Bilder TFP auf Gutschein 43
06.11.2014
Die Frage kann man nur beantworten, wenn man weiss, was drin steht. Also im Wortlaut und komplett.
Was nicht drin steht, hilft da weniger. ;)
Was nicht drin steht, hilft da weniger. ;)
#2Report
06.11.2014
Vielleicht das direkt mit dem entsprechenden Model abklaeren, deren Bild(er) du verwenden moechtest.
Gruss,
Rolf
Gruss,
Rolf
#3Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
06.11.2014
Gutscheine sind auch ohne Bilder gültig. Also nutzt du nur die Fläche des Gutscheines als Werbefläche. Eigenwerbung wird ja wohl in deinem Vertrag erlaubt sein. Ich würde mir da nicht so ins Hemd machen, denn du verkaufst ja nicht die Bilder, sondern nur den Gutschein. Ob die Bilder jetzt dort, oder auf deiner HP zu sehen sind, finde ich vergleichbar.
Kommerzielle Nutzung heißt, dass du die Bilder verkaufst. Das ist ja hier nicht der Fall. Zum Thema Eigenwerbung gibt´s auch reichlich Urteile, die meine Meinung bestätigen.
Kommerzielle Nutzung heißt, dass du die Bilder verkaufst. Das ist ja hier nicht der Fall. Zum Thema Eigenwerbung gibt´s auch reichlich Urteile, die meine Meinung bestätigen.
#4Report
06.11.2014
Warum fragst du nicht schlicht und einfach jene Models, deren Bilder du nutzen möchtest?
Die können dir genau sagen was sie davon halten. Manche sagen ja, manche sagen nein.
Problem gelöst
Die können dir genau sagen was sie davon halten. Manche sagen ja, manche sagen nein.
Problem gelöst
#5Report
06.11.2014
"Kommerzielle Nutzung heißt, dass du die Bilder verkaufst. Das ist ja hier nicht der Fall. Zum Thema Eigenwerbung gibt´s auch reichlich Urteile, die meine Meinung bestätigen."
Das ist falsch! Kommerzielle Nutzung ist jede Nutzung für Werbung im weitesten Sinne.
Ggf. würde ich diese Urteile gern einmal sehen.
Das ist falsch! Kommerzielle Nutzung ist jede Nutzung für Werbung im weitesten Sinne.
Ggf. würde ich diese Urteile gern einmal sehen.
#7Report
06.11.2014
Das ist ja sehr interessant, dass mal ein Anwalt meine Meinung bestätigt und dabei den Begriff "Kommerzielle Nutzung" verwendet - wo doch andere lieber von "gewerblich" sprechen wollen.
Ich interpretiere Dr. Kötz jedenfalls so, dass man beispiuelsweise mit einem Text wie "keine kommerzielle Nutzung" (so schreibt es der TO) sich selber ein Bein gestellt hat. Wer also als Fotograf oder Fotomodell Geld verdienen will, dürfte dann streng genommen mit solchen Bildern nicht einmal die eigene MK-Sedcard aufbessern. Wer so etwas in seinem Vertrag hat, sollte zumindest die Eigenwerbung von dem Verbot befreien.
Ich interpretiere Dr. Kötz jedenfalls so, dass man beispiuelsweise mit einem Text wie "keine kommerzielle Nutzung" (so schreibt es der TO) sich selber ein Bein gestellt hat. Wer also als Fotograf oder Fotomodell Geld verdienen will, dürfte dann streng genommen mit solchen Bildern nicht einmal die eigene MK-Sedcard aufbessern. Wer so etwas in seinem Vertrag hat, sollte zumindest die Eigenwerbung von dem Verbot befreien.
#8Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
07.11.2014
Das ist falsch! Kommerzielle Nutzung ist jede Nutzung für Werbung im weitesten Sinne.
Ggf. würde ich diese Urteile gern einmal sehen.
