fotostudio in privater wohnung bauantragspflichtig? 34
17.08.2014
Solche Dinge werden von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich behandelt.
Bei uns ins Waltrop war es beispielsweise kein Problem, ein Fotostudio in einem Wohnhaus in einer reinen Wohnsiedlung einzurichten, nachdem der Gemeinde mitgeteilt wurde, daß es keine festen Öffnungszeiten, keine Außenwerbung und keine Laufkundschaft ("Termine nur nach Vereinbarung") gibt.
In deinem Fall scheint sich die Gemeinde offenbar etwas sehr anzustellen, wenn nach deiner ersten Auskunft an die Gemeinde immer noch "nachgehakt" wird. :-/
Ich drücke mal die Daumen, daß sich die Wogen glätten werden!
Bei uns ins Waltrop war es beispielsweise kein Problem, ein Fotostudio in einem Wohnhaus in einer reinen Wohnsiedlung einzurichten, nachdem der Gemeinde mitgeteilt wurde, daß es keine festen Öffnungszeiten, keine Außenwerbung und keine Laufkundschaft ("Termine nur nach Vereinbarung") gibt.
In deinem Fall scheint sich die Gemeinde offenbar etwas sehr anzustellen, wenn nach deiner ersten Auskunft an die Gemeinde immer noch "nachgehakt" wird. :-/
Ich drücke mal die Daumen, daß sich die Wogen glätten werden!
#2Report
17.08.2014
Wenn Du in Deiner Wohnung arbeitest, kommen doch auch Leute... ;-)
Ich bin nicht der Fachmann, habe auch nur ein gesundes Halbwissen.
Wenn es sich laut Bebauungsplan um ein reines Wohngebiet handelt, ist IMHO eine gewerbliche Tätigkeit dort per se nicht erlaubt.
Eine evtl. Laufkundschaft mit den damit verbundenen Problemen wie Belästigungen, Parkraum etc. ist dabei nur ein Teilaspekt.
Der Patrick scheint in einer toleranten Gemeinde zu leben, bei Dir ist das Gegenteil...
Bei uns hatte ein Versicherungsvertreter nur ein Schild im Fenster, ohne dass je ein Kunde seine Wohnung betreten hatte, der durfte zahlen...
Ich bin nicht der Fachmann, habe auch nur ein gesundes Halbwissen.
Wenn es sich laut Bebauungsplan um ein reines Wohngebiet handelt, ist IMHO eine gewerbliche Tätigkeit dort per se nicht erlaubt.
Eine evtl. Laufkundschaft mit den damit verbundenen Problemen wie Belästigungen, Parkraum etc. ist dabei nur ein Teilaspekt.
Der Patrick scheint in einer toleranten Gemeinde zu leben, bei Dir ist das Gegenteil...
Bei uns hatte ein Versicherungsvertreter nur ein Schild im Fenster, ohne dass je ein Kunde seine Wohnung betreten hatte, der durfte zahlen...
#3Report
17.08.2014
ich denke (wichtig: ich denke nur, also weiß ich nicht, und rechtsberatungstauglich bin ich eh nicht), dass deine gewerbeanmeldung der fehler ist/war. die anmeldung einer freiberuflichen tätigkeit beim finanzamt hätte es auch getan, zumal der "fotograf" mittlerweile zu den freien berufen gehört und keine meisterpflicht beinhaltet. eine gewerbliche tätigkeit zieht natürlich den rattenschwanz der genehmigung durch verschiedene behörden hinter sich, und erzeugt beispielsweise hier in der region hannover auch doppelte müllgebühren, wenn in einer wohnung betrieben. gewerbe abmelden, keine außenwerbung am haus, und das problem dürfte gelöst sein. steuerlich kannst du natürlich trotzdem die vorteile nutzen, die dir eine berufliche tätigkeit in deiner wohnung bietet.
#4Report
18.08.2014
Ich habe hier in keinster Weise laufkundschaft, das ist wegen der bereits beschriebenen Umstände bereits erläutert. Zu typischen Studio Zeiten bin ich nicht zuhause, ich wohne in einem Wohngebiet in einem kleinen Ort, hier verirren sich nicht viele Menschen her und es ist keinerlei Werbung am Haus.
