TFP Vertrag: Keine Fotos bekommen 92
Patrick Michael Weber
9 years ago
Na, wenn du ihnen erst einen großen Vortrag zu deinem Vertrag halten musst, werden die danach einfach keine Kraft mehr zum Lamentieren haben. Auch eine Taktik. ;-)
#61Report
#62
9 years ago
@ Heinz Drstak
Und gegenüber Drogen hat so eine Vorgehensweise noch den Vorteil, daß nichts nachweisbar ist. :-D
Nach so einem Vortrag unterschreiben die Models einfach alles, nur damit der Vortrag zu Ende geht ... :-)
Und gegenüber Drogen hat so eine Vorgehensweise noch den Vorteil, daß nichts nachweisbar ist. :-D
#63Report
9 years ago
Ich hab halt öfter Mädels vor der Linse, die damit grade professionell starten wollen. Man wird AUCH für die Vorträge bezahlt.
NUR Polas könnte Mutti nämlich auch.
NUR Polas könnte Mutti nämlich auch.
#64Report
9 years ago
@ eyeschnee
Das kann meine Mutti definitiv nicht.
Das aber kann meine Mutti auch. :-)
NUR Polas könnte Mutti nämlich auch.
Das kann meine Mutti definitiv nicht.
Man wird AUCH für die Vorträge bezahlt.
Das aber kann meine Mutti auch. :-)
#65Report
9 years ago
bin mittlerweile von schriftlichen Verträgen auf Papier auch recht weg. Schon längere Zeit mache ich sie nur noch elektronisch. Da gibt es dann eine PN mit dem Betreff "Vertrag", und Model antwortet mit "bin einverstanden", dazu dann noch die persönlichen Daten, und das war es dann auch.
Die letzten beiden Shootings habe ich sogar komplett ohne weiteren schriftlichen Vertrag gemacht. Steht eh alles in der Konversation, was man mit den Bildern machen darf, wieviel Bilder es gibt, ... als einfacher MK-User lässt sich da auch nichts manipulieren, von daher sollte es recht sicher sein. Zumindest, solange es in den Bereichen Portrait/Fashion bleibt und kein Verkauf oder sonstige "richtige" kommerzielle Nutzung der Bilder angestrebt wird, wo richtige Model-Relases verlangt werden, oder das Risiko steigt, dass das Model irgendwann quer kommt.
Die letzten beiden Shootings habe ich sogar komplett ohne weiteren schriftlichen Vertrag gemacht. Steht eh alles in der Konversation, was man mit den Bildern machen darf, wieviel Bilder es gibt, ... als einfacher MK-User lässt sich da auch nichts manipulieren, von daher sollte es recht sicher sein. Zumindest, solange es in den Bereichen Portrait/Fashion bleibt und kein Verkauf oder sonstige "richtige" kommerzielle Nutzung der Bilder angestrebt wird, wo richtige Model-Relases verlangt werden, oder das Risiko steigt, dass das Model irgendwann quer kommt.
#66Report
9 years ago
Ich finde den Vertrag zumindest als gegenseitige Willenserklärung ganz toll. Fotograf und Model einigen sich, was mit den Fotos passieren soll.
Man sollte bei der ganzen Kiste nicht übersehen, daß immer ein Vertrag besteht. Der Vertrag entsteht spätestens ganz automatisch in dem Augenblick, wo das Model modelt und der Fotograf es dabei fotografiert.
Die Frage ist in Wirklichkeit mithin also nie "Hat man/braucht man einen Vertrag?" - sondern ausschließlich immer nur: "Welchen Vertrag hat man?"
Und da ist es dann schon gut, wenn man's schwarz auf weiß nachlesen kann, und besser noch, wenn's auch wirksam ist, was da schwarz auf weiß steht.
Anderenfalls ist man nämlich vollständig auf Gedeih und Verderb anderen Menschen ausgeliefert, die dann von Berufs wegen erstmal ermitteln müssen, was denn da wohl vereinbart wurde.
#67Report
9 years ago
bin mittlerweile von schriftlichen Verträgen auf Papier auch recht weg. Schon längere Zeit mache ich sie nur noch elektronisch. Da gibt es dann eine PN mit dem Betreff "Vertrag", und Model antwortet mit "bin einverstanden", dazu dann noch die persönlichen Daten, und das war es dann auch.
Die Beweiskraft solcher Verträge ist im Streitfall eher ausgesprochen mau.
#68Report
9 years ago
Diese Marotte mit nur mit Vertrag bei eindeutig erkennbaren Amateurfotografen und Laienmodels kommt wahrscheinlich von der IT-Funktion Copy & Paste ...
