Interessanter Fall zu Thema Urheber- und Nutzungsrechte 8
24.01.2015
Wenn das stimmt was er schreibt (da bin ich immer recht vorsichtig) dann ists schon ein krasser Fall von Falschverhalten der Redaktionen. Es wird aber nicht viel rauskommen wenn er sich nicht einen medienerfahrenen Anwalt nimmt und zusammen mit dem seine Rechte realisiert.
#2Report
24.01.2015
Dazu müsste man zuerst einmal wissen, woher die Redaktionen das Material denn haben?
War es auf Facebook? Dann kann Facebook es lizensiert haben. (Was das Angebot des Weiterlizensierens betrifft, müsste man Facebook fragen.)
War es auf Twitter? Dann ebenso, denn auch Twitter lässt sich unbeschränkte einfache Nutzungsrechte für alle Medien und Verbreitungswege mit dem Recht, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, einräumen:
Sie behalten die Rechte an allen Inhalten, die Sie über die Dienste übermitteln, veröffentlichen oder anzeigen. Durch Übermittlung, Veröffentlichung oder Anzeigen von Inhalten über die Dienste gewähren Sie uns eine weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), diese Inhalte in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege, die gegenwärtig bekannt sind oder in Zukunft bekannt sein werden, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu verarbeiten, anzupassen, abzuändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verbreiten.
Ansonsten ist es doch super. Das gibt jede Menge netter Honorare.
War es auf Facebook? Dann kann Facebook es lizensiert haben. (Was das Angebot des Weiterlizensierens betrifft, müsste man Facebook fragen.)
War es auf Twitter? Dann ebenso, denn auch Twitter lässt sich unbeschränkte einfache Nutzungsrechte für alle Medien und Verbreitungswege mit dem Recht, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, einräumen:
Sie behalten die Rechte an allen Inhalten, die Sie über die Dienste übermitteln, veröffentlichen oder anzeigen. Durch Übermittlung, Veröffentlichung oder Anzeigen von Inhalten über die Dienste gewähren Sie uns eine weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), diese Inhalte in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege, die gegenwärtig bekannt sind oder in Zukunft bekannt sein werden, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu verarbeiten, anzupassen, abzuändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verbreiten.
Ansonsten ist es doch super. Das gibt jede Menge netter Honorare.
#3Report
24.01.2015
Wenn Facebook oder Twitter dies an die Redaktionen lizenziert haben sollten, dann schliesst das sicherlich nicht mit ein, dass wiederum SPON versucht die Nutzungsrechte (hier an den urspr. Urheber) kommerziell zu lizenzieren.
*epic fail*
Der Videoblogger wird gut beraten sein die Lizenzierung prüfen zu lassen und (fach-)anwaltschaftliche Unterstützung mit an den Tisch zu holen.
*epic fail*
Der Videoblogger wird gut beraten sein die Lizenzierung prüfen zu lassen und (fach-)anwaltschaftliche Unterstützung mit an den Tisch zu holen.
#4Report
26.01.2015
Wenn Facebook oder Twitter dies an die Redaktionen lizenziert haben sollten, dann schliesst das sicherlich nicht mit ein, dass wiederum SPON versucht die Nutzungsrechte (hier an den urspr. Urheber) kommerziell zu lizenzieren.
Es ist vollkommen müßig, über den Umfang einer Nutzungsrechtseinräumung durch Facebook oder Twitter an Dritte zu spekulieren, solange man nicht einmal weiß, ob eine solche Nutzungsrechtseinräumung denn überhaupt stattgefunden hat, geschweige denn den Umfang dieser Verträge kennt.
Der Knackpunkt ist lediglich: jeder, der Facebook oder Twitter auch nur sporadisch anfasst, sollte, bevor er sich in solchen Fragen aus dem Fenster lehnt, zunächst einmal sehr genau und gründlich prüfen, ob er nicht auf diesem Weg (oder über andere soziale Netzwerke, die alle ähnliche Nutzungsbedingungen haben) irgendwem Nutzungsrechte oder Unterlizensierungsrechte eingeräumt hat, ohne sich darüber klar zu sein...
Das passiert nämlich inzwischen alle Nase lang irgendwo, weil der moderne Mensch heute nahezu alles anklickt und bestätigt, was man ihm auf dem Display zeigt, so wie unsere Omas und Uromas früher jeden Zettel unterschrieben haben, den ihnen an der Haustür jemand unter die Nase hielt. Und es hinterher mühsam war, die Lieferung von zwei Waschmaschinen und einem Kühlschrank wieder zu stornieren...
Das sind dann nämlich immer die Fälle wie die bei "Law & Order", wo Staatsanwalt Jack McCoy und seine KollegInnen völlig verdattert aus der Wäsche gucken, weil bei der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin für die Vergewaltigung der Anwalt des Angeklagten plötzlich dem Gericht eine von der Hauptbelastungszeugin eine Stunde vor der angeblichen Vergewaltigung unterschriebene Einverständniserklärung zum Sex als "Beweisstück 58 der Verteidigung" vorlegt...
#5Report
[gone] reke46
26.01.2015
zu diesem Fall gibt es eine ausführliche Darstellung auf der Webseite von RA Solmecke
#6Report
27.01.2015
Die vier größten Lügen des 21.Jahrhunderts:
- Der Scheck ist in der Post.
- Es kommt nicht auf die Größe an.
- Ich bin vom Staat, und hier, um Ihnen zu helfen.
- Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu.
#7Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.01.2015
§ 50 Urheberrecht
Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
#8Report
Topic has been closed
Hier mal ein wenig was zu lesen:
https://ennolenze.de/meine-unlizenzierten-fotos-in-den-medien/1768/
Da wird ein Video nicht nur geklaut, sondern auch direkt weiter als Lizenz angeboten. Ich bin sehr gespannt was am Ende raus kommt. :)
LG Hendrik