Wie ich die steuerlichen Vorteile weiter nutzen soll, wenn ich mein Gewerbe abmelde, ist mir ebenfalls schleierhaft. Denn dann würde ich ja Einnahmen erzielen ohne dass meine Tätigkeit angemeldet ist. Das erscheint mir nicht so der beste weg zu sein ;)
Ist die Frage ob sich mein Problem löst wenn ich meine Tätigkeit von Gewerbe in freien Beruf ändere. Brauche ich in einem freien Beruf auch einen Bauantrag für mein Studio?
Wie ich die steuerlichen Vorteile weiter nutzen soll, wenn ich mein Gewerbe abmelde, ist mir ebenfalls schleierhaft. Denn dann würde ich ja Einnahmen erzielen ohne dass meine Tätigkeit angemeldet ist. Das erscheint mir nicht so der beste weg zu sein ;)
Ist die Frage ob sich mein Problem löst wenn ich meine Tätigkeit von Gewerbe in freien Beruf ändere. Brauche ich in einem freien Beruf auch einen Bauantrag für mein Studio?
#5Report
18.08.2014
@ Vanessa
Die Frage ist eher, ob es das Finanzamt letztendlich anerkennen würde, wenn du deine Selbstständigkeit als freiberufliche Tätigkeit deklarierst und eben nicht mehr als Gewerbe weiter fort führst.
Die Frage ist eher, ob es das Finanzamt letztendlich anerkennen würde, wenn du deine Selbstständigkeit als freiberufliche Tätigkeit deklarierst und eben nicht mehr als Gewerbe weiter fort führst.
#6Report
18.08.2014
Die lokale Baubehörde entscheidet, ob ein Studio,
auch wenn es nur "teilweise" gewerblich oder freiberuflich genützt ist,
eben einen Antrag auf Nutzungsänderung benötigt oder nicht.
Möglicherweise hat auch nur ein "Mitbewohner" sich bei der Gemeinde
gemeldet und nachgefragt, ob Dein "Studio" als solches zB
als gewerblich genützter Raum angemeldet sei.
Da stellen sich verschiedene Fragen:
Ist das Studio in einer Wohnung, zB einfach ein Zimmer, ist das aus
Sicht der Feuerschutzbehörde, auch Feuerpolizei etc, genannt,
eine andere Nutzung, zwischen denen eine EI Zone sein muss.
EI ist der Feuerwiderstand. Guck hier: http://www.wissenwiki.de/Feuerwiderstand
Je nach Art des Gewerbes müsstest Du dann eie Herren und eine
Damentoilette für Kunden haben und noch was weiss ich nicht was.
Auch hier sind die Vorschriften von Land zu Land, von Bundesland zu Bundesland
von Dorf zu Dorf unterschiedlich und die Frau oder der Mann der Kontrollbehörde hat
ihren oder seinen grossen Auftritt ohne Applaus meistens.
Daneben muss man beachten, dass es Wohnzonen gibt, in denen sogar stilles Gewerbe
verboten ist. Das haben wir uns Bürger selbst eingebrockt, weil wir das so haben
wollten. Also immer aufpassen, wenn man über Behrden schimpft, Nicht selten
müssen die Leute der Ämter auch unsere Sturheiten durchsetzen, wiewohl
sie die durchzusetzende Vorschrift als "kacke" betrachten.
Viel Spass
Heiner
PS: Edit:
Aus meiner Sicht ist baupolizeillich/feuerpolizeilich kein Unterschied eines
Gewerbes oder eines freien Berufes, was an sich auch Gewerbe ist.
auch wenn es nur "teilweise" gewerblich oder freiberuflich genützt ist,
eben einen Antrag auf Nutzungsänderung benötigt oder nicht.
Möglicherweise hat auch nur ein "Mitbewohner" sich bei der Gemeinde
gemeldet und nachgefragt, ob Dein "Studio" als solches zB
als gewerblich genützter Raum angemeldet sei.
Da stellen sich verschiedene Fragen:
Ist das Studio in einer Wohnung, zB einfach ein Zimmer, ist das aus
Sicht der Feuerschutzbehörde, auch Feuerpolizei etc, genannt,
eine andere Nutzung, zwischen denen eine EI Zone sein muss.
EI ist der Feuerwiderstand. Guck hier: http://www.wissenwiki.de/Feuerwiderstand
Je nach Art des Gewerbes müsstest Du dann eie Herren und eine
Damentoilette für Kunden haben und noch was weiss ich nicht was.
