TFP Vertrag: Keine Fotos bekommen 92
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Hier rechtliche Schadensersatzansprüche konstruieren zu wollen ist freundlich ausgedrückt vollkommen absurd.
Ganz meine Meinung!
#22Report
9 years ago
@TomRohwer
Vielleicht hast Du recht, was einen nur finanziellen Schadensersatz angeht. Aber es ist freundlich ausgedrückt vollkommen absurd, einen TFP-Vertrag als "unverbindlich" anzusehen. Natürlich kann man eine Erfüllung beanspruchen - zumindest dann, wenn der Vertrag einigermaßen gut formuliert ist. Denn dann steht da drin, wer was zu leisten hat.
Ich frage mich gerade, ob es Zufall ist, dass viele Fotografen, die im Hobby-/Amateurbereich keine Ansprüche auf Vertragserfüllung sehen, selbst Profis sind.
Was die einzelnen Ausreden angeht: Eine Aussage wie "das Modell war zu schlecht" würde ja durch die Fotos bewiesen werden - oder eben nicht. Was defekte Speicherkarten angeht, kann ich nur sagen, dass mir das einmal passiert ist. Es ist dann aber gelungen, die Fotos wieder herzustellen. Wäre es nicht gelungen, dann hätte ich dem Modell die Speicherkarte geschickt - als Beweis und weil (zumindest in dem konkreten Fall) in ihrem Bekanntenkreis jemand mit entsprechenden Fähigkeiten vorhanden war.
Und wenn eine Speicherkarte erst Wochen nach dem Shooting kaputt geht und die Bilder verloren gehen, dann wäre das aus meiner Sicht grob fahrlässig, denn jeder sollte die Bilder auf PC überspielen und mindestens eine Sicherungskopie machen.
Vielleicht hast Du recht, was einen nur finanziellen Schadensersatz angeht. Aber es ist freundlich ausgedrückt vollkommen absurd, einen TFP-Vertrag als "unverbindlich" anzusehen. Natürlich kann man eine Erfüllung beanspruchen - zumindest dann, wenn der Vertrag einigermaßen gut formuliert ist. Denn dann steht da drin, wer was zu leisten hat.
Ich frage mich gerade, ob es Zufall ist, dass viele Fotografen, die im Hobby-/Amateurbereich keine Ansprüche auf Vertragserfüllung sehen, selbst Profis sind.
Was die einzelnen Ausreden angeht: Eine Aussage wie "das Modell war zu schlecht" würde ja durch die Fotos bewiesen werden - oder eben nicht. Was defekte Speicherkarten angeht, kann ich nur sagen, dass mir das einmal passiert ist. Es ist dann aber gelungen, die Fotos wieder herzustellen. Wäre es nicht gelungen, dann hätte ich dem Modell die Speicherkarte geschickt - als Beweis und weil (zumindest in dem konkreten Fall) in ihrem Bekanntenkreis jemand mit entsprechenden Fähigkeiten vorhanden war.
Und wenn eine Speicherkarte erst Wochen nach dem Shooting kaputt geht und die Bilder verloren gehen, dann wäre das aus meiner Sicht grob fahrlässig, denn jeder sollte die Bilder auf PC überspielen und mindestens eine Sicherungskopie machen.
#23Report
9 years ago
Vielleicht hast Du recht, was einen nur finanziellen Schadensersatz angeht. Aber es ist freundlich ausgedrückt vollkommen absurd, einen TFP-Vertrag als "unverbindlich" anzusehen.
Das hat auch niemand getan, ich am allerwenigsten.
Die Einräumung von Rechten und die Gegenleistung in Form von Bildern ist sogar sehr verbindlich. Aber es handelt sich m.E. um eine Abmachung, die bewirken will: "Wenn ich X, dann Du Y". Wenn X nicht erfolgt - also keine Fotos geliefert werden - dann gibt logischerweise auch kein Y, also kein Recht zur Veröffentlichung der Fotos. Ich bezweifle aber entschieden, daß man aus einem üblichen TfP-Vertrag einen Anspruch auf die Erfüllung der Leistung "Lieferung von Fotos" ableiten kann.
Und wenn eine Speicherkarte erst Wochen nach dem Shooting kaputt geht und die Bilder verloren gehen, dann wäre das aus meiner Sicht grob fahrlässig, denn jeder sollte die Bilder auf PC überspielen und mindestens eine Sicherungskopie machen.
