Richtlinie aus Brüssel/Anti-Diskriminierung 9

[gone] User_355090
09.12.2014
Wie lange wird es wohl noch dauern, bis eine Richtlinie aus Brüssel aus Anti-Diskriminierungsgründen einem genau vorschreibt, unter welchen Umständen man ein Model von einer Jobausschreibung ausschließen darf ?
exzakt 765647 tage.

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[gone] User_165787
09.12.2014
Bei Pay-Ausschreibung musst du jetzt schon das AGG berücksichtigen ;-)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:1.die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, (...)
09.12.2014
Viel eher wird eine EU-Richtlinie erlassen, die eine pauschale Abgabe
an den Staat beinhaltet, wenn ein TfP Shooting stattfindet, weil
beide Seiten einen geldwerten Vorteil erhalten und dafür keine MwSt. abführen.
Ich gehe von ca: € 39 aus.
Verargumentiert wird das als "Schutz der selbständigen Fotografenmeister"
und "Bekämpfung von Schwarzarbeit" und vor allem mit "Steuergerechtigkeit"

Um das Verfahren abzukürzen und weiter zu pauschalisieren, wird der
Betrag vorab beim Kauf jeder semiprofessionellen und professionellen DSLR
und fällig. Ähnlich wie die Urheberrechtsabgabe bei Druckern und CD/DVD Writer.
09.12.2014
Sind nur Richtlinien, die allerdings die Staaten umsetzen müssen. Vielleicht mal die Politiker austauschen statt zu meckern.
09.12.2014
@Andreas: du hast ja so recht, z.B. bei einer Ausschreibung einer Fotografensuche muss man das obligatorische "Fotograf(in)" verwenden. Interessant ist es, ob man bei der Suche nach einem weiblichem Model auch immer ein männliches Model mitsuchen muss ....
;)
 
09.12.2014
Oder muss man sogar bei einer Jobausschreibung für ein Fashion-Model auch gleichzeitig den Aktbereich ausloben weil man sonst die Aktmodelle diskriminiert?
Fragen über Fragen ,,,,
09.12.2014
Bei Pay-Ausschreibung musst du jetzt schon das AGG berücksichtigen ;-)

Nö. Muß man nicht.

Du hast nämlich vergessen, den entscheidenden Teil des Gesetzes zu zitieren:

§ 8 AGG Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.
(...)

Wenn Du eine Frau fotografieren willst, darfst Du eine Frau als Model suchen, wenn Du eine junge Frau fotografieren willst, darfst Du eine junge Frau als Model suchen.

Du darfst sogar, ohne mit dem AGG zu kollidieren, eine junge, attraktive, vollbusige Blondine suchen, wenn Du den Posten einer Bardame besetzen möchtest...
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09.12.2014
Schon wenn jemand diesem dummen Spießergelaber ein faktisch fundiertes Ende setzt, Danke Tom.

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