Preise 24

08.01.2015
Um jetzt mal "richtig" ins OFF TOPIC zu gehen:

Warum gibt es immer wieder die Leute, die sich über die Diskussionen anderer ärgern? Warum wollen einige immer anderen vorschreiben, worüber genau diskutiert wird?

Unabhängig davon, dass mir das eigentlich recht egal ist, worüber genau diskutiert wird, kann ich aber auch peinlich genau sein und behaupten, dass der "Fehler" schon viel eher gemacht wurde, als die Schlaumeier hier denken:
Der Thread hat den Titel "Preise" - und da ist es wohl natrlich, dass viele hier über Preise diskutieren wollen. Tatsächlich will dann die TO "nur" wissen, wie man einen Reiter einfügt. Nun weiß sie es und bekommt wie alle anderen auch noch das Bonusmateial, nämlich Denkansätze dazu, wann ein solcher Reiter sinnvoll ist. Und diese Denkansätze finde ich durchaus lesenswert.
[gone] User_2972
08.01.2015
Die Steuernummer muss nicht ins Impressum.

lediglich wer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat muss diese angeben. 

Vielleicht selber mal bein FA nachfragen....
09.01.2015
Wenn eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden ist, dann ist diese anzugeben. Andernfalls ist anzugeben das von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird.

Eines von beiden ist immer zutreffend, entweder ... oder. So die Aussage des Gewerbeamtes. Und die sollten das ja wissen ;o)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
09.01.2015
Wenn eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden ist, dann ist diese anzugeben. Andernfalls ist anzugeben das von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird.

Eines von beiden ist immer zutreffend, entweder ... oder. So die Aussage des Gewerbeamtes. Und die sollten das ja wissen ;o)

So ein Quatsch!
Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG).
Auf Antrag!!! Den muss man selbst stellen. Der macht aber nur Sinn, wenn diese Nummer benötigt wird:

Eine USt-IdNr. benötigt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer, die oder der

  • Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefert (innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Abs. 1 Nummer 1 lit. b) UStG i.V.m. § 6a UStG, § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwirbt,
  • Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG ausführt (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
  • steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt.


Ein Fotograf ohne Aufträge außerhalb Deutschlands braucht keine USt-IdNr.
Achtung! Gewerbetreibende ohne USt-IdNr. sind nicht automatisch Kleingewerbetreibende. Solch eine Behauptung eines Mitarbeiters des Gewerbeamtes kann euch in Teufels Küche bringen!
Nur umgekehrt wird ein Schuh daraus: wer eine USt-IdNr. besitzt, kann auf keinen Fall umsatzsteuerbefreit sein.
Das Gewerbeamt hat damit nichts zu tun und kann darüber auch keine rechtssicheren Auskünfte abgeben. Besser ihr informiert euch beim Bundeszentralamt für Steuern (Erklärung UST-IdNr.):
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Vergabe_USt_IdNr/Vergabe_FAQ_node.html#faq215200

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