Neues Gesetz für Bilder im öffentlichen Raum 24

9 years ago
Das Gesetz ist gut so und schließt einfach ein paar Grauzonen und stellt Dinge klar unter Strafe, die ein Betroffener früher privat einklagen musste.
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird jetzt nur etwas spührbarer zur Rechenschaft gezogen.
Wer brav mit einem Vertrag ein Shoot durchführt, den tangiert das gar nicht. 
9 years ago
Mir fällt auf:
1. Allein die Herstellung von Bildern ist in manchen Fällen jetzt strafbar, nicht nur die Veröffentlichung.
2. Strafrecht anstatt Zivilrecht, wie wir es bisher bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild hatten.
3. Demonstrationen sind nicht explizit aufgenommen. Stattdessen so etwas Schwammiges wie "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens"
4. Explizit werden Beschlagnahmung von Speichern genannt.

Das gibt bei mir so ein ungutes Gefühl in Bezug auf "wir filmen mal, was Polizisten auf Demos machen, die das nicht so witzig finden." Hier droht dann nämlich gleich mal die Beweislastumkehr. Polizisten ziehen erst mal Kamera ein. Liegt ja erst mal nahe, wenn sie nicht davon ausgehen können, dass der Typ, der deshalb hilflos ist, weil sie ihn gerade zusammengeschlagen haben, mir keine explizite Befugnis gegeben hat. Dann ist erst mal Kamera und Speicherkarte weg. Außerdem gibt es ein Strafverfahren. Und dann muss ich beweisen, dass das, was ich gefilmt habe, eine Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens ist. Ja, das wird vermutlich irgendwann ein Richter sagen (vielleicht auch nicht), aber bis dahin habe ich erst mal Stress am Hals und keine Kamera/Speicherkarte.

Vielleicht bin ich paranoid, vielleicht überblicke ich das Gesetz nicht richtig, vielleicht lese ich einfach zuviel fefe, aber da wird so viel in ein Gesetz reingeschrieben und die Autorität des Staates weiter ausgedehnt, nur weil jemand wieder "Kinderporno" geschriehen hat, das behagt mir nicht.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Nun gibt es ein Urteil über das Berliner Straßenbild, auf dem eine Frau abgebildet wurde, welche hinterher auf Geldentschädigung geklagt hatte, obwohl der Fotograf bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
In Kurzfassung: zwar eine Verletztung des Persönlichkeitsrechts, aber weder Verunglimpfung, noch kommerzielle Nutzung. Daher keine Entschädigung.
http://www.rechtambild.de/2015/03/persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-kuenstlerische-strassenfotografie/
[gone] reke46
9 years ago
Im von Jan verlinkten Fall wird das Urteil des Landgerichts am Kammergericht angefochten. Es ist also nicht rechtskräftig. Außerdem gilt das alte Recht.

Ein Nebenaspekt (?) des geschilderten Falles zeigt aber wie wichtig ein schärfer gefasstes Persönlichkeitsrecht ist. Der beklagte Fotograf hat eine Crowdfundingkampagne gestartet. Diese war sehr erfolgreich. Der Anwalt des Fotografen äußert in einem Interview in PHOTONEWS (3/15), dass er von der Unterlassungserklärung abgeraten hätte, wenn man den Erfolg des Crowdfundings vorhergesehen hätte.

Es ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass es in der heutigen Internetszene einem Fotografen sehr viel leichter fallen wird, Geld für einen ähnlichen Prozess einzusammeln als jemand, der ungefragt zum Objekt gemacht wird, wenn der Fotograf sich (im Internet wohl kaum hinterfragt) als Künstler bezeichnet.

Das würde dann das Recht einseitig untergraben. Obendrein geht so ein Kläger, wie andere Fälle schon zeigen, das Risiko eines Shitstorms ein.


 

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