Model will möchte auskunftsrecht über verkaufte Fotos 47

01.07.2014
nun, wenn du eine umsatzbeteiligung einräumst, mußt du natürlich belege liefern
Wer vertraglich am Gewinn beteiligt werden will, muß auch an den Verlusten beteiligt sein. Viel Spaß dabei, das zu vermitteln.
01.07.2014
Ich mutmasse mal, das einige grade dabei sind etwas zu eingleisig zu denken. 1,20 EU pro verkauftes Bild? Da musste aber lang dran stricken bis das satt macht. Stockfotografie macht auch nicht wirklich satt. Einige der hier in der MK anwesenden FotografInnen gehen den Weg der Kunst.
(Auswahl: Leinwanddruck 40 x 60, Rand gespiegelt)

40 x 60 cm 150 € 
80 x 120 cm 390 €

Leinwanddruck, auf Galerie-Keilrahmen aufgezogen Ihr gedrucktes Bild wird keine Wasserzeichen bzw. Copyright Vermerke enthalten

(Leinwandrand: gespiegelt) Limitierte Edition, Auflage: 5 

75 x 50 cm 530 € 

Leinwanddruck, auf Galerie-Keilrahmen aufgezogen,nummeriert und vom Künstler signiert
Auch als Unikat  verfügbar – so lange kein Bild der limitierten Edition verkauft ist. Bitte fragen Sie uns.

Und diese 2 Beispiele sind willkürlich ausgewählt. Wenn ich also beabsichtige (Kunst-)Werke zu diesen Tarifen zu veräussern, dann ist schon auch klar dass das zu Begehrlichkeiten auf der Modelseite führt. Bei 1,20 EU je Bildchen wird das Modell sicherlich nicht krähen. Aber so ... irgendwie verständlich. Noch Fragen Kienzle?
01.07.2014
Meine Models dürfen ihre Bilder selbst verkaufen.
Ich werde nicht an deren Gewinn beteiligt.
"Hauser - Thema für mich damit allseits erledigt."
;-)
01.07.2014
Wer vertraglich am Gewinn beteiligt werden will, muß auch an den Verlusten beteiligt sein. Viel Spaß dabei, das zu vermitteln.

1. Eine Umsatzbeteiligung ist keine Gewinnbeteiligung.
2. Es gibt weder eine Vorschrift noch einen zwingenden Grund dafür, daß eine Gewinnbeteiligung mit einer Verlustbeteiligung gekoppelt sein müsste.

Im Gegenteil: ich kann z.B. die Räume für eine Gastwirtschaft an einen Betrieber vermieten und eine Gewinnbeteiligung statt einer Umsatzbeteiligung vereinbaren. Für den Gastwirt, der die Räume mietet, ist das sogar ein klarer Vorteil...

Eine Gewinnbeteiligung muss er nur ausschütten, wenn er tatsächlich auch Gewinne erzielt. Eine Umsatzbeteiligung wird fällig, obwohl mit dem Umsatz ein Verlust erwirtschaftet wird.

Die Gewinnbeteiligung ist insofern die viel fairere Sache - ich sage damit nämlich: "Ich stelle Dir etwas - XYZ - für Dein Geschäft zur Verfügung. Wenn Du damit Gewinn erzielst, will ich einen Anteil. Wenn nicht, kriege ich keinen Anteil."

Aktionäre beteiligen sich übrigens auch nicht am Verlust ihrer AG. Sie kassieren nur Dividende, wenn die AG Gewinne macht und Dividende ausschütten kann. Eine Zahlungspflicht des Aktionärs im Fall, daß die AG Verluste macht, gibt es absolut nicht.
01.07.2014
Zitat: Tom:
"Eine Zahlungspflicht des Aktionärs im Fall, daß die AG Verluste macht, gibt es absolut nicht."

So ist es.

Aber den Verlust, den sie bei fallenden Aktienkursen erleiden,
tragen sie dafür zu 100%.
01.07.2014
Meine Models dürfen ihre Bilder selbst verkaufen.
Ich werde nicht an deren Gewinn beteiligt.

Cleveres Geschäftsmodell! :-D
01.07.2014
Tja.
Für manche schwer verständlich,
für Millionen andere ganz normal.

Hobby ist kein Geschäft
01.07.2014
@ Fotocowboy:
Sobald eine Seite die Bilder verkauft, ist es kein reines Hobby mehr (meine Meinung).
01.07.2014
Nun will sie dass im vertrag auch steht dass sie über verkäufe der Fotos informiert werden weill. 


so ein passus ist absoluter schwachsinn, das sind so typische anfängerideen von models, die null plan haben....

