Kein TFP aber Zusage per Facebook? 23
[gone] sebi
06.07.2014
Häh? Also löschen musst du natürlich gar nichts, wieso auch, du bist der Urheber. Veröffentlichen darfst du die Fotos, wenn sie dir vorher das Einverständnis gegeben hat.
#2Report
06.07.2014
Hast du denn ein Vertrag gemacht ?
Falls ja, kann sie nichts machen.
Allenfalls kann sie dich bitten, eine Namensnennung zu unterlassen.
Falls nein, dann kann man sich streiten, aber löschen musst du nichts.
Nur ob sich ein Streit für ein paar Bilder lohnt, musst du beurteilen.
Nebenbei; meine Models warten auch länger auf deren Bilder.
Gruß
R.
Falls ja, kann sie nichts machen.
Allenfalls kann sie dich bitten, eine Namensnennung zu unterlassen.
Falls nein, dann kann man sich streiten, aber löschen musst du nichts.
Nur ob sich ein Streit für ein paar Bilder lohnt, musst du beurteilen.
Nebenbei; meine Models warten auch länger auf deren Bilder.
Gruß
R.
#3Report
06.07.2014
Hallo, es geht darum, sie will das die Bilder nicht veröffentlich auf Facebook und co sind. Aber sie hat diese ja auch genutzt schon 2 Wochen auf Instagram.
ICH habe ihr drauf hin geschrieben:
Wenn du der Annahme bist, ich nutze Sie widerrechtlich, dann hast du dir ein Eigentor geschossen und nutzt diese auch widerrechtlich.
Sie:
Da ich dich ausdrücklich gefragt habe, aber du mich nicht, ist es eindeutig. Ich werde jetzt nicht mehr per Mail oder Facebook schreiben. Gib mir bitte die Kontaktdaten deines Dads/Anwalt, damit der sic weiter darum kümmern kann
ICH:
Haha du bist lustig, du hast mich ausdrücklich danach gefragt? heisst wenn jmd eine bank raubt, und erst danach fragt ob es legal ist, wäre das ok gewesen? :-)
Das heisst, sie sagt ich nutze sie unrechtmäßig, aber sie nicht, weil sie mich ja DANACH :-) gefragt hat.
ICH habe ihr drauf hin geschrieben:
Wenn du der Annahme bist, ich nutze Sie widerrechtlich, dann hast du dir ein Eigentor geschossen und nutzt diese auch widerrechtlich.
Sie:
Da ich dich ausdrücklich gefragt habe, aber du mich nicht, ist es eindeutig. Ich werde jetzt nicht mehr per Mail oder Facebook schreiben. Gib mir bitte die Kontaktdaten deines Dads/Anwalt, damit der sic weiter darum kümmern kann
ICH:
Haha du bist lustig, du hast mich ausdrücklich danach gefragt? heisst wenn jmd eine bank raubt, und erst danach fragt ob es legal ist, wäre das ok gewesen? :-)
Das heisst, sie sagt ich nutze sie unrechtmäßig, aber sie nicht, weil sie mich ja DANACH :-) gefragt hat.
#4Report
06.07.2014
Und nein, kein Vertrag, mündlich und per Facebook chat. Aber es war noch eine Person dabei (Zeuge) die gehört hat, das ich gesagt habe:
"Die Bilder bekommt ihr per Dropbox odr Link als Vorauswahl, und die ihr veröffentlich haben wollt sende ihr mir einfach zu"
Und inweiweit reicht Facebook als "TFP" Vertrag?
"Die Bilder bekommt ihr per Dropbox odr Link als Vorauswahl, und die ihr veröffentlich haben wollt sende ihr mir einfach zu"
Und inweiweit reicht Facebook als "TFP" Vertrag?
#5Report
#6
06.07.2014
Das kannst Du als Vertrag mal einfach so knicken... ist wie kein Vertrag.
#7Report
06.07.2014
Also muss ich sie löschen von Facebook und co? Dann kann ich sie aber genauso verklagen für die unrechtmäßige Nutzung.
#8Report
06.07.2014
Bilder löschen,ihr die Nutzung untersagen...sie hat auch nichts schriftliches
#9Report
06.07.2014
Manm, mann, mann, was soll dieser Quatsch.