Der übliche TfP-Vertrag ist eine Abrede unter Verbrauchern auf Gegenseitigkeit. Wenn eine Seite nicht einhält - z.B. weil sie es nicht kann - dann wird die Erfüllung auf der anderen Seite hinfällig. Alles andere würde offenkundig dem beabsichtigten Vertragszweck widersprechen.
Anders wäre es bei einem bezahlten Auftrag "Mach mir Fotos!" - da müssten zumindest Fotos geliefert werden, ggf. muß "nachproduziert" werden, und bei einem Streit über die Mindestqualität würde man bei handwerklicher Arbeit ggf. einen Gutachter holen, der guckt, ob die Leistung einem "ausreichenden" Qualitätsstandard entspricht.
Schon wenn aber ein Künstler beauftragt wird, gibt es maximal Anspruch auf das bestellte Bild - daß es ihm nicht gefällt, ist allein Problem des Auftraggebers.
Ebensowenig begründet ein TfP-Vertrag einen Anspruch des Fotografen auf mehr als daß das Model sich fotografieren lässt und ggf. entsprechend des Vertrages eine Veröffentlichung usw. zulässt.
Der TfP-Fotograf kann auch nicht sagen: "Hey - Du hast gerade eine dicke Schuppenflechte überall am Körper - das ist nicht die Leistung, die ich 'gebucht' habe, ich verlange ein Ersatzshooting!"
#24Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Der TfP-Fotograf kann auch nicht sagen: "Hey - Du hast gerade eine dicke Schuppenflechte überall am Körper - das ist nicht die Leistung, die ich 'gebucht' habe, ich verlange ein Ersatzshooting!"
...oder das TfP-Model sagen: "Deine Bilder sind nichts geworden/Du hat mir keine Bilder geschickt...ich gehe jetzt zum Profi und schicke dir die Rechnung". Das ist eben das Risiko bei einem "Hobbyshooting". Wer sich seiner Bilder sicher sein will, beauftragt einen Profi...und bezahlt ihn auch.
#25Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Anders wäre es bei einem bezahlten Auftrag "Mach mir Fotos!" - da müssten zumindest Fotos geliefert werden, ggf. muß "nachproduziert" werden...
Allerdings nur, wenn das Shooting bereits bezahlt wurde...
#26Report
9 years ago
Ich stimme dir, Tom, darin zu, dass bei TfP-Shootings weder der Fotograf beim Model irgendeinen Qualitätsstandard einfordern kann, noch umgekehrt. Genauso kann wohl jeder Beteiligte jederzeit ein TfP-Shooting abbrechen, ohne dass dies Konsequenzen hat (beispielsweise, weil der Fotograf das Model nicht schön genug findet oder weil das Model die Posingideen des Fotografen nicht mitmachen möchte, ...). (Außer es ist dergleichen vertraglich vereinbart was wohl eher unüblich ist.)
Diese Argumentation ist meiner Meinung nach aber am konkreten Fall komplett vorbei geführt, weil das Shooting stattgefunden hat und sicherlich irgendwelche Ergebnisse produziert hat. An diesen hat der - vom Model zu 100% erfüllte - Vertrag dem Model bestimmte Rechte zugesichert. Werden diese vom Fotografen auch nach Aufforderung nicht geleistet, so kann man diesen dafür in Regress nehmen (siehe §§ 280, 281 BGB). Unbestritten schwer ist die Bemessung eines angemessenen Schadensersatzes.
Einfach als Fotograf den Vertrag nicht zu erfüllen und dann soll die einzige Konsequenz sein, dass auch das Model den Vertrag nicht erfüllen muss (also beispielsweise die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen) - das ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar.
Ich habe im Übrigen nach (kurzer) Recherche keinen Hinweis darauf finden können, dass Verträge auf Gegenseitigkeit "unter Verbrauchern" irgendwelchen anderen Rechtsvorschriften unterlägen als sonst auch.
