BGH: Scannen eines zur Ansicht überlassenen Fotos ist ... 16

28.08.2014
Die Fotografin muss echt Geld zuviel haben und auch ansonsten seltsam im Hirn gepolt sein um damit bis vor dem BGH zu gehen.
Gut, dass der Beklagte das bis zum Ende durchgezogen hat.

Das Urteil besagt eigentlich nur eines, der Menschenverstand hat gewonnen...
28.08.2014
Tja, bleibt da für Erwerbsfotografen nur noch die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag als Honorar zu berechnen, um solchen Privatkopien, die ein Geschäft mit nachbestellten Fotos vermasseln, entgegenzuwirken.
Aber ... machen das die meisten nicht sowieso schon? Erst die Kohle, dann die Fotos? Für Nachbestellungen nochmal extra Kohle?
Ich meine, die "Kunden" sind doch net blöd, wenn ich denen Dateien oder brauchbare Bilder überlasse, bestellen die natürlich nichts mehr nach. Also die wenigsten wären wohl so "ehrlich" oder "nett", das zu tun. Damit muss ich als "Profi" doch kalkulieren.

Edit: würde ich damit Geld verdienen, würde ich auf die Fotos zur Ansicht einen großen Schriftzug ziehen: NOCH NICHT BEZAHLT! - darunter dann meine web-adresse :)
28.08.2014
Eben, wer Bilder zur Ansicht überlässt und die nicht iwie unbrauchbar macht, ist es doch selber schuld.

Hier geht es aber auch um Scanns, was soll denn dabei heraus kommen, kann doch Qualimäßig nicht ans Original heran kommen. Von daher wird die Privatkopie bestimmt nicht von Nachbestellungen abhalten.
28.08.2014
Äääähm, wenn ich sehe, mit welcher Qualität manche Mitmenschen zufrieden sind ... reicht denen ein Scan völlig aus ;)
[gone] User_165787
28.08.2014
Das Urteil besagt eigentlich nur eines, der Menschenverstand hat gewonnen...


Nein, das Urteil besagt eigentlich nur eines, der Geiz hat gewonnen...
28.08.2014
Nein, das Urteil besagt eigentlich nur eines, der Geiz hat gewonnen...

Schonmal von einer gekauften CD ne Kopie gemacht damit du sie im Auto auch spazierenfahren kannst ?
Mal ehrlich, da ist die Fotografin doch selbst schuld, Ich kenne das als gängige Praxis, dass der Fotograf fürs Shooting an sich (also die Dienstleistung) einen Betrag kalkuliert und nur niedrig aufgelöste Bilder (640x480) (das Ergebnis) per Mail zur Ansicht schickt zum bestellen. Das ist für mich auch die fairste Bezahlart.

Wenn es jetzt hieße Pauschal wird fotografiert inkl 5-10 Bilder, dann wäre das doof, wenn mir evtl gar nicht 5 Bilder gefallen... (auch schon bei einer Fotografin vorgekommen, bei der Familienfotos entstanden sind)

Wer da dann hochaufgelöste Drucke mitgibt, ohne vorher geld gesehen zu haben, tja...
[gone] User_165787
28.08.2014
Schonmal von einer gekauften CD ne Kopie gemacht damit du sie im Auto auch spazierenfahren kannst?


Ja. Aber erstens habe ich das Original dann nicht wieder zurückgegeben und mein Geld zurückbekommen und zweitens hat dieses CD niemand von Hand speziell für mich erstellt.

Es ist was anderes, wenn ich das Bild von der Fotografin gekauft hätte - und nachher eingescannt, weil ich es gerne elektronisch hätte. Das war aber wohl hier nicht der Fall.
 
28.08.2014
Die Entscheidung könnte bestehende Verdienstquellen von Profifotografen etwa im Bereich Schul- oder Hochzeitsfotos verändern. Zwar könnten derartige Kopien auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

"Privatkopien" gemäß §53 UrhG können genausowenig durch AGB ausgeschlossen werden wie z.B. das Zitatrecht... (Ich kenne sogar diverse Juristen, die bestreiten, daß das Recht nach §60 UrhG durch AGB abbedungen werden kann, also das Recht des "Bestellers eines Bildnisses", von diesem Bildnis Kopien anzufertigen oder anfertigen zu lassen und zu nicht gewerblichen Zwecken auch zu verbreiten. "Schrankenrechte" heißen ürigens Schrankenrechte, weil sie die gesetzlich bestimmten "Schranken" des Urheberrechts darstellen.)
[gone] User_28381
30.08.2014
In meinen Augen bestätigt die Retchsprechung des BGH  nur das, was schon seit Jahren bekannt sein dürfte. Das Recht auf Privatkopie ist ja nicht wirklich neu oder großartig revolutioniert worden. Wenn eine professionell tätige Fotografin trotz klarer Rechtslage meint, sich bei einem recht klaren Sachverhalt durch alle Instanzen klagen zu müssen spricht dies in meinen Augen für 2 Dinge. Sie hat deutlich zuviel Geld und Kunden und Image sind ihr wohl nicht wichtig...

