Vertrag wegen Kalender 13
02.07.2014
Das ist dann nix anderes als ein TfP Shooting - da würde ich dann im Vertrag den Passus mit der nichtkommerziellen Verwertung entsprechend ändern. Das dürfte nach deutschem Recht auf Grund der geltenden Vertragsfreiheit kein Problem sein.
#2Report
02.07.2014
Hallo Martin,
Danke für deine Antwort.
Daran dachte Ich auch schon, nur... Wie genau schreib ich das nun?
Es muss ja klar definiert werden das, dass Model und sonst kein anderer etwas vom Verdienst des Kalenders etwas bekommen soll.
Dafür wird sie ja im voraus bezahlt was dann aber nicht Sinn und Zweck ist einen TfP Vertrag zu haben, oder?
LG Andre
Danke für deine Antwort.
Daran dachte Ich auch schon, nur... Wie genau schreib ich das nun?
Es muss ja klar definiert werden das, dass Model und sonst kein anderer etwas vom Verdienst des Kalenders etwas bekommen soll.
Dafür wird sie ja im voraus bezahlt was dann aber nicht Sinn und Zweck ist einen TfP Vertrag zu haben, oder?
LG Andre
#3Report
02.07.2014
PN (zwanzig Zeichen) :-)
#4Report
02.07.2014
Was denn nun? Bekommt Sie nur einen Kalender und die Bilder als Entlohnung, oder wird sie im Vorfeld von Dir bezahlt?
#5Report
02.07.2014
Steht doch da, dass das Model die Bilder und einen Kalender bekommt .... also TfP. Die einseitige, kommerzielle Nutzung des Fotografen muss allerdings entsprechend im Vertrag geändert werden.
#6Report
02.07.2014
Kalender oder Bezahlung + Bilder.
#7Report
02.07.2014
Bzw es kommt ja drauf an.
Bei nem TFP darf nix von Bezahlung stehen glaube Ich, oder? Wenn das also über TFP ginge dann würde sie Kalender + Bilder bekommen.
Wenn das über TFP nicht geht, muss wohl ein Vertrag gemacht werden, da kann dann auch die Bezahlung festgehalten werden. Oder sehe Ich das gerade falsch?
LG
Bei nem TFP darf nix von Bezahlung stehen glaube Ich, oder? Wenn das also über TFP ginge dann würde sie Kalender + Bilder bekommen.
Wenn das über TFP nicht geht, muss wohl ein Vertrag gemacht werden, da kann dann auch die Bezahlung festgehalten werden. Oder sehe Ich das gerade falsch?
LG
#8Report
02.07.2014
Die "Bezahlung" bei TfP ist eine Vergütung für einen Aufwand ("Zeit") durch Naturalien in Form von Bildern. Gleichzeitig räumst du dem Model das Recht zur nichtkommerziellen Nutzung und einer eingeschränkten Veröffentlichung ein - diese Vereinbarung gilt im normalen TfP Vertrag für alle beteiligten Vertragsparteien (Fotograf, Model, Visa .... ) gleichermaßen.
Wenn du die Bilder kommerziell nutzen möchtest, dann muss der Vertrag entsprechend gestaltet und ausformuliert sein. Das Model wird in irgendeiner Form gezahlt (Bilder, Kalender, Gummibärchen oder Dukaten), das Recht der kommerziellen Nutzung sollte dann aber ausschließlich beim Fotografen verbleiben. Das muss klar und unmissverständlich aus dem Vertragstext hervorgehen.
Wenn du die Bilder kommerziell nutzen möchtest, dann muss der Vertrag entsprechend gestaltet und ausformuliert sein. Das Model wird in irgendeiner Form gezahlt (Bilder, Kalender, Gummibärchen oder Dukaten), das Recht der kommerziellen Nutzung sollte dann aber ausschließlich beim Fotografen verbleiben. Das muss klar und unmissverständlich aus dem Vertragstext hervorgehen.
#9Report
[gone] User_165787
02.07.2014
Die "Bezahlung" bei TfP ist eine Vergütung für einen Aufwand ("Zeit") durch Naturalien in Form von Bildern.
Ja. Und TfP (Zeit gegen Bilder) regelt nur die Vergütung, nichts weiter.
Gleichzeitig räumst du dem Model das Recht zur nichtkommerziellen Nutzung und einer eingeschränkten Veröffentlichung ein - diese Vereinbarung gilt im normalen TfP Vertrag für alle beteiligten Vertragsparteien (Fotograf, Model, Visa .... ) gleichermaßen.
Nein. Die Bezahlung mit Bildern regelt überhaupt nicht die Verwertungsrechte. Das muss gesondert vereinbar werden, "normal" ist da gar nichts. Außer vielleicht, dass der Fotograf nicht veröffentlichen darf, weil das Model das Recht am eigenen Bild hält und das Model nicht veröffentlichen darf, weil der Fotograf der alleinige Urheber ist (worst case, wenn keine Einigung erzielt wird) :-)
#10Report
02.07.2014
Es ist wirklich erstaunlich, dass es immer noch nicht alle begriffen haben.
ES GIBT KEINEN "NORMALEN" TfP VERTRAG!
