Pay,Gewerbeschein? Ablauf,etc.. 50
9 years ago
Den Gewerbeschein beantragst du bei deiner Gemeindeverwaltung. Der kostet auch nur ein paar Euro.
Über den Rest klärt Dich (D)ein Steuerberater gerne umfassend und kostenpflichtig auf.
Günstiger ist die Auskunft beim Finanzamt. Die müssen das gratis machen. ;-)
Ob sich der ganze Aufwand lohnt sei dahin gestellt.
Über den Rest klärt Dich (D)ein Steuerberater gerne umfassend und kostenpflichtig auf.
Günstiger ist die Auskunft beim Finanzamt. Die müssen das gratis machen. ;-)
Ob sich der ganze Aufwand lohnt sei dahin gestellt.
#2Report
9 years ago
Eben..ob sich das lohnt weiß ich nicht, ich möchte aber auch keinen unnötigen Ärger wegen schwarz-verdientem Geld kriegen..
#3Report
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
ich finde es auch besser da auf Nummer sicher zu gehen. Du weisst nie wie sich das entwickelt und plötzlich kommt vielleicht vielleicht doch ne stattliche Summe zusammen .
#4Report
9 years ago
Ja, Ärger mit dem Finanzamt kann ich wenig gebrauchen...
#5Report
9 years ago
Als Steuerfuzzi unterstütze ich natürlich das Vorhaben, die Sache zu legalisieren.
Allerdings ist das Ganze mitunter auch mit einigem Schreibkram verbunden. Den kannst du zwar selbst machen, aber wenn du davon keine Ahnung hast, macht das im Normalfall der Steuerfuzzi deines Vertrauens und der will Geld dafür sehen. Und an dieser Stelle stellt sich dann die Frage, ob sich das Ganze wirklich lohnen würde.
Allerdings ist das Ganze mitunter auch mit einigem Schreibkram verbunden. Den kannst du zwar selbst machen, aber wenn du davon keine Ahnung hast, macht das im Normalfall der Steuerfuzzi deines Vertrauens und der will Geld dafür sehen. Und an dieser Stelle stellt sich dann die Frage, ob sich das Ganze wirklich lohnen würde.
#6Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
9 years ago
Dein Suchwort für Google: Nebenberufliche Selbstständigkeit
Hier mal eine sehr gute Lektüre zu dem Thema: http://www.akademie.de/wissen/nebenberuflich-selbststaendig
Ob das für dich so in Frage kommt musst du selbst entscheiden. Bei den Summen denke ich ja.
Hier mal eine sehr gute Lektüre zu dem Thema: http://www.akademie.de/wissen/nebenberuflich-selbststaendig
Ob das für dich so in Frage kommt musst du selbst entscheiden. Bei den Summen denke ich ja.
#7Report
9 years ago
... hier könnte doch die Kleinunternehmerregelung in Ansatz gebracht werden, oder? Kann mir nicht vorstellen, dass der Jahresumsatz die 17.500,- übersteigt.
#8Report
9 years ago
In jedem Fall wird das Finanzamt auf Dich zukommen und eine Steuererklärung verlangen.
Dazu brauchst Du Belege. Ist gibt aber die Möglichkeit, ein Kleingewerbe Umsatzsteuerbefreit anzumelden. Aber auch dann bekommts Du eine Steuernummer verpaßt, womit Du dich beim Amt auf Nachfrage erklären mußt.
Meistens gibt es noch eine Rechnung von der Industrie und Handelskammer.
Also da mußt Du schon ordentlich Kohle nehmen von dem Produzenten, der auch unter den gleichen Bedinungen arbeitet aber natürlich auch nicht mit Null (0) nach Hause fahren möchte
Dazu brauchst Du Belege. Ist gibt aber die Möglichkeit, ein Kleingewerbe Umsatzsteuerbefreit anzumelden. Aber auch dann bekommts Du eine Steuernummer verpaßt, womit Du dich beim Amt auf Nachfrage erklären mußt.
Meistens gibt es noch eine Rechnung von der Industrie und Handelskammer.
Also da mußt Du schon ordentlich Kohle nehmen von dem Produzenten, der auch unter den gleichen Bedinungen arbeitet aber natürlich auch nicht mit Null (0) nach Hause fahren möchte
#9Report
9 years ago
Jetzt mal die Fragen: Wo muss ich den beantragen?
"Beantragen" muß man den gar nicht.
Wer einen Gewerbebetrieb (das bist Du dann) "errichtet", muß dies der zuständigen Behörde anzeigen. Das ist die Gewerbebehörde Deines Landkreises/Deiner kreisfreien Stadt.