Diese Argumentation ist meiner Meinung nach aber am konkreten Fall komplett vorbei geführt, weil das Shooting stattgefunden hat und sicherlich irgendwelche Ergebnisse produziert hat. An diesen hat der - vom Model zu 100% erfüllte - Vertrag dem Model bestimmte Rechte zugesichert. Werden diese vom Fotografen auch nach Aufforderung nicht geleistet, so kann man diesen dafür in Regress nehmen (siehe §§ 280, 281 BGB). Unbestritten schwer ist die Bemessung eines angemessenen Schadensersatzes.
Einfach als Fotograf den Vertrag nicht zu erfüllen und dann soll die einzige Konsequenz sein, dass auch das Model den Vertrag nicht erfüllen muss (also beispielsweise die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen) - das ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar.
Ich habe im Übrigen nach (kurzer) Recherche keinen Hinweis darauf finden können, dass Verträge auf Gegenseitigkeit "unter Verbrauchern" irgendwelchen anderen Rechtsvorschriften unterlägen als sonst auch.
#27Report
[gone] reke46
9 years ago
So...
... jetzt diskutieren wir noch mal die rechtlichen Folgen, wenn Fotograf oder Model ... am besten natürlich beide, weil das so schöne Diskussionsansätze gibt ... gar nicht erst ... natürlich ohne jede Absage oder Entschuldigung ... zum Shooting erscheinen ;)
... oder gibt es weitere Möglichkeiten, die abschreckende Wirkung für neue Interessenten zu maximieren ... immer her damit !!!!
... jetzt diskutieren wir noch mal die rechtlichen Folgen, wenn Fotograf oder Model ... am besten natürlich beide, weil das so schöne Diskussionsansätze gibt ... gar nicht erst ... natürlich ohne jede Absage oder Entschuldigung ... zum Shooting erscheinen ;)
... oder gibt es weitere Möglichkeiten, die abschreckende Wirkung für neue Interessenten zu maximieren ... immer her damit !!!!
#28Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Einfach als Fotograf den Vertrag nicht zu erfüllen und dann soll die einzige Konsequenz sein, dass auch das Model den Vertrag nicht erfüllen muss (also beispielsweise die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen) - das ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar.
Ein TfP-Vertrag regelt die Bildrechte unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte. Nicht mehr. Wenn du mehr willst - oder sich dein Rechtsverständnis dann besser fühlt - schreib´s in deinen TfP-Vertrag.
Ich würde nicht mit einem TfP-Vertrag shooten, indem geregelt ist, dass das Model sich auf Kosten des TfP-Fotografen einen Profifotografen mieten darf, sollte sie aus irgendwelchen Gründen keine Bilder bekommen...oder der Fotograf Schadenersatzansprüche hat, wenn das TfP-Model 5 kg mehr wiegt, als auf der SC angegeben. ;)
#29Report
9 years ago
Wenn das Model nicht dem entspricht was der Fotograf erwartet, dann soll er doch einfach keine Fotos von dem Model machen. Ganz anderer Fall als der auslösende in diesem Thread. Können wir das nicht mal abhaken langsam?
Ansonsten muss schon einiges mehr passieren, bevor ein Model gegenüber einem Fotografen einen Anspruch hat. Beispielsweise könnte der Fotograf nach Aufforderung einfach die Bilder raus rücken. Das ist nicht nur selbstverständlich und einfach zu erfüllen, sondern schützt den Fotografen auch vor irgendwelchen Regressforderungen. Ich sehe da jetzt wirklich keinerlei Problem für den Fotografen außer dass er vielleicht über seinen Schatten springen oder den inneren Schweinehund besiegen muss.
Wenn tatsächlich die Speicherkarte kaputt gegangen ist, dann sollte der Fotograf darüber nachdenken, das frühzeitig zum Model zu kommunizieren, sich zu entschuldigen und vielleicht eine Kompensation in Form neuer Fotos anzubieten. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Model in so einem Szenario hier einen Thread eröffnet oder gar an die Einschaltung eines Anwalts denkt. Bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht besteht bei kaputter Speicherkarte möglicherweise auch sowieso kein Schadensersatzanspruch (siehe §280 (1) BGB). Monate nach dem Shooting wird man damit aber kaum erfolgreich ankommen können.
Es geht doch darum, ob man eine Handhabe gegen Fotografen hat, die nicht nur vertragsbrüchig sind sondern obendrein auch noch jede Kommunikation verweigern.