Dann wären nicht kommerzielle TfP-Shootings für Profifotografen und Agenturmodelle totaler Schwachsinn, solange sie diese nicht auf der heimischen Festplatte belassen. Eigenwerbung ist ja genaugenommen nur bei Profis gegeben. Wofür sollte ein Amateur werben? Das nennt man doch eher "Zurschaustellen". In meinem Sprachverständnis hat Werbung immer einen kommerziellen Charakter. Das bestätigen auch Anwälte (http://www.karsten-chudoba.de), die dazu (im besonderen Fall ging es um die Veröffentlichung von Bildern aus einer Privatwohnung als Eigenwerbung) schreiben:
Eine gewerbliche Nutzung, die von der Fotografiererlaubnis nicht mehr gedeckt ist, wäre z.B. der Vertrieb von Postkarten oder die Ausstattung eines Werbeprospekts. Nicht als gewerbliche Nutzung anzusehen ist z. B. die Nutzung des Fotos für den Abdruck in wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder das Zeigen der Fotos in Museen bei nicht gewinnorientierten Ausstellungen.
Die Nutzung des Fotos für eigene Referenzzwecke des Fotografen dürfte noch als nichtgewerblich gelten. Zwar sind Referenzangaben als Eigenwerbung des Fotografen zu qualifizieren und weisen damit einen zumindest mittelbaren geschäftlichen Bezug auf. Allerdings wertet der Fotograf weniger das im Eigentum des anderen stehende Motiv aus, sondern vielmehr seine eigenen fotografischen Leistungen. Dies ist kein dem Eigentümer vorbehaltenes Interesse.
Aber - wie dem auch sei...TfP-Verträge ohne die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung halte ich sowieso für eine Dummheit. Was sich hier in dem Thread auch mal wieder gezeigt hat.
#9Report
07.11.2014
Das ist ein weitverbreiteter Fehler in vielen TFP Verträgen. Kommerzielle Nutzung bedeutet die Nutzung für Leistungen die für Geld angeboten werden, Punkt. Fotografen und Modelle die auch nur im Ansatz vorhaben, irgendwann mal Geld für Ihre Bilder zu nehmen dürfen die Bilder nicht nutzten - gar nicht, nicht für Werbung, nicht für Ihre Sedcards, nicht online, auch nicht in Zukunft.
Die Formulierung ist juristisch eindeutig und eindeutig ungeschickt.
Die Formulierung ist juristisch eindeutig und eindeutig ungeschickt.
#10Report
[gone] account bitte sofort löschen
07.11.2014
@Jan
" Die Nutzung des Fotos für eigene Referenzzwecke des Fotografen dürfte noch als nichtgewerblich gelten. Zwar sind Referenzangaben als Eigenwerbung des Fotografen zu qualifizieren und weisen damit einen zumindest mittelbaren geschäftlichen Bezug auf. Allerdings wertet der Fotograf weniger das im Eigentum des anderen stehende Motiv aus, sondern vielmehr seine eigenen fotografischen Leistungen. Dies ist kein dem Eigentümer vorbehaltenes Interesse."
Das klingt in meinen Fotografenohren sehr gut - nur geht es hier um eine fotografierte Wohnung. Die Persönlichkeitsrechte eines Models werden sicher höher gewertet als die Nutzungsrechte eines Fotografen, auch im Interesse seine eigenen fotografischen Leistungen zu verwerten. Denn sind diese vorrangig, könnte der Fotograf sich ja einfach ein anderes Model suchen.
Ich wäre vorsichtig das 1:1 zu übertragen.
" Die Nutzung des Fotos für eigene Referenzzwecke des Fotografen dürfte noch als nichtgewerblich gelten. Zwar sind Referenzangaben als Eigenwerbung des Fotografen zu qualifizieren und weisen damit einen zumindest mittelbaren geschäftlichen Bezug auf. Allerdings wertet der Fotograf weniger das im Eigentum des anderen stehende Motiv aus, sondern vielmehr seine eigenen fotografischen Leistungen. Dies ist kein dem Eigentümer vorbehaltenes Interesse."
Das klingt in meinen Fotografenohren sehr gut - nur geht es hier um eine fotografierte Wohnung. Die Persönlichkeitsrechte eines Models werden sicher höher gewertet als die Nutzungsrechte eines Fotografen, auch im Interesse seine eigenen fotografischen Leistungen zu verwerten. Denn sind diese vorrangig, könnte der Fotograf sich ja einfach ein anderes Model suchen.
Ich wäre vorsichtig das 1:1 zu übertragen.