Gruß Ralf
[gone] account bitte sofort löschen
31.08.2014
Mir ist klar, das ich die Verwendung meiner Bilder kaum kontrollieren kann, daher gebe ich meinen Kunden seit Jahren hochaufgelöste Dateien ohne Wasserzeichen aber mit vollständigen IPTC und Metadaten mit und kalkuliere mit entsprechenden Stundensätzen für private und gewerbliche Arbeiten.
Und vertraue auf die Redlichkeit meiner Kunden, wie sie mir Vertrauen gute Bilder zu machen.
Kriege ich allerdings eine Vertragsverletzung mit, so mahne ich den Kunden einmal ab und fordere sofort einen angemessenen Schadensersatz. Kommt dann nix oder Abwiegelung, gehts sofort zum RA.
Dann wird es meist viel teuerer für den Kunden.
Ich kann nur jedem Fotografen raten von Anfang an kostendeckend und mit realistischem Gewinn zu kalkulieren. Aftersales ist ein schlechtes Geschäftskonzept für kreativ arbeitende Fotografen und zieht auch die falschen weil geizigen Kunden an. 

 
01.09.2014
In meinen Augen bestätigt die Retchsprechung des BGH nur das, was schon seit Jahren bekannt sein dürfte. Das Recht auf Privatkopie ist ja nicht wirklich neu oder großartig revolutioniert worden. Wenn eine professionell tätige Fotografin trotz klarer Rechtslage meint, sich bei einem recht klaren Sachverhalt durch alle Instanzen klagen zu müssen spricht dies in meinen Augen für 2 Dinge. Sie hat deutlich zuviel Geld und Kunden und Image sind ihr wohl nicht wichtig...

Vor allem sollte sich sich mal überlegen, ob ihr Geschäftsmodell im Jahr 2014 noch zeitgemäß ist.
Handwerksfotografen haben bei der Personenfotografie für Privatkunden jahrzehntelang Geld damit verdient, daß sie die Dienstleistung "Foto-Shooting" zu einem billigen Preis angeboten und anschließend die Abzüge teuer verkauft haben. Das mag vor 40 Jahren seine Berechtigung gehabt haben, heute ist es einem Kunden nicht mehr plausibel zu machen, vor allem nicht vor dem Hintergrund eines völlig veränderten Gebrauchs von Fotos durch den Kunden und durch eine komplette Veränderung der technischen Prozesse.
Ich meine, die "Kunden" sind doch net blöd, wenn ich denen Dateien oder brauchbare Bilder überlasse, bestellen die natürlich nichts mehr nach. Also die wenigsten wären wohl so "ehrlich" oder "nett", das zu tun. Damit muss ich als "Profi" doch kalkulieren.

Sie sind nicht nur nicht blöd, sie haben auch das UrhG auf ihrer Seite, das ja nun explizit bestimmt, daß der "Besteller eines Bildnis" dieses vervielfältigen und unentgeltlich und zu nicht gewerblichen Zwecken verbreiten darf. (§60 UrhG)
01.09.2014
wenn 100 Bilder nachbestellen  soviel kostet wie fünf Stunden Hochzeitsfotografie  inklusive Vorbereitung und Nachbearbeitung fühlen sich die Kunden zurecht verarscht.

Und da die Nachbestellung eh von der angelernten Kraft beim online Ausbelichter beauftragt werden und 0,3€ pro Bild kosten,
haben sich die Fotografen mit solch einem Geschäftsmodel  selbst stark abgewertet.
Der Meisterfotograf arbeitet gerade Kostendeckend und die Hilfskraft hat eine 95% Marge.
01.09.2014
wenn 100 Bilder nachbestellen soviel kostet wie fünf Stunden Hochzeitsfotografie inklusive Vorbereitung und Nachbearbeitung fühlen sich die Kunden zurecht verarscht.

Und das ist ja noch nicht mal unbedingt "Abzocke" - es ist der Irrsinn, daß - hoffentlich - hochqualifizierte Fotografen einen irrwitzigen Aufwand dafür betreiben, die Fotos ihrer Kunden zu verwalten und "Nachbestellungen" abzuwickeln. Da muss selbst der Abzug, den das Labor für 30 Cent liefert, am Ende 3 Euro kosten, sonst sind die ganzen Verwaltungs-, Handlings-, Buchhaltungs- und sonstigen Kosten nicht gedeckt.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
01.09.2014
Vor allem sollte sich sich mal überlegen, ob ihr Geschäftsmodell im Jahr 2014 noch zeitgemäß ist.
Handwerksfotografen haben bei der Personenfotografie für Privatkunden jahrzehntelang Geld damit verdient, daß sie die Dienstleistung "Foto-Shooting" zu einem billigen Preis angeboten und anschließend die Abzüge teuer verkauft haben. Das mag vor 40 Jahren seine Berechtigung gehabt haben, heute ist es einem Kunden nicht mehr plausibel zu machen, vor allem nicht vor dem Hintergrund eines völlig veränderten Gebrauchs von Fotos durch den Kunden und durch eine komplette Veränderung der technischen Prozesse.

Hier kann ich Tom nur Recht geben.
Ich habe weder Lust, die Bilder meiner Kunden jahrelang zu archivieren, noch möchte ich Streitgespräche darüber führen, wie teuer ein nachträglicher Abzug im heutigen Digitalzeitalter sein darf. Dieses "Geschäftsmodel", sein Geld nicht mit Fotografieren, sondern in erster Linie mit dem Verkauf von Abzügen zu erwirtschaften, ist meiner Meinung nach lange überholt und gehörte zur Analogfotografie. Ich biete Bilder nur inkl. Dateien bzw. als Lizenzen an...und dann aber auch zum dementsprechenden Preis. Und ich spare so einige hundert GB an Speicherplatz. Bildlizenzen sind übrigens nur mit 7% Umsatzsteuer abzurechnen, ausbelichtete Bilder mit 19%. Noch ein Vorteil...

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