Wie heißt es so schön.
Konkludentes Verhalten - da gibt es doch tausend Urteile dazu.
Bei TfP muss ein Model mit einer Veröffentlichung rechnen.
Punkt.
Soll sie doch klagen, soll sie doch in Vorleistung gehen, soll sie doch !
Lächerlich !
Hat sie was gezahlt ?
Nichts ?
Hast Du Snapshots von den Instagramm-Veröffentlichungen Deiner Werke ?
Na also !
Sie will Dich abzocken ?
Na dann wird sie mal von einem/ihrem Rechtsanwalt hören,
wieviel Geld er dafür von ihr haben will !
Wie heißt es so schön.
Konkludentes Verhalten - da gibt es doch tausend Urteile dazu.
Bei TfP muss ein Model mit einer Veröffentlichung rechnen.
Punkt.
Soll sie doch klagen, soll sie doch in Vorleistung gehen, soll sie doch !
Lächerlich !
Hat sie was gezahlt ?
Nichts ?
Hast Du Snapshots von den Instagramm-Veröffentlichungen Deiner Werke ?
Na also !
Sie will Dich abzocken ?
Na dann wird sie mal von einem/ihrem Rechtsanwalt hören,
wieviel Geld er dafür von ihr haben will !
#10Report
06.07.2014
Ok - bei mir außerhalb von Familie nur mit schriftlichem Vertrag!
Alles andere ist für mich NoGo!
Alles andere ist für mich NoGo!
#11Report
06.07.2014
@Fotocowboy - Mit dem Konkludenten Verhalten habe ich mir auch gedacht. Wo kann man solche Urteile sehen? Nachlesen? Und du hast schon gelesen das ich nichts schriftliches habe außer Facebook und einer bekannten die bei dem Shoot auch geshootet wurde (und für die natürlich das gleiche zählt)
#12Report
06.07.2014
@ Ricardo: Hast Du Internet ? Hast Du geklickt ? Hast Du gegoogelt ?
....hast Du Eier ?
Oder möchtest Du ihr nachträglich noch am liebsten
eine Aufwandsentschädigung von € 280 zahlen ?
Man kann mit Dir nur das machen, was Du mit Dir machen lässt !
Vor allem trifft das auf Mogels zu.
Stell ihr alternativ eine Rechnung,
deren Bezahlung Dich über das Löschern der TfP Bilder mit einem guten Gefühl hinwegtrösten würde.
Gelöscht wird sofort nach endgültiger, nicht widerrufbarer Gutschrift auf Deinem Konto.
....hast Du Eier ?
Oder möchtest Du ihr nachträglich noch am liebsten
eine Aufwandsentschädigung von € 280 zahlen ?
Man kann mit Dir nur das machen, was Du mit Dir machen lässt !
Vor allem trifft das auf Mogels zu.
Stell ihr alternativ eine Rechnung,
deren Bezahlung Dich über das Löschern der TfP Bilder mit einem guten Gefühl hinwegtrösten würde.
Gelöscht wird sofort nach endgültiger, nicht widerrufbarer Gutschrift auf Deinem Konto.
#13Report
[gone] User_165787
06.07.2014
wie D-Pics... ich hätte keinen Bock auf so Kinderkacke. Abhaken, Lehre ziehen: nicht ohne schriftlichen Vertrag und nächste bitte :)
Ich will fotografieren, für Rechtsstreit ist mir mein Hobby und meine Zeit zu schade.
Ich will fotografieren, für Rechtsstreit ist mir mein Hobby und meine Zeit zu schade.
#14Report
[gone] sebi
06.07.2014
zu deiner frage. ja klar habt ihr nen vertrag. ein solcher vertrag bedarf keiner schriftform. ein vertrag kann auch (fern)-mündlich geschlossen werden. wichtig ist, dass zwei inhaltlich übereinstimmende nund mit Bezug aufeinander abgegegben willenserklärungen vorliegen. das subsumiert dir jeder jura-student.
für die zukunft solltest du es aber schriftlich festhalten. jetzt überleg dir was es dir wert ist, dass du die fotos nutzt oder sie die nicht nutzen soll und zieh deine konsequenzen. für die zukunft lass dich nach nem shooting erst gar nicht auf solche quatsch-diskussionen mit dem model ein.
für die zukunft solltest du es aber schriftlich festhalten. jetzt überleg dir was es dir wert ist, dass du die fotos nutzt oder sie die nicht nutzen soll und zieh deine konsequenzen. für die zukunft lass dich nach nem shooting erst gar nicht auf solche quatsch-diskussionen mit dem model ein.