#11Report
07.11.2014
Leider Nein. Die nichtkommerzielle Nutzung bedeutet auch, das der Vertragspartner davon ausgehen kann und darf, dass die Bilder nur im privaten Rahmen verbreitet werden. Da gab es schon Urteile zu.
#12Report
07.11.2014
Auch Bilder die auf Workshops entstehen, dürfen Fotografen nicht veröffentlichen, wenn die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist.
Sobald ich die Arbeiten veröffentliche um auf mich oder meine Leistung aufmerksam zu machen, ist die Nutzung kommerziell.
"Nutzung ausschliesslich zur Eigenwerbung" wäre eine sinnvolle Formulierung. Wer will kann noch "ohne Weitergabe an Dritte" hinzufügen.
Sobald ich die Arbeiten veröffentliche um auf mich oder meine Leistung aufmerksam zu machen, ist die Nutzung kommerziell.
"Nutzung ausschliesslich zur Eigenwerbung" wäre eine sinnvolle Formulierung. Wer will kann noch "ohne Weitergabe an Dritte" hinzufügen.
#13Report
07.11.2014
Und wie bei Jan schon schrieb: "z.B. wissenschaftliche Publikationen", ich glaube nicht, das die MK und Facebook darunter zu verstehen sind.
#14Report
07.11.2014
:-)
Ich hoffe, der Hendrik verzeiht mein Lachen.
Nein, die MK sehe ich tatsächlich nicht als wissenschaftliche Publikation.
Zur Frage:
Es gab früher viele Diskussionen im Forum um TfP Verträge.
Was muss, was soll, was kann
Ich habe da oft reklamiert:
TfP hat den Sinn, etwas Kluges mit den Bildchen zu machen.
Werbung für sich selbst - ist gestattet, egal wann wo wieso - sollte gestattet sein.
Weil eschon das hochladen in der MK ist Werbung für sich selbst.
Ich bin hier. Ich kriegte von einem befreudeten Fotografen (auch hier) eine Anfrage,
die Hochzeit seiner Tochter zu knipsen.
Er bot mir dafür eine erkelckliche Summe. Somit wäre das hochladen der Bilder in die MK
ohne Passus Werbung in eigener Sachet gestattet nicht zulässig - oder ich müsste
Anfragen ablehnen, weil da sonst missbräuchlierweise kommerziell geworben werden würde.
Das kann nicht der Sinn von TfP sein.
Heiner
Ich hoffe, der Hendrik verzeiht mein Lachen.
Nein, die MK sehe ich tatsächlich nicht als wissenschaftliche Publikation.
Zur Frage:
Es gab früher viele Diskussionen im Forum um TfP Verträge.
Was muss, was soll, was kann
Ich habe da oft reklamiert:
TfP hat den Sinn, etwas Kluges mit den Bildchen zu machen.
Werbung für sich selbst - ist gestattet, egal wann wo wieso - sollte gestattet sein.
Weil eschon das hochladen in der MK ist Werbung für sich selbst.
Ich bin hier. Ich kriegte von einem befreudeten Fotografen (auch hier) eine Anfrage,
die Hochzeit seiner Tochter zu knipsen.
Er bot mir dafür eine erkelckliche Summe. Somit wäre das hochladen der Bilder in die MK
ohne Passus Werbung in eigener Sachet gestattet nicht zulässig - oder ich müsste
Anfragen ablehnen, weil da sonst missbräuchlierweise kommerziell geworben werden würde.
Das kann nicht der Sinn von TfP sein.
Heiner
#15Report
07.11.2014
"Darf ich hierfür Bilder aus bisherigen TFP-Shootings nutzen? In meinen Verträgen steht keine kommerzielle Nutzung."
nein, darfst du nicht, wenn kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Das begründet sich aber NUR aus deinem Vertragstext und hat mit tfp NICHTS zu tun.
anTon
nein, darfst du nicht, wenn kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Das begründet sich aber NUR aus deinem Vertragstext und hat mit tfp NICHTS zu tun.
anTon
#16Report
07.11.2014
Wenn man es mal ganz genau nimmt, dann dürfte man bei der Klausel "keine kommerzielle/gewerbliche Nutzung"
hier, bei fb und FC, etc. nicht ein einziges Bild hochladen, denn die Seiten sind alle kommerziell/gewerblich.
hier, bei fb und FC, etc. nicht ein einziges Bild hochladen, denn die Seiten sind alle kommerziell/gewerblich.