Einige Gewerbe sind genehmigungspflichtig (Handel mit Edelmetallen z.B., Tätigkeit als Immobilienmakler), für bestimmte Handwerksgewerbe ist ein Meisterbrief oder Berufserfahrung als Geselle notwendig - all das betrifft Dich als Fotomodell/Mannequin nicht.
und was kostet mich der Schein..?
Je nach Ort so um die ~20 Euro (das regelt m.W. die jeweilige Gebührensatzung des Kreises). Damit sind die Kosten aber noch nicht abgehakt.
Wie läuft das dann zb mit der Versteuerung der Einnahmen durch Shootings?
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. (Es sei denn ein Handwerksgewerbe, dann in der Handwerkskammer.) Die Gewerbebehörde leitet das automatisch an die IHK weiter, außerdem auch an das Finanzamt und an die AOK als Clearingstelle für die gesetzliche Krankenversicherung. (Für den Fall, daß Du sozialversicherungspflichtige Angestellte hast.)
Die IHK meldet sich dann mit einem Beitragsbescheid und schickt Dir monatlich ihre Kammer-Zeitschrift. Wenn Du irgendwas von ihr wollen solltest, zahlst Du extra, im Beitrag ist nichts enthalten außer den Bürokratiekosten. Teilweise gibt es Beitragsbefreiung für Existenzgründer mit geringen Umsätzen.
Zum Finanzamt gehst Du tunlichst selbst, bevor es auf Dich zu kommt. Als Gewerbetreibende bist Du gewerbesteuerpflichtig, allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro "Gewerbeertrag" pro Jahr. Interessiert Dich also vermutlich nicht weiter, außer daß Du einmal im Jahr eine Gewerbesteuererklärung abgibst, aus der dann resultiert, daß Du keine Gewerbesteuern abführen musst.
Außerdem sind Deine Einkünfte aus Modeltätigkeit natürlich einkommenssteuerpflichtig. Bist Du irgendwo fest angestellt, hast Du steuerfreie Nebeneinkünfte von ~380 Euro/Jahr (? Genau Zahl beim Finanzamt erfragen). Bist Du nicht irgendwo fest angestellt, bist Du für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vom ersten Euro an einkommenssteuerpflichtig, Du hast aber wie jeder ein steuerfreies Existenzminimum von ~8.300 Euro/Jahr (genaue Zahl beim Finanzamt erfragen). Also machst Du eine Einkommenssteuererklärung. Einfache Einnahmen/Ausgaben-Buchführung reicht dafür.
Von der Umsatzsteuer bist Du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro aufgrund der "Kleinunternehmer-Regelung" des §19 UStG befreit, Du kannst aber auf Umsatzsteuerveranlagung optieren. Optierst Du nicht, kannst Du auch keinen Umsatzsteuervorabzug machen. Spätestens an dieser Stelle wird die Lektüre von ein paar "Existenzgründer-Ratgebern" und/oder der Besuch einschlägiger Seminare (z.B. von der IHK) sinnvoll, oder ein Termin bei einem Steuerberater. Letzteres halte ich für sinnvoller, mit dem kannst Du für Dich individuell ein steuerliches Konzept für die ersten zwei, drei Jahre machen, und der sagt Dir auch, wie Du Deine Buchführung am besten für das Finanzamt aufbereitest.
Krankenversicherungspflichtig bist Du so oder so, da ändert sich höchstens was an der Beitragsberechnung.
Als Model bist Du nicht Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft (BG), kannst Dich aber freiwillig dort versichern. Das ist eine extrem gute Idee, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen und beruflich bedingten Erkrankungen. Warum nicht? Weil dafür in Deutschland nun mal die BG zuständig ist. Für Kleinunternehmer und Selbständige mit geringem Einkommen ist die BG sehr günstig, sie ist viel billiger als jede private Berufsunfallversicherung, und wenn sie leistet, bietet sie teilweise sehr gute Leistungen. (Für Deinen Arzt gehst Du dann nicht mehr auf's pauschale Budget für seine GKV-Patienten, sondern er rechnet schön jede Leistung mit der BG ab, da bist Du genauso viel wert wie ein Privatpatient. Aber natürlich nur bei einem Arbeits- oder Wegeunfall. Eine eventuelle Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen - da würde nicht viel rumkommen. Aber ganz grundsätzlich wäre z.B. eine von der BG bezahlte Umschulung drin, wenn Du aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer beruflich bedingten Erkrankung nicht mehr modeln kannst.)
#10Report
9 years ago
Als Steuerfuzzi unterstütze ich natürlich das Vorhaben, die Sache zu legalisieren.
Allerdings ist das Ganze mitunter auch mit einigem Schreibkram verbunden. Den kannst du zwar selbst machen, aber wenn du davon keine Ahnung hast, macht das im Normalfall der Steuerfuzzi deines Vertrauens und der will Geld dafür sehen. Und an dieser Stelle stellt sich dann die Frage, ob sich das Ganze wirklich lohnen würde.