Ansonsten muss schon einiges mehr passieren, bevor ein Model gegenüber einem Fotografen einen Anspruch hat. Beispielsweise könnte der Fotograf nach Aufforderung einfach die Bilder raus rücken. Das ist nicht nur selbstverständlich und einfach zu erfüllen, sondern schützt den Fotografen auch vor irgendwelchen Regressforderungen. Ich sehe da jetzt wirklich keinerlei Problem für den Fotografen außer dass er vielleicht über seinen Schatten springen oder den inneren Schweinehund besiegen muss.
Wenn tatsächlich die Speicherkarte kaputt gegangen ist, dann sollte der Fotograf darüber nachdenken, das frühzeitig zum Model zu kommunizieren, sich zu entschuldigen und vielleicht eine Kompensation in Form neuer Fotos anzubieten. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Model in so einem Szenario hier einen Thread eröffnet oder gar an die Einschaltung eines Anwalts denkt. Bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht besteht bei kaputter Speicherkarte möglicherweise auch sowieso kein Schadensersatzanspruch (siehe §280 (1) BGB). Monate nach dem Shooting wird man damit aber kaum erfolgreich ankommen können.
Es geht doch darum, ob man eine Handhabe gegen Fotografen hat, die nicht nur vertragsbrüchig sind sondern obendrein auch noch jede Kommunikation verweigern.
#30Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Wir sind uns sicher alle darüber einig, dass es nicht fair ist, ohne Kommentar Bilder vorzuenthalten. Selbst wenn die Bilder zu schlecht sind für eine Veröffentlichung kann man schreiben "sorry, nix geworden".
Du schreibst aber ständig von Regressansprüchen und Schadenersatz. Und den gibt es nunmal bei einem TfP-Shooting nur, wenn er explizit im Vertrag festgelegt ist.
Ebensowenig kannst du Schadenersatz fordern, wenn ein Model die Bilder aus einem TfP-Shooting nicht zur Veröffentlichung frei gibt. Einfach Pech gehabt - oder im Vertrag dumm formuliert. ;)
Du schreibst aber ständig von Regressansprüchen und Schadenersatz. Und den gibt es nunmal bei einem TfP-Shooting nur, wenn er explizit im Vertrag festgelegt ist.
Ebensowenig kannst du Schadenersatz fordern, wenn ein Model die Bilder aus einem TfP-Shooting nicht zur Veröffentlichung frei gibt. Einfach Pech gehabt - oder im Vertrag dumm formuliert. ;)
#31Report
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Summa summarum:
"Was nichts kostet, ist nichts wert"
Das ist leider immer wieder erfahbar aber auch verständlich. Denn die wichtigen Dinge im Leben sind unbezahlbar: Glück, Sonne, Mond, Liebe, Freiheit, Gesundheit und Hasselblad.
"Was nichts kostet, ist nichts wert"
Das ist leider immer wieder erfahbar aber auch verständlich. Denn die wichtigen Dinge im Leben sind unbezahlbar: Glück, Sonne, Mond, Liebe, Freiheit, Gesundheit und Hasselblad.
#32Report
9 years ago
Für Sonne, Gesundheit und Hasselblad hab ich aber schon ganz schön latzen dürfen... :(
#33Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
"Was nichts kostet, ist nichts wert"
Das würde ich so nicht sagen. Es ist nur einfach so, dass du bei einer Verabredung zur Ausübung eines gemeinsamen Hobbys keinen Schadenersatz für deine evtl. nutzlos aufgewendete Zeit berechnen kannst. Das geht nur im Geschäftsleben.
#34Report
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
und wozu genau machen dann Hans und Franzine hier einen TFP Vertrag indem steht das innerhalb von x Tagen/Wochen mindestens soundsoviele Bilder vom Fotografen ans Model gehen ?
das steht doch so schon in den einfachen TFP Dingern oder entsinne ich das falsch ?
wozu genau sind die denn dann gut ? nur als Beleg über die "Verabredung zur Ausübung eines gemeinsamen Hobbys" ?
das steht doch so schon in den einfachen TFP Dingern oder entsinne ich das falsch ?
wozu genau sind die denn dann gut ? nur als Beleg über die "Verabredung zur Ausübung eines gemeinsamen Hobbys" ?