Auch hier sind die Vorschriften von Land zu Land, von Bundesland zu Bundesland
von Dorf zu Dorf unterschiedlich und die Frau oder der Mann der Kontrollbehörde hat
ihren oder seinen grossen Auftritt ohne Applaus meistens.
Daneben muss man beachten, dass es Wohnzonen gibt, in denen sogar stilles Gewerbe
verboten ist. Das haben wir uns Bürger selbst eingebrockt, weil wir das so haben
wollten. Also immer aufpassen, wenn man über Behrden schimpft, Nicht selten
müssen die Leute der Ämter auch unsere Sturheiten durchsetzen, wiewohl
sie die durchzusetzende Vorschrift als "kacke" betrachten.
Viel Spass
Heiner
PS: Edit:
Aus meiner Sicht ist baupolizeillich/feuerpolizeilich kein Unterschied eines
Gewerbes oder eines freien Berufes, was an sich auch Gewerbe ist.
#7Report
18.08.2014
Ich könnte die Einnahmen durch Veröffentlichungen in verschiedenen Magazinen anbringen, was ja eher künstlerischen Charakter hat und nicht den eines Gewerbes. Oder würdedas nicht ausreichen um meine Tätigkeit neu zu deklarieren?
Meine Vermieter und ich gehen stark davon aus, dass ein gewisser Nachbar stunk gemacht hat. Der ist nämlich in der ganzen Nachbarschaft, auch bei seiner Verwandtschaft, entsprechend verschrien.
Mir stellt sich die Frage, was so eine Genehmigung kosten würde. Wären das nur 200 Euro, könnte ich das verschmerzen. Aber ich will auch keine unsummen ausgeben, wenn ich da ggf nur noch ein Jahr wohnen bleibe ...
Meine Vermieter und ich gehen stark davon aus, dass ein gewisser Nachbar stunk gemacht hat. Der ist nämlich in der ganzen Nachbarschaft, auch bei seiner Verwandtschaft, entsprechend verschrien.
Mir stellt sich die Frage, was so eine Genehmigung kosten würde. Wären das nur 200 Euro, könnte ich das verschmerzen. Aber ich will auch keine unsummen ausgeben, wenn ich da ggf nur noch ein Jahr wohnen bleibe ...
#8Report
18.08.2014
@ Vanessa
In Bezug auf das Finanzamt könntest du das vermutlich belegen, daß du künstlerisch und somit freiberuflich tätig bist. Ob das aber etwas an dem Konflikt mit der Gemeinde ändern würde, ist fraglich.
Und steht überhaupt fest, daß eine Nutzungsänderung möglich ist oder muß das erst noch festgestellt werden? Geht das aus den Schriftstücken der Gemeinde hervor?
In Bezug auf das Finanzamt könntest du das vermutlich belegen, daß du künstlerisch und somit freiberuflich tätig bist. Ob das aber etwas an dem Konflikt mit der Gemeinde ändern würde, ist fraglich.
Und steht überhaupt fest, daß eine Nutzungsänderung möglich ist oder muß das erst noch festgestellt werden? Geht das aus den Schriftstücken der Gemeinde hervor?
#9Report
18.08.2014
Ich denke, das Problem liegt weiter vorn.
Beim Gewerbeamt anzeigen(!), dass Du eine FREIBERUFLICHE (fotokünstlerische) Tätigkeit neben Deiner Vollbeschäftigung ausübst. Die Gewerbeanmeldung widerrufen.
Und >>> rede
Beim Gewerbeamt anzeigen(!), dass Du eine FREIBERUFLICHE (fotokünstlerische) Tätigkeit neben Deiner Vollbeschäftigung ausübst. Die Gewerbeanmeldung widerrufen.
Und >>> rede
#10Report
18.08.2014
Welche gesetzlichen Grundlagen werden in dem Aufforderungsbescheid genannt?
#11Report
18.08.2014
Das mit der künstlerischen Freiberuflichkeit... ;-)
Das wird bei dem Meisten schwerlich durchsetzbar sein, da die Tätigkeit sehr eingeschränkt ist. Alles was in den Bereich handwerkliche Fotografie fällt wie z.B. Portraits sind da nämlich raus. Auch verlangt das Finanzamt -zumindest bei uns- Nachweise, ob die Werke einen künstlerischen Anspruch haben oder nicht oder doch einfach nur Fotos sind. Bei uns gehen die sogar so weit, dass Du Nachweise erbringen musst, das Du auf Kunstausstellungen warst, Kunstpreise gewonnen hast etc.