Siehe oben... Wo die Marotte "man kann auch ohne Vertrag shooten" herkommt, will ich gar nicht weiter zu beleuchten versuchen, ich beschränke mich auf den Hinweis, daß ein zwischen Fotograf und Model vereinbartes Fotoshooting, egal welcher Art, TfP oder Pay, Amateur oder Profi, "ohne Vertrag" ein Ding der Unmöglichkeit ist, genauso wie es unmöglich ist, ein Brötchen ohne Vertrag zu kaufen - weil immer automatisch ein Vertrag entsteht.
#69Report
9 years ago
Die Beweiskraft solcher Verträge ist im Streitfall eher ausgesprochen mau.
Wieso eigentlich?
Das Model muss seine Einwilligung geben -- in welcher Form schreibt das Gesetz nicht vor.
Wenn nun ein Model klagt, dass es seine Einwilligung nicht gegeben hat, dann würde ich den Schriftverkehr vorlegen. Das wäre -- wenn ich es richtig verstehe -- keine Urkunde, aber ein Anscheinsbeweis.
Nun kann das Model behaupten
a) es hat nie einen Schriftwechsel mit mir geführt -- wäre aber dann in der Position, zu erklären, warum sie überhaupt vor meiner Kamera an dem vereinbarten Tag geposed hat.
b) es hat einen Schriftwechsel mit mir geführt, aber die Mail mit der Einwilligung habe ich erfunden. Hier kann man sicher Hendrik fragen, ob er einen DB-Auszug rausholen kann, der die Mail von ihr belegt. Wenn noch außerdem IP-Adresse mitgeloggt sind, dann stärkt das die Beweiskraft.
c) jemand anders hat diese Nachricht geschrieben. Hängt sehr stark von der Glaubwürdigkeit der Story ab. Da das Model die Klage führt, muss sie wohl sehr überzeugend sein.
Möglicherweise lässt sich sogar die Argumentationsschiene von konkludentem Handeln fahren -- dadurch, dass das Model eine TFP-Anfrage angenommen hat, hat sie ihr impliziertes Einverständnis gegeben.
Klar, so ein Verfahren ist alles andere als bombensicher, aber als Model so eine Klage anzustreben mit der Behauptung, es habe keine Einwilligung gegeben, klingt auch echt riskant.
#70Report
[gone] reke46
9 years ago
Lassen wir irgendwelche verdrehten Dinge wie ... Berufsfotograf shootet Werbefotos auf TfCD-Basis ... mal weg ... im Originalthread war das ganz sicher nicht so ...
dann reduziert sich die Frage auf das Verhältnis zwischen Hobbymodel und Hobbyfotograf ...
dazu eine Anekdote... Hans Fallada (derSchriftsteller ... wer kennt ihn noch) zitierte einmal seinen Vater, der Reichsgerichtsrat war, sinngemäß folgendermaßen ..
der Vater: ... Wenn jemand in Dein Wohnzimmer kommt und behauptet, der Kronleuchter an der Decke gehöre ihm und die Herausgabe verlangt, er würde dich anderfalls verklagen ...
gib ihm den Kronleuchter ... besser das als ein Prozess ...
soll heißen ... bei Unkorrektenheiten im Hobbybereich möglichst wenig ärgern ... und Schwamm drüber
dann reduziert sich die Frage auf das Verhältnis zwischen Hobbymodel und Hobbyfotograf ...
dazu eine Anekdote... Hans Fallada (derSchriftsteller ... wer kennt ihn noch) zitierte einmal seinen Vater, der Reichsgerichtsrat war, sinngemäß folgendermaßen ..
der Vater: ... Wenn jemand in Dein Wohnzimmer kommt und behauptet, der Kronleuchter an der Decke gehöre ihm und die Herausgabe verlangt, er würde dich anderfalls verklagen ...
gib ihm den Kronleuchter ... besser das als ein Prozess ...
soll heißen ... bei Unkorrektenheiten im Hobbybereich möglichst wenig ärgern ... und Schwamm drüber
#71Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Möglicherweise lässt sich sogar die Argumentationsschiene von konkludentem Handeln fahren -- dadurch, dass das Model eine TFP-Anfrage angenommen hat, hat sie ihr impliziertes Einverständnis gegeben.
Jeder Partygänger, der einem Fotografen freudig in die Kamera winkt, drückt damit sein Einverständis aus, fotografiert zu werden. Ein Model, welches sich mit einem Fotografen trifft, erst recht.
Ich warte schon auf die ersten Urteile mit dem Tenor "wer in der heutigen Zeit von facebook & CO seine Zustimmung zum fotografiert werden ausdrückt, muss auch mit Veröffentlichungen auf diesen Plattformen rechnen". Dauert bestimmt nicht mehr lange...und wäre durchaus dem Zeitgeist angemessen. Anders herum gab´das ja schon: "wer fotografiert wird, muss in der heutigen Zeit auch Veröffentlichung befürchten".