Wär's nicht mal eine Geschäftsidee, als Steuerberater eine Art "Pauschalpaket" "Einstieg für Profi-Models" anzubieten? Eine Art Erstberatung zum Pauschalpreis. (Oder alternativ ein Ratgeber-Büchlein. Ebook z.B.) Oder scheitert daß am Berufsrecht bzw. der Gebührenordnung?
#11Report
9 years ago
@TomRohwer
Nö, sowas lässt sich mittlerweile ganz problemlos umsetzen.
Oder scheitert daß am Berufsrecht bzw. der Gebührenordnung?
Nö, sowas lässt sich mittlerweile ganz problemlos umsetzen.
#12Report
9 years ago
Danke schonmal. Mich verwirrt nur,dass mir der eine per PN schreibt das kostet nur diese 20 Euro(oder welchen Satz auch immer der Kreis festgelegt hat), und der nächste schreibt hier dass es mitdiesen 20 euro dann aber noch nicht getan sei. Naja... Ich denke ich waschel nächste Woche mal ins Bürgerbüro und frage dort nach ^^
Einkommenssteuer mache ich eh jedes Jahr,ich bin fest angestellte Zahnarzthelferin.
Einkommenssteuer mache ich eh jedes Jahr,ich bin fest angestellte Zahnarzthelferin.
#13Report
9 years ago
@ Alaniel
Diese ungefähren 20 EUR kostet der Gewerbeschein. Daß es aber bei diesen Kosten alleine bleibt, ist halt nicht korrekt.
Wenn du den Gewerbeschein beantrag hast, wirst du kurz darauf als erstes Post vom Finanzamt bekommen, das dich darum bittet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Da wird's dann schon etwas "spaßig" mit dem Papierkram. ;-)
Diese ungefähren 20 EUR kostet der Gewerbeschein. Daß es aber bei diesen Kosten alleine bleibt, ist halt nicht korrekt.
Wenn du den Gewerbeschein beantrag hast, wirst du kurz darauf als erstes Post vom Finanzamt bekommen, das dich darum bittet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Da wird's dann schon etwas "spaßig" mit dem Papierkram. ;-)
#14Report
9 years ago
und dieser ,,Spaß" kostet dann nochmal?
#15Report
9 years ago
Wenn du es schaffst, den Fragebogen alleine auszufüllen, kostet dich das höchstens deine Nerven. :-)
Gehört aber auch zu den Standardarbeiten deines Steuerberaters. Er DARF das Ausfüllen natürlich auch berechnen. Ob er es macht, wäre dann eine andere Frage.
Gehört aber auch zu den Standardarbeiten deines Steuerberaters. Er DARF das Ausfüllen natürlich auch berechnen. Ob er es macht, wäre dann eine andere Frage.
#16Report
9 years ago
Mein Glück, dass ich dafür auch jemanden im Freundeskreis hätte...^.^
Naja ich überlege mir das mal.
Naja ich überlege mir das mal.
#17Report
9 years ago
Ich sag's mal so: Wenn sich keine großen Einnahmemöglichkeiten abzeichnen, würde ich da auch keinen Papierkrieg starten. :-)
#18Report
9 years ago
Melde einfach ein Nebengewerbe an. Bis 17500.- pro Jahr steuerfrei.
Der Papierkram (Steuererklärung) bleibt natürlich ;-) Machen wir seit 2006 aber auch selbst....nicht sooo schwer.
LG
Mike
Der Papierkram (Steuererklärung) bleibt natürlich ;-) Machen wir seit 2006 aber auch selbst....nicht sooo schwer.
LG
Mike
#19Report
9 years ago
@MikeLu
Bitte nicht weiter mit Steuerfreibeträgen um dich werfen und planlos etwas von "steuerfrei" erzählen. Dankeschöööön! ;-)
Bitte nicht weiter mit Steuerfreibeträgen um dich werfen und planlos etwas von "steuerfrei" erzählen. Dankeschöööön! ;-)
#20Report
Topic has been closed
Nun ist es auch so, dass ich das Geld nebenbei sehr gut gebrauchen könnte, wenn ich ab und an mal ein Pay-Shooting mache.
Da ich auf Nummer sicher gehen will,denke ich natürlich auch schon an einen Gewerbeschein..Jetzt mal die Fragen: Wo muss ich den beantragen? (Im Internet finde ich viele verschiedene Infos..) und was kostet mich der Schein..?
Wie läuft das dann zb mit der Versteuerung der Einnahmen durch Shootings?
Ihr seht,ich bin auf dem Gebiet absolut neu und recht unwissend.
Würde mich freuen,wenn ich von euch Auskunft bekomme :)