TFP + Pay- Verträge 17
21.10.2014
Selber schreiben, dann steht das drin, was du willst.
Und wenn du sicher gehen willst, lasse ein paar Euronen beim Anwalt zwecks prüfung
Und wenn du sicher gehen willst, lasse ein paar Euronen beim Anwalt zwecks prüfung
#2Report
21.10.2014
Eine von vielen Möglichkeiten:
http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf
http://www.stack.de/modelvertrag-pay.pdf
/m
http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf
http://www.stack.de/modelvertrag-pay.pdf
/m
#3Report
#4
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.10.2014
Als Pay-Vertrag einfach einen der vielen Model-Releases von den deutschen Bildagentur-Seiten herunterladen. Die sind relativ rechtssicher und kosten nichts.
Z.B. Fotolia: http://de.fotolia.com/Info/Release/View/release_adult
Nur noch unten eine Zeile mit Honorar und Unterschrift des Models untersetzen, dann hast du Vertrag und Quittung in einem.
Z.B. Fotolia: http://de.fotolia.com/Info/Release/View/release_adult
Nur noch unten eine Zeile mit Honorar und Unterschrift des Models untersetzen, dann hast du Vertrag und Quittung in einem.
#5Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.10.2014
Doch nicht gerade diese beiden Verträge, möchte man das sich der Fotograf direkt die Kugel geben soll.
Die beiden Verträge sind extrem "fotografenunfreundlich". :)
#7Report
21.10.2014
Weil die Verträge vor Gericht keine zwei Minuten standhalten und dann hat man keinen Vertrag.
Und KEIN Vertrag ist immer fotografenunfreundlich, da der Fotograf ohne Vertrag praktisch überhaupt nichts mit den Fotos tun kann. Das Model kann sie ja immerhin noch privat nutzen.
Und KEIN Vertrag ist immer fotografenunfreundlich, da der Fotograf ohne Vertrag praktisch überhaupt nichts mit den Fotos tun kann. Das Model kann sie ja immerhin noch privat nutzen.
#9Report
[gone] User_165787
21.10.2014
Beim TfP-Vertrag würde mich "die große Anzahl ggf. bearbeiteter Bilder" stören, die das Model veröffentlichen darf... auch unbearbeitet. Ich habe nichts dagegen, wenn mein Model alle Bilder eines Shootings zur Ansicht erhält, aber ich habe es lieber, wenn die Bilder noch den letzten Schliff in der Nachbearbeitung erhalten.
Außerdem würde die Mengenangabe "große Anzahl" und die Abkürzung "ggf." garantiert zu Diskussionen mit dem Model führen, weil sich jeder darunter andere Mengen vorstellt.
Außerdem würde die Mengenangabe "große Anzahl" und die Abkürzung "ggf." garantiert zu Diskussionen mit dem Model führen, weil sich jeder darunter andere Mengen vorstellt.
#10Report
[gone] User_165787
21.10.2014
Beim Anwalt deines geringsten Misstrauens ;)
Ich schließe meine Verträge nicht, um sie vor Gericht durchzufechten, sondern um dem Model und mir eine Erinnerung über die vereinbarten Konditionen an die Hand zu geben, damit es später keine Diskussionen gibt, was vielleicht nur mündlich oder ungenau abgesprochen wurde. Von daher habe ich meinen Vertrag in (hoffentlich ^^) einfachen Worten selbst geschrieben und bin damit bisher gut gefahren.
Ich schließe meine Verträge nicht, um sie vor Gericht durchzufechten, sondern um dem Model und mir eine Erinnerung über die vereinbarten Konditionen an die Hand zu geben, damit es später keine Diskussionen gibt, was vielleicht nur mündlich oder ungenau abgesprochen wurde. Von daher habe ich meinen Vertrag in (hoffentlich ^^) einfachen Worten selbst geschrieben und bin damit bisher gut gefahren.
#12Report
21.10.2014
Die Stack-Verträge sind nicht wirklich fotografenunfreundlich - sie sind auch fotomodellunfreundlich, sondern sie lassen zu viel offen. Ich weiß nicht, wieso ein Rechtsanwalt solche Verträge macht - das liegt vielleicht daran, dass ich ein Laie bin. Als Laie fährt man gut, wenn man mit Worten, die man selber versteht, beschreibt, was man mit dem Fotomodell bzw. mit dem Fotografen (wer legt denn fest, dass der Fotograf für die Verträge zuständig ist??) vereinbaren will. Insofern sind die Stack-Verträge sogar ein guter Ansatz, denn dort gibt es keine "Rechteübertragung" und ähnliches, sondern es wird (leider eben sehr nachlässig) vereinbart, wer die Bilder in welcher Form nutzen darf.
#13Report
[gone] account bitte sofort löschen
22.10.2014
Auf Seite 93 im PDF
http://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Freiendateien/Freie-Honorare/Honorare2013.pdf
findest du die "Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien (Model-Release) – ausschließlich zu Berichterstattungszwecken"
und darauf folgend die Variante für Werbezwecke.
Beste Grüße
Daniel
http://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Freiendateien/Freie-Honorare/Honorare2013.pdf
findest du die "Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien (Model-Release) – ausschließlich zu Berichterstattungszwecken"
und darauf folgend die Variante für Werbezwecke.
Beste Grüße
Daniel
#14Report
22.10.2014
Die beiden Verträge sind extrem "fotografenunfreundlich". :)
Die beiden Verträge sind juristischer Müll. (Sagen Medienrechts-Anwälte, denen ich sie gezeigt habe.)
#15Report
24.10.2014
Dann danke ich mal für die Beiträge und Links
Werde Diese als Vorlagen nehmen und was Eigenes formulieren.
Ich werde bestimmt wegen ein paar Hobby-Fotos nicht vor Gericht ziehen.
Und hatte bis jetzt kein Model , mit Dem ich Probleme hatte.
ob mit oder ohne Vertrag.
Gibts da andere Beispiele ?
würde mich interessieren
so als Warnung
LG
Klaus
Werde Diese als Vorlagen nehmen und was Eigenes formulieren.
Ich werde bestimmt wegen ein paar Hobby-Fotos nicht vor Gericht ziehen.
Und hatte bis jetzt kein Model , mit Dem ich Probleme hatte.
ob mit oder ohne Vertrag.
Gibts da andere Beispiele ?
würde mich interessieren
so als Warnung
LG
Klaus
#16Report
Topic has been closed
Wo finde ich Verträge
Es gab mal die Verträge in der MK.
Finder ich nach der Umstellung auf V4 nicht mehr.
Danke und LG
Klaus