#17Report
07.11.2014
Ich habe vor kurzem ein Nebengewerbe angemeldet und habe jetzt schon Anfragen zwecks Gutscheinen.
Jetzt möchte ich mir einen Gutschein entwerfen.
Darf ich hierfür Bilder aus bisherigen TFP-Shootings nutzen? In meinen Verträgen steht keine kommerzielle Nutzung.
Und was ist der Gutschein? Der wird ja sicher von Dir verkauft, aber nicht von Dir verschenkt.
Somit darfst Du Bilder aus Deinen bisherigen TFP-Shootgs mit der Klausel dafür nicht nutzen!
Die Frage ist doch ganz einfach selbst zu beantworten.
Buche und bezahle ein Model genau dafür. Lass Dir eine Quittung geben und setze den Betrag dann beim Finanzamt ab!
Das ist der richtige Weg um Ärger zu vermeiden.
#18Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
07.11.2014
Einfach das Model fragen, am besten schriftlich mit Bild dabei das du verwenden willst. Für den letzten Flyer hab ich das auch so gemacht und die war stolz wie Oskar das sie auf den Flyer kommt. Der musste ich 20 Stück schicken die sie an Familie und Freunde verteilt hat. Man, die hat sich gefreut ^^
Lg
Lg
#19Report
07.11.2014
Phototraum schrieb:
"Wenn man es mal ganz genau nimmt, dann dürfte man bei der Klausel "keine kommerzielle/gewerbliche Nutzung"
hier, bei fb und FC, etc. nicht ein einziges Bild hochladen, denn die Seiten sind alle kommerziell/gewerblich."
Es ist selten, dass Phototraum und ich einer Meinung sind. Dies ist jetzt der Fall - und das sollte allen zum Denken anregen.
Um das mal anhand der MK zu konkretisieren: Ich habe mir gerade ein eigenes Bild angesehen. :-) Darüber sah ich die Werbung eines Mobilfunkanbieters und rechts unter meinem Bild etwas aus dem Bereich Einrichten und Wohnen. Mein Bild dient dazu, dass andere Leute Werbung sehen für die die Betreiber der MK bezahlt werden. Das wiederum ermöglicht Herrn Siemens, mir einen kostenlosen Account zur Verfügung zu stellen. Ich profitiere also sogar selbst von diesen Zusammenhängen. Das gilt natürlich sowohl für Fotomodelle als auch für Fotografen (und alle anderen Sedcards).
Daher sollte man soloche Nutzung nicht ausschließen.
"Wenn man es mal ganz genau nimmt, dann dürfte man bei der Klausel "keine kommerzielle/gewerbliche Nutzung"
hier, bei fb und FC, etc. nicht ein einziges Bild hochladen, denn die Seiten sind alle kommerziell/gewerblich."
Es ist selten, dass Phototraum und ich einer Meinung sind. Dies ist jetzt der Fall - und das sollte allen zum Denken anregen.
Um das mal anhand der MK zu konkretisieren: Ich habe mir gerade ein eigenes Bild angesehen. :-) Darüber sah ich die Werbung eines Mobilfunkanbieters und rechts unter meinem Bild etwas aus dem Bereich Einrichten und Wohnen. Mein Bild dient dazu, dass andere Leute Werbung sehen für die die Betreiber der MK bezahlt werden. Das wiederum ermöglicht Herrn Siemens, mir einen kostenlosen Account zur Verfügung zu stellen. Ich profitiere also sogar selbst von diesen Zusammenhängen. Das gilt natürlich sowohl für Fotomodelle als auch für Fotografen (und alle anderen Sedcards).
Daher sollte man soloche Nutzung nicht ausschließen.
#20Report
Topic has been closed
ich habe mal eine kurze Frage.
Ich habe vor kurzem ein Nebengewerbe angemeldet und habe jetzt schon Anfragen zwecks Gutscheinen.
Jetzt möchte ich mir einen Gutschein entwerfen.
Darf ich hierfür Bilder aus bisherigen TFP-Shootings nutzen? In meinen Verträgen steht keine kommerzielle Nutzung.
MfG
Robert