Es mag Entwürfe von diversen Anwaltskanzleien und selbsternannten Rechtsgelehrte geben, aber einen im Sinne des Gesetzgebers "normalen" TfP Vertarg gibt es nicht! Du muss Dich im Zweifelsfall schon selber hinsetzen und zu Papier bringen, was Du möchtest und was nicht. Schreib das in klaren und einfachen Worten auf, baue keine langen Schachtelsätze und achte darauf, Dir nicht selber zu wiedersprechen. Letztenende ist man im worst Case vor Gericht in Gottes Hand und da kann es auch egal sein, wer den Vertrag entworfen hat.
ES GIBT KEINEN "NORMALEN" TfP VERTRAG!
Es mag Entwürfe von diversen Anwaltskanzleien und selbsternannten Rechtsgelehrte geben, aber einen im Sinne des Gesetzgebers "normalen" TfP Vertarg gibt es nicht! Du muss Dich im Zweifelsfall schon selber hinsetzen und zu Papier bringen, was Du möchtest und was nicht. Schreib das in klaren und einfachen Worten auf, baue keine langen Schachtelsätze und achte darauf, Dir nicht selber zu wiedersprechen. Letztenende ist man im worst Case vor Gericht in Gottes Hand und da kann es auch egal sein, wer den Vertrag entworfen hat.
#11Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
02.07.2014
Sicher kann man auch bei einem TfP-Vertrag die kommerziellen Rechte aufnehmen. Das mache ich immer so, denn ich will mir den Verkauf nicht von vornherein ausschließen. Allerdings beteilige ich die Models dann mit einem kleinen Anteil am Gewinn.
Die o.a. Idee könnte meiner Meinung nach Probleme nach sich ziehen: Model bekommt ein paar Bilder, Fotograf verdient Kohle mit den Bildern in einem Kalender. Ziemlich einseitig oder schon sittenwidrig? Ein Vertrag gilt z.B. als sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht. Das wäre hier doch wohl der Fall. Mach ein Pay-Shooting. Das ist fair...
Hier, wie auch auf facebook, gibt es ständig Gemaule von Fotografen, die sich durch TFP-Anfragen ausgenutzt fühlen (Hochzeiten, Jungdesigner, Onlineshops). Nun kommt ein Fotograf auf die selbe Tour um die Ecke...und niemand beschwert sich, sondern es werden noch Tipps gegeben. *kopfschüttel*
Ich will einen Kalender produzieren und alleine daran verdienen? Dann bezahle ich Models, Layouter, Druck und Versand.
Die o.a. Idee könnte meiner Meinung nach Probleme nach sich ziehen: Model bekommt ein paar Bilder, Fotograf verdient Kohle mit den Bildern in einem Kalender. Ziemlich einseitig oder schon sittenwidrig? Ein Vertrag gilt z.B. als sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht. Das wäre hier doch wohl der Fall. Mach ein Pay-Shooting. Das ist fair...
Hier, wie auch auf facebook, gibt es ständig Gemaule von Fotografen, die sich durch TFP-Anfragen ausgenutzt fühlen (Hochzeiten, Jungdesigner, Onlineshops). Nun kommt ein Fotograf auf die selbe Tour um die Ecke...und niemand beschwert sich, sondern es werden noch Tipps gegeben. *kopfschüttel*
Ich will einen Kalender produzieren und alleine daran verdienen? Dann bezahle ich Models, Layouter, Druck und Versand.
#12Report
02.07.2014
Wie genau schreib ich das nun?
Es muss ja klar definiert werden das, dass Model und sonst kein anderer etwas vom Verdienst des Kalenders etwas bekommen soll.
Dafür wird sie ja im voraus bezahlt was dann aber nicht Sinn und Zweck ist einen TfP Vertrag zu haben, oder?
Auf jeden Fall möglichst nicht so verworren...
Weit entfernt von jeder "Rechtsberatung im Einzelfall": ein Model-Release für einen Kalender zu machen ist nun wirklich so ziemlich das unkomplizierteste, wo gibt.
Da steht dann drin, daß das Model sein Einverständnis zu einer Veröffentlichung der Fotos gibt (ob man das jetzt auf "Kalender", "einen bestimmten Kalender" oder gar nicht weiter beschränkt, ist Geschmacks- und Verhandlungssache). Und dafür kein Modelhonorar in Geld bekommt, aber [...] --- gewünschtes bitte eintragen. Falls das Model denn irgendwas dafür bekommen soll. Ob man die Aushändigung eines "Belegexemplars" des Kalenders nun auch noch in das Model-Release reinschreiben muß, weiß ich nicht. Kann man aber natürlich machen. Wenn ich befürchten müsste, daß sowas banales nicht auch ohne Vertrag klappt (das Belegexemplar...), dann würde ich nicht mit dem/derjenigen zusammenarbeiten mögen.
#13Report
Topic has been closed
Ich hätte da mal eine Frage an euch.
In der kommenden Zeit will ich mit einem Model ein Shooting machen für ein Kalender der bei dann EU weit verkauft wird. (Amazona auch etc...)
Was muss ich da beachten?
Es wurde im voraus geklärt, das dass Model die Bilder bekommt und einen Kalender, der Gewinn soll aber vom Verkauf der Kalender bei mir bleiben.
Hat das jemand von Euch schon mal gemacht ? Oder hat da jemand eine Lösung parat?
Würde mich über antworten freuen. auch gerne PN.
LG Andre