Abgesehen davon führt das nicht zur Lösung des Problems, da auch dieses letztendlich gewerblich ist. Entscheidend sind hier die Vorschriften über eine gewerbliche Nutzung in einem Wohngebiet.
Wie Patrick wieder mal zu recht schreibt, es ist fraglich, ob die Nutzungänderung überhaupt durch geht.
Nur mal am Rande:
Wenn Du nur ab und zu mal knipst, lohnt sich die Gewerbeanmeldung eh kaum. Hat sich schon die BG ETEM bei Dir gemeldet? Denn die will auch nicht wenig Kohle sehen. Dann der ganze Rattenschwanz an weiteren Vorschriften...
Eine Möglichkeit wäre, dass Du deine Whng. nur als Firmenanschrift hast, die Tätigkeit dort aber nicht ausführst.
Ich würde das Gewerbe schlicht abmelden, hier und da Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern und gut ist.
Oder das Gewerbe auf richtige Füsse stellen, wenn sich die Einnahmelage gut dar stellt.
Das wird bei dem Meisten schwerlich durchsetzbar sein, da die Tätigkeit sehr eingeschränkt ist. Alles was in den Bereich handwerkliche Fotografie fällt wie z.B. Portraits sind da nämlich raus. Auch verlangt das Finanzamt -zumindest bei uns- Nachweise, ob die Werke einen künstlerischen Anspruch haben oder nicht oder doch einfach nur Fotos sind. Bei uns gehen die sogar so weit, dass Du Nachweise erbringen musst, das Du auf Kunstausstellungen warst, Kunstpreise gewonnen hast etc.
Abgesehen davon führt das nicht zur Lösung des Problems, da auch dieses letztendlich gewerblich ist. Entscheidend sind hier die Vorschriften über eine gewerbliche Nutzung in einem Wohngebiet.
Wie Patrick wieder mal zu recht schreibt, es ist fraglich, ob die Nutzungänderung überhaupt durch geht.
Nur mal am Rande:
Wenn Du nur ab und zu mal knipst, lohnt sich die Gewerbeanmeldung eh kaum. Hat sich schon die BG ETEM bei Dir gemeldet? Denn die will auch nicht wenig Kohle sehen. Dann der ganze Rattenschwanz an weiteren Vorschriften...
Eine Möglichkeit wäre, dass Du deine Whng. nur als Firmenanschrift hast, die Tätigkeit dort aber nicht ausführst.
Ich würde das Gewerbe schlicht abmelden, hier und da Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern und gut ist.
Oder das Gewerbe auf richtige Füsse stellen, wenn sich die Einnahmelage gut dar stellt.
#12Report
18.08.2014
Da man mir in einer anderen Angelegenheit mal mit der "Sächsischen Bauordnung" gedroht hat, vermute ich mal, dass wir Dir hier wenig helfen können, weil diverse Vorschriften länderspezifisch zu sein scheinen. Zum Beispiel kann auch ein zweiter Fluchtweg aus dem Studio verlangt werden.
Hier ist es so, dass für die Ausübung eines Gewerbes die Umwidmung von Wohnraum erfolgen muß. Diese kostenpflichtige Aktion dürfte Dir aber verwehrt werden. Dazu muß der Vermieter explizit zustimmen und er kann auch einen anderen Mietzins erheben. Auch Energie/Heizung müßten separat abgerechnet werden. Die Details kann Dir dein Chef als Steuerberater sicher bestens erklären.
Also die Idee mit dem Gewerbe, war sicher nicht die beste.
An Alle, die es glauben besser zu wissen: 70 % der hier vorhandenen Studios würden einer Kontrolle durch die Bauaufsicht oder die Feuerwehr nicht überstehen.
Hier ist es so, dass für die Ausübung eines Gewerbes die Umwidmung von Wohnraum erfolgen muß. Diese kostenpflichtige Aktion dürfte Dir aber verwehrt werden. Dazu muß der Vermieter explizit zustimmen und er kann auch einen anderen Mietzins erheben. Auch Energie/Heizung müßten separat abgerechnet werden. Die Details kann Dir dein Chef als Steuerberater sicher bestens erklären.
