Fremde Logos auf Euren Bildern. 13
9 years ago
Eine ganz simple Laienmeinung dazu ... wenn der Vertrag dem Modell die "Bildrechte zur Eigenwerbung" gestattet, dann wird man das wohl hinnehmen müssen. Wenn im Vertrag etwas ähnliches wie "Die unveränderten Bilder werden zur Eigenwerbung zur Verfügung gestellt" enthlaten ist, dann haben die einfach unverändert zu bleiben.
#2Report
9 years ago
Hm, das scheint dann sowas zu sein, wie das supertolle MK-Logo, das man sich früher auf die Bilder packen konnte.
Typischerweise wird das gemacht, um das Kopieren der Bilder zu erschweren bzw. diese dafür unbrauchbarer zu machen (weil man sofort sieht, woher es stammt).
Darüber würde ich mir keine weiteren Gedanken machen (ausser dass Logos halt hässlich sind). Vor allem nicht, wenn das Model eh keine Chance hat, solch ein Logo zu vermeiden. Da geht es ja nicht darum, dass die Seite behauptet, sie sei der Urheber.
Typischerweise wird das gemacht, um das Kopieren der Bilder zu erschweren bzw. diese dafür unbrauchbarer zu machen (weil man sofort sieht, woher es stammt).
Darüber würde ich mir keine weiteren Gedanken machen (ausser dass Logos halt hässlich sind). Vor allem nicht, wenn das Model eh keine Chance hat, solch ein Logo zu vermeiden. Da geht es ja nicht darum, dass die Seite behauptet, sie sei der Urheber.
#3Report
9 years ago
Bildrechte zur Eigenwerbung gestattet in keinster Weise eine veränderung der Bilder........Ob Copyrights entfernt werden, oder andere hinzugefügt werden. Es bleibt eine veränderung des Bildes......und die Bedarf der Zustimmung des Fotografen.
#4Report
9 years ago
ich habe 98345345 erbsen. und ihr so?
#5Report
[gone] User_6449
9 years ago
@ Manuel Kern
Erstmal schriftlich zur Unterlassung auffordern und eine Rechnung stellen, wenn
das nichts bringt abmahnen und wenn das alles noch nicht fruchtet, eben klagen.
Das ist der übliche Weg ...
Viele Grüße
Peter
Erstmal schriftlich zur Unterlassung auffordern und eine Rechnung stellen, wenn
das nichts bringt abmahnen und wenn das alles noch nicht fruchtet, eben klagen.
Das ist der übliche Weg ...
Viele Grüße
Peter
#6Report
9 years ago
Lustige Beratung hier. Hat schon jemand die Bedeutung von Bildrechte zur Eigenwerbung durchgeklagt?
Weiß jemand, wie der Vertrag zwischen Modell und Site ist? Haftet vielleicht dann das Modell für die "Rechtsverletzung". Ist das dann gewünscht?
Oder ist die TfP-Idee doch mehr "zum gegenseitigen Nutzen"?
Weiß jemand, wie der Vertrag zwischen Modell und Site ist? Haftet vielleicht dann das Modell für die "Rechtsverletzung". Ist das dann gewünscht?
Oder ist die TfP-Idee doch mehr "zum gegenseitigen Nutzen"?
#7Report
9 years ago
Ich habe 685984 Erbsen.
Ernsthaft: Ich finde fremde Logos gar nicht schön, aber ich weiß auch, dass sie wenigstens ein kleines bischen helfen, die wirklich illegale Verwendung der Bilder zu erschweren. Andererseits wiegt wohl schwerer, dass die "Bilderseite" unter dem Deckmantel des Schutzes wohl auch ein wenig Werbung für sich macht. Wieder andere "Bilderseiten" verbieten Schriftzeichen auf den Bildern und Links unter den Bildern (beispielsweise zu MK-Sedcards), was ebenso kleinlich ist.
Ich nehme das alles gelassen hin, kann aber verstehen, wenn Fotografen genau so kleinlich sein wollen, wie solche Webseitenbetreiber.
Ernsthaft: Ich finde fremde Logos gar nicht schön, aber ich weiß auch, dass sie wenigstens ein kleines bischen helfen, die wirklich illegale Verwendung der Bilder zu erschweren. Andererseits wiegt wohl schwerer, dass die "Bilderseite" unter dem Deckmantel des Schutzes wohl auch ein wenig Werbung für sich macht. Wieder andere "Bilderseiten" verbieten Schriftzeichen auf den Bildern und Links unter den Bildern (beispielsweise zu MK-Sedcards), was ebenso kleinlich ist.
Ich nehme das alles gelassen hin, kann aber verstehen, wenn Fotografen genau so kleinlich sein wollen, wie solche Webseitenbetreiber.
#8Report
9 years ago
Bildrechte zur Eigenwerbung gestattet in keinster Weise eine veränderung der Bilder.
