Fotograf anzeigen? 102

9 years ago
Juristische Einschätzungen und Auslegungen dürfen in Deutschland nur Anwälte ausführen.

Das ist Quatsch...

Die Besorgung von Rechtsgeschäften für Dritte, z.B. die Rechtsberatung im Einzelfall oder Vertretung rechtlicher Interessen Dritten gegenüber, ist Rechtsanwälten vorbehalten.

Über einen einzelnen, ganz konkreten Rechtsfall, darf jedermann juristische Einschätzungen und Ausführungen abgeben, solange er dazu Lust hat.
#101Report
9 years ago
Knallhart an den Pranger stellen....

Nein, genau das sollte man nicht, ohne nachweisbare Faktenkenntnis.
Bislang handelt es sich hier ausschließlich um eine Behauptung. Der auf diese Art "Beschuldigte" ist noch kein einziges Mal zu Wort gekommen. Und dafür, daß es sich so zugetragen hat wie behauptet, haben wir das Wort von genau einer Person.

Wenn ich jetzt hier behaupte, die TE habe mich neulich ungefragt auf den Mund zu küssen versucht - fliegt sie dann auch aus der MK? Und wird an den MK-Forums-Pranger genagelt?

Ganz ehrlich: ein WWW-Forum ist der absolut ungeeignetste Ort, solche Sachen zu beurteilen und zu klären.
#102Report

Topic has been closed