Also die Idee mit dem Gewerbe, war sicher nicht die beste.
An Alle, die es glauben besser zu wissen: 70 % der hier vorhandenen Studios würden einer Kontrolle durch die Bauaufsicht oder die Feuerwehr nicht überstehen.
#13Report
18.08.2014
@ Wolfgang Blaschnik
Um auf legalem Wege mit der Fotografie Geld zu verdienen, war das sehr wohl die beste Idee.
Die Gemeinde hat schließlich nichts gegen die Fotografentätigkeit an sich, sondern lediglich etwas gegen die Mitnutzung der privaten Wohnräume als Studio.
Nun müsste man abwarten, was weitere "Verhandlungen" mit der Gemeinde bzgl. der zukünftigen Gemischtnutzung bringen und falls sich die Gemeinde tatsächlich querstellen sollte oder die Nutzungsänderung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, müßte "lediglich" der Studiobetrieb eingestellt werden, aber nicht das vollständige fotografische Gewerbe.
Im Falle eines Falles müsste sich Vanessa dann halt nach einem passenden Mietstudio oder einer Studiobeteiligung in ihrer Nähe umsehen, damit sie das Nebengewerbe in seiner jetzigen Form aufrecht erhalten kann.
Also die Idee mit dem Gewerbe, war sicher nicht die beste.
Um auf legalem Wege mit der Fotografie Geld zu verdienen, war das sehr wohl die beste Idee.
Die Gemeinde hat schließlich nichts gegen die Fotografentätigkeit an sich, sondern lediglich etwas gegen die Mitnutzung der privaten Wohnräume als Studio.
Nun müsste man abwarten, was weitere "Verhandlungen" mit der Gemeinde bzgl. der zukünftigen Gemischtnutzung bringen und falls sich die Gemeinde tatsächlich querstellen sollte oder die Nutzungsänderung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, müßte "lediglich" der Studiobetrieb eingestellt werden, aber nicht das vollständige fotografische Gewerbe.
Im Falle eines Falles müsste sich Vanessa dann halt nach einem passenden Mietstudio oder einer Studiobeteiligung in ihrer Nähe umsehen, damit sie das Nebengewerbe in seiner jetzigen Form aufrecht erhalten kann.
#14Report
[gone] User_141020
18.08.2014
Hi Vanessa!
Nur ein ergänzender Hinweis zur oben genannten BG Etem:
Wenn die Fotografie Nebenberuf ist und weniger als 800 Stunden oder 100 Arbeitstage pro Jahr betrieben wird, kann man sich von der Unternehmerpflichtversicherung befreien lassen. Beitrag dann 0,00 Euro - das ist bezahlbar :-).
VG Ralf
Nur ein ergänzender Hinweis zur oben genannten BG Etem:
Wenn die Fotografie Nebenberuf ist und weniger als 800 Stunden oder 100 Arbeitstage pro Jahr betrieben wird, kann man sich von der Unternehmerpflichtversicherung befreien lassen. Beitrag dann 0,00 Euro - das ist bezahlbar :-).
VG Ralf
#15Report
18.08.2014
vielen dank erstmal für die zahlreichen antworten :)
in dem schreiben steht u. a.
bauvorhaben: nutzungsänderung wohnraum zu fotostudio
...
wir möchten sie darauf aufmerksam machen, dass diese gewerbliche nutzung gemäß § 61 LBauO baugenehmigungspflichtig ist.
einreichen soll ich folgende unterlagen: bauantragsformular, betriebsbeschreibung, berechnung nutzfläche, lageplan, bauzeichnungen (grundriss, schnitt, ansichten), stellplatznachweis
mein mieter wusste seit meinem einzug (bzw schon vorher) dass ich hier ein fotostudio betreiben möchte und es war nie ein problem und auch heute nicht. wir haben das auch im mietvertrag festgehalten. er ist natürlich über den aktuellen schriftverkehr mit der verbandsgemeindeverwaltung informiert und möchte selbst wissen, wie das ganze weiter geht und hofft, dass das ganze positiv für mich ausgeht.
