Fotoshooting auf Volksfest 15

Hallo!

Ich hab in der Forumssuche nichts gefunden, deswegen hier eine rechtliche Frage:
Bei uns ist momentan Volksfest, und ich hatte mir überlegt, da ein Model zu fotografieren. Komplett bekleidet, also das ist nicht das Problem ;) Die Frage ist: Wie sieht das rechtlich aus? Brauche ich eine Genehmigung? Wenn ja, von wem? Der Stadt? Jeden einzelnen Standbetreiber?

Wäre super, wenn mir einer von euch da weiterhelfen könnte!

-Daniel
03.09.2014
Wenn Du auf einem Gerät shooten willst, wirst Du wohl fragen müssen, davor dürfte Panoramafreiheit gelten.
Meiner Erfahrung nach wirst Du gleich davon gejadgt oder die wollen gerne ein paar Bildchen haben und sind dann sehr kooperativ.
Manche sind nicht mal mit Kauf von Eintrittkarten zu überzeugen, während gar niemand auf dem Gerät ist.
03.09.2014
KunstUrhG -> wenn es um die Menschen auf dem Fest geht
Urheberschutzgesetz,-> wenn es um die abgebildeten Gegenstände/Buden geht (zb paragraph 59)

Ansonsten  wikipedia: Schranken des Urheberrechts
 
03.09.2014
Innerhalb eines fahrgeschäfts (zb geisterbahn, achterbahn, etc) würde ich erwarten, dass hausrecht gilt, also eine genehmigung eingeholt werden muss.

üblicherweise interessiert das aber niemanden, wenn die bilder für nicht kommerzielle zwecke angefertigt werden. Sobald du irgendwo mit lichtanlage oder reflektor aufkreuzt wird jedoch was "professionelles" unterstellt und dann wird es kompliziert (eigene erfahrung vieler jahre)

praktische empfehlung:
entweder unauffällig verhalten und einfach machen
oder
vorher abstimmen, models vorschicken und um den finger wickeln lassen
oder
geld für fotogenehmigubg zahlen, wenn es kommerziell genutzt werden soll
[gone] xxxxxx
03.09.2014
Zu klären wäre evt., ob nicht das ganze Gelände irgendwelchen Sonderrechten unterliegt, wovon ich mal ausgehe, zum Beispiel wenn dort auch Wachdienste die Runde machen...
Ansonsten wie Steve: Je professioneller es aussieht, um so teurer kanns werden  :D
[gone] User_165787
03.09.2014
Ich würde es auch einfach machen, aber unauffällig - als würdest du ne Freundin auf dem Rummel knipsen. Also keine Stative, keine Softboxen, Aufheller, Abschatter etc. :) Hab ich seinerzeit in der U-Bahn ebenso gemacht.
Gut, so hätte ich es rein nach Gefühl auch gemacht :) Vielen Dank für die Antworten!
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.09.2014
Bei uns ist momentan Volksfest, und ich hatte mir überlegt, da ein Model zu fotografieren. ... Wie sieht das rechtlich aus?

Ein Volksfest ist eine öffentliche Veranstaltung. Das Fotografieren ist grundsätzlich erlaubt, solange du nicht das Hausrecht der Schausteller verletzt, die ihre "Parzelle" ja gemietet haben. D.h. nicht unerlaubt auf den Karussells herumkletterst.
Außer deinem Model dürfen Personen nur dann auf den Bildern zu sehen sein, wenn sie im Zusammenhang mit dem Fest abgelichtet und nicht explizit oder ohne diesen Zusammenhang porträtiert wurden. Ausführlicher kannst du es in den schon o.g. Gesetzen nachlesen.

Meine persönliche Meinung: Ich würde mir dabei nicht so viel Gedanken machen. Rauf mit dem Model auf das Kettenkarussell, den Sitz vor ihr einnehmen und bei der Fahrt umdrehen und kräftig knipsen. Das machen hunderte Besucher mit ihren Handy genau so. Und hinterher kann niemand mehr erkennen, ob du in München oder in Posemuckelsdorf fotografiert hast.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.09.2014
ob nicht das ganze Gelände irgendwelchen Sonderrechten unterliegt, wovon ich mal ausgehe, zum Beispiel wenn dort auch Wachdienste die Runde machen...