#72Report
9 years ago
Ein Model, welches sich mit einem Fotografen trifft, erst recht.
Nein, jedenfalls was die Veröffentlichung durch den Fotografen angeht!
Normalerweise gehen Leute zum Fotografen, um dort private bis privateste Bilder machen zu lassen, gerade ohne dass der Fotograf ein eigenes Veröffentlichungsrecht hat. Oder man fotografiert sich im freundschaftlichen Vertrauensverhältnis und auch da kann man davon ausgehen, dass keine Veröffentlichung ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt. Entsprechend muss man sich gerade in diesen Situationen als Fotograf eine ausdrückliche Einwilligung geben lassen, wenn man selbst die Bilder veröffentlichen möchte.
Disco, Party oder öffentliche Veranstaltung sind da natürlich was anderes.
#73Report
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Konkret lässt sich feststellen:
Pauschalisierungen bringen nur mehr Ärger und das einfache, klare und Absprachen und zeitliche sowie inhaltliche Begrenzungen hilfreich sind.
Schriftform ist der mündlichen Absprache zwecks juristicher Verwendbarkeit vor zu ziehen.
TFP Shootings sind wie kommerziellle Projekte zu betrachten, nur eben ohne monetäre Gewinnerzielungsabsicht.
Peter Lindbergh meinte mal ein Geheimnis seines Erfolgs wäre, das er immer versucht, dem Kunden mehr zu liefern als er erwartet.
Das setzt voraus das die Projektgrenzen klar gesteckt sind - bietest du dann einen Zugewinn, ein Mehr, glänzt dein Projekt. Und die Augen deines Kunden oder Vertragspartners.
Das gilt im kleinem wie großem, der extra Espresso und Schluck Wein wie die besonders schönen Bilder, die mit den Schuhen eine Athmosphere verkaufen.
Pauschalisierungen bringen nur mehr Ärger und das einfache, klare und Absprachen und zeitliche sowie inhaltliche Begrenzungen hilfreich sind.
Schriftform ist der mündlichen Absprache zwecks juristicher Verwendbarkeit vor zu ziehen.
TFP Shootings sind wie kommerziellle Projekte zu betrachten, nur eben ohne monetäre Gewinnerzielungsabsicht.
Peter Lindbergh meinte mal ein Geheimnis seines Erfolgs wäre, das er immer versucht, dem Kunden mehr zu liefern als er erwartet.
Das setzt voraus das die Projektgrenzen klar gesteckt sind - bietest du dann einen Zugewinn, ein Mehr, glänzt dein Projekt. Und die Augen deines Kunden oder Vertragspartners.
Das gilt im kleinem wie großem, der extra Espresso und Schluck Wein wie die besonders schönen Bilder, die mit den Schuhen eine Athmosphere verkaufen.
#74Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Nein, jedenfalls was die Veröffentlichung durch den Fotografen angeht!
Trifft sich - nach mündlicher Absprache - ein Fotograf mit einem Model zum Shooten und hat das Model einen facebook sowie MK-Account, gut gefüllt mit ihren Bildern, so möchte ich den Richter sehen, der dem Model recht gibt, wenn sie behauptet, eine Veröffentlichung wäre nicht abgesprochen gewesen.
TfP-Verträge regeln üblicherweise, dass sich Models und Fotografen ohne finanzielle Interessen zu einem gemeinsamen Shooting treffen und danach die Bilder auch - zumindest als Eigenwerbung - zeigen wollen. Genau davon würde man ausgehen...auch wenn es nur einen mündlichen Vertrag gibt. Denn genau das ist im allgemeinen der Sinn eines TfP-Shootings. Wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage stünde, vermute ich mal, dass ein Richter genau das anerkennt, was üblicherweise in einem solchen Vertrag stehen würde: nämlich ein Shooting gegen Bilder und Eigenwerbung.
Möglicherweise lässt sich sogar die Argumentationsschiene von konkludentem Handeln fahren -- dadurch, dass das Model eine TFP-Anfrage angenommen hat, hat sie ihr impliziertes Einverständnis gegeben.
So würde ich das auch sehen...
Disco, Party .... sind da natürlich was anderes.
Warum? Hier widersprichst du dir: ein Model post vor der Kamera - Fotograf darf ohne schriftliche Einwilligung nichts veröffentlichen. Partygast winkt in die Kamera und ist vogelfrei? Wieso meinst du, dass das Model juristisch anders behandelt würde, als der Partygast?
#75Report
9 years ago
Warum? Hier widersprichst du dir: ein Model post vor der Kamera - Fotograf darf ohne schriftliche Einwilligung nichts veröffentlichen. Partygast winkt in die Kamera und ist vogelfrei?
Der Widerspruch erscheint dir nur so.