#15Report
06.07.2014
Muss Andreas Rother recht geben.
Es ist ein Hobby und sich mit solch einer "Kinderkacke" zu beschäftigen, wäre mir auch zu blöd.
Da sie vor deiner Kamera posierte, sind die Bilder nicht per Zufall entstanden.
Somit ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen und gegen eine Nutzung sollte nichts sprechen.
Sollte sie einen Anwalt damit beauftragen, das du die Bilder löschen musst, dann stelle ihr eine Rechnung für die Erstellung der Bilder.
Mal sehen was sie dann dazu sagt.
Gruß
R.
Es ist ein Hobby und sich mit solch einer "Kinderkacke" zu beschäftigen, wäre mir auch zu blöd.
Da sie vor deiner Kamera posierte, sind die Bilder nicht per Zufall entstanden.
Somit ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen und gegen eine Nutzung sollte nichts sprechen.
Sollte sie einen Anwalt damit beauftragen, das du die Bilder löschen musst, dann stelle ihr eine Rechnung für die Erstellung der Bilder.
Mal sehen was sie dann dazu sagt.
Gruß
R.
#16Report
06.07.2014
Screenshot von der FB-Kommunikation, auch das ist ein Vertrag...
Wenn mir jemand nach einem Shooting blöde kommen würde, würde ich darauf gar nicht antworten, würde eh nichts nutzen, endet im Blabla oder man reitet sich unbewusst rein! Abgesehen davon, dass mir meine Lebenszeit dafür zu schade wäre...
Beweise sichern wie Kommunikation und Veröffentlichungen des Models, ab in die Ignore-Liste und keine Mails beantworten, soll sie doch zum Anwalt rennen und erst mal löhnen...
Deine Entscheidung, die kann Dir niemand abnehmen, egal was hier alle schreiben, ob Du das Ding dann durchziehen würdest oder die Sache gleich abhakst.
Wenn mir jemand nach einem Shooting blöde kommen würde, würde ich darauf gar nicht antworten, würde eh nichts nutzen, endet im Blabla oder man reitet sich unbewusst rein! Abgesehen davon, dass mir meine Lebenszeit dafür zu schade wäre...
Beweise sichern wie Kommunikation und Veröffentlichungen des Models, ab in die Ignore-Liste und keine Mails beantworten, soll sie doch zum Anwalt rennen und erst mal löhnen...
Deine Entscheidung, die kann Dir niemand abnehmen, egal was hier alle schreiben, ob Du das Ding dann durchziehen würdest oder die Sache gleich abhakst.
#17Report
[gone] User_202009
07.07.2014
Screenshot von der FB-Kommunikation, auch das ist ein Vertrag...
Guter Witz. Kein deutsches Gericht erkennt so was an. Screenshots kann ich mir schließlich selber malen, mit beliebigen Texten - wir können doch alle Photoshop. Ich habe noch nie gehört, dass ein Gericht einen Internet-Dialog als Vertrag akzeptiert. Da könnte nachträglich was hinzugefügt oder gelöscht werden.
Aber es war noch eine Person dabei (Zeuge) die gehört hat, das ich gesagt habe:
Siehst, so was erkennt ein Gericht an. Nur ganz wenige Vertragsarten müssen schriftlich sein, Shootingverträge gehören nicht dazu. Mündlich reicht auch und wenn ein neutraler Zeuge die Abmachung bestätigen kann ...
Danach habe ich aber zu lange gebraucht die restlichen Bilder zu bearbeiten.
Das klingt, als hättest du dich nicht an deine eigenen Zusagen gehalten. Wenn du deinen Teil des Vertrages nicht einhältst, muss sich das Model auch nicht mehr an seine Zusagen gebunden fühlen.