- außer, man vereinbart eine gewinnbeteiligung je verkauftes bild (was ebenfalls schwachsinn ist, wenn kein massenverkauf zu erwarten ist). stell dir vor, du musst als fotograf permanent nachverfolgen, was mit deinen bildern passiert und wem du darüber rechenschaft schuldig bist. da kannst du dann irgendwann einen einstellen, der das für dich managed - von kontaktdatenpflege mal abgesehen. wenn du die bilder zb für stockfotos verwendest, hast du überhaupt keine kontrolle darüber! ich hab zb keine ahnung, wo meine 5 stockfotos schon überall veröffentlicht wurden...

bei pay bekommt das model honorar und gibt die freigabe (release). damit ist das in 99% aller fälle erledigt. wenn sie besondere einschränkungen machen möchte, dann kann das ja in den vertrag ("no porno websites with the models naggisch popo").

wenn das model wissen möchte in welchen internationalen magazinen du ihre bilder veröffentlichst, dann kannst du ihr ja hinterher ein belegexemplar mit widmung zukommen lassen ;-)
01.07.2014
HIERMIT ERKLÄRE ICH DIE DISKUSSION FÜR BEENDET.

1. Ich habe nochmal mit dem Model gequtscht und ihr meine bedenken über die Machbarkeit dargelegt. Sie hat es eingesehen das das blödsin ist und ich auch gar kein interesse an porn art usw. habe.
2. Ich benutze gerne die Vorlage von Getty, da Sie mich doch recht gut absichert vor sinneswandels von Modellen schützt und ich damit bei Verlagen nachweisen kann dass ich die vollen kommerziellen Bildrechte habe, die ich dann ggf. auch an dritte weiter geben dürfte. falls ich mal ein Buch mit den Fotos machen sollte usw.
3. Ich mache einen Vertrag nicht davon hab hängig wieviel ich dabei verdienen kann, sondern um mich abzusichern, damit mir keiner ans Bein pinkelt
02.07.2014
Zitat: Tom:
"Eine Zahlungspflicht des Aktionärs im Fall, daß die AG Verluste macht, gibt es absolut nicht."

So ist es.

Aber den Verlust, den sie bei fallenden Aktienkursen erleiden,
tragen sie dafür zu 100%.

Das ist ihr unternehmerisches Risiko als Aktionäre und damit Eigentümer der AG. Aber ein Risiko, daß die Fotos nix werden oder keinerlei Umsätze/Gewinne erzielt werden, hat ja auch ein TfP- oder ein "Provisions-Honorar"-Model.
02.07.2014
Tja.
Für manche schwer verständlich,
für Millionen andere ganz normal.

Hobby ist kein Geschäft

Schon der alte Alexander Borell (Foto-Magazin, ColorFoto), Gott hab ihn seelig, lästerte in den 70er Jahren über die "Fotoamateure", die anders als alle anderen Hobbyisten unbedingt immer zumindest "semi-professionell" Geld mit ihrem "Hobby" verdienen wollen. Und fragte sarkastisch, warum eigentlich Briefmarkensammler nie den Ehrgeiz entwickeln, Briefmarkenhändler werden zu wollen...
02.07.2014
HIERMIT ERKLÄRE ICH DIE DISKUSSION FÜR BEENDET.

Du kannst nicht die Diskussionen anderer Leute für beendet erklären.
02.07.2014
Siehst Du doch wie er das kann.:P
02.07.2014
Da sieht man einmal wieder swhr schön, wie wichtig sich viele tun müssen, wenn es um ganz einfache Frage geht, die das Leben so stellt. Ich fotografiere recht viel SC für Agenturmodelle und wüsste gerne welche Bilder Jobs bringen und welche nicht. Das versteht sich eigentlich von selbst, wenn man im Ansatz Interesse daran hat, das das was man tut auch einen Nutzen hat. Leider teilen mir die Models oder die Agenturen, das in der Regel nciht mit, so das ich im dunklen tappe was nun erfolgreich ist, und was nicht. 

Ein Passus im Vertrag wäre da einfach hilfreich. 
 
[gone] reke46
03.07.2014
@Antoni: Dazu braucht man keinen Vertrag. Das kann eine freiwillige kollegiale  Leistung sein. Die Tücken einer solchen Vertragsklausel wurden schon klar dargelegt.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.07.2014
In meinem TfP-Vertrag ist festgeschrieben, dass ich auch Bilder aus dem entsprechenden TfP-Shooting verkaufen darf - mit Gewinnbeteiligung des Models. Daher ist es auch durchaus legitim, wenn sich ein Model erkundigt, ob Bilder aus dem Shooting schon verkauft wurden.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.07.2014
Wer vertraglich am Gewinn beteiligt werden will, muß auch an den Verlusten beteiligt sein. Viel Spaß dabei, das zu vermitteln.

Nicht wirklich...ich habe nicht vor, mit jedem Model eine GBR zu gründen. ;)
~~Nicht wirklich...ich habe nicht vor, mit jedem Model eine GBR zu gründen. ;)



stimmt .... ne GBR kann z.T. schlimmer als ne Ehe sein *g*

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