Wenn man sich als Fotograf mit einem Model im Park verabredet und dort zusammen Fotos macht, so ist alleine dadurch nicht erkennbar, ob es ein TfP-Shooting, ein Auftragsshooting (sei es Model beauftragt Fotograf oder umgekehrt) oder einfach die Erstellung privater Fotos sind. Entsprechend hat man alleine dadurch keine Anhaltspunkte für eine konkludente Einwilligung. Es muss zusätzliche Umstände geben, beispielsweise einen Nachrichtenaustausch, aus dem hervorgeht, dass man ein TfP-Shooting macht. Aber dann hat man - wie Tom richtig erwähnt hat - ohnehin einen Vertrag mit etlichen Details. Das noch schriftlich zu fixieren dient der Klarheit und beugt Erinnerungslücken vor.
#76Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Wenn man sich als Fotograf mit einem Model im Park verabredet und dort zusammen Fotos macht, so ist alleine dadurch nicht erkennbar, ob es ein TfP-Shooting, ein Auftragsshooting (sei es Model beauftragt Fotograf oder umgekehrt) oder einfach die Erstellung privater Fotos sind. Entsprechend hat man alleine dadurch keine Anhaltspunkte für eine konkludente Einwilligung.
Nun, die beiden Parteien wissen aber, was sie ausgemacht hatten. Im Gegensatz zu deinem Beispiel mit dem Partygast, der nur weiß "ich werde fotografiert". Beim Partygast allerdings sieht du eine konkludente Handlung bzw. Einwilligung. Merkste was??? ;)
#77Report
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Als Anwalt für Medien und Urheberrechtsfragen verdient man eindeutig mehr als Fotograf.
= Treffen für Fotos eindeutige Handlung
eindeutig konkludent sich für Fotos zu verabreden und zu machen, das andere ist der Verwendungszweck, der lässt allerdings nicht ohne weiteres aus einem Treffen herleiten.
Allerdings ist schwer davon auszugehen, das die Absicht, sie zu veröffentlichen ist. Das liegt ein wenig in der Natur der Fotografie. Über den Umfang gilt es sich zu einigen.
Pinkshots deiner Ex gehören nicht auf facebook, das Bild vom letzten Robin Williams Konzert schon.
Christoph - du vermischt da zwei verschiedene Dinge.
Wenn man sich als Fotograf mit einem Model im Park verabredet und dort zusammen Fotos macht,
= Treffen für Fotos eindeutige Handlung
TfP-Shooting, ein Auftragsshooting (sei es Model beauftragt Fotograf oder umgekehrt) oder einfach die Erstellung privater Fotos sind. Entsprechend hat man alleine dadurch keine Anhaltspunkte für eine konkludente Einwilligung.
eindeutig konkludent sich für Fotos zu verabreden und zu machen, das andere ist der Verwendungszweck, der lässt allerdings nicht ohne weiteres aus einem Treffen herleiten.
Allerdings ist schwer davon auszugehen, das die Absicht, sie zu veröffentlichen ist. Das liegt ein wenig in der Natur der Fotografie. Über den Umfang gilt es sich zu einigen.
Pinkshots deiner Ex gehören nicht auf facebook, das Bild vom letzten Robin Williams Konzert schon.
Christoph - du vermischt da zwei verschiedene Dinge.
#78Report
9 years ago
Die Beweiskraft solcher Verträge ist im Streitfall eher ausgesprochen mau.
Wieso eigentlich?
Weil E-Mails mühelos von nahezu jedermann mit minimalen IT-Kenntnissen gefälscht werden können...
Das Model muss seine Einwilligung geben -- in welcher Form schreibt das Gesetz nicht vor.
Das ist richtig - aber die Frage nach der Beweiserheblichkeit entsteht in dem Moment, wo das Model sagt: "Nee, diese E-Mail habe ich nie geschrieben!" oder "Nee, diese E-Mail habe ich SO nie geschrieben. Geschrieben habe ich vielmehr..."
Was in drei Teufels Namen ist eigentlich so schwer daran, dem MK-Forum ENDLICH wieder eine brauchbare Zitierfunktion zu geben?????????
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#79Report
9 years ago
Jeder Partygänger, der einem Fotografen freudig in die Kamera winkt, drückt damit sein Einverständis aus, fotografiert zu werden.
Dünnes Eis. Und als Einwilligung in eine Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung reicht's meistens auch nicht.
Ich warte schon auf die ersten Urteile mit dem Tenor "wer in der heutigen Zeit von facebook & CO seine Zustimmung zum fotografiert werden ausdrückt, muss auch mit Veröffentlichungen auf diesen Plattformen rechnen". Dauert bestimmt nicht mehr lange...
Die Rechtsprechung in Deutschland (und der EU) geht exakt in die andere Richtung... Insofern wird das noch lange nicht passieren.
#80Report
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