energie/heizung/etc berechne ich nach prozentualem aufteilungsmaßstab. das ist der gängige weg in meinem fall will ich mal meinen :)
die bg hat sich noch nicht bei mir gemeldet, aber das thema hatte ich damals mit patrick schon durchgesprochen
wenn mir der studiobetrieb in meiner wohnung untersagt werden würde, ich aber mein (gewerbliches) büro hier weiterhin nutzen könnte, wäre das in ordnung für mich. wenn ich meiner gewerblichen bürotätigkeit aber auch nicht mehr in meiner wohnung nachgehen dürfte, würde ich mein gewerbe wohl abmelden müssen. denn mein büro nicht in meiner wohnung haben zu können und dann jedes mal, wenn mir ein kunde ein bild zuschickt, erst in mein büro fahren zu müssen, ist sehr unwirtschaftlich. für fotoshootings wäre das noch realisierbar.
in dem schreiben steht u. a.
bauvorhaben: nutzungsänderung wohnraum zu fotostudio
...
wir möchten sie darauf aufmerksam machen, dass diese gewerbliche nutzung gemäß § 61 LBauO baugenehmigungspflichtig ist.
einreichen soll ich folgende unterlagen: bauantragsformular, betriebsbeschreibung, berechnung nutzfläche, lageplan, bauzeichnungen (grundriss, schnitt, ansichten), stellplatznachweis
mein mieter wusste seit meinem einzug (bzw schon vorher) dass ich hier ein fotostudio betreiben möchte und es war nie ein problem und auch heute nicht. wir haben das auch im mietvertrag festgehalten. er ist natürlich über den aktuellen schriftverkehr mit der verbandsgemeindeverwaltung informiert und möchte selbst wissen, wie das ganze weiter geht und hofft, dass das ganze positiv für mich ausgeht.
energie/heizung/etc berechne ich nach prozentualem aufteilungsmaßstab. das ist der gängige weg in meinem fall will ich mal meinen :)
die bg hat sich noch nicht bei mir gemeldet, aber das thema hatte ich damals mit patrick schon durchgesprochen
wenn mir der studiobetrieb in meiner wohnung untersagt werden würde, ich aber mein (gewerbliches) büro hier weiterhin nutzen könnte, wäre das in ordnung für mich. wenn ich meiner gewerblichen bürotätigkeit aber auch nicht mehr in meiner wohnung nachgehen dürfte, würde ich mein gewerbe wohl abmelden müssen. denn mein büro nicht in meiner wohnung haben zu können und dann jedes mal, wenn mir ein kunde ein bild zuschickt, erst in mein büro fahren zu müssen, ist sehr unwirtschaftlich. für fotoshootings wäre das noch realisierbar.
#16Report
18.08.2014
@ Vanessa
Ganz ehrlich, daß was die Stadt da an Unterlagen von dir haben möchte, klingt in der Tat schon sehr "ernst".
Ich dachte bislang immer, daß unser Städtchen in vielen bürokratischen Belangen einen an der Waffel hat, aber wie gesagt, war das bei unserem Studio GAR KEIN Problem. Das Gewerbe wurde angemeldet, wir haben der Sachbearbeiterin beim Gewerbeamt kurz beschrieben, wie das alles ablaufen wird (...keine Außenwerbung, keine Laufkundschaft, Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung...), die hatte dann noch einen Sachverständigen vorbeigeschickt, der sich alles angeguckt hatte und damit war die Sache gegessen. Keine besonderen Auflagen, keine Nutzungsänderung, alles easy.
Daß sich die Gemeinden mitunter dermaßen anstellen, wenn jemand offiziell Geld verdienen möchte, ist wirklich traurig.
Gegen die (Mit-)Nutzung deiner Räumlichkeiten als reines Büro wird die Gemeinde wohl nichts haben. Die hat es anscheinend gezielt auf dein Studio abgesehen. An deiner Stelle würde ich mit dem Sachbearbeiter mal einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren und im Zweifelsfall sollte er sich deine Räumlichkeiten einfach vor Ort anschauen. Dann verstehen die vielleicht endlich, daß du da kein Großraumstudio betreibst, durch das täglich 100 Models gejagt werden und daß es da bei dir auch keine Laufkundschaft gibt.
Ganz ehrlich, daß was die Stadt da an Unterlagen von dir haben möchte, klingt in der Tat schon sehr "ernst".