Wenn dein Model eine Rechtsschutzversicherung hat oder einen Papa mit Geldbeutel, kommst du unter Druck. Also umbuchen -> Konto Erfahrung.
Aus Schaden wird man klug.
1. Immer mit schriftlichen Vertrag - ich sende den Vertrag vorab per PDF zu, dann kann das Model nachher nicht mal behaupten, ich hätte sie am Set überfahren.
2. Halte dich an deine eigenen Zusagen. Wenn Models auf ihre Fotos länger warten müssen als vereinbart, werden sie - zu Recht - stinkig. Das hat meist keine jurstischen Folgen, schadet aber deinem Ruf als zuverlässiger Fotograf.
#18Report
[gone] account bitte sofort löschen
07.07.2014
"Umbuchen auf Konto Erfahrung" ist ein schöner Satz.
Und auch unternehmerisch gedacht - ich hebe jetzt mal vonn meinem Konto Erfahrung ab:
Ich hatte einen Rechtsstreit bis zum Gerichtsverhandlung mit Urteil: habe 14.000 vom der Gegenseite bekommen.
Die Relevanz hier: Das Model auf den unrechtmäßig genutzeten Bildern, wollte mich auf auch Schadensersatz verklagen. Sein Arbeitgeber hatte die (meine) Bilder für eine Kampagne genutzt.Ich die für Eigenwerbung.
Über meinem Anwalt habe ich Ihm 300 angeboten, Standardsatz. Mein Anwalt: Gut das Sie sich gütlich einigen wollen, aber da er ja die Bilder seinem AG zur Verfügung gestellt hat, hat er offensichtlich keine Probleme sich öffentlich zu präsentieren.
Daher wird er vor Gericht wenig Chancen auf Verletzung seines Persönlichkeitsrechts haben.
Da du hier wohl die besseren Karten hast, bleib locker und pfeif dir eins.
Nimm die Energie und pack sie in den nächsten Job.
Und auch unternehmerisch gedacht - ich hebe jetzt mal vonn meinem Konto Erfahrung ab:
Ich hatte einen Rechtsstreit bis zum Gerichtsverhandlung mit Urteil: habe 14.000 vom der Gegenseite bekommen.
Die Relevanz hier: Das Model auf den unrechtmäßig genutzeten Bildern, wollte mich auf auch Schadensersatz verklagen. Sein Arbeitgeber hatte die (meine) Bilder für eine Kampagne genutzt.Ich die für Eigenwerbung.
Über meinem Anwalt habe ich Ihm 300 angeboten, Standardsatz. Mein Anwalt: Gut das Sie sich gütlich einigen wollen, aber da er ja die Bilder seinem AG zur Verfügung gestellt hat, hat er offensichtlich keine Probleme sich öffentlich zu präsentieren.
Daher wird er vor Gericht wenig Chancen auf Verletzung seines Persönlichkeitsrechts haben.
Da du hier wohl die besseren Karten hast, bleib locker und pfeif dir eins.
Nimm die Energie und pack sie in den nächsten Job.
#19Report
07.07.2014
Bei TfP muss ein Model mit einer Veröffentlichung rechnen.
Punkt.
Sagt wer genau?
#20Report
Topic has been closed
Das Model und Ich (Fotograf) haben uns ausgemacht, per Facebook Chat ein Testshoot, TFP zu machen. Das hat auch alle geklappt.
Ich habe dem Model zugesichert nur Bilder zu veröffentlichen die mit denen sie zustimmen. Heisst eine Vorschau online per Dropbox oder Link zu senden. Nur für Model.
Sie hat mir dann die Auswahl gesendet mit der Sie einverstanden ist. 2 -3 Bilder habe ich dann auch bearbeitet und online gestellt.
Danach habe ich aber zu lange gebraucht die restlichen Bilder zu bearbeiten. Daraus ist ein Streit entbrannt. Sie meinte nun ich soll alle Bilder löschen.
Auf der anderen Seite hat sie die Bilder auich genutzt auf Instagram. Würde sie aber, wenn es mich stört, löschen.
Auch wollte Sie die Bilder drucken. Wer weiß ob das schon geschehen ist.
Wie ist hier die Rechtssprechung? Reicht mir die Zusage per Facebook?
Mit freundlichen Grüßen
Riccardo Ulpts