Kühne These. Die Rechtsprechung kennt die sogenannte "Zweckübertragungslehre". Die folgt aus §31 Abs.5 UrhG:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Das hat sowohl für den Urheber als auch für den Inhaber eines Nutzungsrechts Bedeutung. Für den Urheber bedeutet es, daß im Zweifel (wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde) genau und nur die Nutzungsrechte als eingeräumt gelten, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind, aber keine weiteren Rechte.
Für den Inhaber des Nutzungsrechtes bedeutet es im Gegenzug, daß (wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde) der Urheber nicht willkürlich die Nutzung behindern darf, und die eingeräumten Rechte nicht entgegen dem Zweck, zu dem die Nutzungsrechte eingeräumt wurden, einschränken kann.
Daraus ergibt sich z.B. das Recht, ein Foto zu bearbeiten, wenn das für die Veröffentlichung technisch notwendig ist. (Z.B.: Beschnitt auf das benötigte Format u.ä.)
Ob das Einfügen eines Logos durch eine Modelagentur o.ä. zulässig ist oder nicht, wird sich nur im Einzelfall beurteilen lassen. Auf einer gedruckten Sedcard wird es m.E. zweifellos zulässig sein, wenn die Modelagentur alle Sedcards mit einem entsprechenden Logo versieht, vergleichbares ließe sich m.E. auch auf eine Online-Sedcard anwenden. Es lässt sich nämlich durchaus argumentieren, daß es dem Zweck der Einräumung des Nutzungsrechts entspricht. (Da käme nebst dem UrhG u.U. auch §242 BGB infrage, "Der Schuldner [einer Leistung] ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.") Alles eine Frage des konkreten Einzelfalles.
Der Knackpunkt wäre dabei wiederum, ob der Eindruck erweckt wird, ein anderer sei Urheber, denn der Urheber hat ja nun mal ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. (Darauf muß er schon explizit verzichten.)
Ein Agenturlogo im Bild ist aber wiederum keineswegs automatisch ein "Urhebervermerk". Das kommt, wieder einmal, wie üblich, auf die Details des Einzelfalls an.
Ich würde also dringend davor warnen, sich so schwungvoll aus dem Fenster zu lehnen.
Ebenso wird man m.E. auch grundsätzlich hinnehmen müssen, daß das Model in so einem Fall seinen eigenen Namen/sein Pseudonym ins Bild montiert. Denn auch das entspräche dem Zweck der vereinbarten Nutzung.
#9Report
9 years ago
Lustige Beratung hier. Hat schon jemand die Bedeutung von Bildrechte zur Eigenwerbung durchgeklagt?
Du weisst doch: nirgendwo wird so viel geklagt und abgemahnt und einstweilig verfügt wie in WWW-Foto-Foren.
Auf 5000 solcher Threads in der Virtualität kommt ein Verfahren in der Realität.
#10Report
[gone] User_6449
9 years ago
Zitat PhilippR:
Lustige Beratung hier. Hat schon jemand die Bedeutung von Bildrechte zur Eigenwerbung durchgeklagt?
Ja, ich. Und sogar erfolgreich ...
Viele Grüße
Peter
#11Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Fast jede Bildagentur setzt zum Schutz der Bilder ihr Wasserzeichen darüber. Das ist noch lange kein Urhebervermerk. Besonders, wenn der Urheber neben dem Bild angegeben wird.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Agenturen lieber ihre eigenen Wasserzeichen benutzen wollen. So ist auf jeden Fall schneller nachzuvollziehen, WO ein Bild geklaut wurde. Die Agenturen verfolgen das dann auch juristisch.
In der MK konnte man sich früher für oder gegen ein MK-Logo entscheiden...das sieht man heute noch auf alten Bildern.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Agenturen lieber ihre eigenen Wasserzeichen benutzen wollen. So ist auf jeden Fall schneller nachzuvollziehen, WO ein Bild geklaut wurde. Die Agenturen verfolgen das dann auch juristisch.
In der MK konnte man sich früher für oder gegen ein MK-Logo entscheiden...das sieht man heute noch auf alten Bildern.
#12Report
9 years ago
Ja, ich. Und sogar erfolgreich ...
Da solltest Du uns aber am Lektüre-Genuß teilhaben lassen... *grummel*
Poste doch mal das Urteil inkl. Urteilsbegründung. (Natürlich anonymisiert.) Sowas ist immer spannend. Weil: so wahnsinnig viel dazu gibt es nicht.
#13Report
Topic has been closed
Eine kleine Frage an die Fotografen mit dem Thema "Fremde Logos auf Euren Bildern":
Was macht ihr, wenn ihr entdeckt, dass eine "Bilderseite", Modelagentur o.ä. wo die Models Eure Bilder reinladen können, ihr Logo (sprich das Logo der Bildseite, Modelagentur, o.ä) auf das Bild setzt, bzw das Bild damit schmückt? Das Model kann nicht selber auswählen, ob mit oder ohne fremdes Logo, alle Bilder werden automatisch so verwendet.
Danke für Eure Rückmeldungen
Grüsse Manuel