#35Report
9 years ago
Wir sind uns sicher alle darüber einig, dass es nicht fair ist, ohne Kommentar Bilder vorzuenthalten. Selbst wenn die Bilder zu schlecht sind für eine Veröffentlichung kann man schreiben "sorry, nix geworden".
Du schreibst aber ständig von Regressansprüchen und Schadenersatz. Und den gibt es nunmal bei einem TfP-Shooting nur, wenn er explizit im Vertrag festgelegt ist.
Wirklich nirgendwo wird soviel geklagt und einsweilig verfügt wie in WWW-Foto-Foren. Und nirgendwo wird in dieser Hinsicht soviel Schaum geschlagen und heiße Luft geblasen.
Logisch, auch irgendwie. Wer wirklich rechtliche Schritte unternehmen will, geht zum Anwalt. Und jammert nicht in einem WWW-Forum.
#36Report
9 years ago
und wozu genau machen dann Hans und Franzine hier einen TFP Vertrag indem steht das innerhalb von x Tagen/Wochen mindestens soundsoviele Bilder vom Fotografen ans Model gehen ?
Dafür, daß Hans die Fotos von Franzine nicht verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen darf, wenn er der Franzine nicht vertragsgemäß die dafür erforderliche Gegenleistung hat zukommen lassen.
Ist doch irgendwie logisch, oder?
#37Report
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
[quote]und wozu genau machen dann Hans und Franzine hier einen TFP Vertrag indem steht das innerhalb von x Tagen/Wochen mindestens soundsoviele Bilder vom Fotografen ans Model gehen ?
Dafür, daß Hans die Fotos von Franzine nicht verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen darf, wenn er der Franzine nicht vertragsgemäß die dafür erforderliche Gegenleistung hat zukommen lassen.
Ist doch irgendwie logisch, oder?[/quote]
ja klar...so logisch wie etwas tun zu koennen wenn die niedergeschriebene Gegenleistung nicht erfolgt. das liest sich hier alles als sei so ein TFP Dingens nischt wert. dann müsste Model X also damit leben das egal was für Fotos von ihm/ihr verwendet werden ? oder kann er/sie/es nicht auch trotz so eines Wisches Persönlichkeitsrechte geltend machen ?! alles ne Frage des Vertrages oder gibt es einen Punkt an dem der Vertrag keine Rolle spielt ?
#38Report
#39
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
Ist ja echt fürchterlich, was ich hier in den Threads immer zu lesen bekomme! Bei den meisten Leuten hier auf MK geht es um das Hobby Fotografie, nicht um Projekte mit Millionengagen. Das sollte also Spaß machen, alle Beteiligten sollten sich an ein paar Fotos erfreuen können. Doch was scheint es stattdessen zu geben? Verträge, Warten, Unzuverlässigkeit.
natürlich ist das fürchterlich...genau deshalb biete ich gar keinen Vertrag an, weil, ist mein Hobby und das Geschmäckle stört mich...wenn dann jemand n Vertrag will wird halt der 08/15 Wisch aus dem Netz genommen...quasi der Beleg das wir uns an Tag X getroffen und ein paar Bilder gemacht haben...mehr auch nicht. und Bilder gibts bei mir dann reichlich fix :)
spannend wäre nun aber zu wissen ob das klassische "nur mit Vertrag" das ich auf allerlei SC`s lese nicht reine Augenwischerei ist ?!
#40Report
Topic has been closed
Selbstverständlich müsste man erstmal den genauen Wortlaut des Vertrages kennen, aber im Regelfall beruht TfP darauf, daß zwei Seiten unverbindlich ihre jeweilige Leistung zur Verfügung stellen: das Model modelt, der Fotograf fotografiert.
Dazu vereinbart man dann, sich die jeweiligen Leistungen gegenseitig zur Verfügung zu stellen: das Model bekommt Fotos dafür, daß es modelt, der Fotograf kriegt's gemodelt und gibt dem Model dafür Fotos.
Daß eine oder beide Parteien ihre Leistung nicht ordentlich erbringen, aus welchem Grund auch immer, wird man hier als der Vereinbarung innewohnendes Risiko ansehen - es ist nicht möglich, bei einem TfP-Vertrag irgendeine "Erfüllung" zu beanspruchen, auf welchem Niveau auch immer, es sei denn, das wäre ganz ausdrücklich vereinbart worden.
Insofern: vergesst es einfach...