Kein TFP aber Zusage per Facebook? 23
07.07.2014
Wie ist hier die Rechtssprechung? Reicht mir die Zusage per Facebook?
einen vertrag rückgängig zu machen, weil du zu spät geliefert hast, ist erst mal unsinn. außer, sie hat dich mehrfach angemahnt mit fristsetzung. wenn du jedoch ein halbes jahr brauchst, um die bilder zu liefern, dann kann man aber vermutlich nicht auf vertragseinhaltung bestehen.
wenn aus der facebook konversation eindeutig hervorgeht, worum es ging und dass du die bilder nutzen möchtest ist das quasi wie ein schriftlicher vertrag.
außerdem sehe ich es genauso, dass ein TFP üblicherweise für die veröffentlichung von bildern gemacht wird und das somit implizit eingeschlossen ist. hier gilt das, was üblich ist, nicht nur das, was im vertrag steht.
Guter Witz. Kein deutsches Gericht erkennt so was an. Screenshots kann ich mir schließlich selber malen, mit beliebigen Texten - wir können doch alle Photoshop. Ich habe noch nie gehört, dass ein Gericht einen Internet-Dialog als Vertrag akzeptiert.
rein rechtlich ist es auch OHNE facebook ein vertrag - also wieso sollte das nicht anerkannt werden als beweismittel, zumal man facebook konversationen nicht nachträglich manipulieren kann? und wie groß ist deine erfahrung mit gerichten, dass du deine erfahrung als maßstab nimmst?
Wenn du deinen Teil des Vertrages nicht einhältst, muss sich das Model auch nicht mehr an seine Zusagen gebunden fühlen.
das ist einfach falsch! ist mir völlig schleierhaft, worauf du dein juristisches fachwissen beziehst, denn das ist grundwissen jura 1. semester!
#22Report
11.07.2014
warum sollten Screenshots nicht als Beweismittel gelten? Die Konversation liegt auf dem Facebookserver und ist im Nachhinein, für einen einfachen Anwender, kaum nachträglich zu manipulieren. Wenn beide Parteien einen Screenshot vorlegen und die Screenshots sind identisch, dann ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit wirklich die geführte Konversation. Sind sie unterschiedlich, hat wohl einer manipuliert. Das klärt dann spätestens der Vergleich mit der online vorhandenen Version.
#23Report
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Der hoffentlich vorher unterschriebene Vertrag. :)
Dabei stellt sich noch die Frage: Würde ein Richter - im Zeitalter von Facebook und Twitter - ersthaft annehmen, dass sich (Hobby)Fotograf und (Hobby)Model nur treffen, um ein paar Bilder für die jeweilige heimische Festplatte zu machen? In einer Zeit, wo schon fast jeder Toilettengang mit Smartphone festgehalten und auf FB gepostet wird? Das wäre doch ziemlich weltfremd.