Völlig wurscht, solange die Verantstaltung öffentlich ist.
Kannst ggfs. auch mit reduzierter Blitzleistung "anblitzen", wenn die Available-Light Lichtsituation nicht so paßt - Aufsteckblitz mit Winkelhandgriff geht vielleicht auch noch, aber was größer als 30x30 cm ausfällt, könnte kritisch werden.
Und wenn beim Fahrgeschäft 1 einer spinnt, dann geht halt zu Nr. 2 oder Nr. 3 ... bei meinen 3 Wies'nshootings hat sich niemand dafür interessiert, welches Equipment ich dabeihatte ... war aber auch eher klein und tragbar.
Eine Softbox auf dem Volksfest ist eher durch herumtorkelnde Volltrunkene (die dann unbedingt "auch aufs Bild wollen") gefährdet als
durch einen Beschlagnahmeversuch der Ordner. 
 
03.09.2014
....oder wenn das Model spektakulär ausschaut, kommst du vor lauter " kann ich ein Bild mir ihr machen" nicht zu den geplanten Bildern.....  gefühlt 50mal....
Hatte ich in Crange mit einem Cyber-Look-Model.
#12
04.09.2014
Urheberschutzgesetz,-> wenn es um die abgebildeten Gegenstände/Buden geht (zb paragraph 59)

Das Design von "Buden" werden kaum soviel Schöpfungshöhe haben, daß es urheberrechtlich geschützt sind. Und die meisten "Gegenstände" sind auch keine urheberrechtlich geschützten Werke.
04.09.2014
Brauche ich eine Genehmigung?

Nein.*
Wenn ja, von wem?

Von niemandem.**
______________________________
*) Ein Volksfest ist eine öffentliche Veranstaltung und im Sinne des KunstUrhG (Stichwort "Recht am eigenen Bild") ein Ereignis der Zeitgeschichte genauso wie eine "Versammlung, Aufzug oder ähnlicher Vorgang".

Teilnehmer an öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen haben kein "Recht am eigenen Bild" (§23 Abs.3 KunstUrhG). Außerdem braucht es keine Einwilligung der Abgebildeten in die Verbreitung oder Zurschaustellung von Personenbildnissen, wenn es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, desgleichen nicht, wenn abgebildete Personen nur "Beiwerk" sind.

Allerdings sollte ein Zusammenhang mit dem Ereignis Volksfest bei dem Foto erkennbar sein, sonst wird es unter Umständen grenzwertig.

Darum geht es Dir aber gar nicht, denn irgendwelche Volksfestbesucher willst Du ja nicht fotografieren, die laufen höchstens im Hintergrund durchs Bild, und da müssen sie sich dann damit abfinden, wenn sie mit auf's Bild geraten. Du kannst selbstverständlich mit jemandem zusammen auf ein Volksfest gehen und dort Fotos machen - wäre ja auch absurd, wenn das eine Erlaubnis brauchte... Für alle "Selfies" und Handyfotos der Besucher erstmal eine Erlaubnis... unfassbar, was manche Leute sich so vorstellen.

Wenn Du ein Volksfest als "Location" für ein Model-Shooting nimmst, wirst Du allerdings auf eine Reihe von praktischen Problemen stoßen. Solange es nur darum geht, ein Model mit der Kamera beim Besuch auf dem Volksfest zu begleiten, wird das praktisch funktionieren, mit fortschreitenem Alkoholkonsum der Besucher werden Dir immer mehr Leute in die Kamera grölen, torkeln, kotzen... Wenn Du z.B. eine hübsche junge Frau auf einem Volksfest für Fotos "in Szene" setzen willst, dann solltest Du damit rechnen, daß diverse Volksfestbesucher das extrem komisch finden werden, Dich dabei zu stören, Faxen zu machen, rumzualbern, usw. usf.

Wenn Du die Nerven dafür hast... why not...

Wenn in einem Festzelt, das von einem Gastronom betrieben wird, irgendjemand angestrunzt kommt und meint "Dürfensedennhierübahauptfoddografieenundhamsenefoddografiererlaubnis?", dann hast Du ziemlich genau zwei Möglichkeiten: Du kannst anfangen, über Rechtsfragen zu diskutieren, oder Du suchst Dir ne andere Ecke vom Volksfest aus...