Ich dachte bislang immer, daß unser Städtchen in vielen bürokratischen Belangen einen an der Waffel hat, aber wie gesagt, war das bei unserem Studio GAR KEIN Problem. Das Gewerbe wurde angemeldet, wir haben der Sachbearbeiterin beim Gewerbeamt kurz beschrieben, wie das alles ablaufen wird (...keine Außenwerbung, keine Laufkundschaft, Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung...), die hatte dann noch einen Sachverständigen vorbeigeschickt, der sich alles angeguckt hatte und damit war die Sache gegessen. Keine besonderen Auflagen, keine Nutzungsänderung, alles easy.
Daß sich die Gemeinden mitunter dermaßen anstellen, wenn jemand offiziell Geld verdienen möchte, ist wirklich traurig.
Gegen die (Mit-)Nutzung deiner Räumlichkeiten als reines Büro wird die Gemeinde wohl nichts haben. Die hat es anscheinend gezielt auf dein Studio abgesehen. An deiner Stelle würde ich mit dem Sachbearbeiter mal einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren und im Zweifelsfall sollte er sich deine Räumlichkeiten einfach vor Ort anschauen. Dann verstehen die vielleicht endlich, daß du da kein Großraumstudio betreibst, durch das täglich 100 Models gejagt werden und daß es da bei dir auch keine Laufkundschaft gibt.
#17Report
18.08.2014
im ersten schreiben der gemeinde stand dass ich ein "fotostudio mit entsprechender laufkundschaft" hätte. dies habe ich dann umfangreich wiederlegt in meinem antwortschreiben. ich hatte in meinem schreiben auch erläutert, dass das ganze eigentlich nur hobby ist, wo ich größtenteils freundinnen fotografiere und nur hin und wieder mal "kundinnen" habe, die nach vereinbarung zu mir kommen - meist von weiter her - und dass ich einfach meinen kleinen gewinn legal versteuern wollte und nie die absicht einer gewinnmaximierung hatte. ich hatte dann meine letzten einkommensteuerbescheide in kopie dazu gelegt um zu verdeutlichen, dass die einnahmen aus nichtselbständiger tätigkeit bei weitem überwiegen und ich nur einen kleinen gewinn aus gewerbebetrieb habe.
außerdem hab ich denen ein foto von der außenansicht des wohnhauses gemacht und ein foto von der klingel -> keinerlei werbung. dann hatte ich denen noch fotos von meinem wohnzimmer/studio gemacht damit die sehen können, dass ich da wirklich keinerlei bauliche veränderungen getroffen habe und das studio in fünf minuten wieder in ein reines wohnzimmer herzurichten ist. im zweiten schreiben wurde dann auf die laufkundschaft in keinster weise mehr eingegangen ...
als antwort kam "[...] auch wenn sie in ihrem schreiben vom 11.08.2014 anderer meinung sind, handelt es sich bei der nutzung des ehemaligen kinderzimmers und einem teilbereich des wohnzimmers für ihre tätigkeit als fotografin um eine nutzungsänderung. legen sie bitte die weiteren geforderten unterlagen bis zum 08.09.2014 vor [...]"
ich habe nun auch vor morgen den zuständigen sachbearbeiter mal anzurufen ob er sich das ganze selbst vor ort einmal ansehen möchte oder ob ich einen termin im büro der verbandsgemeinde machen kann.
nur hab ich natürlich angst dass er darauf besteht, dass ich die ganzen unterlagen einreichen muss und mein antrag dann ggf. abgelehnt wird.
außerdem hab ich denen ein foto von der außenansicht des wohnhauses gemacht und ein foto von der klingel -> keinerlei werbung. dann hatte ich denen noch fotos von meinem wohnzimmer/studio gemacht damit die sehen können, dass ich da wirklich keinerlei bauliche veränderungen getroffen habe und das studio in fünf minuten wieder in ein reines wohnzimmer herzurichten ist. im zweiten schreiben wurde dann auf die laufkundschaft in keinster weise mehr eingegangen ...
als antwort kam "[...] auch wenn sie in ihrem schreiben vom 11.08.2014 anderer meinung sind, handelt es sich bei der nutzung des ehemaligen kinderzimmers und einem teilbereich des wohnzimmers für ihre tätigkeit als fotografin um eine nutzungsänderung. legen sie bitte die weiteren geforderten unterlagen bis zum 08.09.2014 vor [...]"
ich habe nun auch vor morgen den zuständigen sachbearbeiter mal anzurufen ob er sich das ganze selbst vor ort einmal ansehen möchte oder ob ich einen termin im büro der verbandsgemeinde machen kann.
nur hab ich natürlich angst dass er darauf besteht, dass ich die ganzen unterlagen einreichen muss und mein antrag dann ggf. abgelehnt wird.
