einer Hand im Gesicht bei solchen Gelegenheiten herumlaufen...
#30Report
9 years ago
Ich finde es richtig die versäumte Ohrfeige auf diese Weise nachzureichen (zu versuchen)... wie immer es nun auch weitergeht. Vielleicht haut es ja beim nächsten Mal sofort hin. ;) Es hier in der MK publik zu machen finde ich auch gut, solch inakzeptables Verhalten versaut das (Arbeits-)Klima..
Ich finde das mehr als zweischneidig, weil es nämlich bis jetzt erstmal nichts weiter als eine schlichte Behauptung ist.
Ob es so passiert ist, kann hier niemand nachprüfen. Der angeblich Übergriffige hat sich hier noch nicht geäußert, er wurde wohl auch nicht gefragt, wenn ich richtig sehe. Und noch gilt das gute alte Prinzip: Es hat jedermann als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld von einem ordentlichen Gericht festgestellt wurde.
#31Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago
Ich vermute als nächstes wird die Polizistin den Kameramitschnitt auswerten... Und ich gebe zu, ich gehe erstmal davon aus das die Anschuldigungen auch wahrheitsgemäß sind. Und davon gehe ich eigentlich auch immer erstmal bei jeder gemachten Anzeige aus.
#32Report
9 years ago
Hallo,
ich würde es Anzeigen, wenn es zu einer Vehandlung kommen würde, hängt es vom Urteil ab und es kann sein das Du die Kosten für Anwalt und einen Teil der Gerichtskosten zahlen musst.
ich würde es Anzeigen, wenn es zu einer Vehandlung kommen würde, hängt es vom Urteil ab und es kann sein das Du die Kosten für Anwalt und einen Teil der Gerichtskosten zahlen musst.
#33Report
9 years ago
wenn es zu einer Vehandlung kommen würde, hängt es vom Urteil ab und es kann sein das Du die Kosten für Anwalt und einen Teil der Gerichtskosten zahlen musst.
Hääääää???
Was hast Du denn geraucht?
#34Report
9 years ago
Ich bezweifle schon, ob die Polizei sich tatsächlich den Kameramitschnitt besorgt.....und zu einer Verhandlung kommt es sicher nicht.
Aber vielleicht teilt uns die TO später mal das finale Ergebnis mit....
Aber vielleicht teilt uns die TO später mal das finale Ergebnis mit....
#35Report
9 years ago
Es ist gerade dieses eher "Wegwischen, Durchwinken, Verniedlichung usw." eines solchen männlichen Fehlverhaltens, dass es weiblichen Opfern schwer macht (in dieser Gesellschaft), auch und vor allem gegen so etwas wie "nicht-geküsst-werden-wollen" vorzugehen.
Ganz genau.
Und irgendwelche Debatten darüber, unter welchen Paragrafen dies nun fehlt und ob die Wahrscheinlichkeit, daß die Anzeige nicht im Sande verläuft, doch mehr als 0 beträgt, sind dabei eigentlich überhaupt nicht das Thema.
Sowohl das Melden hier als auch die Anzeige sind in solch einem Fall die absolut richtigen Handlungen. Denn der Fotograf ist nun nicht mehr hier und hat eine Anzeige am Hals, was - auch wenn sich daraus juristisch höchstwahrscheinlich nichts weiter ergeben wird - erstmal höchst unangenehm ist.
Und es ist natürlich auch wichtig als Zeichen an andere: dass sowas hier nicht geduldet wird, dass man mit Konsequenzen rechnen muß und sich Modelle nicht alles gefallen lassen.
Das ist der entscheidende Punkt, ein Zeichen zu setzen, und nicht die Frage, wieviel Erfolg solch eine Anzeige wohl haben könnte. Das kann man in irgendwelchen Juraforen debattieren.
#36Report
9 years ago
wenn es zu einer Vehandlung kommen würde, hängt es vom Urteil ab und es kann sein das Du die Kosten für Anwalt und einen Teil der Gerichtskosten zahlen musst.
So ein Unfug...
#37Report
9 years ago
wenn es zu einer Vehandlung kommen würde, hängt es vom Urteil ab und es kann sein das Du die Kosten für Anwalt und einen Teil der Gerichtskosten zahlen musst.
Hääääää???
Was hast Du denn geraucht?
Ich nichts aber eventuell Du.
Aus eigener Erfahrung in einer anderen Sachen nichts mit Fotografieren zu tun. Bin auf Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzengeblieben. Wenn der Richter ihn freisbricht weil die Beweise nicht ausreichen bleibste auf die Kosten sitzen
#38Report
9 years ago
@Kalle50:
Bevor Du hier weiter Verwirrung stiftest, informier Dich doch bitte zunächst einmal über den Unterschied zwischen Zivilprozessen und Stafverfahren. So, als Anfang...
Bevor Du hier weiter Verwirrung stiftest, informier Dich doch bitte zunächst einmal über den Unterschied zwischen Zivilprozessen und Stafverfahren. So, als Anfang...
#39Report
9 years ago
[quote]Es ist gerade dieses eher "Wegwischen, Durchwinken, Verniedlichung usw." eines solchen männlichen Fehlverhaltens, dass es weiblichen Opfern schwer macht (in dieser Gesellschaft), auch und vor allem gegen so etwas wie "nicht-geküsst-werden-wollen" vorzugehen.
Ganz genau.
Und irgendwelche Debatten darüber, unter welchen Paragrafen dies nun fehlt und ob die Wahrscheinlichkeit, daß die Anzeige nicht im Sande verläuft, doch mehr als 0 beträgt, sind dabei eigentlich überhaupt nicht das Thema.
Sowohl das Melden hier als auch die Anzeige sind in solch einem Fall die absolut richtigen Handlungen. Denn der Fotograf ist nun nicht mehr hier und hat eine Anzeige am Hals, was - auch wenn sich daraus juristisch höchstwahrscheinlich nichts weiter ergeben wird - erstmal höchst unangenehm ist.[/quote]
Seh ich nicht so. Es muss nicht wegen jeder Lappalie die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Selbstverantwortung.
Die richtige Reaktion wäre die Ohrfeige oder eine ganz klare Ansage gewesen. Von mir aus auch noch hier den Verantwortlichen melden - wobei der Fotograf deswegen dann auch nicht gleich gekickt werden, sondern entweder ermahnt oder halt nur intern eine Liste geführt werden sollte, falls es noch mal eine Auffälligkeit gibt.
Vielleicht ist es für den Fotografen etwas völlig normales, ohne Hintergedanken o.ä. gewesen. Dann kann man ihn ein wenig zurecht stutzen, aber doch nicht mit strafrechtliche Maßnahmen.
Ich empfehle mal die Serie von Prof. Fischer bei der Zeit zu lesen, um ein Gespür dafür zu bekommen, was Strafrecht ist und soll. Der Typ ist Vorsitzender Richter an einem Strafsenat des BGH und einer der fähigsten Strafrechtler überhaupt.
http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy
#40Report
Topic has been closed
Strafanzeige habe ich gestellt, die Dame bei der Polizei war sehr nett und wir schauen mal was rauskommt. Küssen fällt unter sexuelle Beleidigung (zusammen mit den Kommentaren vom Shooting), Nötigung wäre es mit Gewalt gewesen. Übrigens hätte ich ihm auch eine Ohrfeige verpassen dürfen.