Geschmacksfrage.

Ganz generell: man kann auf Volksfesten Fotos machen. Man kann auf Volksfesten Reportagen fotografieren. Es gibt Fotografen, denen macht das Spaß. Ich fand in meiner Zeit als Lokalreporter 99 Prozent dieser Termine nur extrem nervig, und ich kann mir kaum eine nervigere Location für ein gezieltes "Model-Shooting" vorstellen als ein Volksfest. Klar - man könnte Mode auf dem Oktoberfest fotografieren, da fiele mir einiges zu ein. Vor allem auch, daß man dann mindestens 20 Mann Security braucht. Weil die Models sonst in Bier baden, die Kameras auch, und man zu allem, aber nicht zum fotografieren kommt...

Aber das sind, wie gesagt, mehr die praktischen Fragen.

**) Solltest Du auf die Idee kommen, mit einer Blitzanlage, Generator, 8 Blitzköpfen, 3 Assis und 5 Models auf einem Volksfest fotografieren zu wollen und dadurch einen nicht ganz unerheblichen Platzbedarf haben und die Leute nötigen, um das Shooting-Set herumzulaufen, dann könnte es auch passieren, daß irgendein Kommunal-Heini angedackelt kommt und erklärt: "Dies hier ist ein öffentlicher Verkehrsraum, und so ein Fotoshooting in einem öffentlichen Verkehrsraum ist eine 'Sondernutzung' im Sinne der Kommunalsatzung blablabal und bedarf einer vorherigen, kostenpflichtigen Genehmigung..."

Da hätte der Kommunal-Heini dann zumindest ganz grundsätzlich nicht ganz unrecht. Du kannst in der Fußgängerzone ein Model fotografieren so lange Du magst. Genau wie Touristin Heidelinde ihren Karl-Kasper dort knipsen darf. Wer ja auch noch schöner... Solltest Du in der Fußgängerzone allerdings die oben erwähnten 3 Assis, 8 Blitzköpfe, Generator und 5 Models aufbauen, dann wäre das genau wie die Aufnahmen zu einem Spielfilm zweifellos eine "Sondernutzung". (Der Vorteil, wenn man es wirklich als "Sondernutzung" macht, ist übrigens, daß man dann auch ggf. eine Absperrung machen darf...)

Insofern: was das Fotografieren an sich betrifft, kommt es stark darauf an, was für einen Aufwand Du treibst und welches Aufsehen Du erregst. Praktisch wie z.Z. auch rechtlich.

Sollte es Dir gelingen, auf diesem Volksfest einfach Deine Fotos mit Deinem Model zu machen, gibt es nichts, aber auch wirklich gar nichts, was einer Veröffentlichung oder Verwertung der Fotos im Weg steht.

Rein rechtlich gesehen ist alles Gerümpel, was da rumstehen mag - Leuchtreklame mit Markenzeichen, urheberrechtich geschützte Geisterbahnbemalung etc.pp. - nämlich schlicht und einfach: "unwesentliches Beiwerk"."Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind. (§57 UrhG)

Also mach Dir um Himmels Willen nicht so einen Kopf darum, sondern rechne lieber damit, daß Du auf Volksfesten jederzeit damit rechnen musst, mit Menschen konfrontiert zu werden, die ihren IQ in engagierter Arbeit auf einen Wert von maximal 33 zurechtgesoffen haben, oder sich zumindest unter dem Einfluss größerer Mengen von Alkohol so benehmen, als wäre es so.
04.09.2014
Wie das bei einem Einzelshooting aussieht, weiß ich nicht, da hat Tom sicher mehr Erfahrung.

Ich hatte aber vor einigen Jahren mal ein Shootingevent mit mehreren Fotografen und mehreren Models  auf so einerm Volksfest/ Messe ausgeschrieben, allerdings außerhalb der Öffnungszeiten, damit nicht so viele Unbeteiligte auf die Bilder kommen und wir flexibler sind. 
Ich bin zuvor zu jedem Standbetreiber gegangen und habe nachgefragt - keiner hatte etwas dagegen (nur bekleidet musste es sein) und ich habe mit allen eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Hat wunderbar geklappt.

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