#18Report
18.08.2014
Ein persönliches Gespräch könnte vielleicht(!) so einiges klären. Denn ich denke, daß die Jungs/Mädels da beim Amt eine etwas falsche Vorstellung von Art und Umfang deiner dortigen Tätigkeit haben könnten. Dann erklärst du ihm am besten noch, wie du an deine Modelle rankommst (MK, FB, Mundpropaganda) - also eher locker und unverbindlich und nicht etwas gezielte Werbemaßnahmen oder sowas.
Aber bevor du irgendwas einreichst, würde ich mich auch über etwaige Kosten und die Erfolgsaussichten informieren.
Aber bevor du irgendwas einreichst, würde ich mich auch über etwaige Kosten und die Erfolgsaussichten informieren.
#19Report
18.08.2014
ich hatte denen bereits geschildert dass ich über meine homepage, die model-kartei oder facebook angeschrieben werde und dass ich nur hin und wieder termine (also kundinnen habe) und die sehen ja anhand meiner einkommensteuerbescheide auch meinen niedrigen gewinn. außerdem hatte ich denen ja fotos vom wohnzimmer/studio geschickt. anhand all dessen sollten die bereits einschätzen können, dass das hier keine große nummer ist sondern im kleinen rahmen
klar, über die kosten und aussichten werde ich mich vorher informieren. nur wenn der sachbearbeiter mir sagt, dass er über die aussichten erst dann eine fundierte auskunft geben kann, wenn die unterlagen alle komplett vorliegen, bin ich genauso schlau wie am anfang ;)
klar, über die kosten und aussichten werde ich mich vorher informieren. nur wenn der sachbearbeiter mir sagt, dass er über die aussichten erst dann eine fundierte auskunft geben kann, wenn die unterlagen alle komplett vorliegen, bin ich genauso schlau wie am anfang ;)
#20Report
Topic has been closed
ich bin hauptberuflich steuerfachangestellte (40 stunden pro woche) und habe nebenher ein gewerbe angemeldet für fotografie und bildbearbeitung, wobei die bildbearbeitung überwiegt was den zeitlichen aufwand als auch den umsatz angeht. angemeldet hatte ich das gewerbe nur aus dem grund, meine wenigen einnahmen korrekt zu versteuern und nicht aufgrund von gewinnmaximierung oder ähnliches. ich habe hierzu in meiner privaten wohnung das ehemalige kinderzimmer als büro genutzt und einen teil meines wohnzimmers als studio.
nun bekam ich post von meiner verbandsgemeindeverwaltung, in der mir geschrieben wurde, dass ich ein fotostudio mit entsprechender laufkundschaft hätte und dieses fotostudio bauantragspflichtig sei und ich gewisse unterlagen einreichen müsse. ich schrieb dann zurück, dass ich kein fotostudio mit laufkundschaft habe, da ich in einem reinen wohngebiet wohne, weder große werbung am wohnhaus ist noch andere werbende elemente in den fenstern oder an der klingel. außerdem schickte ich einen grundriss meiner wohnung mit, fotografien meines wohnzimmers und meine letzten einkommensteuerbescheide, aus denen ersichtlich ist, dass mein gewinn aus gewerbebetrieb deutlich unter den einnahmen aus nichtselbständiger tätigkeit liegt.
nun erhielt ich erneut post von der verbandsgemeindeverwaltung, erneut mit der aufforderung einige unterlagen einzureichen. dort stand nun geschrieben dass die nutzungsänderung des ehemaligen kinderzimmers und teil des wohnzimmers bauantragspflichtig sei.
das fotostudio besteht aus papierleinwänden, die an der decke hängen, sowie drei blitzen, die in der ecke des wohnzimmers stehen.
habt ihr bereits ähnliche erfahrungen gemacht bzw könnt mir ratschläge geben?
liebe grüße,
vanessa